governet hat geschrieben:Soweit ich das verstanden habe, geht es um den Haushaltsplan, von daher denke ich, dass es um Fördergelder geht.
Thomas Jarzombek (CDU)@twitter hat geschrieben:Klar dass Ihr den Universaldienst wollt - es lebe der Sozialismus
Annette Karl (SPD): hat geschrieben:Meine zweite Frage zielt ganz konkret auf das Thema Infrastruktur. Sie selber haben in Ihrem Interview das Thema Datenautobahn als entscheidenden Punkt angesprochen. Der Anschluss an ein schnelles Internet ist heutzutage nicht nur ein wichtiger Standortfaktor, sondern auch existenziell für die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in ganz Bayern. Die SPD-Landtagsfraktion fordert deshalb seit Langem die Aufnahme von Breitbandanschlüssen als Teil der Daseinsvorsorge, sprich als Universaldienst in das Telekommunikationsgesetz.
Das Telekommunikationsgesetz steht auf Bundesebene vor einer Neufassung. Ich habe mit Freude gelesen, dass sich die CDU-Bundestagsfraktion für die Einrichtung eines Universaldienstes in diesem Bereich ausgesprochen hat. Das Gleiche hat Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner getan. Deshalb meine Frage: Übernimmt die Staatsregierung diese lobenswerte Position? Bekommen wir hier Unterstüt zung in unseren Bemühungen, einen Universaldienst "Schnelles Internet" einzurichten?
Staatsminister Joachim Herrmann (Innenministerium): hat geschrieben:Bezüglich der Breitbandversorgung haben wir in den letzten Jahren die Förderung von Bayern aus deutlich verstärkt. Insgesamt sind mit der bayerischen Breitbandrichtlinie bis Ende 2011 Mittel in Höhe von 45 Millionen Euro bereitgestellt worden. Mittlerweile sind in 704 Gemeinden Breitbandinvestitionen bewilligt worden. 200 Projekte wurden bereits in Betrieb genommen. Insgesamt haben sich fast zwei Drittel der bayerischen Gemeinden in irgendeiner Form an dem Förderprogramm beteiligt. Damit erreichen wir sicherlich die Grundversorgung mit mindestens einem Megabit pro Sekunde.
Wir sind uns aber darüber einig, dass dies heute für viele mittelständische Betriebe bereits nicht mehr ausreicht. Wir brauchen eine stärkere Grundversorgung. Ich stimme vom Grundsatz her mit Ihnen überein, dass wir - das gilt auch aus meiner Sicht - bei der damaligen Privatisierung der Telekom die Frage der Grundsicherung in diesem Bereich etwas vernachlässigt oder unterschätzt haben. Wir haben damals beispielsweise die Grundversorgung mit der Briefpost für jedes Dorf in ganz Deutschland gesetzlich abgesichert. Sie ist auch im Bereich der normalen Telekommunikationsdienste, also des Telefonierens, gewährleistet. Aber der Bereich der Breitbandversorgung ist rechtlich nicht hinreichend abgesichert worden. Wir nehmen allerdings zur Kenntnis, dass die Telekommunikationsunternehmen sagen, dass sie mit den Gebührengenehmigungen durch das zuständige Bundesamt teilweise nicht zufrieden sind. Denn mit den Gebühren, die ihnen bewilligt worden sind, können sie in schwach besiedelten Gebieten keine wirtschaftlich vernünftige Gestaltung, beispielsweise bei der Verlegung von Leitungen, erreichen.
Über all dies muss jetzt in der Tat in Berlin geredet werden. Ich bin der festen Überzeugung: Die Versorgung mit Breitbandanschlüssen ist im 21. Jahrhundert für jedes Anwesen in Deutschland genauso wichtig wie die klassische Straßenverbindung. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass jeder Quadratkilometer in Bayern, der bewohnt und bewirtschaftet wird, eine Breitbandversorgung hat. Daran muss gearbeitet werden. Das kann sich nicht nur im bayerischen Staatshaushalt widerspiegeln. Vielmehr müssen jetzt auch vom Bund her in Berlin Weichenstellungen vorgenommen werden.
spokesman hat geschrieben:Während Teile der CDU/CSU Fraktion noch für einen Universaldienst sind, kommt von den verantwortlichen Sprechern per Twitter eine deutliche Absage:Thomas Jarzombek (CDU)@twitter hat geschrieben:Klar dass Ihr den Universaldienst wollt - es lebe der Sozialismus
es scheint als wird hier wieder die Arbeit der Enquete Kommission ein Stück fragwürdiger und das obwohl diese eigentlich für die Zukunft grobe Richtungen vorgeben soll..
HHF via Twitter hat geschrieben:@tj_tweets Sozialismus, Quatsch. Das klingt nach einem Fan von BREKO und VATM. Einfach mal mit Betroffenen sprechen oder richtig informieren
Deutscher Bundestag:
...Mit der Ergänzung in Absatz 2 Nummer 4 wird betont, dass mit dem Regulierungsziel der Sicherstellung einer flächendeckenden gleichartigen Grundversorgung insbesondere die
Versorgung in städtischen und ländlichen Räumen mit Telekommunikationsdiensten (Universaldienstleistungen) zu erschwinglichen Preisen adressiert wird. Die Gleichartigkeit
der Grundversorgung setzt in diesem Zusammenhang voraus, dass es keine Einschränkungen hinsichtlich der technischen Mittel geben soll, mit denen dies vorgenommen wird.
Außerdem sollte es keine Einschränkungen dabei geben, welche Unternehmen alle Universaldienstverpflichtungen oder einen Teil davon erbringen (vgl. Erwägungsgrund 4 der Änderungsrichtlinie 2009/136/EG).
Mit Absatz 2 Nummer 5 wird als Ergänzung des bisherigen Zielkatalogs die Beschleunigung des Ausbaus von hochleistungsfähigen öffentlichen Telekommunikationsnetzen der
nächsten Generation eingefügt, da, soweit möglich, bis 2015, spätestens im Jahr 2018 eine flächendeckende Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen mit einer Bandbreite
von 50 MBit/s erreicht werden soll. Dieses Regulierungsziel korrespondiert mit dem neuen Regulierungsgrundsatz in Absatz 3 Nummer 4. Es wird ein allgemeines Ziel postuliert,
welches durch die Konkretisierung in den materiellen Regelungen (z. B. §§ 30 Absatz 3 und 32 Absatz 3 Nummer 3; § 77a) umgesetzt wird. Die BNetzA muss zur Gewährleistung
angemessener und ausreichender Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation für ganz Deutschland gemäß Artikel 87f GG durch sorgfältige Abwägung ihrer Maßnahmeentscheidungen beitragen. Sie berücksichtigt die möglichen Auswirkungen der von ihr verfügten Maßnahmen auf die Versorgung derjenigen Regionen und kommunalen Gebietskörperschaften, für die sich ein stark unterdurchschnittliches Bereitstellungsniveau mit Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation feststellen lässt.
und
...§ 77a Absatz 3 setzt Artikel 12 Absatz 4 RRL um. Er sieht eine symmetrische Informationsverpflichtung von Telekommunikationsbetreibern und sonstigen Unternehmen vor, die
über Infrastrukturbestandteile verfügen, die zu Telekommunikationszwecken genutzt werden können. Damit wird im Interesse des zügigen Breitbandauf- und -ausbaus eine wesentliche gegenseitige Informationsgrundlage geschaffen.
Sie ermöglicht die optimale Nutzung vorhandener Ressourcen zum raschen Ausbau der Breitbandversorgung als Kernbestandteil einer modernen Daseinsvorsorge, wie sie u. a. auch im Breitbandkonzept der Bundesregierung ihren Niederschlag gefunden hat.
Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff allgemein (§ 2 Absatz 2 Nummer 5 TKG)
Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung die Beschleunigung des Ausbaus von hochleistungsfähigen öffentlichen Telekommunikationsnetzen der nächsten
Generation als neues Ziel der Regulierung formuliert hat.
Der Bundesrat sieht allerdings die zu diesem Regulierungsziel gegebene Begründung als erläuterungsbedürftig an und bittet die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren
um Klarstellung: Dieses Regulierungsziel ergibt sich nicht primär aus der Breitbandstrategie der Bundesregierung, sondern aus dem wachsenden Breitbandbedarf der Wirtschaft und der Bevölkerung. Zudem erscheint die Bezugnahme auf eine angestrebte Bandbreite von 50 Mbit/s angesichts der Dynamik der Breitbandentwicklung als zu statisch.
...Zu Artikel 1 Nummer 57 allgemein (§ 61 TKG)
a) Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die gesetzten nationalen Breitbandziele ambitioniert sind. Vor diesem Hintergrund teilt der Bundesrat die Auffassung der Bundesregierung, dass mit Blick auf die Digitale Agenda 2020 sowie die immense wirtschafts- und gesellschaftspolitische Bedeutung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften Anreize für Investitionen in Hochgeschwindigkeitsnetze geschaffen und Investitionen in neue Netze gefördert werden müssen.
b) Der Bundesrat hat allerdings Zweifel, ob die gesetzten Hochgeschwindigkeitsbreitbandziele allein über anreizbietende Vorschriften erreicht werden können.
Vielmehr vertritt er die Auffassung, dass der flächendeckende Hochgeschwindigkeitsausbau in dem vorgegebenen Zeitrahmen nur erreicht werden kann, wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen von allen Beteiligten zielorientiert umgesetzt werden (vgl. dazu auch Bundesratsdrucksache 566/10 (Beschluss)). c) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren
Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass mögliche weitere Erlöse aus der Versteigerung von Funkfrequenzen aus Frequenzbereichen, die bislang nicht dem Rundfunkdienst zugewiesen waren – nach der Entschädigung Berechtigter – zweckgebunden für den flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsbreitbandausbau und hier insbesondere für die Schaffung passiver Infrastrukturen (Leerrohre) zur Verfügung gestellt werden (vgl. dazu auch Bundesratsdrucksache 204/09 (Beschluss) und Bundesratsdrucksache 828/10 (Beschluss) sowie Beschluss der Wirtschaftsminister der Länder vom 17./18. Juni 2010).
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, unter Einbindung der Länder ein Konzept zu entwickeln, wie die Entstehung von Hochgeschwindigkeitsnetzen durch zielgerichtete komplementäre Finanzierungsinstrumente unter vorrangigerer Verwendung privater Investitionsmittel und zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen effektiv und effizient unterstützt
werden können.
Stefan Werner hat geschrieben:Bin gespannt was am Donnerstag daraus wird!
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