TKG §17: Universaldienstleistung

Allgemeine Initiativen und Breitband Themen

TKG §17: Universaldienstleistung

Beitragvon vauwe » 15.02.2006 02:57

Auszug aus dem TKG §17 Abs. 1:

Satz 1:
Universaldienstleistungen sind ein Mindestangebot an Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und zu denen alle Nutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen.

Satz 2:
Als Universaldienstleistungen sind Telekommunikationsdienstleistungen zu bestimmen, die den Bereichen des Sprachtelefondienstes und des Betreibens von Übertragungswegen nach § 6 Abs.1 zuzuordnen sind und deren Erbringung für die Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden ist.

Satz 3:
Darüber hinaus können auch solche Telekommunikationsdienstleistungen als Universaldienstleistungen bestimmt werden, die mit Telekommunikationsdienstleistungen nach Satz 2 in unmittelbarem Zusammenhang stehen und deren Erbringung für die Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden ist.


Hier sehe ich nun erheblichen Interpretationsbedarf: Für uns Internet-User ist sicherlich das Internet zum täglichen und damit grundlegenden Kommunikationsmittel geworden.

Gilt dies deshalb auch für die Allgemeinheit (Gesellschaft im Allgemeinen)?

Wieso hat die Bundesregierung den Zugang zum Internet nicht als Universaldienstleistung definiert, wozu sie aber nach §17 Abs. 2 durch das TKG ausdrücklich ermächtigt wurde? Hat nicht jeder Politiker in den letzten Jahren vor laufender Kamera schon einmal vorgegaukelt, sich für den Ausbau der Zugänge zum Internet stark zu machen?

Die grundlegende Frage ist hier ganz einfach: Ist der Internetzugang als Universaldienstleistung (im Sinne des TKG) anzusehen?

Was wäre, wenn der Internetzugang als Universaldienstleistung definiert wäre, mit der Breitbandversorgung - wäre sie dann eine logische Forderung auf Basis TKG?

Wäre der Internetzugang im TKG geregelt, könnte aufgrund der Festlegungen aus Abs. 1 Satz 1 ein Breitbandanschluß oder die kostenmäßige Gleichbehandlung von Breitband- und Schmalbandusern durchgesetzt werden?

Haben wir hier mitlesende Juristen, die zu diesem Thema ausgiebig kommentieren können?
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Beitragvon vauwe » 15.02.2006 03:22

Grober Schnitzer meinerseits: Ich habe das TKG in der Fassung von 1996 zitiert. Im Jahr 2004 wurde jedoch einiges geändert und die Regelungen des §17 sind nun (in zusammengestrichener Form) im §78 zu finden:

(1) Universaldienstleistungen sind ein Mindestangebot an Diensten für die Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen und deren Erbringung für die Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden ist.


Dort hat man also einige (wichtige) Regelungen einfach rausgenommen. Interessant finde ich die Tatsache, daß nun die Universaldienstleistung enger gefaßt wurde, als in der Fassung von 1996. Hat etwa im Jahr 2004 schon jemand befürchtet, daß irgendwer mehr als Universaldienstleistung verstehen kann, als nur einen Telefonanschluß?

Dennoch bin ich an Antworten zu oben (letztes Posting) gestellten Fragen interessiert.
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Beitragvon FlappyTM » 15.02.2006 20:14

So jetzt mal ganz langsam. UNIVERSAL - DIENST und LEISTUNG

Das Wort allein gibt uns schon recht.

1. Leistung
Nochmal in Worten: L E I S T U N G
Unter Leistung verstehe ich z.B. nicht einen 64K Zugang.

2. Dienst
Ja, ich glaube die Bereitstellungen eines breitbandanschlussses ist genauso ein Dienst, wie die eines Telefonanschlusses.

3. Universal
Mit einem Telefonanschluss kann ich in erster Linie telefonieren, vielleicht noch Faxe schicken und mit viel Geduld auch im I-Net Textseiten aufrufen. Das soll universal sein?

Mit einem Breitbandanschluß kann ich das alles auch. Ich kann:

Telefonieren, Faxen, Surfen, Fernsehen, Radio hören, Zeitung lesen, in die Videothek gehen, Studienangebote nutzen, Von überall auf der Welt im Firmennetzwerk arbeiten (ja, das Web ist nicht nur für Spielefreaks da, ihr komischen Politiker da draußen), Bildtelefonie nutzen, oder Einkaufen gehen. Verdammt eigentlich kann ich so ziemlich alles mit einem Breitbandanschluss tun, außer vielleicht Kaffee kochen - und selbst das geht bestimmt irgendwo online.

Selbst ein Blinder mit Krückstock müßte an diesem Punkt erkennen, dass ein Breitbandanschluss zehnmal mehr eine Universaldienstleistung ist als ein Telefonanschluss !!!!

Warum nur will das keiner laut sagen?

:!: :!: :!: BREITBAND IST EINE UNIVERSALDIENSTLEISTUNG :!: :!: :!: - daran besteht für mich kein Zweifel mehr.
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Beitragvon Xardas » 15.02.2006 22:28

okay - soweit die Theorie - und da wird dir jeder hier 1000%ig recht
geben ....

aber wie in die Praxis bringen :?:

jeder eiert nur rum - egal ob Provider oder Politiker - ich weiss wirklich net
wie wir da was machen können :roll: :(
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Beitragvon vauwe » 15.02.2006 22:42

Xardas hat geschrieben:jeder eiert nur rum - egal ob Provider oder Politiker - ich weiss wirklich net wie wir da was machen können :roll: :(


Tja, letztendlich könnte wohl nur das Bundesverfassungsgericht (gegen den Politikerwillen) feststellen, ob bzw. daß ein Breitbandanschluß als universell verfügbare TK-Dienstleistung angesehen wird.

Grundsätzlich sind in dieser Frage mehr die Juristen gefragt. Kennt jemand einen Juristen, der sich notfalls zutraut, den Weg zum BVG zu gehen?
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Beitragvon vauwe » 16.02.2006 01:43

Flappy,

ich stimme mit Dir im Grunde genommen vollständig überein, daß breitbandige oder ausreichend schnelle Anschlüsse zu einem akzeptablen Preis überall zur Verfügung stehen sollten.

Das Problem an dieser Stelle ist aber, daß ...

...ein Mindestangebot an Diensten... und deren Erbringung für die Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden ist


Mindestangebot und Grundversorgung. Diese dummen Wörter hat irgendjemand in den Gesetzestext geschmuggelt und das verbaut uns nun den Weg, irgendetwas auf Grundlage §78 TKG einzufordern (na... kommen jetzt die Verschwörungstheorien?).

Also frage an Alle: Gibt es weitere Möglichkeiten, sich auf Gesetze, Vorgaben, Richtlinien usw. zu berufen?

Daß sich die aktuelle Legislative dazu überreden läßt, Breitband als Universaldienstleistung explizit im TKG zu definieren, dürfte wohl mehr als unwahrscheinlich sein (eher landen Außerirdische vor dem Bundestag).
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Beitragvon Mr Q » 11.03.2006 16:58

Wir müssen nicht unser Recht bei der Judikative einklagen, sondern die Legislative dazu ermutigen, endlich mit der Wahrheit herauszurücken:

Breitband ist unabdingbar
ungleiche Bandbreiten=Ungleichbehandlung
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