Änderungen im Telekommunikationsrecht: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (17/5707)
in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Technologie geänderten Fassung (17/7521) verabschiedet. Mit dem Gesetz werden EU-Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt. Es enthält eine Fülle von Regelungen wie eine Investitionsförderung zur Breitbandversorgung, eine erweiterte Regulierung, eine Flexibilisierung von Funkfrequenzen, wahlweise Fristverlängerung zur Digitalisierung des Hörfunks, Regelungen zum Daten- und Verbraucherschutz, etwa bei Telefon-Warteschleifen, Transparenz- und Qualitätsvorgaben unter Beachtung der Netzneutralität, Schutz der Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, Sicherung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, Vorgaben zum Notruf und weitere Änderungen. Der Wirtschaftsausschuss nahm zusätzlich in das Gesetz auf, dass alternative Infrastrukturen für den Breitbandausbau eröffnet werden. Unternehmen, die in Breitbandnetze investieren, erhalten dadurch Planungssicherheit, dass Regulierungsentscheidungen der Bundesnetzagentur berechenbar werden. Der Verbraucherschutz wird durch eine Verpflichtung zur Preisansage bei Call-by-call-Dienstleistungen ergänzt. Verbraucher können künftig die Bezahlfunktion bei Handys sperren lassen. Grundsätzliche Bestimmungen zur Netzneutralität sollen durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Beteiligung von Bundestag und Bundesrat geregelt werden.
Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen, für den Internetzugang einen Mindestdatentransfer von sechs Megabit pro Sekunde vorzugeben (17/7525) und die Netzbetreiber zur „Netzneutralität“ zu verpflichten (17/7526). Die Linke unterstützte beide Änderungsanträge, die SPD enthielt sich beim zweiten. Abgelehnt wurden ferner ein Entschließungsantrag der SPD (17/7527) und der Grünen (17/7528), für die Breitband-Grundversorgung eine Universaldienstverpflichtung einzuführen, also eine flächendeckende Grundversorgung zu gewährleisten. Die Linke unterstützte beide Initiativen, die Grünen enthielten sich bei der SPD-Initiative, die SPD enthielt sich beim Entschließungsantrag der Grünen.
Gegen das Votum von SPD und Linksfraktion lehnte der Bundestag einen SPD-Antrag (17/4875) ab, den Verbraucherschutz in der Telekommunikation umfassend zu stärken. Keine Mehrheit fand einen weiterer SPD-Antrag (17/5367), Netzneutralität im Internet zu gewährleisten und Diskriminierungsfreiheit, Transparenzverpflichtungen und Sicherung von Mindestqualitäten gesetzlich zu regeln. Die Opposition hatte geschlossen für diesen Antrag gestimmt. Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen lehnte das Parlament einen dritten SPD-Antrag (17/5902) ab, der „schnelles Internet für alle“ zum Ziel hatte und für eine flächendeckende Breitbandgrundversorgung und für „Impulse für eine dynamische Entwicklung“ eintrat.
Gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung der SPD lehnte das Plenum einen Antrag der Linken (17/5376) ab, den Telekommunikationsmarkt verbrauchergerecht zu regulieren. Bei Enthaltung der SPD fand ein weiterer Antrag der Linken (17/4843) keine Mehrheit, in dem die Bundesregierung aufgefordert worden war, Netzneutralität zu sichern. Die Grünen stimmten mit der Linken dafür, Union und FDP lehnten ab. Die Grünen enthielten sich zu einem dritten Antrag der Linksfraktion (17/6912), der zum Ziel hatte, jetzt einen Universaldienst für Breitband-Internetanschlüsse einzuführen. Die SPD stimmte mit der Koalition dagegen.
Einen Antrag der Grünen „gegen das Zwei-Klassen-Internet“ und für dauerhafte Netzneutralität in Europa (17/3688) unterstützte die Opposition geschlossen. Aufgrund der Koalitionsmehrheit wurde er aber abgelehnt.