Ich roll's mal von hintenauf ...
@Alb-Maulwurf:
<Offtopic>
Nur mal am Rande, ob jemand in der öffentlichen Verwaltung viel oder wenig verdient hängt in keiner Weise davon ab, ob er Angestellter oder Beamter ist. Ein Lehrer kann auch Beamter sein und sein Schuldirektor Angestellter. Letzterer verdient (oder zumindest bekommt

</Offtopic>
Was ihr habt ist eine "Fair-Flat", die würde ich eher als "Pseudo-Flat" bewerten. Denn eine Flatrate mit Mengenbegrenzung ist eigentlich eine Art Datenmengentarif.
Unterstreicht aber meinen Standpunkt, dass (echte) Flatrate wichtiger ist als Datenrate.
Das Laden einer (im wesentlichen) textbasierten Webseite wie dieses Forum oder das Beantworten von e-Mails benötigen sehr wenig Bandbreite. Da reicht sogar ISDN, dauert halt nur länger

Für das Datenmengenproblem (5-Personen-Haushalt) ist aus meiner Sicht das FILIAGO SAT DSL über ASTRA die Lösung.
http://www.filiago-shop.de/
/- Das Zitat mit Preisen & Leistungen habe ich wegen Eurer Werberichtlinie wieder rausgenommen -/
Einziger "Mangel" - die Pingzeiten für Spiele im Internet.
Solltet Ihr in Eurer Nähe UMTS haben, dann empfehle ich http://www.moobicent.de .
/- Das Zitat Preisen & Leistungen habe ich wegen Eurer Werberichtlinie wieder rausgenommen -/
Habe ich kürzlich zum Geburtstag verschenkt. Kam sehr gut an. Da gehen auch Spiele.
Ist schon irgendwie echt schwierig über günstige Breitband-Anschlüsse zu diskutieren, wenn man die Angebote nicht zitieren kann, weil es ja gleichzeitig auch Werbung dafür ist

Zu deiner Frage, warum haben wir dann nicht umgedreht das recht "bessere tarife zu gleichen preisen"? kann ich nur sagen, weil es das Recht in keiner Branche gibt. Nicht beim ÖPNV, nicht bei Energie oder Abwasser und auch nicht beim "Telefonanschluss".
Preise unabhängig von den Kosten gab es das letzte Mal in der DDR.
Und das Solidarprinzip ("Stadt sponsert Land") hat die Bundesrepublik mit der Privatisierungswelle (Post, Bahn, Telekom etc.) aufgegeben.
Ich persönlich glaube nicht daran, dass da nochmal zurückgerudert wird, wenn ich (und sicher nicht nur ich) es mir auch wünschen würde.
Worin ich Dir uneingeschränkt zustimme ist , dass die problematik "breitband" überall schöngeredet wird - jeder sieht die problematik seines eigenen haushaltes, und die probleme die ER selsbt hat - egal ob Zocker oder Sauger... , was aber eine grundlegende menschliche Eigenschaft ist, "Das Hemd ist näher als der Rock".
Das mit dem Anschluß gegenüber anderen Nationen verlieren ist aus meiner Sicht das schwächste Argument. Alle Wirtschaftlich boomenden Industriekerne in Deutschland haben Breitband bis zum Abwinken, ggf. eigene Standleitungen oder Richtfunkanbindung.
Und dass der Privathaushalt in Korea mit 30MBit/s surfen kann ist noch kein Wettbewerbsvorteil, sondern nur einfach schön für die "Betroffenen".
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@bru62
Zustimmung zur stetigen Zunehmen der Datenmenge. Das ist EIN gutes Argument, da hier angrenzende Branchen ggf. Kunden verlieren, wenn deren Produkte nicht mehr wartbar sind.
Belächeln muß ich mich allerdings nicht lassen, denn ich habe das Wort "Ewigkeit" nicht benutzt

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@sammy
Wie ich schon schrieb, beginnt in meiner Bewertung Breitband erst bei 1Mbit/s, auch wenn ich selbst mit DSL-superlight (384kbit/s) klar komme.
Wenn aber teilweise gefordert wird Glasfaser zu legen, dann erlaubt sich doch die Frage nach der Killerapplikation.
Und ob Surfen noch Spaß macht, ist nicht die Frage die es zu beantworten gilt, denn wer ist für eine Investition "für den Spaß" zuständig?
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@dachscher
Wobei es aber auch nicht der richtige Weg wäre, Highspeed mit Highpreisen zu bezahlen.
Wer soll dann den Highspeedzugang bezahlen? ICE kostet nunmal auch deutlich mehr als ein Regionalzug, der an jeder Fichte anhält.
Bezüglich verdorbener Preise sind wir hier wohl mehr oder weniger einer Meinung. Der sogenannte "Wettbewerb" der TELEKOM mit seinen eigenen Resellern hat zu einer "All You Can Eat"-Mentalität möglichst zum Nulltarif geführt. Das wieder gradezubiegen halte ich für eine fast unlösbare Aufgabe. Daher der aus meiner Sicht einzige machbare Lösungsvorschlag: Brandbreitenabhängige Tarife.
Wer Bandbreite braucht, bezahlt. Und zwar soviel wie er braucht, nicht mehr und nicht weniger. Und Upgrades auf höhere Bandbreiten sind jederzeit möglich, da die Bandbreitenfresser auch entsprechend an den Investitionen beteiligt werden.
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@Dino75195
Warum braucht ein Autofahrer 500 PS???
Ich würde sagen wir regeln alle runter auf 90 PS!
Sehr schön schwarz/weiß gemalt

Trotzdem zitiere ich dann mal aus einer Nachtsendung auf Kabel 1 über Porsche-Fahrer und warum die einen Porsche langsam fahren:
Ich brauche nicht den Rausch der Geschwindigkeit, sondern nur das Bewustsein, dass ich könnte, wenn ich wollte.
So bezahlt dann einer einen Haufen Kohle für ein Auto mit reichlich PS unter der Haube, was locker 200km/h fahren könnte, um denn gemächlich mit 130km/h über die unlimitierte deutsche Autobahn zu fahren.
Soviel zu PS oder Geschwindigkeiten und warum man sowas "braucht".
Bedeutet das jetzt einen Rechtsanspruch für jeden auf preisgünstigen Porsche?
Danke, dass Du meine Bandbreitenargumentation bzgl. Internet-Games & Videos unterstützt.
Zur Preisgestaltung habe ich ja weiter oben schon mehrfach was gesagt, dem Du dich ja offensichtlich anschliesst. Höherer Preis für mehr Leistung ist O.K.
Bezüglich eines zukunftsicheren Ausbaus in den Gemeinden unterstütze ich alle, was Du geschrieben hast vorbehaltlos.
Aber wer weckt die "Kommunale Selbstverwaltung" aus dem Dornröschenschlaf auf. Dieses Recht bedeutet gleichzeitig auch die Pflicht sich selbst zu verwalten. Und welcher ehrenamtliche Bürgermeister denkt an sowas, wenn er mit seinem Bauamt oder im gemeinderat über die Erneuerung der Infrastuktur im Gemeindegebiet spricht (welches Medium auch immer) ?
Und welcher Gemeinderat denkt bei leeren Kassen daran durch das vorausschauende Vergraben von Leerrohren "nicht umlagefähige Baukosten" zu erzeugen, wenn gleichzeitig ein Kinderspielplatz gebaut, die Gemeindestrasse erneuert und das Klubhaus saniert werden müssen.
Das Baugesetzbuch und das Kommunalabgabengesetz, woraus sich z.B. die Umlagefähigkeit solcher Kosten herleiten, sind Bundesrecht bzw. Landesrecht. Die zu ändern geht nur über Abgeordnete, als "Gesetzgeber".
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@all
Die Mobilfunkbetreiber würden UMTS flächendeckend ausbauen, aber die Kommunen wollen nicht !
Im Zuge des Netzausbaus berufen sich Mobilfunkbetreiber immer wieder auf ihren angeblich (grund-)gesetzlichen Versorgungsauftrag. Dies deshalb, weil nach Art. 87 f. Abs. 1 Grundgesetz der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation „flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen“, gegebenenfalls durch private Anbieter (Abs. 2 S. 1), zu gewährleisten hat und daher allgemein, besonders auf Betreiberseite, davon ausgegangen wird, dass hiervon auch der Mobilfunk erfasst wird und die Versorgungspflicht mit den Lizenzverträgen quasi auf die Betreiber übergegangen sei.
...
Inzwischen hat auch der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen auf Anfrage der Stadt Attendorn zum betreiberseitig behaupteten Versorgungsauftrag in einem Schreiben vom 04. September 2006 (Az.: II ke/B, PDF, 2 MByte) Stellung bezogen. Die Aussage ist eindeutig: „In Anlehnung an die Rechtsprechung des OVG NRW (Anmerkung: Es handelt sich um das oben zitierte Urteil vom 08.10.2003) gehen auch wir davon aus, dass ein möglicher Versorgungsauftrag jedenfalls nicht den Ausbau des UMTS-Netzes umfasst“. (…) „Die mit dem UMTS-System einhergehenden Möglichkeiten der schnelleren und umfangreicheren Datenübertragung gehen über die Bedürfnisse der schlichten Kommunikation weit hinaus und dürften damit vom Grundversorgungsauftrag nicht mehr erfasst sein“.
Somit müssen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB), die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes (§ 1 Abs. 6 Nr. 4 und 5 BauGB) oder an die Belange des Umweltschutzes (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 c und e BauGB) zukünftig ein deutliches Übergewicht bei der Abwägung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gegenüber den privatwirtschaftlichen Interessen der Betreiber bekommen.
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Nachdem durch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30. März 2006 (Az.: V ZB 17/06) erstmals ein Wertverlust – höchstrichterlich – als beachtlich anerkannt wurde, sollte dabei auch der Schutz des Eigentums (Art. 14 Grundgesetz) Berücksichtigung im Rahmen der Standortauswahl für Mobilfunksendeanlagen finden. Denn Wertverluste sind Eingriffe in Art. 14 GG, was im übrigen auch in die städtebauliche Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) mit einzustellen ist. Gleiches gilt für die im Rahmen von § 31 BauGB zu treffenden Entscheidungen, weshalb Urteile wie das des OVG Rheinland-Pfalz ("(z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.08.2003 – Az. 1 A 10196/03) selbst in Reinen Wohngebieten Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung von Sendeanlagen mit der Begründung aussprachen, die Anlage diene der Schließung einer Versorgungslücke und läge damit im öffentlichen Interesse.)" ab jetzt der Vergangenheit angehören sollten.
Das stärkt allen Mobilfunkgegnern enorm den Rücken und ist für alle Breitbandunterversorgten ein Schlag ins Genick, da es sich nicht nur gegen UMTS sondern auch gegen Richtfunk und WiMAX richtet.
Dazu fällt mir persönlich nun auch garnichts mehr ein
