Das Landgericht München I (Az. 37 O 21210/11) entschied am 6. Oktober, dass ein Telefonanbieter den Anschluss nicht abschalten dar, wenn der Kunde nicht zahlt. Grund hierfür können Behauptungen von Kunden zu einzelnen Rechnungspositionen sein, welche der Anbieter nun erst zu prüfen hätte. Die Verbraucherzentrale Hamburg ist bei diesem Urteil gegen Telefonica/Alice vor Gericht gezogen und konnte somit eine verbraucherfreundliche Lösung erzielen. Bisher musste der Kunde immer zahlen, da er sonst kein Telefon/Internet mehr hatte, dieses Druckmittel wurde nun genommen.
Quelle tarif-angebote.de