Breitbandanschluß auf GF(Hytas)-Basis

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Breitbandanschluß auf GF(Hytas)-Basis

Beitragvon stanleys » 17.07.2006 16:52

Warum wird die T-COM nicht verdonnert ihre Breitbandanschlüsse auf ISDN-Basis (G.703 Primärmultiplexanschluß bis 2Mbit/s) zu ähnlichen Bedingungen anzubieten, wie T-DSL.
Die Technik-Vorrausetzungen sind selbst in GF (Hytas)-Gebieten flächendeckend vorhanden. (Aussage der T-COM)

Das wäre doch eine Aufgabe an den Regulierer.

Siehe auch vom 12/2005:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/4481.pdf

Macht es Sinn hier weiter vorzugehen.
ggf. mit Anfragen an den Reguliererer.
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Beitragvon governet » 17.07.2006 17:00

Hier kommt wieder die oft angewandte Aussage: "Breitband gehört nicht zur Grundversorgung" Anwendung ;)

Solange nicht als Universaldienstleistung anerkannt, passiert gar nix.

Also schön die Petition unterstützen ;)

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Beitragvon stanleys » 17.07.2006 17:24

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Beitragvon governet » 17.07.2006 17:36

Vielleicht war ich da zu Voreilig ;)

Aber Preise für Privatkunden sind dadurch bestimmt nicht zustandegekommen.

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Beitragvon stanleys » 17.07.2006 17:43

Wie auch, wenn ich als Monopolist in meinem Sinne "reguliert" werde:

Mit Blick auf die bisherige Regulierungstiefe – bei den
PMXAs-Anschlüssen handelte es sich unter der Geltung
des TKG a. F. um allgemeine Netzzugänge – wurde nach
pflichtgemäßer Ermessensausübung davon abgesehen,
der Deutschen Telekom AG eine Zugangsverpflichtung
nach § 21TKG und eine daran anknüpfende Ex-ante-Entgeltregulierungspflicht
aufzuerlegen.

Entgelte für Zugangsleistungen auf den Märkten „Verbindungsaufbau
im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten
einschließlich der Weiterleitung auf lokaler Ebene
über Primärmultiplex-Anschlüsse für Verbindungen zu
Online-Diensten“ und „Transitdienste im öffentlichen
Festtelefonnetz über Primärmultiplex-Anschlüsse plus
Zuführung von Verbindungen mit Ursprung in nationalen
Netzen zu Online-Diensten“ unterliegen deshalb gemäß
§ 30 Abs. 3 TKG lediglich der nachträglichen Regulierung
nach § 38 TKG.
Die vollständige Regulierungsverfügung
ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur
veröffentlicht.


Was bekommt man eigentlich für eine pflichtgemäße Ermessensausübung .
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Beitragvon governet » 17.07.2006 17:52

Gabs überhaupt schonmal ex-ante Regulierungen? Mir sind nur ex-post bekannt.
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Beitragvon vauwe » 18.07.2006 00:46

stanley,

Du kannst Daimler-Chrysler auch nicht dazu verdonnern, einen 500er SEL zum Preis eines Polsi-Fiat zu verkaufen. Der Gedankengang ist etwas absurd (wenn ich ihn auch durchaus nachvollziehen kann), da die Produkte vollständig unterschiedlich sind.

Der technische Aufwand ist deutlich größer, die garantierte (maximale) Bitfehlerrate ist deutlich geringer bzw. es gibt überhaupt eine (!), die Anbindung ist anders und es wird mehr Cu gebraucht. Alle diese Faktoren kosten einfach Geld.

Natürlich könnte man solche "Produkte" auch anders schalten und dann auch anders vermarkten, aber zwingen kannst Du dazu niemanden.
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Beitragvon breaky » 18.07.2006 10:35

vauwe hat geschrieben:stanley,

Du kannst Daimler-Chrysler auch nicht dazu verdonnern, einen 500er SEL zum Preis eines Polsi-Fiat zu verkaufen.


Aber ich kann den Polski Fiat überall kaufen, und nicht nur in bestimmten bevorzugten Gebieten.... ;)
schrub der breaky
der jetzt aus der DSL-losen Zone ausgezogen ist.
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Beitragvon stanleys » 18.07.2006 17:23

vauwe hat geschrieben:stanley,

...Der technische Aufwand ist deutlich größer, die garantierte (maximale) Bitfehlerrate ist deutlich geringer bzw. es gibt überhaupt eine (!), die Anbindung ist anders und es wird mehr Cu gebraucht. Alle diese Faktoren kosten einfach Geld.

Natürlich könnte man solche "Produkte" auch anders schalten und dann auch anders vermarkten, aber zwingen kannst Du dazu niemanden.


Das ist so nicht korrekt.
PMX-Anschlüsse sind überall verfügbar, freier Muxer-Port bzw. freie Doppeladern. vorausgesetzt.
Ich hab's schriftlich von der T-COM und auch noch einmal tel. erfragt :
Die CompanyConnect 2MB flex Leitung wird in unterschiedlichen Geschwindigkeitsvarianten vermarktet.
Alle Leitungen werden als Flatrate oder als volumenabhänige Variante angeboten und sind überall, eine freie Kupferdoppelader vorausgesetzt, verfügbar.



Es muss keine zusätzliche Leitung verlegt werden.
Im KVz wird lediglich ein kompletter Port eines ASLMX (sonst verwendet für 30 ISDNBA's oder 60 analog-Anschlüsse) oder eine komplette phys. Doppelader (wenn Standort ohne Muxer angebunden) geschaltet.
Weiterhin stellt die die T-COM ein SMX-Gerät (neben den NTPM) mit Ethernet Anschluss vor Ort auf.

That's it.

PMXA's sind von der Regulierung ausgenommen und damit kann die T-COM Preise unabhängig von Aufwand und Marktgegebenheiten festlegen und tut dies auch, wie man sieht.

Die Regulierungsbehörde hatte/hat die PMXA bisher nur für Infrastrukturanbieter bzw. Mieter derselben und Geschäftskunden im Focus und hier muss aufgrund des Marktes nicht reguliert werden.

Das Problem :
Die Technik ist sofort !!! als Breitbandzugang verfügbar und wäre auch für Endkunden bzw. GF/Hytas-Geschädigte ein Option.
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Beitragvon governet » 18.07.2006 17:37

Ich dachte die stellen nen NTPM hin. Die maximale Reichweite ist aber auch nur 8 km. Außer es werden Repeater eingesetzt.

Außer es liegt Glasfaser dann sind 30 km.

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Beitragvon stanleys » 18.07.2006 17:42

Jo und nach dem NTPM bzw. an den S2M-Bus ?
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Beitragvon governet » 18.07.2006 17:48

Wahrscheinlich das was du geschrieben hast ;-)

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Beitragvon stanleys » 18.07.2006 17:59

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Beitragvon governet » 18.07.2006 18:01

Ganz schön teuer. Obwohl wenn man mehr Leute mit Versorgt würde sich das vielleicht schon wieder rechnen. Wenn ne Flat nicht so teuer wäre.

Nochmal ne Frage sind die 2 Mbit/s eigentlich synchron so wie bei S-DSL?

Gruß Governet
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Beitragvon hofberichterstatter » 18.07.2006 18:17

Jo. 30x64kbit up und down :shock:
65,15 dB .... aber ISDN geht und dem Satelliten ist's wurscht! => hofberichterstatter 2006!
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