Zuerst dachte ich, tolle Sache, daß es ein paar Leute gibt, die bei diesem Thema mit guten (rechtlichen) Infos unterstützen. Beim genaueren hinsehen bin ich aber zu häufig über Wörter wie 'der Vorstand' gestolpert, dann fielen mir Worte wie 'Lizenz', 'Lizenzgebiet' und 'lizenzierte Träger' schmerzhaft ins Auge.
Das I-Tüpfelchen war dann noch, daß ich auf einer derer Seiten gelesen habe, daß die eine Marke beim DPMA auf 'Bürgernetz' beantragt (und auch bekommen) haben.
Was soll das? Steht uns da bald eine neue Abmahnwelle ins Haus und niemand außer denen darf das Wort 'Bürgernetz' benutzen? (jupp, jetzt geht bestimmt die Erste gleich an mich *beg*)
Das DPMA listet folgendes:
Bibliographische Daten
INID Kriterium Feld Inhalt
(111) Registernummer RN 39520855
(210) Aktenzeichen AKZ 39520855.6
(540) Wiedergabe der Marke WM BÜRGERNETZ
(550) Markenform MF Wortmarke (WM)
(220) Anmeldetag AT 17.05.1995
(151) Tag der Eintragung in das Register ET 22.03.1996
(450) Tag der Veröffentlichung der Eintragung VT 29.06.1996
(732) Inhaber INH Bürgernetzverband e.V., Schwindegg, DE
(750) Zustellungsanschrift / -empfänger ZUE Bürgernetzverband e.V., Ebernhölzlstr. 12, 84419 Schwindegg
(511) Leitklasse LK 42
(511) Weitere Klassen KL 09, 16, 37, 41
(510) Waren- / Dienstleistungsverzeichnis WDV Installation und Betrieb von Computern
Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung; Betreuung von Nutzern
Datenverarbeitungsgeräte und Computer; mit Programmen versehene Datenträger; auf Datenträger aufgezeichnete Computerprogramme
Programmdokumentationen, Bedienungs- und Benutzeranleitungen sowie Handbücher
Schulung von Nutzern.
Änderungen
Teil Woche Grund Inhalt der Änderung
1aaa 26/1996 300 - eingetragene Marke - Widerspruch möglich Eingetragen am 1996.03.22 unter LK 42
2a 11/1997 303 - Widerspruchsfrist ohne Widerspruch abgelaufen Kein Widerspruch
3b 37/2000 310 - Rechtsübergang Marke umgeschrieben Alter Inhaber: Gebauer, Bertram, Ebernhölzlstr. 12, 84419 Schwindegg, DE
4 27/2005 312 - Verlängerung 20050601
8a 42/2005 322 - Änderung im Namen des Inhabers Bürgernetzverband e.V., Hebertsfelden, DE
8a 42/2005 322 - Änderung im Namen des Inhabers Bürgernetzverband e.V., Großkag 1, 84332 Hebertsfelden
Also eine Wortmarke, eingetragen 1996 und mit vollkommen blödsinnigen Angaben in der Beschreibung. Die Beschreibung könnte auch aus einem Gewerberegister stammen...
Ist das überhaupt zulässig, daß ein angeblicher Verband (e.V.) zur Beschreibung einer eingetragenen Wortmarke Tätigkeiten eines Gewerbetreibenden angibt?
Was soll sowas? Nette Idee für mehr Basisdemokratie, Bildung, Internetzugang usw. oder eine hübsch unauffällig aussehende Geldmachmaschine unter dem Deckmantel einer vorgetäuschten Bürgerbewegung?
Lizenzgebiet.... tse!
