essig hat geschrieben:Angesichts zahlreicher erfolgloser Versuche
kenne keinen einzigen

mir ist wirklich kein fall bekannt indem je versucht wurde sich einen breitbandanschluss oder ungetakteten anschluss juristisch zu erstreiten. weder vor einem ag, lg, olg, gh, vg oder wo auch immer. es gibt 1000te fälle wo hartz4 empfänger juristisch gegen ihr "schicksal" vorgehen aber kein einzigen fall unter 5.000.000 betroffenen (darunter juristen, politiker, professoren...) indem gegen eine offensichtliche benachteiligung vorgegangen wurde.
na wie auch immer

Moin Essig,
nu mach mal nicht so ein vorwurfsvolles Gesicht! Was nicht ist, kann sehr schnell werden. Allerdings is es bis zum EG-Gerichtshof ein sehr langer Weg, denn das erfordert erst einmal, die Ausschöpfung des kompletten innerdeutschen Rechtsweges - also vom AG (Amtsgericht) bis hin zum BVerfG (Bundesverfassungsgericht). Erst wenn die Entscheidung des BVerfG rechtskräftig ist und diese dem Begehren des Klägers nicht gerecht wird, erst dann führt der nächste Schritt zum EU-Gerichtshof.
Aber, ohne Fleiss erstmal keinen Preis und je eher das mal angepackt wird, je schneller geht's voran.
Und da ich mittlerweile so stinkig auf die T(error)Com bin in Bezug auf ihre schon geschäftsmässigen "kein DSL-verfügbar"-Ausreden (nehmen Sie doch SAT-DSL), könnten die Tage Deines: "mir ist wirklich kein fall bekannt..." vielleicht schneller gezählt sein, als man denkt, denn DIE Schriftsätze sind schnell geschrieben
In diesem Sinne,
CONDOR
DSL-Initiative-GAD-Land@1st-tip.cjb.net