TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon bkt » 16.05.2011 14:01

Nenunikat hat geschrieben:Dann dürften ja auch keine Bandbreiten für den Universaldienst festgelegt werden, die von ISDN und dem Analogmodem nicht zu schaffen sind.

RICHTIG. Wobei selbst ISDN nicht einzufordern ist.

Die EU-UD-RiLi redet richtigerweise auch von Schmalbandzugang.
EU-DU-RiLi hat geschrieben:Eine grundlegende Anforderung an den Universaldienst besteht darin, den Nutzern auf Antrag einen Anschluss an das öffentliche Telefonnetz an einem festen Standort zu einem erschwinglichen Preis bereitzustellen. Diese Anforderung ist auf einen einzelnen Schmalbandnetzanschluss begrenzt, dessen Bereitstellung von den Mitgliedstaaten auf den Hauptstandort/Hauptwohnsitz des
Endnutzers beschränkt werden kann, und erstreckt sich nicht auf das diensteintegrierende digitale Netz (ISDN), das zwei oder mehr gleichzeitig benutzbare Anschlüsse bereitstellt.
Es sollte weder Einschränkungen hinsichtlich der technischen Mittel geben, mit denen dieser Anschluss vorgenommen wird, so dass sowohl leitungsgebundene als auch drahtlose Technologien zulässig sind, noch sollte es Einschränkungen dabei geben, welche Unternehmen alle Universaldienstverpflichtungen oder einen Teil davon erbringen. Anschlüsse an das öffentliche Telefonnetz an einem festen Standort sollten Sprach- und Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglichen, die für den Zugang zu Online-Diensten, wie sie z. B. über das öffentliche Internet angeboten werden, geeignet sind. Die vom jeweiligen Nutzer festgestellte Geschwindigkeit des Internet-Zugangs kann von zahlreichen Faktoren, unter anderem von der Internet-Verbundfähigkeit des Anbieters bzw. der Anbieter sowie von der jeweiligen Anwendung, für die eine Verbindung genutzt wird, abhängen. Die Übertragungsrate, die von einem einzelnen Schmalbandanschluss an das öffentliche Telefonnetz unterstützt wird, hängt sowohl von den Merkmalen der Teilnehmerendeinrichtung als auch von dem Anschluss ab. Daher ist es nicht angezeigt, eine bestimmte Übertragungsrate auf Gemeinschaftsebene festzulegen. Derzeit verfügbare Modems für das Sprachband weisen in der Regel Übertragungsraten von 56 kbit/s auf und passen die Übertragungsrate automatisch an die veränderliche Leitungsqualität an, so dass die tatsächliche Übertragungsrate unter 56 kbit/s liegen kann. Es muss ein gewisser Spielraum geboten werden, damit die Mitgliedstaaten zum einen gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen können, um zu gewährleisten, dass die Anschlüsse eine solche Übertragungsrate unterstützen können, und zum anderen gegebenenfalls Übertragungsraten unterhalb dieser Obergrenze von 56 kbit/s zulassen können, damit z. B. die Möglichkeiten der Drahtlostechnologien (einschließlich zellularer Mobilfunknetze) genutzt werden, um einem größeren Anteil der Bevölkerung Universaldienste anzubieten. Von besonderer Bedeutung kann dies für einige Beitrittsländer sein, in denen die Erschließungsdichte der Haushalte mit herkömmlichen Telefonanschlüssen noch relativ niedrig ist.


Nenunikat hat geschrieben:...
Zählt das Breitband-Angebot, welches die Mehrheit jetzt schon nutzen kann, weniger als der Schutz nicht (mehr) besonders leistungsfähiger Technologien im Einsatz für größere Kunden-Gruppen?
(Sozusagen eine "Sat-Schutz-Klausel"...)

Könnte man so sehen.
Denn darüber würde man Unternehmen, die ausschliesslich diese Technologie bedienen, vom Wettbewerb ausschliessen. Und es wäre kein "natürlicher" Ausschluss durch den Markt selbst (wird von niemandem mehr gekauft), sondern ein "willkürlicher" Ausschluss auf Grund einer gesetzlichen Regelung.

Und die Mehrheit gilt Europaweit, soweit ich das mitbekommen habe. Ist schliesslich einer EU-RiLi. Da bestimmt immer der Schwächste das Tempo. (Also bald wir ;) )
EU-DU-RiLi hat geschrieben:In bestimmten Fällen, in denen der Anschluss an das öffentliche Telefonnetz an einem festen Standort für einen zufrieden stellenden Internetzugang eindeutig nicht ausreicht, sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, eine Aufrüstung des Anschlusses entsprechend dem Niveau vorzuschreiben, das der Mehrzahl der Teilnehmer zur Verfügung steht, so dass Übertragungsraten
unterstützt werden, die für den Internetzugang ausreichen.
Wenn solche besonderen Maßnahmen eine Nettokostenbelastung für die betreffenden Verbraucher verursachen, kann der Nettoeffekt in eine Nettokostenrechnung der Universaldienstverpflichtungen einbezogen werden.


Ich hatte früher auch gedacht, die deutschlandweite Mehrheit reicht... :(
Leider traut sich keiner, das einfach mal auszuprobieren, da die Lobby dagegen einfach noch zu stark ist und dann noch eine Menge "Treibholz" im Weg liegt, in Form vieler klassischer "Ordnungsrechtsfanatiker" in den Verwaltungen, die nichts anderes gelernt haben und ihren politischen Hausleitungen entsprechen archaische Vorlagen zuarbeiten.
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon Haupti76 » 16.05.2011 14:20

bkt hat geschrieben:Und die Mehrheit gilt Europaweit, soweit ich das mitbekommen habe. Ist schliesslich einer EU-RiLi. Da bestimmt immer der Schwächste das Tempo. (Also bald wir ;) )


da will ich mich besser nicht reinsteigern. aber diese gedanken zu ende gedacht, wenn wir immer schwächer also langsamer werden, könnte da der stillstand kommen.
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon bkt » 16.05.2011 14:21

Haupti76 hat geschrieben:
bkt hat geschrieben:Und die Mehrheit gilt Europaweit, soweit ich das mitbekommen habe. Ist schliesslich einer EU-RiLi. Da bestimmt immer der Schwächste das Tempo. (Also bald wir ;) )


da will ich mich besser nicht reinsteigern. aber diese gedanken zu ende gedacht, wenn wir immer schwächer also langsamer werden, könnte da der stillstand kommen.


Naja, wenn Griechenland die Kredite in Glasfaser angelegt hat, besteht noch Hoffnung ;-)

Es gilt eben überall der alte Grundsatz: "Wer nicht rudert, treibt zurück"

Nein, aber im Ernst. Wenn alle anderen, die noch langsamer versorgt sind als wir, auf unser Niveau (Mehrzahl 16 MBit/s) aufschliessen, dann ist die RiLi ja wieder nach vorne hin offen.
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon sollner11 » 16.05.2011 14:28

worüber reden wir eigentlich?

es hieß ja nicht, dass das Ziel " 2018 flächendeckend 50 Mbits/s" nur durch einen Universaldienst realisiert werden kann
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon bkt » 16.05.2011 14:47

sollner11 hat geschrieben:worüber reden wir eigentlich?

es hieß ja nicht, dass das Ziel " 2018 flächendeckend 50 Mbits/s" nur durch einen Universaldienst realisiert werden kann

Wäre aber der angemessene Weg.
Ansonsten muß Deutschland demnächst auch die Gelddruckmaschine anwerfen, um dem Bedarf der Shareholder nach frischem Geld für den Erhalt Ihre Dividende durch massiges Ausreichen von Fördermitteln entsprechen zu können.
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon sollner11 » 16.05.2011 14:55

du meinst so????

mit Universaldienst schaffen "wir" es, weil es als gesetzliche Vorgabe den Telkos "übergeholfen" wird, und damit keine Kosten beim Staat erzeugt?
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon Haupti76 » 16.05.2011 14:55

sollner11 hat geschrieben:es hieß ja nicht, dass das Ziel " 2018 flächendeckend 50 Mbits/s" nur durch einen Universaldienst realisiert werden kann


wenn nicht über den universaldienst, wie dann? wettbewerb und regulierung? es geht ja auch nicht nur darum, daß endlich alle breitband bekommen,
sondern wie man den wachsenden bedarf gerecht werden kann.
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon sollner11 » 16.05.2011 15:00

Haupti76 hat geschrieben:es geht ja auch nicht nur darum, daß endlich alle breitband bekommen,
sondern wie man den wachsenden bedarf gerecht werden kann.


deswegen frag ich ja nach
ich finde es geht gerade ziemlich durcheinander


für mich wäre zu unterscheiden:

Universaldienst = alle bekommen Internetzugang (aber mit Sicherheit nicht 50 Mbits/s)
flächendeckend 50 Mbits/s muss sich ein Staatswesen leisten wollen, da geht es nicht ohne Steuerzahler


Ihr tut immer so, als wenn ein Gesetz einfach die Ökonomie aushebeln kann. Kann es?
(zumindest versteh ich euch gerade nicht anders)
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon bkt » 16.05.2011 15:03

sollner11 hat geschrieben:du meinst so????

mit Universaldienst schaffen "wir" es, weil es als gesetzliche Vorgabe den Telkos "übergeholfen" wird, und damit keine Kosten beim Staat erzeugt?


In etwa. Gewinne mit Verlusten verrechnen bevor eine Ausschüttung an die Shareholder erfolgt.
Dann werden nicht mehr die Gewinne privatisiert und die Verluste solidarisiert, sondern aus den Gewinnen der einträglichen Gebiete werden die Verluste der unrentablen Gebiete gedeckt. Was dann noch übrig bleibt wird ausgeschüttet.

Übrigens ist das eine Fondgeschichte. Das Unternehmen, welches ausbaut erhält den unrentierlichen Teil aus dem Fond, in den alle anderen nicht ausbauenden Unternehmen einzuzahlen haben. Ausbauen darf derjenige, der es zu den niedrigsten Kosten tut. (ggf. Ausschreibung von Universaldienstregionen)
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon geisi » 16.05.2011 15:06

bkt hat geschrieben:Dann werden nicht mehr die Gewinne privatisiert und die Verluste solidarisiert


Woher kommt immer, dass die Verluste solidarisiert werden. Mal abgesehen von Bankenrettung ist dies doch nicht der Fall.
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon bkt » 16.05.2011 15:09

geisi hat geschrieben:
bkt hat geschrieben:Dann werden nicht mehr die Gewinne privatisiert und die Verluste solidarisiert


Woher kommt immer, dass die Verluste solidarisiert werden. Mal abgesehen von Bankenrettung ist dies doch nicht der Fall.


Weil Fördermittel Steuern sind, die die "Solidar"-Gemeinschaft der Steuerzahler zusammenträgt, um sie einem Einzelnen zu geben (Fördermittelempfänger).
Zuletzt geändert von bkt am 16.05.2011 15:11, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon Haupti76 » 16.05.2011 15:10

ich nenne mal mein dorf als beispiel. damit unser dorf überhaupt breitband bekommen kann, müßte von unseren hauptverteiler ein glaserfaserkabel verlegt werden. damit würde man nicht nur die 16 megabit erreichen, sondern 25 bis 50 megabit. mein dorf flächendeckend mit funk zu versorgen dürfte auch einer herrausforderung sein, denn es geht bei uns steil bergab. oder andersrum, steil bergauf. sprich: funkschatten.
das läßt sich sicher auch mit anderen gebieten vergleichen.
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon Haupti76 » 16.05.2011 15:12

wenn das hier so weiter geht, ist das ja ein chat :)
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon bkt » 16.05.2011 15:17

Nur viel geordneter ;-)
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon geisi » 16.05.2011 15:17

bkt hat geschrieben:Weil Fördermittel Steuern sind, die die "Solidar"-Gemeinschaft der Steuerzahler zusammenträgt, um sie einem Einzelnen zu geben (Fördermittelempfänger).


Mit dieser Begründung kannst du aber nicht pauschal die Gewinne der Unternehmen für den Ausbau heranziehen. Dann müsstest du Förderquote und Gewinn in Einklang bringen. Sonst könntest du mir mit deinen Fördergeldern als TK Unternehmen gestohlen bleiben.
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