bkt hat geschrieben:...
Wer also ein Netz aufbaut, egal ob für Sprachübertragung oder für Datenübertragung, der hat grundsätzlich ersteinmal das Recht, Vorschriften für das, was in/auf seinem Netz passieren soll/darf festzulegen.
Wer also ein Netz erstellt, in welchem zeitgleich Sprach- und Datenübertragung technisch möglich ist, der darf auch die Regel aufstellen, das Sprachübertragung nur auf dem von ihm genehmigten Wege durch sein Netz geleitet werden darf. Also etwa die, dass Sprachübertragung über die Datenübertragungskanäle nicht zulässig ist, also z.B. die Nutzung von Skype unzulässig ist.
Das halte ich grundsätzlich für legitim.
...
Hier muss aber auch differenziert werden:
Der Mobilfunanbieter darf Sprachübertragung, die in Konkurrenz zum eigenen Sprachübertragungsangebot tritt, so reglementieren, dass sein eigenes Angebot keinen Nachteil bekommt.
Übertragen auf Skype und den ÖPNV: Wer auf dem Trittbrett mitfahren will, hat
entsprechend zu bezahlen - oder fliegt raus/runter.
Für die, welche das wiederholt wollen, sollten entsprechende Tarife angeboten werden (in denen der Verlust durch sonst kostenfreies Trittbrettfahren schon einkalkuliert ist).
Sprachübertragungsangebote generell zu verbieten, die nichts mit einem billigen Telefoniedienst-Ersatz zu tun haben, würden aber definitiv über das "Selbstschutz"-Recht des Mobilfunk-Providers hinausgehen. Sonst verbietet er - mal etwas überzogen gedacht - irgendwann noch den Download von Sprechgesang oder Lesungsmitschnitten.
Etwas anders sieht das Ganze schon bei SMS aus:
Dies ist eindeutig dem Datenbereich zuzuordnen.
Dass hier der Wettbewerb nicht richtig funktioniert, zeigt sich daran, das für Auslands-SMS-Preise durch die EU vorgeschrieben werden mussten, was jetzt dazu führt, dass bei verschiedenen Anbietern eine Ausland-SMS billiger ist als eine Inland-SMS. Bei den Auslands-SMS kann der Mobilfunkprovider in seinem Netz und mit seinen Kunden eben nicht mehr so agieren, wie er will, sondern hat Vorgaben einzuhalten. Sein "Hausrecht" ist hier somit begrenzt.
Dass Inland-SMS-Preise zumindest auf den Maximal-Preis der Auslands-SMS begrenzt werden, wäre eigentlich eine logische Schlussfolgerung.
Hier wird auch der Mobilfunk-Anbieter nicht um die Bezahlung von erbrachten Leistungen oder um den Ausgleich der Kosten für teuer vorbereitete Bereitstellungen gebracht.
Im wird nur verboten, Premium-Preise für billige Leistungen zu fordern.
Mischkalkulation ansich ist ja nicht schlecht, aber nicht jede Mischkalkulation hat etwas mit (sauberen) Wettbewerb zu tun.
Vor anderen Mischkalkulation drücken sich die Anbieter fast komplett, obwohl der "Markt" danach ruft - aber eben nicht der große Gewinn "winkt".
(Beispiel: die in allen Netzen vorhandenen Versorgunglücken)
Missbrauch soll unterbunden werden können - aber eben nicht mehr.
bkt hat geschrieben:...
Man verabschiede sich bitte von der Tunnelblickbetrachtung die ausschliesslich auf Netzneutralität fokussiert ist und nehme den ganzheitlichen Standpunkt ein, der den kompletten Markt mit allen Anbietern und allen Kunden betrachtet.
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Ich hoffe, in meinen obigen Sätzen ist kein Tunnelblick zu finden.
bkt hat geschrieben:...
Mich wundert es ohnehin, dass nicht allein die Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb das "Skype-Modell" bereits gekillt haben.
Meine Erwartung in dieser Sache ist, dass sowetwas früher oder später passieren wird, sollte sich dieses "Problem" ausweiten.
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Könnte es nicht eher sein, das da eher Auflagen kommen, wie Skype und vergleichbare Dienste wo in welchen Netzen genutzt werden darf?
Im Festnetzbereich sieht die Skype-Nutzung beispielsweise wohl weniger kritisch aus - zumal viele Angebote hier eine Festnetzflat insklusive haben.
bkt hat geschrieben:...
Grundsätzlich kann man nicht auf der einen Seite für einen schnellen und flächendeckenden Ausbau einer hochleistungsfähigen Infrastruktur eintreten und auf der anderen Seite die sich eingeschlichene "kostenlos"-Mentalität des Internet der 90er als "Geiz ist Geil" der 2000er fortführen wollen. Irgendwoher muss das Geld kommen, dass verbaut werden soll.
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Geiz-ist-geil ist nicht zu unterstützen. Schließlich soll ja nachhaltig und mit entsprechender Qualität versorgt werden.
Erbrachte Leistungen sollen auch bezahlt werden.
Sperren / Einschränkungen sind somit ausreichend klar zu begründen.
Das Anbieten von billigen Leistungen zu Premium-Preisen muss aber nicht auch noch geschützt werden.
Zumal eine höhere Nutzung der teuren SMS keine Garantie dafür ist, dass flächenmäßig umfangreicher oder besser ausgebaut wird, als bisher.
Hier schützt man sonst eher das Entstehen von Angeboten, die sich nur noch in Ballungszentren "rechnen" (und das Land immer mehr um aktuelle Infrastruktur berauben) oder man schützt u.a. die Einnahmen der Eigentümer der Mobilfunkanbieter.
... - erleben was verhindert.
"Grenzen gabs gestern" - heute gibts Verhinderungen.