133. Sitzung, Donnerstag, 20.10.2011, 09.00 - ca. 22.50 Uhr

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

Re: 133. Sitzung, Donnerstag, 20.10.2011, 09.00 - ca. 22.50

Beitragvon spokesman » 18.10.2011 17:59

Die neuen europäischen Vorgaben für einen wettbewerbskonformen Infrastrukturausbau und für Investitionen in neue Netze decken sich mit den Zielen der Bundesregierung. Diese hat sich mit Blick auf die nationale Breitbandstrategie schon im Koalitionsvertrag für eine rasche Umsetzung der Richtlinien ausgesprochen
.
Seite 43,44 geben hier deutlich Zeichen für eine wettbewerbsorientierte Lösung vor..

Zu Nummer 71 (§ 78 Universaldienstleistungen)
Die Änderung in § 78 Absatz 2 Nummer 1 und Nummer 2 folgt aus den systematischen Änderungen in Artikel 4 URL. Damit wird der Anspruch auf einen Anschluss an das öffentliche Telekommunikationsnetz (Artikel 4 Absatz 1 URL) von dem Anspruch auf Erbringung eines öffentlich zugänglichen Telefondienstes (Artikel 4 Absatz 3 URL) getrennt. Die Ergänzung in § 78 Absatz 2 Nummer 1 folgt aus der Änderung des Wortlauts in Artikel 4 Absatz 1 URL („öffentliches Kommunikationsnetz“) und der Streichung der Legaldefinition des „öffentlichen Telefonnetzes“ (Artikel 2 Buchstabe b) URL und übernimmt die Vorgaben aus Artikel 4 Absatz 2 URL. Die Änderung in 78 Absatz 2 Nummer 5 folgt aus Artikel 6 Absatz 1 URL.
so würde sich der Antrag der Bundesregierung der §78 abändern..

genau dies ist eine Universaldienstleistung, es steht im TKG ja unter Teil 6 Universaldienst bereits eine Universaldienstverpflichtung drin und alles was dazu benötigt wird den Markt zum Ausbau zu verpflichten. Was fehlt ist jedoch die die Anpassung:
Stellungnahme geteilt.de hat geschrieben:IV. Vorschläge zur Änderung des Gesetzentwurfs
Aus den vorstehenden Argumenten entwickeln wir folgende konkrete Änderungen des Gesetzentwurfs:

1.
Die Beschaffung und Verbreitung von Informationen unterliegt dem Schutz des Grundgesetzes (Artikel 5). Deshalb sollte im Paragraf 2, Absatz 2, Punkt 1 statt der schwachen Formulierung „fördert“ der Begriff „sichert“ verwendet werden. Der Gesetzgeber steht in der Pflicht, die Grundrechtsausübung auch tatsächlich zu ermöglichen. Eine gesetzliche Verpflichtung anstelle einer unbestimmten „Förderung“ ist daher angezeigt. Etwas zu fördern, heißt noch nicht, es tatsächlich durchzusetzen. Doch gerade darauf kommt es in einem Gesetz an. Willensbekundungen sind sicher chic, sie helfen im Zweifelsfall jedoch nicht weiter.

2.
Die Verwendung der Begriffe „in städtischen und ländlichen Räumen“ im Paragraf 2, Absatz 2, Punkt 4 ist entbehrlich. Die zuvor stehende Formulierungen „flächendeckend“ und „gleichartig“ genügen.

3.
Das im Paragraf 2, Absatz 2, Nummer 5 festgelegte Regulierungsziel ist nicht konkret genug. Zur Verdeutlichung sollte im Paragraf 3 folgende Begriffsbestimmung zu „hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzen“ eingefügt werden:

„Hochleistungsfähige öffentliche Telekommunikationsnetze“
sind öffentliche Telekommunikationsnetze, welche jedem angeschlossenen Endkunden eine Datenrate von mindestens 50MBit/s symmetrisch dauerhaft zur Verfügung stellen können.

Anwendungen wie Cloud-Computing, e-health oder moderne Formen der Telearbeit erfordern zunehmend nicht nur höhere Download-Bandbreiten, sondern auch entsprechende Upload-Datenraten. Notwendig ist auch eine hohe zeitliche Verfügbarkeit. Dem müssen hochleistungsfähige öffentliche Telekommunikationsnetze gerecht werden. Heute übliche asymmetrische „Bis zu“-Angebote sind für die Anwendungen der Zukunft nicht geeignet.

4.
Aus Absatz 1 des Paragrafen 78 folgt, dass Universaldienstleistungen die als Grundversorgung unabdingbaren Dienste sind, die jedem Bürger unabhängig seines Wohn- und Geschäftsortes zur Verfügung stehen müssen. Nach allgemeiner Auffassung gehört ein Internetzugang inzwischen zu diesen Diensten. Er ist Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit. Dem wird die Formulierung im Paragraf 78, Absatz 2 des Gesetzentwurfes nicht ausreichend gerecht. Die Bezeichnung „funktionaler Internetzugang“ ist nicht näher erläutert und deshalb im Sinne einer rechtssicheren Gesetzesanwendung ungeeignet. Daher sollten die Begrifflichkeiten möglichst exakt bestimmt werden. Vorgeschlagen wird, im Paragraf 3 des Gesetzes zu ergänzen:

„Funktionaler Internetzugang“
ist ein zur Datenübertragung bestimmter Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz, welcher geeignet ist, dauerhaft alle über das Internet verfügbaren Dienste in mittlerer Art und Güte nutzen zu können. Die Erfassung und Veröffentlichung dieser Dienste sowie der dafür mindestens benötigten Eigenschaften erfolgt alle zwei Jahre durch die BNetzA und wird auf dem Internetauftritt der BNetzA öffentlich bekannt gemacht. Die zu ermittelnden Eigenschaften sind die Mindestdatenrate und die maximale Latenzzeit. Datenmengenbegrenzungen sind nur zulässig, wenn ein Anschluss mit einer höheren als der vorgeschriebenen Mindestdatenrate bereitgestellt wird und dadurch die Datenmenge den Umfang übersteigen würde, der durch eine dauerhafte Nutzung im Rahmen der Mindestdatenrate erreicht würde. Die Festlegungen erfolgen auf der Grundlage des gewichteten Mittelwertes (Median) der Verfügbarkeit der Eigenschaften aller für private Haushalte bestimmten Internet-Zugangsprodukte über alle Haushalte, welche zum Erfassungsstichtag ein Internet-Zugangsprodukt geordert haben.
Die dafür notwendigen Daten sind der BNetzA zweijährlich durch alle Anbieter von Internet-Zugangsprodukten zur Verfügung zu stellen, die diese auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vertreiben.

Dadurch wird sichergestellt, dass die als Universaldienst bereitzustellenden Internetzugänge der technologischen Entwicklung regelmäßig angepasst werden. Die Technologieneutralität wird gewährleistet. Die zur Charakterisierung von Internetzugängen wichtigen Parameter sind Datenrate, Latenz und Datenmenge. Alle Kennzahlen müssen Mindestanforderungen, die auf gewichteten Mittelwerten aller verfügbaren Anschlüsse basieren, genügen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass allen Menschen eine ausreichende Grundversorgung bereitgestellt wird.

Telekommunikationsdienste müssen den Verbrauchern möglichst uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Dies sollte auch in die Gesetzesnorm einfließen.

Wir empfehlen folgende Fassung des Paragrafen 78, Absatz 2, Nummer 1:

Der bereitgestellte Anschluss muss es den Endnutzern dauerhaft ermöglichen, Orts-, Inlands- und Auslandsgespräche zu führen sowie Telefax- und Datenkommunikation mit Übertragungsraten, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen, durchzuführen;

Zur begrifflichen Klarstellung sollte dazu im Paragraf 3 eingefügt werden:

„Dauerhaft“
bezeichnet die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Zugangs mit den vertraglich zugesicherten Eigenschaften über mindestens 95% der Zeit.

Die im Paragraf 79 des Gesetzentwurfs enthaltene Definition des Begriffes „erschwinglicher Preis“ ist nicht mehr zeitgemäß, da er sich nur auf Telefondienstleistungen bezieht, die 1998 von Privathaushalten nachgefragt wurden. Der Internetzugang gehörte im Gegensatz zu anderen, heute nicht mehr relevanten (z.B. Bildschirmtext, Fax u.a.) Dienstleistungen nicht dazu. Deshalb sollte stattdessen die nachfolgende an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angelehnte Definition verwendet werden. Wir empfehlen folgende Fassung des Paragrafen 79, Absatz 1:

Der Preis für die Universaldienstleistung nach § 78 Absatz 2 Nummer 1 und 2 gilt als erschwinglich, wenn er das 2,5-fache des Betrages nicht überschreitet, der der Wichtung von Telekommunikationsleistungen im Warenkorb des Statistischen Bundesamtes bezogen auf den steuerlichen Grundfreibetrag des jeweiligen Vorjahres entspricht. Dabei werden die zu diesem Zeitpunkt erzielten Leistungsqualitäten einschließlich der Lieferfristen und die bis zum 31. Dezember des jeweiligen Vor-Vorjahres festgestellte Produktivitätsfortschrittsrate in § 78 berücksichtigt.
Dieser Wert ist auf den Internetseiten der BNetzA öffentlich bekannt zu machen.


Parteien fordern nun z.B. 6Mbit/s festzuschreiben, die Umsetzung müsste dann gem. den bereits enthaltenen Gesetztestext durchgeführt werden, also alle Marktteilnehmer ab 4% Marktanteil werden bei der Variante "Fond durch Verpflichtung der Unternehmen" herangezogen.

Ich hoffe man versteht was ich meine, sonst erkläre ich es gern ausführlicher ;)

Das die Geschichte nun verschoben wurde ist schon etwas komisch, ich hoffe dies ist ein gutes Zeichen und unsere Anschreiben haben etwas gebracht - auch wenn meine jetzt auf den 20. Okt datiert waren..
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Re: 133. Sitzung, Donnerstag, 20.10.2011, 09.00 - ca. 22.50

Beitragvon Haupti76 » 18.10.2011 18:01

ich habe heute post von frau bellmann bekommen. "der eingbrachte gesetzesentwurf zur novellierung des tkg wird in der nächsten sitzungswoche
(17. - 21. okt.2011) mit top 3 in 2. und 3. lesung im plenum behandelt."
sie schreibt, die forderung nach einem ud ist inerhalb der koalition weiterhin strittig.

herr dörmann hat mir gestern geantwort.

nach seiner auffassung wäre ein ab 2013 sinnvoller, weil bis ende 2012 viel mit lte abgedeckt werden kann. die größe der weißen flecken
würden somit stark reduziert werden. da die unternehmen wüßten, daß 2013 ud-verpflichtung greift, würden die tk-unternehmen vielleicht von sich aus ausbauen.
"Außerdem soll die Festlegung eines Universaldienstes auch dazu führen, dass Unternehmen motiviert werden, etwaige Investitionen in unterversorgten Gebieten zu beschleunigen, um aufwendige Verwaltungsverfahren zu vermeiden. Auch braucht m. E. die Bundesnetzagentur einen gewissen Vorlauf, um einen reibungslosen Ablauf der Umsetzung sicherstellen zu können. Ansonsten würde man Erwartungshaltungen wecken, die kurzfristig nicht umzusetzen sind. "
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Re: 133. Sitzung, Donnerstag, 20.10.2011, 09.00 - ca. 22.50

Beitragvon spokesman » 18.10.2011 19:08

Der Dörmann scheint auch besser rüber zu kommen als er wirklich ist, dieser Glaube an LTE ist der Glaube an das Schmalband von morgen zudem gibt es auch aus der Seite der Netzneutralitätexperten beschwerden zu LTE oder UMTS als Breitbandzugang an einem festen Standort.

Bezüglich der letzten turbulenten Tage habe ich Frau Stauche angeschrieben und um Klärung gebeten.
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Re: 133. Sitzung, Donnerstag, 20.10.2011, 09.00 - ca. 22.50

Beitragvon HeinzHaraldF » 18.10.2011 19:34

Die Verschiebung im letzten Moment ist schon seltsam, genau so wie die ausweichenden/nicht eintreffenden Antworten auf unsere Anfragen.
htp FTTH 500/250 , bis zu 1 Gbit/s möglich, aber für 30,- € Aufpreis
Telekom Hybrid Tester mit bis zu 100 Mbit/s Down und 40 Mbit/s Up, bei Last aber nur 6 / 1 (abgeschaltet)
1x Call & Surf Comfort Plus IP, Annex J 8,2/2,4 Mbit/s, 25,47 dB (erweitert zu Hybrid)
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Re: 133. Sitzung, Donnerstag, 20.10.2011, 09.00 - ca. 22.50

Beitragvon bkt » 18.10.2011 20:13

Ich halte dies für das erste gute Zeichen seit langem.

Der Druck, der u.a. auch durch Geteilt.de gemacht wird, scheint Früchte zu tragen. Zumindest wird jetzt mit der 2. und 3. Beratung des TKG nichts übers Knie gebrochen.

Deshalb heisst es jetzt noch 'ne Kohle nachzulegen ;-)
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Re: 133. Sitzung, Donnerstag, 20.10.2011, 09.00 - ca. 22.50

Beitragvon Stefan Werner » 18.10.2011 20:21

Habe gerade mal nachgeschaut, alles TK betreffende durchgestrichen. Heute Mittag war das noch nicht so.
Da hat man sich wohl recht kurzfristig entschlossen, hoffentlich ist das wirklich ein gutes Zeichen! :?

Hat jemand den neuen Termin?
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Re: 133. Sitzung, Donnerstag, 20.10.2011, 09.00 - ca. 22.50

Beitragvon HeinzHaraldF » 18.10.2011 20:33

Was sollen wir als nächsten Schritt machen? Eventuell die Presse darauf hinweisen und den Finger in die Wunde legen, die da gerade entsteht.
htp FTTH 500/250 , bis zu 1 Gbit/s möglich, aber für 30,- € Aufpreis
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Re: 133. Sitzung, Donnerstag, 20.10.2011, 09.00 - ca. 22.50

Beitragvon spokesman » 18.10.2011 20:35

Ja das hatte bru62 bereits 18:45 hier geschrieben ;)
Die nächsten Tag werden uns sicher zeigen was von dieser Streichung zu erwarten ist, vllt. erfahren wir auch etwas aus den erstellten und noch ausstehenden Anfragen..

Naja wir wissen bisher ja noch nicht so richtig warum das jetzt verschoben wurde oder, also so richtig klar ist mir das bisher noch nicht..

man könnte aber sagen, dass das Thema nun doch nicht vom Tisch ist

EDIT: im Ablauf steht das Thema noch drin..
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Re: 133. Sitzung, Donnerstag, 20.10.2011, 09.00 - ca. 22.50

Beitragvon HeinzHaraldF » 18.10.2011 20:58

Wer sind eigentlich die Wortführer bei der koalitionsinternen Abstimmung über die TKG-Novelle? Frau Bögel von der FDP ist ja bekannt. Gehört Herr Dr. Nüßlein ebenfalls dazu?
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Re: 133. Sitzung, Donnerstag, 20.10.2011, 09.00 - ca. 22.50

Beitragvon spokesman » 18.10.2011 21:14

In den koalitionsinternen Gesprächen werden sicherlich die Mitglieder der betroffenen Ausschüsse das Wort ergreifen, zudem kann ich mir z.B. Thomas Jarzombek (CDU) als treibende Kraft gegen den Universaldienst vorstellen.
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Re: 133. Sitzung, Donnerstag, 20.10.2011, 09.00 - ca. 22.50

Beitragvon bkt » 18.10.2011 21:26

spokesman hat geschrieben:EDIT: im Ablauf steht das Thema noch drin..

Das direkte Editieren auf der Website geht einfach schneller, als eine neue PDF zu erstellen und hochzuladen.
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Beitragvon HeinzHaraldF » 18.10.2011 21:27

Ja ja, der TJ. Den habe ich ja schon via Twitter als Fan von breko und vatm bezeichnet. Selbst dazu kam noch keine Antwort. Ich wollte ja nur noch ein paar Namen haben die man anschreiben kann.
htp FTTH 500/250 , bis zu 1 Gbit/s möglich, aber für 30,- € Aufpreis
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Re: 133. Sitzung, Donnerstag, 20.10.2011, 09.00 - ca. 22.50

Beitragvon spokesman » 18.10.2011 21:30

Ja das habe ich bereits gelesen, war mir schon klar wie die "Antwort" ausfällt. Ich frag mich auch wer die Twitter-Meldungen Schreibt, besonders bei Peter Altmeier scheint es der Mitarbeiter im Büro zu sein, zwar wird doch hier und da mal gefragt was *g* oder so bedeutet jedoch finde ich einige Meldungen schon sehr komisch..
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Re: 133. Sitzung, Donnerstag, 20.10.2011, 09.00 - ca. 22.50

Beitragvon HeinzHaraldF » 18.10.2011 21:47

Mitarbeiter glaube ich nicht, die schreiben um Mitternacht nichts mehr für ihren Chef. ;)
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Re: 133. Sitzung, Donnerstag, 20.10.2011, 09.00 - ca. 22.50

Beitragvon Haupti76 » 19.10.2011 14:20

bkt hat geschrieben:Ich halte dies für das erste gute Zeichen seit langem. Der Druck, der u.a. auch durch Geteilt.de gemacht wird, scheint Früchte zu tragen.


naja, ich sehe noch keine früchte. :? frau bellmanns antwort kam auch bissel genervt rüber. ich habe sie ja auch gezielt auf den universaldienst
angemailt. als antwort führte sie mir die entwicklung von mittelsachsen vor augen. bloß, von einem ud profitiert auch mittelsachsen und das nachhaltig.
vielleicht sollte ich ihr das mal mailen. :P
andreas lämmel (cdu) vom ausschuß für wirtschaft und technologie wäre auch für diesen bereich zuständig.
mit ihm hat sie auch viel kontakt diesbezüglich.
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