Ausbauprognose 2016 für Digitale Dividende Frequenzen

Ausbauprognose 2016 für Digitale Dividende Frequenzen

Beitragvon bkt » 28.05.2010 18:55

Unter www.thüringen-online.de kann man sich die Prognose für Thüringen bis 2016 anschauen.

So sieht der Fall 2016 für Thüringen aus, wenn sich die Unternehmen an die Mindest-Auflagen (50%) halten. Mal abgesehen von der Unbekannten Größe der Datenmengenbegrenzung hatte das durchaus schlechter aussehen können ;-)
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Re: Ausbauprognose 2016 für Digitale Dividende Frequenzen

Beitragvon bru62 » 29.05.2010 08:19

Da kann man wieder mal alles oder nichts mit anfangen. Was sagen denn die Verpflichtungen aus? Weder ist vorgeschrieben, mit welcher Technik versorgt wird, noch mit welchen Parametern. Ebenfalls ungeklärt ist das Problem der Verrechnung evtl. gegebener Versorgung. All die offenen Fragen gehen in die Übersicht nicht ein. Insofern hättet ihr statt grün vielleicht lieber rosa nehmen sollen. :lol:

Aber gut, streiten wir nicht. Warten wir einfach ab, was passiert. Wenn ich und einige andere hier sich irren, würde ich mich auf keinem Fall ärgern, sondern eher für die Betroffenen freuen.

Gruß
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Re: Ausbauprognose 2016 für Digitale Dividende Frequenzen

Beitragvon essig » 29.05.2010 13:05

bei aller sympathie aber vor allem die karte "Ausbauverpflichtung bis 2016" ist an augenwischerei, gutgläubigkeit und realitätsferne nicht zu übertreffen. schaut man auf die karte dann könnte man tatsächlich den eindruck gewinnen, dass bis 2016 der gesamte thüringische ländliche raum (grün) versorgt sein muss während die städte (rot) erst nach 2016 versorgt werden dürfen. beides ist natürlich völliger unsinn und so auch in keiner weise von der bnetza vorgegeben.


die mobilfunker streben zwar tatsächlich eine möglichst flächendeckende lte versorgung an (damit man das iphone auch im grünen nutzen kann) aber dabei spielen weder bestehende breitbandlücken noch die listen der bundesländer irgendeine rolle. man stellt nun stück für stück bestehende mobilfunkanlagen auf die neuen frequenzen um und natürlich werden dabei auch anlagen im ländlichen raum städtisches gebiet mitversorgen (wurde ja von der bnetza bestätigt). ebenso werden auch anlagen im städtischen gebiet mit den neuen frequenzen betrieben werden, mit dem vorwand den umgrenzenden ländlichen raum zu versorgen.

hinzu kommt der umstand, dass die mobilfunker alle bereits mit anderen techniken versorgten gemeinden gegen die eigene verpflichtung rechnen dürfen. das zeigt deine karte auch nicht. nehmen wir mal die 933 gemeldeten thüringer gemeinden aus prio 1. davon müssten die mobilfunker 90% also 840 versorgen um an prio 2 zu kommen. zuvor dürfen die mobilfunker aber alle gemeinden der 933 die bereits als versorgt gelten (dsl, kabel, funk, hspa) von ihren 840 abziehen und so bleibt am ende nicht mehr viel was man versorgen muss um an prio 2 zu kommen. thüringen hätte nicht alle gemeinden melden sollen sondern nur die schlecht bis gar nicht versorgten denn dann hätten a) die mobilfunker nichts gegen rechnen können und b) hätte die digitale dividende zumindest die gemeinden erreicht die es auch nötig hätten. mit der "strategie" alle gemeinden zu melden erreicht man dies nicht und lässt den mobilfunkern größtmöglichen spielraum.

deine karte zeigt auch nicht, dass die zu versorgenden gemeinden nur zu 90% also nicht vollständig versorgt werden müssen. ebenso beziehen sich die 50% bis 2016 soweit ich weiß nicht auf das bundesland sondern auf den bund.

bkt hat geschrieben:Mal abgesehen von der Unbekannten Größe der Datenmengenbegrenzung hatte das durchaus schlechter aussehen können

davon kann man aber nicht absehen denn dies ist einer der entscheidenden punkte warum mobilfunk bezüglich einer echten breitbandversorgung keine rolle spielen wird und aus sicht der betreiber auch gar nicht spielen soll. dem einzelnen kann mobilfunk sicher ein zeit lang helfen aber am gesamtproblem ändert das nichts. wer das ignoriert verschärft das problem.
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Re: Ausbauprognose 2016 für Digitale Dividende Frequenzen

Beitragvon bkt » 30.05.2010 22:46

essig hat geschrieben:die karte "Ausbauverpflichtung bis 2016" ist an augenwischerei, gutgläubigkeit und realitätsferne nicht zu übertreffen. schaut man auf die karte dann könnte man tatsächlich den eindruck gewinnen, dass bis 2016 der gesamte thüringische ländliche raum (grün) versorgt sein muss während die städte (rot) erst nach 2016 versorgt werden dürfen.


So ist Thüringen nun mal strukturiert. Über 70% aller Gemeinden sind kleiner als 2.000 EW. Und Prio 1 geht bis 5.000 EW.

essig hat geschrieben:beides ist natürlich völliger unsinn und so auch in keiner weise von der bnetza vorgegeben.


Deine beide Aussagen sind ebenfalls völliger Unsinn, denn genau dass ist so vorgegeben. Dazu weiter hinten nochmal die Zusammenfassung.

essig hat geschrieben:die mobilfunker streben zwar tatsächlich eine möglichst flächendeckende lte versorgung an. ... man stellt nun stück für stück bestehende mobilfunkanlagen auf die neuen frequenzen um und natürlich werden dabei auch anlagen im ländlichen raum städtisches gebiet mitversorgen (wurde ja von der bnetza bestätigt). ebenso werden auch anlagen im städtischen gebiet mit den neuen frequenzen betrieben werden, mit dem vorwand den umgrenzenden ländlichen raum zu versorgen.

hinzu kommt der umstand, dass die mobilfunker alle bereits mit anderen techniken versorgten gemeinden gegen die eigene verpflichtung rechnen dürfen. das zeigt deine karte auch nicht.

Im Gegensatz zu kabelgebundene Lösungen, die immer eine "Linienversorgung" sind, ist Mobilfunk per se eine "Flächenversorgung".
Insofern haben die Mobilfunker davon keinen Vorteil, wenn in einer Gemeinde ein Ort schon DSL hätte. Sie müssen die komplette Gemeinde abdecken.
Ein bereits einmal versorgter Ort muß auch wirklich nicht nocheinmal versorgt werden.

essig hat geschrieben:thüringen hätte nicht alle gemeinden melden sollen sondern nur die schlecht bis gar nicht versorgten ...


Das sind die schlecht bis gar nicht versorgten ;-)

essig hat geschrieben:deine karte zeigt auch nicht, dass die zu versorgenden gemeinden nur zu 90% also nicht vollständig versorgt werden müssen. ebenso beziehen sich die 50% bis 2016 soweit ich weiß nicht auf das bundesland sondern auf den bund.


Zwei Fehler hintereinander:
1. die 90% betreffen die Ausbauauflage bevor die nächste Priorität angefangen werden darf.
2. Maßstab sind die Angaben der Länder. Deshalb war unsere Angabe taktisch besser als die anderer Länder.
BNetzA hat geschrieben: Der Versorgungsgrad bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung aller benannten Städte und Gemeinden je Bundesland.


Zusammenfassung (und Erläuterung der Karte):

Bis 2016 müßen dei Lizenzinhaber mindestens 50% der Bevölkerung der von den Ländern gemeldeten zu versorgenden Gebiete erschlossen haben.
An die 50% müssen sie sich über die Prioritätenlisten von unter nach oben heranarbeiten (also die kleinsten Gemeinden zuerst - Prio.1 ).
Da Thüringen in den Prioritätsstufen jeweils alle Gemeinden gemeldet hat, müssen zuerst 90% der Gemeinden der Prio 1 erschlossen werden, dann 90% der Prio 2 usw.
Um 50% der Bevölkerung der gemeldeten Gemeinden in Thüringen zu erschliessen müssen mindesten
90 % der Prio 1 - Gemeinden (933 Gemeinden)erschlossen werden und
knapp 90 % der Prio 2 - Gemeinden (44 Gemeinden) erschlossen werden

Erst dann ist die Auflage 50% bis 2016 erfüllt.
Und nichts anderes stellt die Karte dar.

Es wird sich also schon wieder mal auf den ganz falschen Schauplätzen verkämpft.

Es gibt eigentlich nur zwei wirklich wichtige - und bislang ungeklärte - Fragen:

1.) welche Bandbreite muß angeboten werden um ein Gebiet als erschlossen melden zu können ?
2.) wo darf die Datenmengenbegrenzung liegen, damit ein Gebiet als erschlossen gelten kann?

Dazu hat sich leider bislang auch die BNetzA noch nicht geäußert.

Aus unserer Sicht darf die Versorgung nicht unter 2 MBit/s im Download liegen (neue Zielstellung Bundesregierung) , und zwar gesichert und nicht "bis zu...".
Die Anbieter, mit denen wir so im Gespräch sind, orientieren auf 7,2 MBit/s in Stufe 1 und 14,4 MBit/s in Stufe 2.
Damit sind zumindest die 2 MBit/s flächendeckend recht realistisch.

Sollte es zu einer Drosselung kommen, so dürfte diese bei obigem Standardangebot nicht unter 2 MBit/s gehen, da ansonsten dieser Anschluß als nicht mehr versorgt gelten könnte und damit die geforderte Flächendeckung in Frage gestellt wäre (zumindest aus unserer Sicht).

Intertessanter ist für uns vielmehr auch die Frage, wer von den 3 Anbietern (E-Plus hat ja keine 800er Frequenzen abbekommen) wo ausbauen wird. Das sich alle 3 auf die selben Gebiete stürzen werden, ist auszuschliessen.
Da das Kartellamt aber üblicherweise Gebiets-Absprachen nicht zuläßt, die BNetzA jedoch die Versteigerung unter der Maßgabe eines abgestimmten Ausbaus durchgeführt hat ...
BNetzA hat geschrieben:Zuteilungsinhaber können Kooperationen eingehen oder Frequenzen überlassen ...

... verspricht dieser Punkt ebenfalls interessant zu werden.

Ein Gebiet gilt ja bereits als ausgebaut, wenn einer der Frequenzinhaber die Erschliessung vornimmt. Hier könnte man jetzt auf die spitzfindige Idee kommen, "Wer sich zuerst bewegt, verliert".
Denn wer zuerst in Prio 1 ausbaut, erfüllt für alle anderen die Ausbauverpflichtung mit. Schliesslich ist ein bereits ausgebautes Gebiet auf die eigene Verpflichtung anrechenbar.
Wer also als Letzter anfängt, gewinnt den "Poker", da er dann sofort in den rentierlicheren Gebieten ausbauen darf.

Mal seh'n, was das werden wird.
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Re: Ausbauprognose 2016 für Digitale Dividende Frequenzen

Beitragvon essig » 31.05.2010 12:28

bkt hat geschrieben:So ist Thüringen nun mal strukturiert. Über 70% aller Gemeinden sind kleiner als 2.000 EW. Und Prio 1 geht bis 5.000 EW.

ja und? darum ging es doch gar nicht. es ging darum, dass das was deine Karte versucht darzustellen quatsch ist. habe ich ja auch begründet.

bkt hat geschrieben:Deine beide Aussagen sind ebenfalls völliger Unsinn, denn genau dass ist so vorgegeben.

ist es nicht. es ist weder vorgschrieben, dass die größeren thüringer städte (rot) erst nach 2016 versorgt werden dürfen und genauso wenig ist vorgeschrieben, dass der gesamte ländliche raum bis 2016 versorgt sein muss. beides sagt deine karte aber aus. oder wie kann man diese anders interpretieren?

bkt hat geschrieben:Insofern haben die Mobilfunker davon keinen Vorteil, wenn in einer Gemeinde ein Ort schon DSL hätte. Sie müssen die komplette Gemeinde abdecken.
Ein bereits einmal versorgter Ort muß auch wirklich nicht nocheinmal versorgt werden.

es geht um das schnell überwinden von prio 1 und da ist die anrechenbarkeit bereits versorgter gemeinden sehr hilfreich. dementsprechend werden die mobilfunker auch davon gebrauch machen.

bkt hat geschrieben:Das sind die schlecht bis gar nicht versorgten

die vom land thüringen eingereichte liste enthält sogar eigens eine spalte "Typ" indem nach weiße flecken, graue flecken und kernversorgt unterschieden wird. zumindest die kernversorgten gemeinden (immerhin 150) könnten die mobilfunker je nach definition bereits vorab von ihrer versorgungsverpflichtung abziehen. diese 150 gemeinden hätten meiner meinung gar nicht auf die liste gedurft und andere bundesländer haben das auch nicht gemacht.

bkt hat geschrieben:Zwei Fehler hintereinander:
1. die 90% betreffen die Ausbauauflage bevor die nächste Priorität angefangen werden darf.
2. Maßstab sind die Angaben der Länder. Deshalb war unsere Angabe taktisch besser als die anderer Länder.

bitte nicht so überheblich denn offensichtlich interpretierst du meine aussage falsch: "deine karte zeigt auch nicht, dass die zu versorgenden gemeinden nur zu 90% also nicht vollständig versorgt werden müssen. ebenso beziehen sich die 50% bis 2016 soweit ich weiß nicht auf das bundesland sondern auf den bund.".

zu 1: darum geht es nicht. es geht darum, dass eine gemeinde als versorgt gilt wenn 90% der haushalte innerhalb der gemeinde versorgt sind.
zu 2: auch darum ging es nicht sondern darum, dass du auf deiner karte schreibst, dass bis 2016 50% der thüringer bevölkerung versorgt sein müssen. meine frage woher du das hast? so weit ich weiß bezieht sich die verpflichtung 50% der bevölkerung bis 2016 auf den bund aber nicht auf das einzelne land. kann man sich natürlich täuschen aber dann wäre eine quelle hilfreich. ich lese da nur:

BNetzA hat geschrieben:Unbeschadet der oben angegebenen gesonderten Verpflichtung ist ein Frequenzzuteilungsinhaber verpflichtet einen Versorgungsgrad der Bevölkerung von mindestens 50 % ab dem 01.01.2016 zu erreichen.

und da kann man auch auf bundesebene meinen.

dafür meint die bnetza aber:

BNetzA hat geschrieben:Ein Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, bei der Frequenznutzung im Bereich 800 MHz in allen Bundesländern einen Versorgungsgrad von mindestens 90 % der Bevölkerung der von den einzelnen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden (vgl. hierzu anliegende Listen, Beilagen) ab dem 01.01.2016 zu erreichen. Der Versorgungsgrad bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung aller benannten Städte und Gemeinden je Bundesland.

da thüringen alle gemeinden und städte gemeldet hat, wie kann man dann bis 2016 satte 90% der bevölkerung versorgen wenn man laut deiner karte die größeren städte (rot) erst nach 2016 versorgen darf?

bkt hat geschrieben:Es gibt eigentlich nur zwei wirklich wichtige - und bislang ungeklärte - Fragen:

1.) welche Bandbreite muß angeboten werden um ein Gebiet als erschlossen melden zu können ?
2.) wo darf die Datenmengenbegrenzung liegen, damit ein Gebiet als erschlossen gelten kann?

Dazu hat sich leider bislang auch die BNetzA noch nicht geäußert.

doch hat sie und zwar auf eure anfrage hin und spätestens da hätte man die euphorie ein wenig bremsen können. siehe:

BNetzA hat geschrieben:Soweit von Kommentatoren eine garantierte Übertragungsrate gefordert wird, weist die Kammer darauf hin, dass eine Mindestdatenübertragungsrate im Verbraucherinteresse zwar sinnvoll erscheint, die Auferlegung einer solchen Verpflichtung telekommunikationsrechtlich jedoch nicht vorgesehen ist. Übertragungsraten sind von verschiedenen technischen Faktoren abhängig und können daher nicht ohne Weiteres vorgegeben werden.


und zur datenmenge:

BNetzA hat geschrieben:Die Versorgungsauflage der Präsidentenkammer macht keine Vorgaben für Konditionen von Verträgen der Diensteanbieter mit Endnutzern.


wie eindeutig braucht man es denn noch? man wollte die frequenzen für den mobilfunk (lte, 4g) und nun hat man sie günstig bekommen und ist gleich noch einen konkurrenten (e-plus) los. die versorgung der ländlichen räume mit angemessenen breitbandanschlüssen geisterte nur in den köpfen der bnetza und politik umher während es für die mobilfunker nur mittel zum zweck war. das ding ist gelaufen und wir können uns gemeinsam auf 4g und jede menge mobile dienste freuen aber mit einer angemessenen breitbandversorgung wird das alles nichts zu tun haben.

bkt hat geschrieben:Aus unserer Sicht darf die Versorgung nicht unter 2 MBit/s im Download liegen (neue Zielstellung Bundesregierung) , und zwar gesichert und nicht "bis zu...".
Die Anbieter, mit denen wir so im Gespräch sind, orientieren auf 7,2 MBit/s in Stufe 1 und 14,4 MBit/s in Stufe 2.
Damit sind zumindest die 2 MBit/s flächendeckend recht realistisch.

so hat man es aber nun mal nicht festgelegt und zwar nicht weil man es übersehen hat sonder ganz bewusst. schließlich geht es um mobilfunk/lte/4g/mobile dienste und nicht um eine angemessene flächendeckende breitbandversorgung. das muss endlich klar sein dann erklärt sich alles von selbst.


bkt hat geschrieben:Ein Gebiet gilt ja bereits als ausgebaut, wenn einer der Frequenzinhaber die Erschliessung vornimmt. Hier könnte man jetzt auf die spitzfindige Idee kommen, "Wer sich zuerst bewegt, verliert". Denn wer zuerst in Prio 1 ausbaut, erfüllt für alle anderen die Ausbauverpflichtung mit. Schliesslich ist ein bereits ausgebautes Gebiet auf die eigene Verpflichtung anrechenbar.
Wer also als Letzter anfängt, gewinnt den "Poker", da er dann sofort in den rentierlicheren Gebieten ausbauen darf.

interessanter punkt aber ich befürchte so ernst nehmen die mobilfunker die prioritäten gar nicht. zumindest wird sich der ausbau nicht so stark an den priostufen orientieren wie sich das einige erhofft haben. was will die bnetza denn auch groß machen außer stichprobenartig zu messen wo die 800 mhz erreichbar sind? wie du selbst schreibt arbeitet funk in der fläche also wird man mit der ersten umgerüsteten basisstation auch nutzer in prio 2, 3 und 4 erreichen und es wird (zu recht) kein schwein interessieren.
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Re: Ausbauprognose 2016 für Digitale Dividende Frequenzen

Beitragvon bkt » 31.05.2010 19:00

essig hat geschrieben:
bkt hat geschrieben:So ist Thüringen nun mal strukturiert. Über 70% aller Gemeinden sind kleiner als 2.000 EW. Und Prio 1 geht bis 5.000 EW.

ja und? darum ging es doch gar nicht. es ging darum, dass das was deine Karte versucht darzustellen quatsch ist. habe ich ja auch begründet.

Nur leider falsch begründet.

essig hat geschrieben:
bkt hat geschrieben:Deine beide Aussagen sind ebenfalls völliger Unsinn, denn genau dass ist so vorgegeben.

ist es nicht. es ist weder vorgschrieben, dass die größeren thüringer städte (rot) erst nach 2016 versorgt werden dürfen und genauso wenig ist vorgeschrieben, dass der gesamte ländliche raum bis 2016 versorgt sein muss. beides sagt deine karte aber aus. oder wie kann man diese anders interpretieren?


Irgendwie verstehst Du das Prinzip nicht. Nicht der ländlicher Raum muß bis 2016 versorgt sein, sondern 50% der Bevölkerung (ABER: in der Reihenfolge der vorgegebenen Prioritätsstufen). Und in dieser Reihenfolge ist, auf Grund der Siedlungsstruktur in Thüringen "rein zufällig" nun mals der gesamte grüne Bereich = ländlicher Raum dann versorgt. Die übriggebliebenen roten Gemeinden stellen die anderen 50% dar.


essig hat geschrieben:die vom land thüringen eingereichte liste enthält sogar eigens eine spalte "Typ" indem nach weiße flecken, graue flecken und kernversorgt unterschieden wird.

Diese Angaben stammen nicht von uns, sondern entweder von der BNetzA oder dem BMWi.

essig hat geschrieben: zumindest die kernversorgten gemeinden (immerhin 150) könnten die mobilfunker je nach definition bereits vorab von ihrer versorgungsverpflichtung abziehen. diese 150 gemeinden hätten meiner meinung gar nicht auf die liste gedurft und andere bundesländer haben das auch nicht gemacht.

Wieso sollten sie das dürfen. Kernversorgt bedeutet "rund um den HVT". Damit ist die Gemeinde noch nicht zu 90% versorgt.

essig hat geschrieben:
bkt hat geschrieben:Zwei Fehler hintereinander:
1. die 90% betreffen die Ausbauauflage bevor die nächste Priorität angefangen werden darf.
2. Maßstab sind die Angaben der Länder. Deshalb war unsere Angabe taktisch besser als die anderer Länder.


bitte nicht so überheblich ...


Sorry, war nicht so gemeint

essig hat geschrieben: ... denn offensichtlich interpretierst du meine aussage falsch: "deine karte zeigt auch nicht, dass die zu versorgenden gemeinden nur zu 90% also nicht vollständig versorgt werden müssen. ebenso beziehen sich die 50% bis 2016 soweit ich weiß nicht auf das bundesland sondern auf den bund.".

Auf die 90% muß ich auch nicht näher eingehen, wenn 50% von unten aus erreicht werden müssen. Denn das Grüne sind diese 50%.

essig hat geschrieben:zu 1: darum geht es nicht. es geht darum, dass eine gemeinde als versorgt gilt wenn 90% der haushalte innerhalb der gemeinde versorgt sind.
zu 2: auch darum ging es nicht sondern darum, dass du auf deiner karte schreibst, dass bis 2016 50% der thüringer bevölkerung versorgt sein müssen. meine frage woher du das hast? so weit ich weiß bezieht sich die verpflichtung 50% der bevölkerung bis 2016 auf den bund aber nicht auf das einzelne land. kann man sich natürlich täuschen aber dann wäre eine quelle hilfreich. ich lese da nur:

BNetzA hat geschrieben:Unbeschadet der oben angegebenen gesonderten Verpflichtung ist ein Frequenzzuteilungsinhaber verpflichtet einen Versorgungsgrad der Bevölkerung von mindestens 50 % ab dem 01.01.2016 zu erreichen.

und da kann man auch auf bundesebene meinen.


Kann man nicht, denn ...
BNetzA hat geschrieben:IV.4 Pkt 4: Der Versorgungsgrad bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung aller benannten Städte und Gemeinden je Bundesland.

http://www2.bundesnetzagentur.de/freque ... eidung.pdf
Diese Entscheidung war die Festlegung der Bedingungen für die Versteigerung und damit ist sie die bindende.

Dementsprechend stimmen Deine restlichen Aussagen zur Ausbauverpflichtung auch nicht.


essig hat geschrieben:
bkt hat geschrieben:Es gibt eigentlich nur zwei wirklich wichtige - und bislang ungeklärte - Fragen:

1.) welche Bandbreite muß angeboten werden um ein Gebiet als erschlossen melden zu können ?
2.) wo darf die Datenmengenbegrenzung liegen, damit ein Gebiet als erschlossen gelten kann?

Dazu hat sich leider bislang auch die BNetzA noch nicht geäußert.

doch hat sie und zwar auf eure anfrage hin ...


Damit hat sie nur gesagt, dass bisher nichts festgelegt ist.
Um aber den Ausbau abrechenbar zu machen, kommt sie nicht drum herum sich festzulegen.
Insofern sind die Fragen bislang noch nicht beantwortet.

BNetzA hat geschrieben:Präsidentenkammerentscheidung: ..." Die hierbei zu erfüllenden Parameter werden nachträglich unter Berücksichtigung der eingesetzten Technik festgelegt"...


Und da sind wir mal sehr gespannt drauf ...
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Re: Ausbauprognose 2016 für Digitale Dividende Frequenzen

Beitragvon essig » 31.05.2010 20:33

bkt hat geschrieben:Nur leider falsch begründet.

sehe ich anders aber nun ja. vielleicht hätte ich mir kritik und hinweise sparen sollen und einfach zur überaus gelungenen ausbauprognose 2016 gratulieren sollen.


bkt hat geschrieben:Irgendwie verstehst Du das Prinzip nicht. Nicht der ländlicher Raum muß bis 2016 versorgt sein, sondern 50% der Bevölkerung (ABER: in der Reihenfolge der vorgegebenen Prioritätsstufen). Und in dieser Reihenfolge ist, auf Grund der Siedlungsstruktur in Thüringen "rein zufällig" nun mals der gesamte grüne Bereich = ländlicher Raum dann versorgt. Die übriggebliebenen roten Gemeinden stellen die anderen 50% dar.

selbst wenn man mal die vielen vielen praktischen gründe vernachlässigt die diese karte ungenügend machen, gehe ich nach wie vor davon aus, dass sich die 50% bis 2016 auf das gesamte bundesgebiet beziehen und die 90% bis 2016 auf die gemeldeten gemeinden im jeweilgien bundesland. habe ich zwar im letzten post schon angedeutet aber dazu später mehr. ebenso unklar ist wie du überhaupt darauf kommst, dass die 36 "übrig gebliebenen roten Gemeinden" erst nach 2016 versorgt werden dürfen? was wenn man (egal mit welchen mitteln und tricks) bereits 2014 prio 1 und 2 geschafft hat? dann soll man bis nach 2016 warten um prio 3 und 4 zu versorgen?

bkt hat geschrieben:Diese Angaben stammen nicht von uns, sondern entweder von der BNetzA oder dem BMWi.

und wieso sind sie dann nur in der thüringer liste enthalten?

bkt hat geschrieben:Wieso sollten sie das dürfen. Kernversorgt bedeutet "rund um den HVT". Damit ist die Gemeinde noch nicht zu 90% versorgt.

laut bnetza stützt man sich beim anrechnen der bereits versorgten gemeinden auf den breitbandatlas. durch dessen rosarote brille wird also jede menge anzurechnen sein.

bkt hat geschrieben:Auf die 90% muß ich auch nicht näher eingehen, wenn 50% von unten aus erreicht werden müssen. Denn das Grüne sind diese 50%.

Kann man nicht, denn ...

BNetzA hat geschrieben:IV.4 Pkt 4: Der Versorgungsgrad bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung aller benannten Städte und Gemeinden je Bundesland.


http://www2.bundesnetzagentur.de/freque ... eidung.pdf
Diese Entscheidung war die Festlegung der Bedingungen für die Versteigerung und damit ist sie die bindende.

Dementsprechend stimmen Deine restlichen Aussagen zur Ausbauverpflichtung auch nicht.

die von dir zitierte zeile bezieht sich auf die 90% und nicht auf die 50%. ich vervollständige deine zeile einfach mal:

BNetzA hat geschrieben:Ein Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, bei der Frequenznutzung im Bereich 800 MHz in allen Bundesländern einen Versorgungsgrad von mindestens 90 % der Bevölkerung der von den einzelnen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden (vgl. hierzu anliegende Listen, Beilagen) ab dem 01.01.2016 zu erreichen. Der Versorgungsgrad bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung aller benannten Städte und Gemeinden je Bundesland.

da thüringen alle städte und gemeinden gemeldet hat stellt sich die frage wie man die 90% erreichen will wenn man laut deiner karte die größeren städte (50% der bevölkerung) erst nach 2016 versorgen darf?

die von dir angenommen 50% beziehen sich meiner meinung nach immer noch auf das gesamte bundesgebiet:
BNetzA hat geschrieben:Unbeschadet der oben angegebenen gesonderten Verpflichtung ist ein Frequenzzuteilungsinhaber verpflichtet einen Versorgungsgrad der Bevölkerung von mindestens 50 % ab dem 01.01.2016 zu erreichen.


analog dazu für die anderen frequenzen:
BNetzA hat geschrieben:Ein Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, bei der Frequenznutzung für die Frequenzen im Bereich 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz einen Versorgungsgrad der Bevölkerung von mindestens 25 % ab dem 01.01.2014 und mindestens 50 % ab dem 01.01.2016 zu erreichen.
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Re: Ausbauprognose 2016 für Digitale Dividende Frequenzen

Beitragvon bkt » 01.06.2010 15:13

essig hat geschrieben:... vielleicht hätte ich mir kritik und hinweise sparen sollen und einfach zur überaus gelungenen ausbauprognose 2016 gratulieren sollen.

Was für 'n Quatsch.

bkt hat geschrieben:Irgendwie verstehst Du das Prinzip nicht. Nicht der ländlicher Raum muß bis 2016 versorgt sein, sondern 50% der Bevölkerung (ABER: in der Reihenfolge der vorgegebenen Prioritätsstufen). Und in dieser Reihenfolge ist, auf Grund der Siedlungsstruktur in Thüringen "rein zufällig" nun mal der gesamte grüne Bereich = ländlicher Raum dann versorgt. Die übriggebliebenen roten Gemeinden stellen die anderen 50% dar.


essig hat geschrieben:laut bnetza stützt man sich beim anrechnen der bereits versorgten gemeinden auf den breitbandatlas. durch dessen rosarote brille wird also jede menge anzurechnen sein.

Den skelettieren wir gerade.
Und wenn man den richtig auswertet ergeben sich für Thüringen deutlich schlechtere Werte als vom BMWi im Textteil angegeben.

essig hat geschrieben:
BNetzA hat geschrieben:Ein Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, bei der Frequenznutzung im Bereich 800 MHz in allen Bundesländern einen Versorgungsgrad von mindestens 90 % der Bevölkerung der von den einzelnen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden (vgl. hierzu anliegende Listen, Beilagen) ab dem 01.01.2016 zu erreichen. Der Versorgungsgrad bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung aller benannten Städte und Gemeinden je Bundesland.


Das ist ja dann sogar noch mehr als in unserer Karte bislang angegeben.
Da der Ausbau aber von unten nach oben (über die Prio-Stufen) vorgeschrieben ist, bleibt in Thüringen ja dann (so über den Daumen) nur noch Erfurt außen vor ;-) 200.000 von 2 Mio = 90% erreichter Bevölkerung.

Werde ich die Karte gleich mal nachbessern, alles so schön grün ... ;-)
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