Ab 30. Mai verfallen viele TELEKOM-Angebote ...

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Beitragvon bkt » 15.05.2011 17:57

Die TELEKOM hat angekündigt, alle Angebote, deren Bindefrist nur noch bis 30. Mai läuft, und deren Förderantragsverfahren bis dahin nicht mit einem positiven Bescheid abgeschlossen wurde, nicht mehr zu verlängern.

Die betroffenen Gemeinden müßten danach ein erneutes Interessenbekundungsverfahren durchführen, an welchem sich auch die TELEKOM wieder, mit neuen Preisen, beteiligen würde.

"Schöne Schei...e". :shock:
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Re: Ab 30. Mai verfallen viele TELEKOM-Angebote ...

Beitragvon sollner11 » 15.05.2011 19:24

terminierte Preisbindungen bei einem Angebot sind aber das normalste von der Welt

schliesslich hat der Anbietende nicht zu vertreten, wenn die Politik (auf welcher Ebene auch immer) nicht aus dem Knick kommt

gilt für alle, also auch für Telekom
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Re: Ab 30. Mai verfallen viele TELEKOM-Angebote ...

Beitragvon bkt » 15.05.2011 20:37

Das das normal ist (was ich auch weiss) wird die betroffenen Gemeinden ganz gewaltig trösten :-(

Viel interessanter wird sein, wie die Fördermittelgeber mit der Tatsache umgehen werden. Behalten die Gemeinden für das neue Verfahren ihren Platz in der Warteschlange oder dürfen sie sich neu hinten einreihen ?
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Re: Ab 30. Mai verfallen viele TELEKOM-Angebote ...

Beitragvon sollner11 » 16.05.2011 08:17

darf überhaupt gefördert werden, wenn der einzige Anbieter die Ausschreibung dadurch aufhebt, dass er sich nicht mehr an sein Angebot gebunden fühlt?

wenn die Ausschreibung so endet, war es eventuell die falsch formulierte Ausschreibung
mittlerweile bin ich nicht mehr gegen kleine und kleinste Flickenteppichlösungen auch per Funk
(außerdem sollte eine informierte Gemeinde sich im Vorfeld beraten lassen, was drin ist)

alle betroffenen Gemeinden haben mit Sicherheit mein Mitgefühl
noch mehr aber die Bürger von Gemeinden, bei denen es schon am Gemeinderat/Bürgermeister scheitert

ich bin froh, bald auf allen Ebenen das Thema Telekom hinter mir zu lassen
aber auch die Telekom ist ein Unternehmen und kein Staatsbetrieb, auch wenn dieser Anteile hält
also ist die Kategorie "Trost" menschlich immer wichtig, aber eben nicht entscheident
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Re: Ab 30. Mai verfallen viele TELEKOM-Angebote ...

Beitragvon geisi » 16.05.2011 08:26

Das Problem sind doch derzeit die ALF_s die warten bis zum Sankt Nimmerlein bis auch der allerletzte seinen LTE Ausbau bekannt gegeben hat. Da ja keine Verpflichtung dafür besteht ist die Frage, wann steht der Ausbauplan fest?

Insofern wundere ich mich, warum jetzt in einem mir sehr gut bekannten Fall die Förderzusage vom ALF Gotha erteilt wurde. Einfach so, außer der Verringerung der Deckungslücke von ca. 80.000 auf nunmehr 25.000 hatte sich nichts geändert.
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Re: Ab 30. Mai verfallen viele TELEKOM-Angebote ...

Beitragvon bkt » 16.05.2011 13:14

sollner11 hat geschrieben:darf überhaupt gefördert werden, wenn der einzige Anbieter die Ausschreibung dadurch aufhebt, dass er sich nicht mehr an sein Angebot gebunden fühlt?

wenn die Ausschreibung so endet, war es eventuell die falsch formulierte Ausschreibung

Auf das alte Angebot wird auch nicht mehr gefördert. Daher meine rethorische Frage nach dem Platzhalter in der Warteschlange.

Und die Ausschreibung war richtig formuliert. Wenn die Frist rum ist, ist sie eben rum.
In der Ausschreibung eine Bindefrist von z.B. 12 Monaten zu fordern hätte nur 2 mögliche Ergebnisse:
1.) ein ordentlicher Sicherheitsaufschlag des bietenden Unternehmens
2.) kein bietendes Unternehmen mehr.

Beides gelinde gesagt "suboptimal". :(
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Re: Ab 30. Mai verfallen viele TELEKOM-Angebote ...

Beitragvon sollner11 » 16.05.2011 14:40

ok, ich hatte unscharf nachgefragt:

was wenn nur ein Unternehmen anbietet
dann kann doch nicht gefördert werden
(also wegen mir schon ... aber in der Logik der Nomenklatura nicht)
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Re: Ab 30. Mai verfallen viele TELEKOM-Angebote ...

Beitragvon bkt » 16.05.2011 14:55

sollner11 hat geschrieben:ok, ich hatte unscharf nachgefragt:

was wenn nur ein Unternehmen anbietet
dann kann doch nicht gefördert werden
(also wegen mir schon ... aber in der Logik der Nomenklatura nicht)

Doch. Das ist dann per se der Gewinner. Günstigstes Angebot ;-)

Es heisst ja nur, dass bei einer z.B. beschränkten Ausschreibung mindestens 3 Angebote eingeholt werden müssen (Angefragt). Nicht, dass auch mindestens 3 Angebote eingehen müssen.
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Re: Ab 30. Mai verfallen viele TELEKOM-Angebote ...

Beitragvon geisi » 16.05.2011 15:00

Wenn aufgrund meiner Nachfrage nur ein Angebot kommt, warum soll dann nicht gefördert werden können. Voraussetzung für die Förderung ist doch nicht das mehrere Angebote kommen, sondern dass ich bei mehreren angefragt habe. Und das ist mit der Bekanntmachung des IBV gewährleistet.
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Re: Ab 30. Mai verfallen viele TELEKOM-Angebote ...

Beitragvon sollner11 » 16.05.2011 15:05

Fördergelder sind an Wirtschaftlichkeit, normalen Standard und Notwendigkeit gebunden, weil es sind ja Steuergelder (wenn der Staat fördert)

kommt es nur zu einem Angebot, kann es ja auch daran liegen, dass Mafiosibieter dem Mitbieter 1 und Mitbieter 2 eine aufs Maul gehauen hat, damit die nicht anbieten
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Re: Ab 30. Mai verfallen viele TELEKOM-Angebote ...

Beitragvon geisi » 16.05.2011 15:10

sollner11 hat geschrieben:kommt es nur zu einem Angebot, kann es ja auch daran liegen, dass Mafiosibieter dem Mitbieter 1 und Mitbieter 2 eine aufs Maul gehauen hat, damit die nicht anbieten


Das kann auch bei mehreren Angeboten der Fall sein. Oder ich gebe dem anderen Anbieter ein wenig Geld, damit er nicht mit bietet. Wie auch immer, es müssen aber nicht mehrere auch ein Angebot abgegeben haben.
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Re: Ab 30. Mai verfallen viele TELEKOM-Angebote ...

Beitragvon bkt » 16.05.2011 15:13

sollner11 hat geschrieben:kommt es nur zu einem Angebot, kann es ja auch daran liegen, dass Mafiosibieter dem Mitbieter 1 und Mitbieter 2 eine aufs Maul gehauen hat, damit die nicht anbieten

Oh oh. Grobe Kelle.

Mir sind noch keine Anzeigen wegen solcher Tätlichkeiten zu Ohren gekommen :lol:
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Re: Ab 30. Mai verfallen viele TELEKOM-Angebote ...

Beitragvon bkt » 16.05.2011 15:16

sollner11 hat geschrieben:Fördergelder sind an Wirtschaftlichkeit, normalen Standard und Notwendigkeit gebunden, weil es sind ja Steuergelder (wenn der Staat fördert)

Da gelten die ganz normalen Spielregeln von Ausschreibung für Wettbewerbsverfahren.
Danach ist Dumping ebenso verboten wie Wucher.
Die Prüfung, dass weder das Eine noch das Andere vorliegt, obliegt der Ausschreibenden Stelle.
Ansonsten ist das Verfahren aufzuheben. Danach kann i.d.R. freihändig vergeben werden.
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