
Telefonica O2 hat geschrieben:32,5 wäre die Grenze bei 3000Fix. Bei RAM (rate adaptive mode) liegt bei 6000 die Dämpfungsgrenze bei ADSL2+ bei 40dB. Und da will ich hin. RAM = Maximal 6000, Aushandlung Sync erfolgt Ratenadaptiv zwischen Port und Modem.
Der denkt wohl er ist in seinem eigenen Netz, wo er schalten kann wie er will. Das ist Telekom da gibt es kein zwei Drähte eingesteckt und ich schalte dir was zwischen 384 und 16000, das Modem macht das schon.
HHF hat geschrieben:Sehr geehrter Herr ........,
in Ihrer Antwort schrieben Sie mir, dass der Landkreis federführend beim Breitbandausbau ist. Dieser wiederum hat mir in Person von Frau Jenny Vorberger geantwortet, mit der ich ein paar Mails ausgetauscht habe. Was mich verwundert ist, es wurde ja noch nicht einmal versucht jemand zu finden, der bei uns einen Ausbau durchführt (abgesehen vom Ausbau mit KPII, der in die Hose ging = bei uns nur teilweise LTE).
Dabei ist ein kabelgebundener Ausbau in Fischbeck relativ günstig zu bewerkstelligen. Die Glasfaserzuleitung wurde durch die Deutsche Telekom bereits im Jahr 2011, durch drei Glasfasermuffen hergestellt. Als eigentlicher Ausbau fehlt jetzt nur noch die Verlängerung der Glasfaserleitung von diesen Muffen bis zu den Kabelverzweigern am Straßenrand. Dort müssten dann auch so genannte Outdoor DSLAM aufgestellt werden. In Fischbeck gibt es fünf Kabelverzweiger, die aber sicherlich nicht alle mit Glasfaser und eigenem DSLAM angebunden werden.
Bisher bin ich als Selbständiger und Bürger der Stadt Hessisch Oldendorf vom Wirken der Stadt, wie auch des Landkreises enttäuscht. Ich habe im Februar diesen Jahres für meine Firma einen Internetanschluss mit einer zugesicherten Geschwindigkeit von „bis zu“ 12 Mbit/s bestellt. In der Auftragsbestätigung war noch von 6 bis 12 Mbit/s die Rede, geschaltet wurden 384 kbit/s!!!!! Und das ist kein Einzelfall, es haben sich schon mehrere Personen bei mir mit dem gleichen Problem gemeldet.
Viele Orte haben die angebotene Hilfe durch das Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen genutzt und haben wenigstens ein unverbindliches IBV durchgeführt und damit geklärt ob ein Unternehmen ausbauen würde und falls ja, wie hoch eine eventuell vorhandene Deckungslücke ist. Ich möchte Sie bitten, soweit es die Mittel und Ihre Zeit zulassen, ebenfalls ein unverbindliches Interessenbekundungsverfahren in die Wege zu leiten. Dies empfiehlt auch der Landkreis, siehe weiter unten. Zu Ihrer Unterstützung habe ich ein paar Dateien angefügt, die Sie gern nutzen dürfen.
Ich hoffe auf eine baldige Besserung der Versorgung, denn ohne Breitband geht es heute weder im Privaten, noch im geschäftlichen Bereich.
Mit freundlichen Grüßen
HHF
BREITBANDVERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM
Stadt Hessisch Oldendorf
Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren
der Stadt Hessisch Oldendorf
1. Kommunale Gebietskörperschaft
1.1. Name, Adresse, Kontaktstelle
Stadt Hessisch Oldendorf
Marktplatz 13
31840 Hessisch Oldendorf
Telefon: ……………..
Email: ……………..
1.2. Verfahrensgegenstand / Gegenstand des öffentlichen Interesses
Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssichernden
Breitbandinfrastruktur für die mit Breitband unterversorgte Ortschaft Fischbeck
2. Gegenstand der Dienstleistung
2.1. Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber
Die Stadt Hessisch Oldnedorf bittet um die Einreichung von Interessenbekundungen zur
Schließung der bestehenden Versorgungslücke mit Breitbandanschlüssen für folgenden
Bereich (s. Anlage):
Ortschaft Fischbeck
Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an § 7
Abs. 2 BHO und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige
Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung;
nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechts.
Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten Konzepte und
Vorschläge auszuwerten und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische
Entscheidung zu nutzen.
Die Stadt Hessisch Oldendorf behält sich eine Vergabe vor.
Ergänzende Unterlagen zur Lage des unterversorgten Bereiches sind als Anlage beigefügt.
Seit 2008 sind Befragungen/Nacherhebungen bei den im Vorhabengebiet ansässigen
Unternehmen und Bürgern zur vorhandenen Breitband-Versorgungssituation sowie zur
benötigten/gewünschten Versorgung durchgeführt worden. Hintergrund waren permanent
vorgetragene Beschwerden/Anforderungen von Unternehmen und Bürgern, die durch die
bisherigen Angebote am Markt nicht bzw. nicht zu einem akzeptierten Preis abgedeckt
werden können. Daraus resultierend wird für die Ortschaft Fischbeck eine flächendeckende
Versorgung von mindestens 50 Mbit/s gewünscht.
2.2. Kurze Beschreibung der Art und Menge oder des Wertes der Dienstleistung
Installation bzw. Ausbau einer leitungsgebundenen und/oder nicht leitungsgebundenen
Breitbandinfrastruktur nach der Richtlinie Breitbandförderung Niedersachsen (RdErl. d.
Nds. MW v. 28.10.2010 – 22-3074; VORIS 20500; Nds. MBL. 44/2010, S. 1089) für die mit
Breitband unterversorgte Ortschaft Fischbeck als Netzbetreiber und/oder Dienstanbieter
von Breitbandzugängen.
Mittels der angebotenen Anschlusstechnik sollen die heutigen und künftigen
Anforderungen von Unternehmen abgebildet werden. Insbesondere sollen bspw.
umfangreichere (Video-)Dateien ohne Zeitverzögerung übermittelt werden können,
Datensicherung auch über externe Firmenstandorte in zumutbarer Zeit möglich sowie im
Hinblick auf eine nachhaltige und zukunftsfähige Nutzung des Netzes symmetrische Up-
und Downloadgeschwindigkeiten verfügbar sein. Ebenso ist eine höchstmögliche
Skalierbarkeit zu gewährleisten. Die Breitbanddatenübertragung sollte so beschaffen sein,
dass sie zuverlässig, erschwinglich und leistungsstark wie auch nachhaltig ist.
Bei der Interessenbekundung hat der Anbieter die technische Lösung darzustellen und
Angaben zu der Wirtschaftlichkeit des Projekts zu machen. Hierzu zählen u. a.:
Angaben zu den Investitions- und Betriebskosten wie auch den erwarteten
laufenden Einnahmen.
In diesem Zusammenhang ist auch die prognostizierte Zahl von Neuanschlüssen wie auch
die technisch realisierbaren Neuanschlüsse in absoluten Zahlen sowie die Tarifmodelle
anzugeben. Dabei ist in einem Zeitplan mitzuteilen, mit wie vielen Neuanschlüssen 60
Monate nach der Inbetriebnahme des Netzes insgesamt gerechnet wird.
Ergibt sich für den Bewerber ein Fehlbetrag zwischen den Investitionskosten und der
Wirtschaftlichkeitsschwelle, so stellt die Stadt Hessisch Oldendorf eine finanzielle Förderung der
Investitionskosten in Höhe des Fehlbetrages (Wirtschaftlichkeitslücke) in Aussicht. Zu deren
Deckung wird eine Zuwendung nach der o. g. Richtlinie des MW beantragt werden. Daher
müssen Bewerber einen offenen Zugang zu ihrer (Netz-) Infrastruktur gewähren.
Die Stadt Hessisch Oldendorf behält sich eine separate Entscheidung über die anschließende
Durchführung eines Vergabeverfahrens vor.
Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden.
Der Anbieter hat den angebotenen Ausbaubereich (Anschlussteilnehmer mit einer
Versorgung von > 50 Mbit/s nach dem Ausbau) grafisch darzustellen.
Die Unterlagen sind schriftlich in 2-facher Ausfertigung und in digitaler Form, mit der
Kennzeichnung „Nicht öffnen! Interessenbekundung Breitband Ortschaft Fischbeck“,
vorzulegen.
Die Angebote müssen eine Bindefrist bis mindestens 18. Juli 2014 enthalten.
Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in
welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann.
3. Abgrenzung zu LTE Ausbauvorhaben
Die ländlichen Räume Niedersachsens werden derzeit entsprechend den Auflagen der
BNetzA bei der Lizenzvergabe für die Frequenzen der digitalen Dividende mit LTE
erschlossen.
Bei LTE ist grundsätzlich keine flächendeckende Versorgung gegeben, da sie u. a. abhängig
vom Ausbreitungsgrad, der Antennenausrichtung und der Entfernung der zu versorgenden
Gebäude vom Maststandort ist.
Die „Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche
Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2009/C 235/04 vom
30.09.2009) der EU-Kommission sehen vor, dass die Angaben der Netzanbieter zu
zukünftigen Ausbauverpflichtungen konkret nachzuweisen sind, um eine „Blockade“
bestimmter Gebiete zu unterbinden, welche den Kommunen eine Beantragung von
öffentlichen Fördermitteln zum weiteren Breitbandausbau erschwert bzw. unmöglich
macht.
In Anlehnung an die o. g. Leitlinie bittet die Stadt Hessisch Oldendorf bis zum Fristablauf des IBV
mitzuteilen, ob eine LTE-Versorgung des im IBV bestimmten Gebietes geplant ist.
Um die flächendeckende Versorgung überprüfen zu können, wird um die Beantwortung
folgender Fragen gebeten:
1. Wie viele Funkmaststandorte sind/werden in dem im IBV bezeichneten Gebiet errichtet
und welche außerhalb des bezeichneten Gebietes errichteten oder geplanten
Funkmaststandorte leuchten dieses Gebiet aus?
Geben Sie deren Lage als Geokoordinaten (kartenmäßige Darstellung s. Frage 2) an.
2. Wie ist Funkausleuchtung der zu Frage 1 gemeldeten Funkstandorte (zur Darstellung
bitte ich eine Karte im Maßstab 1:50.000 beizufügen)?
3. Wie viele Haushalte (Gebäude) können unter Berücksichtigung der Topografie und des
Dämpfungswertes (bitte benennen) mit welcher Bandbreite bei der zu Nr. 2
angegebenen Funkausleuchtung bis zu welcher Entfernung vom Mast dauerhaft und
zuverlässig erreicht werden?
Den Unterlagen ist die schriftliche, verbindliche Zusicherung beizufügen, dass der Ausbau
bis zum 21. Februar 2017 erfolgt und die dauerhafte und zuverlässige Breitbandversorgung
mit der für das Vorhabengebiet gewünschten Bandbreite > 50 Mbit/s zur Verfügung steht.
Die Stadt Hessisch Oldnedorf behält sich vor, eine öffentliche Förderung für die
Breitbanderschließung zu beantragen, sofern Sie die benötigten Informationen nicht
fristgerecht mitteilen. Spätere Angaben bleiben im Verfahren unberücksichtigt.
Ergeben Ihre Daten einen Versorgungsgrad von weniger als 35 %, wird die vollständige
Erschließung des betreffenden Gebietes beabsichtigt, andernfalls der unterversorgten
Bereiche.
4. Sonstige Informationen
Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen
des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit
anzugeben, hierzu gehören u.a. die Übersichtspläne des Vorhabens, sowie eine
Beschreibung der technischen Lösung.
Eine Karte der IST-Situation der Region ist im online Breitbandatlas des Landes
Niedersachsen (http://www.breitband-niedersachsen.de) einsehbar. Die Verwendung ist
ausschließlich zur Angebotserstellung im Rahmen dieses Verfahrens erlaubt.
5. Weiteres Verfahren
5.1. Auswahlverfahren
Ausschlaggebend für eine Auswahl sind neben der Einhaltung der genannten
Anforderungen (Richtlinie und Scoring gem. RdErl. d. Nds. MW v. 28.10.2010 – 22-3074;
VORIS 20500; Nds. MBL. 44/2010, S. 1089) weitere qualitative Merkmale der Angebote wie
etwa:
• ein Befähigungsnachweis (ggf. mit Referenzschreiben)
• Angaben über die Verfügbarkeitsgarantie und Ausfallsicherheit
• Angaben zu Mindestbandbreiten am Netzknoten
• Angaben zu voraussichtlichem Endkundentarif und Billing
5.2. Fristende für die Einreichung der Interessenbekundungen
ist der 24. März 2014, 12:00 Uhr.
Hessisch Oldendorf, den 21. Februar 2014
Im Auftrag
……………
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste