Beitragsordnung

Alles zum Verein Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.

Welche Höhe des Mitgliedsbeitrages hälst du für angemessen?

keinen
3
19%
12 Euro/Jahr
3
19%
18 Euro/Jahr
3
19%
24 Euro/Jahr
7
44%
mehr
0
Keine Stimmen
 
Abstimmungen insgesamt : 16

Re: Beitragsordnung

Beitragvon rezzler » 30.01.2011 17:48

bru62 hat geschrieben:
rezzler hat geschrieben:ber einfacher wärs mit glatten Beträgen

Der Jahresbeitrag ist doch glatt. :? Es gibt keine Monatsbeiträge.

Ja, okay. Ich denk immer noch in Monatsbeiträgen ;) Und wie oben geschrieben (bzw. geändert) ist das Thema bei Neuzugängen ja doch nicht ausgeschlossen.
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon Haupti76 » 30.01.2011 18:04

ich habe für 18 euro gestimmt. ganz einfach deswegen, weil ich 12 euro für zu niedrig halte um vernüftnig planen zu können. eine vernünftige grundlage sollte man schon haben. 24 euro halte ich für fast zu hoch, weil das den einen oder anderen abschrecken könnte. man könnte bei den betrag einen hinweis bringen, wer will kann gern mehr spenden. das ist freiwillig und jeder kann das für sich entscheiden. und ob 1,50 euro ne krumme zahl sind oder nicht, halte ich für nebensächlich. ich entscheide mich also für die "goldene mitte".
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon Haupti76 » 01.02.2011 18:32

ich möchte noch etwas ergänzen.
wer sagt, daß wir den beitragssatz für immer so lassen müssen? schauen wir doch erstmal wieviel mitglieder wir gewinnen können.
nach einem jahr können wir bilanz ziehen und schauen, ob eine erhöhung des beitrages angemessen wäre. z.b. durch eine abstimmung.
ich meine, wir sollten die schraube vielleicht nicht zu hoch ansetzen. nach oben können wir sie alle mal noch drehen.
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon geisi » 01.02.2011 22:03

Ich sehe es genau wie Haupti. Dies ist im Verein ganz Normal.
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon rezzler » 10.02.2011 20:14

bru62 hat geschrieben:Hier der letzte Entwurf der Beitragsordnung:

Beitragsordnung der Initiative gegen digitale Spaltung "geteilt.de" e.V.i.G.

Grundlagen für die Beitragsordnung ist § 7 der Satzung der Initiative gegen digitale Spaltung "geteilt.de" e.V.i.G.

1. Von den Mitgliedern werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Es besteht Bringepflicht.

2. Der Jahresbeitrag wird jeweils am 01.01. des Kalenderjahres im Voraus fällig. Abweichende individuelle Regelungen sind durch Vorstandsbeschluss möglich.

3. Bei Eintritt eines Mitgliedes im Laufe des Kalenderjahres wird der Beitrag mit dem Beitritt in voller Höhe fällig und ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme einzuzahlen.

4. Für fördernde Mitglieder gilt das unter 3. genannte gleichermaßen.

5. Die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge beträgt:

a) für Mitglieder: 24,00 Euro
b) für fördernde Mitglieder (natürliche Personen): mindestens 24,00 Euro
c) für fördernde Mitglieder (juristische Personen): mindestens 48,00 Euro

6. Bei besonderen Härtefällen sind befristete Ausnahmeregelungen durch den Vorstand auf Grundlage eines Antrages möglich.

7. Die Mitgliedsbeiträge sind beim Vorstand zu entrichten. Die Beitragsentrichtung erfolgt
- durch Zusendung eines Verrechnungsschecks, dabei gilt das Datum des Poststempels
- durch Überweisung auf das Konto Nr. , BLZ bei . Bei Überweisungen ist als Zahlungsgrund "Mitgliedsbeitrag + Jahr" sowie Name, Vorname, Adresse anzugeben

8. Mahn- und Rücklastschriftgebühren
Bei Zahlungsverzug sind Mahngebühren zulässig. Hierfür wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Rücklastschriftgebühren sind vom Mitglied zu tragen. Diese Gebühren werden mit der Mahnung in Rechnung gestellt.

9. Die Beitragsordnung kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.

10. Die vorliegende Beitragsordnung tritt mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12. März 2011 Kraft.


Hatten wir uns nicht auf 24 Euro/Jahr für juristische Personen geeinigt?

Die Idee von Haupti ist natürlich auch nicht schlecht, aber ich denke, dazu müsste man die Satzung (nochmal) ändern.
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon spokesman » 10.02.2011 20:26

Ich denke wir sollten uns erstmal auf einen Beitrag einigen, die Abstimmung könnten wir hier als Anhalt nehmen, Änderung müssen je nach Lage und Situation durchgeführt werden, eine Satzung ist zum Glück relativ dynamisch, falls Fall x eintritt müssen wir da ran keine Frage, jetzt ist es aber erstmal wichtig zu starten..
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon bru62 » 10.02.2011 20:54

rezzler hat geschrieben:Hatten wir uns nicht auf 24 Euro/Jahr für juristische Personen geeinigt?

Ups, ist mir durch gerutscht. Habe es jetzt geändert.

Ich denke auch, wir sollten mit den 24 Euro (ist das Mehrheitsvotum) in die Versammlung gehen. Mal sehen, ob es dort noch Diskussionsbedarf gibt. Letztlich entscheidet wieder die Mehrheit.

Gruß
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon geisi » 10.02.2011 21:21

Ich finde die Beitragsordnung in mehreren Punkten nicht zielführend. Hier ein Gegenvorschlag:

I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der § 7 der Satzung geregelt.

II. Solidaritätsprinzip
Eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Damit der Verein seine definierten Ziele erfüllen kann sind die Mitglieder daher gehalten ihre Beitragspflicht in vollem Umfang und pünktlich zu erfüllen.

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe
1. Die Gründungsversammlung hat daher in ihrer Sitzung am ........... die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
2. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt. Sie ist damit verbindlich.

IV. Regelungen
1. Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt bis zur Festsetzung einer neuen Beitragsregelung durch die Mitgliederversammlung.
2. Die Höhe des Beitrags beträgt für aktive Mitglieder 18.-EUR monatlich. Fördermitglieder zahlen keinen Beitrag.
3. Beiträge werden jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres im Voraus zu entrichten.
4. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
5. Bei Vereinseintritt im Laufe des Jahres ist der Beitrag anteilig mit Beginn des Beitragsmonats zu zahlen.
6. Der Austritt aus dem Verein ist nur zur Jahresmitte und zum Jahresende möglich und muss dem Vorstand spätestens zwei Monate vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedschaft und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Halbjahr.
7. Die Beiträge des Vereins werden aus Kostengründen und zur Arbeitserleichterung vorrangig durch Überweisung mit Angabe der Mitgliedsnummer und des Jahres erhoben. Barzahlungen sind in Ausnahmefällen beim Kassenwart zu entrichten.
8. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren erhoben. Die Höhe der Mahngebühren beträgt je schriftlicher Mahnung 5,00 €.
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon rezzler » 10.02.2011 21:36

geisi hat geschrieben:III. Beschlussfassung und Bekanntgabe
1. Die Gründungsversammlung hat daher in ihrer Sitzung am ........... die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
2. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt. Sie ist damit verbindlich.

IV. Regelungen
1. Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt bis zur Festsetzung einer neuen Beitragsregelung durch die Mitgliederversammlung.
2. Die Höhe des Beitrags beträgt für aktive Mitglieder 18.-EUR monatlich. Fördermitglieder zahlen keinen Beitrag.

Kann man die Beitragsordnung einfach so jedesmal neu beschließen? Ich kenne mich da nicht so aus.

Was war dir denn an der Beitragsordnung nicht zielführend? Aber auf jeden Fall Danke, das du gleich einen komplett anderen Entwurf gemacht hast :)
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon geisi » 10.02.2011 21:58

Nun gut dann doch der Aufwand:

Beitragsordnung der Initiative gegen digitale Spaltung "geteilt.de" e.V.i.G.

Grundlagen für die Beitragsordnung ist § 7 der Satzung der Initiative gegen digitale Spaltung "geteilt.de" e.V.i.G.

1. Von den Mitgliedern werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Es besteht Bringepflicht.


Hier geht es um die Regelung, ob ich per Überweisung bezahle oder ob per LEV eingezogen wird. Das sollte man auch so benennen. Bringepflicht ist ungebräuchlich.

2. Der Jahresbeitrag wird jeweils am 01.01. des Kalenderjahres im Voraus fällig. Abweichende individuelle Regelungen sind durch Vorstandsbeschluss möglich.

Die abweichenden Regelungen sollten nur für soziale Härtefälle gelten. Ggf. andere Fälle nennen. Sonst entwickelt sich hier ein Eigenleben.

3. Bei Eintritt eines Mitgliedes im Laufe des Kalenderjahres wird der Beitrag mit dem Beitritt in voller Höhe fällig und ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme einzuzahlen.

Es ist hier einfach fair, dass wenn einer z. B. im Dezember eintritt auch nur anteilig bezahlen muss. Die Fälligkeit doch mit dem 01.01. in Nr. 2 geregelt und nicht wieder 4 Wochen danach. Rechnungsstellung und Fälligkeit sind zwei verschiedene Sachen.

4. Für fördernde Mitglieder gilt das unter 3. genannte gleichermaßen.

5. Die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge beträgt:

a) für Mitglieder: 24,00 Euro
b) für fördernde Mitglieder (natürliche Personen): mindestens 24,00 Euro
c) für fördernde Mitglieder (juristische Personen): mindestens 48,00 Euro

6. Bei besonderen Härtefällen sind befristete Ausnahmeregelungen durch den Vorstand auf Grundlage eines Antrages möglich.

Ich meine Fördermitglieder sollten nichts zahlen, das wiederspricht dem Fördergedanken. Und die Regelung zu den Härtefällen ist hier mit den Ausnahmeregelungen zu Nr. 2. doppelt geregelt.

7. Die Mitgliedsbeiträge sind beim Vorstand zu entrichten. Die Beitragsentrichtung erfolgt
- durch Zusendung eines Verrechnungsschecks, dabei gilt das Datum des Poststempels
- durch Überweisung auf das Konto Nr. , BLZ bei . Bei Überweisungen ist als Zahlungsgrund "Mitgliedsbeitrag + Jahr" sowie Name, Vorname, Adresse anzugeben

Diese Regelung ist sogar juristisch bedenklich. Der Verein erhält die Beiträge nicht der Vorstand. Die Formulierung könnte hier missverstanden werden, ist aber auch unnötig. Verrechnugnschecks machen einen Riesen Aufwand. Bitte erst gar nicht erwähnen. Der geringste Aufwand ist die Überweisung, in Ausnahmefällen Barzahlung.

8. Mahn- und Rücklastschriftgebühren
Bei Zahlungsverzug sind Mahngebühren zulässig. Hierfür wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Rücklastschriftgebühren sind vom Mitglied zu tragen. Diese Gebühren werden mit der Mahnung in Rechnung gestellt.

Auch der LEV macht Aufwand. Erst mal sehen wie viel Mitglieder. LEV können wir immer noch machen. Mahnung kann man regeln. Aber 5 EUR sind überzogen für einen neuen gemeinnützigen Verein.

Eine Beitragsordnung ändern ist doch an der Tagesordnung. Siehe Kommune zu Kindergarten u.ä.
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon spokesman » 10.02.2011 22:05

in der Satzung ist unter §4 Mitgliedschaft auch die Rede von "aktiven stimmberechtigten Mitgliedern" und "natürlichen Mitgliedern", vllt. könnte man sich auf ordentliche Mitglieder/Mitgliedschaft einigen, zumindest habe ich diese Variante schon in einigen Satzungen gesehen..

geisi hat geschrieben:4. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung..

soziale Härtefälle würde ich nicht in einer Satzung/Ordnung forumlieren.
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon bkt » 10.02.2011 22:07

geisi hat geschrieben:
3. Bei Eintritt eines Mitgliedes im Laufe des Kalenderjahres wird der Beitrag mit dem Beitritt in voller Höhe fällig und ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme einzuzahlen.

Es ist hier einfach fair, dass wenn einer z. B. im Dezember eintritt auch nur anteilig bezahlen muss.


Im Kino gibts auch keinen Rabatt, wenn man später kommt ;-)

Das ist ein Jahresbeitrag. Über so eine Regelung wird auch die unterlassenen Rückzahlung restlicher Monatsanteile bei Austritt wieder angreifbar.

Gemäß Flatratedefinition darf man für einen Jahresbeitrag "bis zu einem Jahr" Mitglied sein ;-)

Dxvon sind dann auch "Dezembereintritte " umfaßt.
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon rezzler » 10.02.2011 22:10

geisi hat geschrieben:Hier geht es um die Regelung, ob ich per Überweisung bezahle oder ob per LEV eingezogen wird. Das sollte man auch so benennen. Bringepflicht ist ungebräuchlich.

Ungewohnte Fomulierung, ja, aber ich persönlich verstehe, was gemeint ist.

geisi hat geschrieben:
3. Bei Eintritt eines Mitgliedes im Laufe des Kalenderjahres wird der Beitrag mit dem Beitritt in voller Höhe fällig und ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme einzuzahlen.

Es ist hier einfach fair, dass wenn einer z. B. im Dezember eintritt auch nur anteilig bezahlen muss. Die Fälligkeit doch mit dem 01.01. in Nr. 2 geregelt und nicht wieder 4 Wochen danach. Rechnungsstellung und Fälligkeit sind zwei verschiedene Sachen.

Ich hab das so verstanden, das auch nur der noch kommende Beitrag, eben ab Eintrittsdatum, fällig wird. War aber in der Tat nicht so ganz eindeutig formuliert.

geisi hat geschrieben:Ich meine Fördermitglieder sollten nichts zahlen, das wiederspricht dem Fördergedanken.

Das Thema hatten wir ja schon ;)

geisi hat geschrieben:
8. Mahn- und Rücklastschriftgebühren
Bei Zahlungsverzug sind Mahngebühren zulässig. Hierfür wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Rücklastschriftgebühren sind vom Mitglied zu tragen. Diese Gebühren werden mit der Mahnung in Rechnung gestellt.

Auch der LEV macht Aufwand. Erst mal sehen wie viel Mitglieder. LEV können wir immer noch machen. Mahnung kann man regeln. Aber 5 EUR sind überzogen für einen neuen gemeinnützigen Verein.

Ja, Lastschrift ist in der Tat wohl noch etwas übertrieben. Und wie du sagtest ist das einfachste echt Überweisung oder Barzahlung beim Kassierer.

bkt hat geschrieben:Im Kino gibts auch keinen Rabatt, wenn man später kommt

Beim Internetzugang muss man aber erst ab Erbringung Internetzugang bezahlen und nicht das komplette Kalenderjahr.
Verständlich und sinnvoll finde ich es auf jeden Fall, wenn man erst ab Eintrittszeitpunkt bezahlt. Oder eben der Einfachkeit halber ab dem nächsten beginnenden Monat.
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon geisi » 10.02.2011 22:12

@bkt: Nein am 01.01. des Folgejahres wird das nächste Jahr fällig. Der Vergleich muss eher lauten. Wenn ich mein Kind erst im Dezember in die Kita gebe, bezahle ich auch nur für einen Monat. Grundlage ist hier auch eine Satzung und eine Beitragsordnung.

Im Studium hatte ich auch die rechtliche Begründung hierzu, aber das kostet 1 Stunde Recherche.
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Re: Beitragsordnung

Beitragvon bkt » 10.02.2011 22:13

rezzler hat geschrieben:Verständlich und sinnvoll finde ich es auf jeden Fall, wenn man erst ab Eintrittszeitpunkt bezahlt. Oder eben der Einfachkeit halber ab dem nächsten beginnenden Monat.

Es gibt aber keinen Monatsbeitrag, sondern nur einen Jahresbeitrag. Und wenn man 12tel Jahresbeiträge einführt, hat man doch wieder Monatsbeiträge. Ich würd' das lassen.
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