bkt hat geschrieben:...
Die Festlegung der Bandbreite 16 MBit/s verstößt gegen die derzeitige EU-UD-RiLi.
Und warum? Weil die Werte aus der Richtlinie im wesentlichen von der Wettbewerbskommission diktiert wurden.
Da sitzen nur "Ordnungspolitische Hardliner". Und die sind ja auch nicht blöd. Die sehen doch genau wie wir, dass man über die Bandbreite "technologieneutral" Anbieter aus dem Wettbewerb ausschliessen kann.
Dass es für die Lobby-Gruppen der Wirtschaft nicht angenehm ist, wenn bestimmte "Versorgungsvarianten" wegen zu wenig Leistungsfähigkeit nicht mehr als ausreichend angesehen werden, ist nachvollziehbar. Dass diese Lobby-Gruppen dann Stress machen ebenfalls.
Dass aber keine Bandbreiten als Universaldienst festlegbar sein sollen, welche die Anzahl der Technologien verringern, die dafür leistungsfähig genug sind, verwundert mich.
Dann dürften ja auch keine Bandbreiten für den Universaldienst festgelegt werden, die von ISDN und dem Analogmodem nicht zu schaffen sind.
...
Es ist ja auch nicht so, dass nur noch eine Technologie bei 16 MBit/s funktioniert (selbst LTE mit erheblich weniger ausgelasteten Zellen wäre noch im Boot) und es wird ja kein Kunde gezwungen, Angebote nutzen zu
müssen, welche die Mindestbandbreite des Universaldienstes liefern können.
Der Kunde hat aber, wenn er will, ein Anrecht darauf.
...
Somit wird es wohl nicht ohne Stress mit der EU abgehen...?
Zählt das Breitband-Angebot, welches die Mehrheit jetzt schon nutzen kann, weniger als der Schutz nicht (mehr) besonders leistungsfähiger Technologien im Einsatz für größere Kunden-Gruppen?
(Sozusagen eine "Sat-Schutz-Klausel"...)
... - erleben was verhindert.
"Grenzen gabs gestern" - heute gibts Verhinderungen.