Der DStGB empfiehlt Gemeinden Einmalzahlungen, kostenlose Arbeitsleistungen, kostenlose Kundenakquise.
Im gleichen Zuge werden 2 Musterverträge veröffentlicht, ein Kooperationsvertrag und ein Joint Venture:
Kooperationsvertrag
Joint Venture
Der DStGB hat seine die Absichten der Modelle in kurzform hier veröffentlicht.
Bei diesen Modellen stellen sich natürlich einige Fragen:
welche Gemeinde hat die finanziellen MIttel und die Kapazitäten hierfür?
welche Kommunalaufsicht lässt dies ohne weiteres zu?
warum dann nicht selbst bauen oder in einen Betreiber/Zweckverband investieren und somit eine Einnahmequelle für die Gemeinde erzielen?
wie kommt man als DStGB auf eine solche Idee? (auf geteilt.de mitgelesen und alles negiert?)