Betreff: Schmalbandkosten - Rechfertigung der hohne Kosten
Mitteilung:
Guten Tag,
Beschwerde über zu hohe Schmalbandkosten im Gegensatz zu DSL:
Unzählige Bürger werden nicht mit DSL versorgt, alle die auf das Internet angewiesen sind und nur mit Schmalband online gehen können, zahlen viel zu viel.
Beispiel:
Meine Schwester hat ADSL-6000kbit TKOM, sie bezahlt für Anschluss und Flatrate 60€ Da hier kein DSL verfügbar ist zahle ich für 120h 54€ + 20€ Telefonanschluss und habe weniger als 1/90 der Bandbreite zu Verfügung. Macht unter dem Strich 74€.
Nachteil der Schmalbandbenutzer:
1. Es gibt keine Flatrate, die für alle Schmalbanduser bereitgestellt wird und die Minuten Preise oder andere Tarife überteuert sind.
2. Internetseiten sind heute sehr kompakt und bringen lange Ladezeiten mit sich, dazu kommt es bei vielen vor, dass die Seite abbrechen auf Grund der grossen Datenmenge. Für eine Bestellung benötigt man heute als Schmalbanduser sehr viel Zeit und der Kostenticker zählt Minute für Minute.
3. Für Sicherheitsupdates von Betriebssystemen, PC Spiele usw. benötigt ein Schmalbanduser für 100MB 5 – 10h. Die Updates sind zwar kostenlos aber bei 5 – 10h sind schnell 3 – 10€ weg.
Die Preise sind unzumutbar und unfair. Warum gibt es für Schmalbanduser keine Flatrates mehr? Wenn DSL schon nicht ausgebaut wird, sollte es auch für diese Menschen eine Flatrate geben.
Auf http://www.kein-dsl.de und http://www.geteilt.de können sie sich die Lage selbst anschauen. Viele wollen DSL aber eine Schmalbandflatrate würde vielen schon ausreichen. Aber die gibt es nicht in Deutschland.
Im Grundgesetz steht „Recht auf Gleichberechtigung“ dieser Eintrag bezieht sich zwar auf Frauen gegenüber Männer, Ausländer, Behinderte usw. aber das Gesetz gilt in meine Augen auch für Dienste. Ich bin als Schmalbanduser im Nachteil gegenüber DSL Nutzern.
Ich verlange, dass die Anbieter ihre hohen Preise rechtfertigen und begründen, warum kein Schmalbandflatrate mehr angeboten wird. Wie kann es sein, das Tkom usw. Telefonflatrates anbieten können? Die Nachfrage und das Verlangen ist gross.
Ich habe bereits an die Regulierungsbehörde geschrieben, an die Tkom, an T-Online und bekam von niemanden eine Antwort.
Anwort der Bundesnetzagentur:
vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie die fehlende Versorgung mit breitbandigen Internet-Anschlüssen (insbesondere DSL) beklagen. Weiterhin beklagen Sie, keine Internet-Flatrate für Ihren schmalbandigen Internetzugang erhalten zu können.
Gestatten Sie, dass ich zunächst näher auf die rechtlichen Möglichkeiten einer Verpflichtung von Unternehmen zur Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen für ihre Kunden eingehe.
Die Endnutzer haben gemäß §§ 78 ff Telekommunikationsgesetz (TKG) nur einen Anspruch darauf, dass Universaldienstleistungen erbracht werden. Universaldienstleistungen sind ein Mindestangebot an Diensten für die Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen und deren Erbringung für die Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden ist. Dazu gehören u. a. der Anschluss an ein öffentliches Telefonnetz an einem festen Standort und der Zugang zu öffentlichen Telefondiensten an einem festen Standort. Das öffentliche Telefonnetz wiederum muss einen funktionalen Internetzugang ermöglichen.
Das Angebot von breitbandigen Anschlüssen unterliegt nach dem Telekommunikationsgesetz nicht den Vorgaben der Grundversorgung. Damit ist kein Anbieter verpflichtet, Sie mit einem breitbandigen Internetanschluss (z.B. DSL) zu versorgen.
Die Entscheidung darüber, in welchen Regionen den Kunden breitbandige Internetanschlüsse angeboten werden, obliegt damit den Unternehmen. Dabei ist zu erwähnen, dass alle Anbieter im Wettbewerb die Möglichkeit haben, eine Versorgung mit breitbandigen Anschlüssen auf eigenen oder auf gemieteten Übertragungswegen vorzunehmen.
Die Anbieter von DSL-Anschlüssen haben zunächst damit begonnen, in wirtschaftlich für sie besonders interessanten Ballungsgebieten, bzw. in Gebieten mit ausreichend großer Nachfrage, den mit erheblichem Investitionsaufwand verbundenen Ausbau dieser Technik vorzunehmen. Aus Sicht der Anbieter ist es durchaus rational, die Markterschließung in den besonders profitablen Gebieten zu beginnen und dann im Zeitablauf etwa auch ländlichere Regionen zu erschließen.
DSL-Anschlüsse werden zudem im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten und abhängig von örtlichen und qualitativen Gegebenheiten der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) angeboten. Die Verfügbarkeit von DSL hängt dabei individuell von den spezifischen Möglichkeiten der jeweiligen TAL ab. Dabei ist festzustellen, dass es heute durchaus noch eine ganze Reihe von Fällen gibt, in denen eine technische Machbarkeit unter vertretbarem Aufwand nicht gegeben ist, z. B. bei längeren TAL, bei noch nicht beherrschbaren Beeinflussungsproblemen in einem Anschlussbereich oder bei bestimmten Varianten von Glasfaseranschlüssen (z. B. OPAL/ISIS).
Im Zusammengang mit den sich gegenwärtig entwickelnden funkgestützten Breitbandzugängen - wie z. B. Broadband Wireless Access (WiMax), WLAN und UMTS - wird von Anbietern versucht, auch die Bereiche zu versorgen, die gegenwärtig keinen drahtgebundenen Anschluss haben. Dieses könnte eine Alternative für ländliche Regionen darstellen.
Die Bundesregierung informiert Bürger und Unternehmen mit der Breitbandinitiative http://www.breitbandinitiative.de und dem Breitbandportal http://zukunft-breitband.de über technische Funktionsweise, Nutzen und Verfügbarkeit von Breitbandtechnologien. Das Breitbandportal will mit dem „Breitbandatlas“ einen Überblick über die "weißen Flecken“ der Versorgung mit breitbandigen Anschlüssen verschaffen.
Sie beklagen, keine Internet-Flatrate für Ihren schmalbandigen Internetzugang erhalten zu können.
Die Versorgung mit einer Internet-Flatrate unterliegt denselben Bestimmungen wie oben zur Grundversorgung ausgeführt.
Die Bundesnetzagentur kann unter bestimmten Voraussetzungen Entgelte eines Betreibers eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes regulieren. Bisher unterliegen die Endkundenentgelte für Datendienste, dazu gehören auch die Internet-Flatrates, keiner vorherigen Genehmigung der Bundesnetzagentur.
Das Angebot einer Internet-Flatrate (schmalband oder breitband) unterliegt damit alleine der Preis- und Produktgestaltung der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen. Ich besitze keine Möglichkeit, das Angebot von Flatrates im Sinne von Kundenfreundlichkeit anzuordnen.
Das war für mich ein Schuss vor dem Bug.