EU: Beihilfen mit Bestimmungen des EG-Vertrags vereinbar

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EU: Beihilfen mit Bestimmungen des EG-Vertrags vereinbar

Beitragvon bru62 » 08.11.2008 08:41

PM der EU Nr.: IP/08/1662 vom 07.11.2008
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Beihilferegelung im Umfang von 45 Millionen Euro zur Verbesserung der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten Deutschlands
Die zusätzlichen Beihilfen in Höhe von 45 Millionen Euro, mit denen der flächendeckende Zugang zu erschwinglichen Breitbanddiensten in Sachsen, Niedersachsen und Bayern gefördert werden soll, sind nach Auffassung der Europäischen Kommission mit den Beihilfebestimmungen des EG-Vertrags vereinbar. Die Hilfen sind für Gebiete vorgesehen, in denen entsprechende Dienste bislang nicht verfügbar sind. Sie ergänzen ein 141 Millionen Euro umfassendes Beihilfepaket der Bundesregierung, das zur besseren Breitbandversorgung im ländlichen Raum beitragen soll und im Juli 2008 gebilligt wurde (siehe IP/08/1096). Die Beihilferegelungen der drei Bundesländer sollen nun weitere Impulse bringen, damit das Breitbandangebot in den betreffenden Regionen ausgeweitet wird. Die Kommission sieht in den Beihilfen keinen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht, da staatliche Unterstützung nur dort vorgesehen ist, wo der Markt keine Breitbanddienste bereitstellen kann. Außerdem wurden Vorkehrungen getroffen, damit die geplanten Beihilfen nicht zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „Es ist erfreulich, dass sich die Länder bei den regionalen Beihilfen an der von uns unlängst genehmigten Regelung des Bundes orientiert haben. Nur gut durchdachte Beihilfemaßnahmen können dafür sorgen, dass die digitale Kluft zwischen ländlichen und städtischen Gebieten überwunden wird und alle Bürger in Europa die Vorteile der wissensgestützten Wirtschaft uneingeschränkt nutzen können.“

Am 2. Juli 2008 hatte die Kommission bereits grünes Licht für eine Beihilferegelung des Bundes gegeben, durch die Breitbandlücken in ländlichen Gebieten geschlossen werden sollen (siehe IP/08/1096). Die „digitale Kluft“ in Deutschland zählt zu den größten unter den EU-Mitgliedstaaten.[1] Drei Länder beschlossen daher, in den kommenden sieben Jahren weitere 45 Millionen Euro aus öffentlichen Mitteln bereitzustellen, um diese Lücke zu schließen.

Bei der Gestaltung ihrer jeweiligen Beihilferegelungen haben Sachsen, Niedersachsen und Bayern nicht nur lokalen Besonderheiten, sondern auch allen Vorkehrungen Rechnung getragen, die von der Kommission im Zusammenhang mit den Beihilfen des Bundes angemahnt wurden.

Durch die Regelungen wird sichergestellt, dass öffentliche Gelder nur dann eingesetzt werden, wenn kein Betreiber unter Marktbedingungen in der Lage ist, in den betreffenden Regionen erschwingliche Breitbanddienste anzubieten. Bei ihrer Überprüfung kam die Kommission zu dem Schluss, dass staatliche Beihilfen ausschließlich im absolut nötigen Umfang fließen würden. Zudem würden etwaige Wettbewerbsverzerrungen dadurch begrenzt, dass unterversorgte Gebiete durch umfassende Marktforschung ermittelt und Fördermittel im Zuge offener Ausschreibungen vergeben werden. Ein offener, diskriminierungsfreier Zugang erlaube es ferner auch unterschiedlichen Breitbandanbietern, in den neuen Netzen wettbewerbsfähige Dienste bereitzustellen.

Die Kommission hat daher festgestellt, dass die geplanten Regelungen mit dem EU-Beihilferecht – demzufolge Beihilfen zur Förderung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete zulässig sind, sofern sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen (Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c des EG-Vertrags) – vereinbar sind.

Projekte, die im Rahmen der gebilligten Regelungen gefördert werden, können auch Mittel aus den EU-Strukturfonds und aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums erhalten.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden die nichtvertraulichen Fassungen der Entscheidungen im Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter den Nummern N150/2008, N237/2008 und N266/2008 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.

[1] Ende 2007 hatten in Deutschland 12 % der Bevölkerung in ländlichen Gebieten keinen Zugang zu DSL-Diensten. IDATE: „Broadband Coverage in Europe“ 2008 (Stand 31. Dezember 2007) [noch nicht veröffentlicht].
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Re: EU: Beihilfen mit Bestimmungen des EG-Vertrags vereinbar

Beitragvon Nenunikat » 08.11.2008 09:54

bru62 hat geschrieben:...
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „Es ist erfreulich, dass sich die Länder bei den regionalen Beihilfen an der von uns unlängst genehmigten Regelung des Bundes orientiert haben. Nur gut durchdachte Beihilfemaßnahmen können dafür sorgen, dass die digitale Kluft zwischen ländlichen und städtischen Gebieten überwunden wird und alle Bürger in Europa die Vorteile der wissensgestützten Wirtschaft uneingeschränkt nutzen können.“
...

Die "digitale Kluft zwischen ländlichen und städtischen Gebieten überwunden wird" mit den Beihilfen wohl kaum vollständig, sondern nur stellenweise.
Dort, wo den Gemeinden die notwendigen Eigenmittel fehlen, wo die Notwendigkeit nicht gesehen wird oder wo ggf. bestimmte mit den Beihilfen verbundene Bestimmungen die Nutzung dieser Beihilfen verhindern wird alles beim alten bleiben. (Das könnte mich im negativen Sinne auch betreffen ...)
Trotzdem sind diese Beihilfen/Förderungen als ein weiterer Schritt in Richtung einer besseren Breitbandversorgung zu begrüßen.
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