Fassen wir's einfach kurz zusammen:
Ein Vertrag kommt durch zwei gleichlautende Willenserklärungen zustande. Die Reihenfolge der Erklärungen ist dabei unerheblich.
Bitte ich eine Autowerkstatt mir die Räder für 10 € zu wechseln und die Werkstatt sagt zu kommt genauso ein verbindlicher Vertrag zustande, wie wenn die Werkstatt mir anbietet eine AU für 15 € durchzuführen und ich sage zu.
Die Frage, ob die Werbung auf der Telefonrechnung ein individuelles Angebot darstellt, wird wohl in Abhängigkeit des Richters entschieden werden und fällt damit unter Prozessrisiko.
Aber was steht dem Prozessrisiko eigentlich gegenüber?
Die Telekom könnte zur Leistungserbringung verpflichtet werden. Das ist jedoch recht unwahrscheinlich.
Die Telekom könnte zu Schadenersatz verurteilt werden. Der wird nun nicht einmal die Prozesskosten decken, wenn überhaupt ein Schaden nachweisbar ist.
Ich kann wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten. Das nützt mir leider im konkreten Fall gar nichts.
Dazu kommt noch die Frage wie das Gericht hinsichtlich der Prozesskosten urteilt. Und das könnte selbst im günstigsten 1. Fall noch eine teuere Angelegenheit werden.
Auf "Irrtum" nun wiederum würde ich als Telekom nicht vertrauen! Rufnummer und Adresse sind ja offensichtlich bekannt und die eigene Infrastruktur sollte man als Unternehmen schon kennen. Es ist ja auch nicht so, dass die Erbringung der vereinbarten Leistung unmöglich wäre, sondern lediglich die Frage mit welchem Aufwand die Leistung erbracht werden kann. Und dass ein Unternehmen bei Auftragsausführung bereits weiß, dass dies mit Verlusten verbunden ist, kommt z.B. im Tiefbau, wo man nicht sicher Voraussagen kann, was einen erwartet öfter vor.