essig hat geschrieben:just4fun hat geschrieben:"Eigentum verpflichtet." Wen ? Wann ? und Wozu ?
Wen? alle
Wann? immer
Wozu? auch der allgemeinheit zu dienen
mal auf die idee gekommen, dass diese zeile nicht nur ein (angeblicher) grammatikalischer fehler ist sondern so oder so ähnlich gewollt war? dass man es ganz bewusst als grundsatz so allgemein formuliert hat? als staat ist es manchmal sinnvoll sich ein wenig auslegungsspielraum offen zu lassen auch wenn das den liberalen, rechten und linken überhaupt nicht passt.
Das ist nicht das Ergebnis von "gewollt", sondern von eine schlechten Kompromiß.
Weil man sich über eine verfassungsangemessenen Text nicht einigen konnte.
Zum näheren Verständnis müßte man sich mit dem Werdegang des GG etwas intensiver befassen.
Die selben Probleme (des sich nicht einigen könnens) gab es nämlich reichlich auch an anderen Stellen
essig hat geschrieben:der vorschlag:
just4fun hat geschrieben:Eigentum verpflichtet gegenüber der Gemeinschaft.
ist gemäß valenztheorie auch nicht korrekt und lässt außerdem deine fragen Wen? Wann? Wozu? ebenfalls offen.
Richtig.
War auch nicht mein Vorschlag, sondern nur ein Zitat.
Aber ich hatte eins weiter oben versucht das Beispiel an der AG aufzumachen. Vervollständige die "Verpflichtungen" doch mal an dieser Stelle, so wie Du meinst dass sie bestehen würden. Und da wir über rechtliches Reden, (GG) natürlich einklagbar bestehen (Rechtsgrundlage).
Das GG ist nämlich kein Apell an die Moral, sondern ein Gesetz. Alles was da drin steht ist (normalerweise) einklagbar, beim BVerfG.
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