essig hat geschrieben:die karte "
Ausbauverpflichtung bis 2016" ist an augenwischerei, gutgläubigkeit und realitätsferne nicht zu übertreffen. schaut man auf die karte dann könnte man tatsächlich den eindruck gewinnen, dass bis 2016 der gesamte thüringische ländliche raum (grün) versorgt sein muss während die städte (rot) erst nach 2016 versorgt werden dürfen.
So ist Thüringen nun mal strukturiert. Über 70% aller Gemeinden sind kleiner als 2.000 EW. Und Prio 1 geht bis 5.000 EW.
essig hat geschrieben:beides ist natürlich völliger unsinn und so auch in keiner weise von der bnetza vorgegeben.
Deine beide Aussagen sind ebenfalls völliger Unsinn, denn genau dass ist so vorgegeben. Dazu weiter hinten nochmal die Zusammenfassung.
essig hat geschrieben:die mobilfunker streben zwar tatsächlich eine möglichst flächendeckende lte versorgung an. ... man stellt nun stück für stück bestehende mobilfunkanlagen auf die neuen frequenzen um und natürlich werden dabei auch anlagen im ländlichen raum städtisches gebiet mitversorgen (wurde ja von der bnetza bestätigt). ebenso werden auch anlagen im städtischen gebiet mit den neuen frequenzen betrieben werden, mit dem vorwand den umgrenzenden ländlichen raum zu versorgen.
hinzu kommt der umstand, dass die mobilfunker alle bereits mit anderen techniken versorgten gemeinden gegen die eigene verpflichtung rechnen dürfen. das zeigt deine karte auch nicht.
Im Gegensatz zu kabelgebundene Lösungen, die immer eine "Linienversorgung" sind, ist Mobilfunk per se eine "Flächenversorgung".
Insofern haben die Mobilfunker davon keinen Vorteil, wenn in einer Gemeinde ein Ort schon DSL hätte. Sie müssen die komplette Gemeinde abdecken.
Ein bereits einmal versorgter Ort muß auch wirklich nicht nocheinmal versorgt werden.
essig hat geschrieben:thüringen hätte nicht alle gemeinden melden sollen sondern nur die schlecht bis gar nicht versorgten ...
Das sind die schlecht bis gar nicht versorgten
essig hat geschrieben:deine karte zeigt auch nicht, dass die zu versorgenden gemeinden nur zu 90% also nicht vollständig versorgt werden müssen. ebenso beziehen sich die 50% bis 2016 soweit ich weiß nicht auf das bundesland sondern auf den bund.
Zwei Fehler hintereinander:
1. die 90% betreffen die Ausbauauflage bevor die nächste Priorität angefangen werden darf.
2. Maßstab sind die Angaben der Länder. Deshalb war unsere Angabe taktisch besser als die anderer Länder.
BNetzA hat geschrieben: Der Versorgungsgrad bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung aller benannten Städte und Gemeinden je Bundesland.
Zusammenfassung (und Erläuterung der Karte):
Bis 2016 müßen dei Lizenzinhaber mindestens 50% der Bevölkerung der von den Ländern gemeldeten zu versorgenden Gebiete erschlossen haben.
An die 50% müssen sie sich über die Prioritätenlisten von unter nach oben heranarbeiten (also die kleinsten Gemeinden zuerst - Prio.1 ).
Da Thüringen in den Prioritätsstufen jeweils alle Gemeinden gemeldet hat, müssen zuerst 90% der Gemeinden der Prio 1 erschlossen werden, dann 90% der Prio 2 usw.
Um
50% der Bevölkerung der gemeldeten Gemeinden in Thüringen zu erschliessen müssen mindesten
90 % der Prio 1 - Gemeinden (933 Gemeinden)erschlossen werden und
knapp 90 % der Prio 2 - Gemeinden (44 Gemeinden) erschlossen werden
Erst dann ist die Auflage 50% bis 2016 erfüllt.Und nichts anderes stellt die Karte dar.
Es wird sich also schon wieder mal auf den ganz falschen Schauplätzen verkämpft.
Es gibt eigentlich nur zwei wirklich wichtige - und bislang ungeklärte - Fragen:
1.) welche Bandbreite muß angeboten werden um ein Gebiet als erschlossen melden zu können ?
2.) wo darf die Datenmengenbegrenzung liegen, damit ein Gebiet als erschlossen gelten kann?
Dazu hat sich leider bislang auch die BNetzA noch nicht geäußert.
Aus unserer Sicht darf die Versorgung nicht unter 2 MBit/s im Download liegen (neue Zielstellung Bundesregierung) , und zwar gesichert und nicht "bis zu...".
Die Anbieter, mit denen wir so im Gespräch sind, orientieren auf 7,2 MBit/s in Stufe 1 und 14,4 MBit/s in Stufe 2.
Damit sind zumindest die 2 MBit/s flächendeckend recht realistisch.
Sollte es zu einer Drosselung kommen, so dürfte diese bei obigem Standardangebot nicht unter 2 MBit/s gehen, da ansonsten dieser Anschluß als nicht mehr versorgt gelten könnte und damit die geforderte Flächendeckung in Frage gestellt wäre (zumindest aus unserer Sicht).
Intertessanter ist für uns vielmehr auch die Frage, wer von den 3 Anbietern (E-Plus hat ja keine 800er Frequenzen abbekommen) wo ausbauen wird. Das sich alle 3 auf die selben Gebiete stürzen werden, ist auszuschliessen.
Da das Kartellamt aber üblicherweise Gebiets-Absprachen nicht zuläßt, die BNetzA jedoch die Versteigerung unter der Maßgabe eines abgestimmten Ausbaus durchgeführt hat ...
BNetzA hat geschrieben:Zuteilungsinhaber können Kooperationen eingehen oder Frequenzen überlassen ...
... verspricht dieser Punkt ebenfalls interessant zu werden.
Ein Gebiet gilt ja bereits als ausgebaut, wenn einer der Frequenzinhaber die Erschliessung vornimmt. Hier könnte man jetzt auf die spitzfindige Idee kommen, "Wer sich zuerst bewegt, verliert".
Denn wer zuerst in Prio 1 ausbaut, erfüllt für alle anderen die Ausbauverpflichtung mit. Schliesslich ist ein bereits ausgebautes Gebiet auf die eigene Verpflichtung anrechenbar.
Wer also als Letzter anfängt, gewinnt den "Poker", da er dann sofort in den rentierlicheren Gebieten ausbauen darf.
Mal seh'n, was das werden wird.