bru62 hat geschrieben:rezzler hat geschrieben:ber einfacher wärs mit glatten Beträgen
Der Jahresbeitrag ist doch glatt.Es gibt keine Monatsbeiträge.
Ja, okay. Ich denk immer noch in Monatsbeiträgen

bru62 hat geschrieben:rezzler hat geschrieben:ber einfacher wärs mit glatten Beträgen
Der Jahresbeitrag ist doch glatt.Es gibt keine Monatsbeiträge.
bru62 hat geschrieben:Hier der letzte Entwurf der Beitragsordnung:Beitragsordnung der Initiative gegen digitale Spaltung "geteilt.de" e.V.i.G.
Grundlagen für die Beitragsordnung ist § 7 der Satzung der Initiative gegen digitale Spaltung "geteilt.de" e.V.i.G.
1. Von den Mitgliedern werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Es besteht Bringepflicht.
2. Der Jahresbeitrag wird jeweils am 01.01. des Kalenderjahres im Voraus fällig. Abweichende individuelle Regelungen sind durch Vorstandsbeschluss möglich.
3. Bei Eintritt eines Mitgliedes im Laufe des Kalenderjahres wird der Beitrag mit dem Beitritt in voller Höhe fällig und ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme einzuzahlen.
4. Für fördernde Mitglieder gilt das unter 3. genannte gleichermaßen.
5. Die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge beträgt:
a) für Mitglieder: 24,00 Euro
b) für fördernde Mitglieder (natürliche Personen): mindestens 24,00 Euro
c) für fördernde Mitglieder (juristische Personen): mindestens 48,00 Euro
6. Bei besonderen Härtefällen sind befristete Ausnahmeregelungen durch den Vorstand auf Grundlage eines Antrages möglich.
7. Die Mitgliedsbeiträge sind beim Vorstand zu entrichten. Die Beitragsentrichtung erfolgt
- durch Zusendung eines Verrechnungsschecks, dabei gilt das Datum des Poststempels
- durch Überweisung auf das Konto Nr. , BLZ bei . Bei Überweisungen ist als Zahlungsgrund "Mitgliedsbeitrag + Jahr" sowie Name, Vorname, Adresse anzugeben
8. Mahn- und Rücklastschriftgebühren
Bei Zahlungsverzug sind Mahngebühren zulässig. Hierfür wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Rücklastschriftgebühren sind vom Mitglied zu tragen. Diese Gebühren werden mit der Mahnung in Rechnung gestellt.
9. Die Beitragsordnung kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.
10. Die vorliegende Beitragsordnung tritt mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12. März 2011 Kraft.
rezzler hat geschrieben:Hatten wir uns nicht auf 24 Euro/Jahr für juristische Personen geeinigt?
geisi hat geschrieben:III. Beschlussfassung und Bekanntgabe
1. Die Gründungsversammlung hat daher in ihrer Sitzung am ........... die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
2. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt. Sie ist damit verbindlich.
IV. Regelungen
1. Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt bis zur Festsetzung einer neuen Beitragsregelung durch die Mitgliederversammlung.
2. Die Höhe des Beitrags beträgt für aktive Mitglieder 18.-EUR monatlich. Fördermitglieder zahlen keinen Beitrag.
Beitragsordnung der Initiative gegen digitale Spaltung "geteilt.de" e.V.i.G.
Grundlagen für die Beitragsordnung ist § 7 der Satzung der Initiative gegen digitale Spaltung "geteilt.de" e.V.i.G.
1. Von den Mitgliedern werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Es besteht Bringepflicht.
2. Der Jahresbeitrag wird jeweils am 01.01. des Kalenderjahres im Voraus fällig. Abweichende individuelle Regelungen sind durch Vorstandsbeschluss möglich.
3. Bei Eintritt eines Mitgliedes im Laufe des Kalenderjahres wird der Beitrag mit dem Beitritt in voller Höhe fällig und ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme einzuzahlen.
4. Für fördernde Mitglieder gilt das unter 3. genannte gleichermaßen.
5. Die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge beträgt:
a) für Mitglieder: 24,00 Euro
b) für fördernde Mitglieder (natürliche Personen): mindestens 24,00 Euro
c) für fördernde Mitglieder (juristische Personen): mindestens 48,00 Euro
6. Bei besonderen Härtefällen sind befristete Ausnahmeregelungen durch den Vorstand auf Grundlage eines Antrages möglich.
7. Die Mitgliedsbeiträge sind beim Vorstand zu entrichten. Die Beitragsentrichtung erfolgt
- durch Zusendung eines Verrechnungsschecks, dabei gilt das Datum des Poststempels
- durch Überweisung auf das Konto Nr. , BLZ bei . Bei Überweisungen ist als Zahlungsgrund "Mitgliedsbeitrag + Jahr" sowie Name, Vorname, Adresse anzugeben
8. Mahn- und Rücklastschriftgebühren
Bei Zahlungsverzug sind Mahngebühren zulässig. Hierfür wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Rücklastschriftgebühren sind vom Mitglied zu tragen. Diese Gebühren werden mit der Mahnung in Rechnung gestellt.
geisi hat geschrieben:4. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung..
geisi hat geschrieben:3. Bei Eintritt eines Mitgliedes im Laufe des Kalenderjahres wird der Beitrag mit dem Beitritt in voller Höhe fällig und ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme einzuzahlen.
Es ist hier einfach fair, dass wenn einer z. B. im Dezember eintritt auch nur anteilig bezahlen muss.
geisi hat geschrieben:Hier geht es um die Regelung, ob ich per Überweisung bezahle oder ob per LEV eingezogen wird. Das sollte man auch so benennen. Bringepflicht ist ungebräuchlich.
geisi hat geschrieben:3. Bei Eintritt eines Mitgliedes im Laufe des Kalenderjahres wird der Beitrag mit dem Beitritt in voller Höhe fällig und ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme einzuzahlen.
Es ist hier einfach fair, dass wenn einer z. B. im Dezember eintritt auch nur anteilig bezahlen muss. Die Fälligkeit doch mit dem 01.01. in Nr. 2 geregelt und nicht wieder 4 Wochen danach. Rechnungsstellung und Fälligkeit sind zwei verschiedene Sachen.
geisi hat geschrieben:Ich meine Fördermitglieder sollten nichts zahlen, das wiederspricht dem Fördergedanken.
geisi hat geschrieben:8. Mahn- und Rücklastschriftgebühren
Bei Zahlungsverzug sind Mahngebühren zulässig. Hierfür wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Rücklastschriftgebühren sind vom Mitglied zu tragen. Diese Gebühren werden mit der Mahnung in Rechnung gestellt.
Auch der LEV macht Aufwand. Erst mal sehen wie viel Mitglieder. LEV können wir immer noch machen. Mahnung kann man regeln. Aber 5 EUR sind überzogen für einen neuen gemeinnützigen Verein.
bkt hat geschrieben:Im Kino gibts auch keinen Rabatt, wenn man später kommt
rezzler hat geschrieben:Verständlich und sinnvoll finde ich es auf jeden Fall, wenn man erst ab Eintrittszeitpunkt bezahlt. Oder eben der Einfachkeit halber ab dem nächsten beginnenden Monat.
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