Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte hat geschrieben:6.4.7 Kommunikation(1) Leistungsfähige Kommunikationseinrichtungen und -netze sollen in allen
Teilräumen der Planungsregion, unabhängig von der Bevölkerungsdichte,
bedarfsorientiert und flächendeckend ausgebaut werden.
(2) Infrastruktureinrichtungen wie Sendemasten und Antennenträger sollen von
verschiedenen Netzbetreibern so weit als möglich gemeinsam genutzt werden.
Vor der Neuerrichtung von Antennenträgern soll die mögliche Nutzung vorhandener
Gebäude oder vorhandener baulicher Anlagen geprüft werden.
Begründungzu 6.4.7(1):
Bereits im Landesraumentwicklungsprogramm M-V ist der Grundsatz zum bedarfsorientierten
und flächendeckenden Ausbau von Kommunikationseinrichtungen unter
Programmsatz 6.2.8(1) enthalten. Besonders wichtig stellt sich dies für die ländlichen
Räume mit geringer Bevölkerungsdichte dar. Gegenwärtig ist zu verzeichnen, dass
infrastrukturelle Voraussetzungen für moderne Kommunikation, wie z.B. Breitband-
Internet oder digitales Fernsehen, hier in weiten Teilen nicht zur Verfügung stehen und
seitens der Betreiber ausgehend von der geringen Bevölkerungsdichte und der damit
relativ geringen Anzahl Nutzer kein Interesse an deren Ausbau besteht.
Leistungsfähige Kommunikationsnetze stellen jedoch einen bedeutenden Standortfaktor
dar. Bestehende Unternehmen insbesondere in strukturschwachen ländlichen
Regionen, zu denen auch die Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte zählt, sind
auf eine gut ausgebaute Kommunikationsinfrastruktur angewiesen. Weiterhin stellt eine
gute Versorgung mit Mobilfunk ein wichtiges Kriterium für die Ansiedlung neuer
Unternehmen dar. Die Vorhaltung moderner öffentlicher Kommunikationssysteme stellt
damit eine entscheidende Grundlage für eine effektive wirtschaftliche Entwicklung dar.
zu 6.4.7(2):
Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der vorhandenen Mobilfunknetze und ihrer
weiteren Verdichtung im Interesse einer flächendeckenden Versorgung sowie zum
schrittweisen Aufbau des UMTS-Netzes wird auch zukünftig die Errichtung weiterer
Antennenträger erforderlich sein.
Der Grundsatz zur gemeinsamen Nutzung von Infrastruktureinrichtungen ist bereits
durch das Landesraumentwicklungsprogramm M-V, Programmsatz 6.2.8(2) verbindlich
festgelegt und hier nachrichtlich übernommen. „Die technische Infrastruktur der
Kommunikationseinrichtungen wie z.B. Sendemasten und Antennenträger sollen
Landschaft und Siedlungen nicht unzumutbar belasten. Wildwuchs ist zu verhindern,
schädliche Auswirkungen sind zu minimieren.“
Über eine Abstimmung der Netzplanungen der einzelnen Mobilfunkbetreiber, die auf
Regionsebene durchgeführt wird, kann die Vorhaltung der erforderlichen Infrastruktur
für ein modernes Kommunikationssystem gewährleistet und dabei die Anzahl der
erforderlichen Antennenträgerstandorte durch Abstimmung der Nutzung und Mitnutzung
vorhandener Bauwerke auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert werden.