soweit ist Dein Schreiben ok.
Den folgenden Absatz sollten wir aber ändern:
governet hat geschrieben:Da die Flatrate in einem Bündelprodukt angeboten wird, bitte ich Sie nach § 21 TKG und § 3 (1) TKV eine Entbündelung der schmalbandigen Flatrate zu verlangen, um eine günstige Flatrate für schmalbandige Internetnutzer anzubieten, wie sie auch schon auf dem vergleichbaren und dem Wettbewerb geöffnetem breitbandigem Internet-Markt, sowie Mobilfunkmarkt und Festnetztelefonmarkt vorhanden ist. Dies würde im Interesse der Nachfrager liegen. Weiterhin bitte ich Sie, eine günstige Großhandelsflatrate als Vorleistungsprodukt für Telekommunikationsunternehmen anzuordnen.
Der darin enthaltene Teil-Satz:
eine Entbündelung der schmalbandigen Flatrate zu verlangen, um eine günstige Flatrate für schmalbandige Internetnutzer anzubieten
klingt so, als wenn die BNetzA ein solches Produkt anbieten soll. Den sollten wir in etwa so umformulieren:
eine Entbündelung der schmalbandigen Verbindungen zu einheitlichen (nichtdiskriminierenden) Großhandelskonditionen zu erwirken, um den Marktteilnehmern entsprechende Endkundenangebote zu ermöglichen.