geisi hat geschrieben:Auf alle Fälle. Auch der Weg dahin bring ja so einiges an Erkenntnissen.
Mal die nächsten Fragen welche ggf. hier im Forum bereits geklärt sind:
1. Gibt es eine anerkannte Definition von Breitband. Hierbei meine ich eine ggf. wissenschaftlich fundierte Analyse ohne politischen oder betriebswirtschaftlichen Background. Wobei der Begriff Breitband hier bereits zu weitreichend ist.
2. Ist Funk und hier insbesondere Richtfunk und UMTS/LTE per Definition Breitband.
3. Ist Funk eine Übergangstechnologie?
Kurze Antwort auf Frage 1-3: Nein.
Land-/Bundestags-.gemäße Antwort

:
auf Frage 1 - Nein,
auf Frage 2 siehe Frage 1,
auf Frage 3 siehe Frage 2
Lange Antwort:
auf Frage 1:
Breitband ist sowas wie ein unbestimmter Rechtsbegriff und bedarf immer der aktuellen Auslegung im Zusammenhang mit dem verwendeten Kontext.
Für den Bund ist aktuell alles >=1 MBit/s Breitband.
Wir orientieren uns an den Zielvorgaben der geltenden Richtlinie für den Flächenhaften Ausbau (GAK) und bewerten alles ab 2 MBit/s als Breitband.
Die Zielmarge 50 MBit/s des Bundes für 2014 wird als Hochgeschwindigkeitsnetz oder NGA-Ausbau (in Übereinstimmung mit den Formulierungen der EU) bezeichnet.
Aber auch das ist nirgends festgelegt.
Ich persönlich würde erst Netze im Gbite/s-Bereich als Hochgeschwindigkeitsnetze bezeichnen.
auf Frage 2:
jede Technologie, die die aktuelle Vorgabe schafft, ist dann per Definition eine Breitbandtechnologie.
Solange alles oberhalb 128kBit/s als Breitband zählte, war auch Edge und UMTS (384kBit/s) eine Breitbandtechnologie.
auf Frage 3:
Nein, da wird eigentlich ein anderes Anwenderspektrum angesprochen. Nur als Substitut für einen nicht vorhandenen Festnetz-Anschluß ist es eine Übergangstechnologie.
Als Eigenständiger "Mobiler Anschluß" wird sie langfristig ihren Konsumentenkreis haben. (bzw. von Nachfolgetechnologien abgelöst)