mmh... zwingende Voraussetzung für eine Ausschreibung ist die enstprechende Bedarfsanalyse. Und selbst diese wird im Allgemeinen schon bezuschusst bzw. gefördert.
Die Frage ist, was macht man daraus? In BRB sind die Förderrichtlinien seit 11.2009 nach GRW primär auf Unternehmen ausgerichtet, die Unterversorgt sind. Quasi als positiven Nebeneffekt zieht man Privathaushalte mit in die Förderrichtlinien ein.
Natürlich ist damit noch kein DSL bzw. BB verfügbar. Ich will nochmal daran erinnern, das es meistens einen BB-Beauftragten im jeweiligen Landkreis gibt, der solche Dinge auch mit Nachbargemeinden koordiniert und den besten Überblick über Fördermöglichkeiten und deren Schritte zur Beantragung besitzt.