Beitragsordnung des Bundesverbandes Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.
Grundlage für die Beitragsordnung ist § 7 der Satzung des Bundesverbandes Initiative gegen digitale Spaltung "geteilt.de" e.V.
1. Von den Mitgliedern werden Mitgliedsbeiträge erhoben.
2. Der Jahresbeitrag wird jeweils am 01.01. des Kalenderjahres im Voraus fällig und ist innerhalb von vier Wochen zu begleichen.
3. Bei Eintritt eines Mitgliedes wird eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Jahresbeitrages fällig und ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme einzuzahlen. Im ersten Jahr entfällt der Beitrag.
4. Für fördernde Mitglieder gilt das unter 3. genannte sinngemäß.
5. Die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge beträgt:
a) für ordentliche Mitglieder: 24,00 Euro
b) für fördernde Mitglieder: mindestens 24,00 Euro
6. Bei Härtefällen sind befristete Ausnahmeregelungen durch den Vorstand auf Grundlage eines Antrages möglich.
7. Die Beitragsentrichtung erfolgt durch Überweisung. Als Zahlungsgrund ist "Mitgliedsbeitrag + Jahr" sowie Mitgliedsnummer anzugeben.
8. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
9. Die Beitragsordnung kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.
10. Die vorliegende Beitragsordnung tritt mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12. März 2011 Kraft.