So sieht der Fall 2016 für Thüringen aus, wenn sich die Unternehmen an die Mindest-Auflagen (50%) halten. Mal abgesehen von der Unbekannten Größe der Datenmengenbegrenzung hatte das durchaus schlechter aussehen können

bkt hat geschrieben:Mal abgesehen von der Unbekannten Größe der Datenmengenbegrenzung hatte das durchaus schlechter aussehen können
essig hat geschrieben:die karte "Ausbauverpflichtung bis 2016" ist an augenwischerei, gutgläubigkeit und realitätsferne nicht zu übertreffen. schaut man auf die karte dann könnte man tatsächlich den eindruck gewinnen, dass bis 2016 der gesamte thüringische ländliche raum (grün) versorgt sein muss während die städte (rot) erst nach 2016 versorgt werden dürfen.
essig hat geschrieben:beides ist natürlich völliger unsinn und so auch in keiner weise von der bnetza vorgegeben.
essig hat geschrieben:die mobilfunker streben zwar tatsächlich eine möglichst flächendeckende lte versorgung an. ... man stellt nun stück für stück bestehende mobilfunkanlagen auf die neuen frequenzen um und natürlich werden dabei auch anlagen im ländlichen raum städtisches gebiet mitversorgen (wurde ja von der bnetza bestätigt). ebenso werden auch anlagen im städtischen gebiet mit den neuen frequenzen betrieben werden, mit dem vorwand den umgrenzenden ländlichen raum zu versorgen.
hinzu kommt der umstand, dass die mobilfunker alle bereits mit anderen techniken versorgten gemeinden gegen die eigene verpflichtung rechnen dürfen. das zeigt deine karte auch nicht.
essig hat geschrieben:thüringen hätte nicht alle gemeinden melden sollen sondern nur die schlecht bis gar nicht versorgten ...
essig hat geschrieben:deine karte zeigt auch nicht, dass die zu versorgenden gemeinden nur zu 90% also nicht vollständig versorgt werden müssen. ebenso beziehen sich die 50% bis 2016 soweit ich weiß nicht auf das bundesland sondern auf den bund.
BNetzA hat geschrieben: Der Versorgungsgrad bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung aller benannten Städte und Gemeinden je Bundesland.
BNetzA hat geschrieben:Zuteilungsinhaber können Kooperationen eingehen oder Frequenzen überlassen ...
bkt hat geschrieben:So ist Thüringen nun mal strukturiert. Über 70% aller Gemeinden sind kleiner als 2.000 EW. Und Prio 1 geht bis 5.000 EW.
bkt hat geschrieben:Deine beide Aussagen sind ebenfalls völliger Unsinn, denn genau dass ist so vorgegeben.
bkt hat geschrieben:Insofern haben die Mobilfunker davon keinen Vorteil, wenn in einer Gemeinde ein Ort schon DSL hätte. Sie müssen die komplette Gemeinde abdecken.
Ein bereits einmal versorgter Ort muß auch wirklich nicht nocheinmal versorgt werden.
bkt hat geschrieben:Das sind die schlecht bis gar nicht versorgten
bkt hat geschrieben:Zwei Fehler hintereinander:
1. die 90% betreffen die Ausbauauflage bevor die nächste Priorität angefangen werden darf.
2. Maßstab sind die Angaben der Länder. Deshalb war unsere Angabe taktisch besser als die anderer Länder.
BNetzA hat geschrieben:Unbeschadet der oben angegebenen gesonderten Verpflichtung ist ein Frequenzzuteilungsinhaber verpflichtet einen Versorgungsgrad der Bevölkerung von mindestens 50 % ab dem 01.01.2016 zu erreichen.
BNetzA hat geschrieben:Ein Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, bei der Frequenznutzung im Bereich 800 MHz in allen Bundesländern einen Versorgungsgrad von mindestens 90 % der Bevölkerung der von den einzelnen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden (vgl. hierzu anliegende Listen, Beilagen) ab dem 01.01.2016 zu erreichen. Der Versorgungsgrad bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung aller benannten Städte und Gemeinden je Bundesland.
bkt hat geschrieben:Es gibt eigentlich nur zwei wirklich wichtige - und bislang ungeklärte - Fragen:
1.) welche Bandbreite muß angeboten werden um ein Gebiet als erschlossen melden zu können ?
2.) wo darf die Datenmengenbegrenzung liegen, damit ein Gebiet als erschlossen gelten kann?
Dazu hat sich leider bislang auch die BNetzA noch nicht geäußert.
BNetzA hat geschrieben:Soweit von Kommentatoren eine garantierte Übertragungsrate gefordert wird, weist die Kammer darauf hin, dass eine Mindestdatenübertragungsrate im Verbraucherinteresse zwar sinnvoll erscheint, die Auferlegung einer solchen Verpflichtung telekommunikationsrechtlich jedoch nicht vorgesehen ist. Übertragungsraten sind von verschiedenen technischen Faktoren abhängig und können daher nicht ohne Weiteres vorgegeben werden.
BNetzA hat geschrieben:Die Versorgungsauflage der Präsidentenkammer macht keine Vorgaben für Konditionen von Verträgen der Diensteanbieter mit Endnutzern.
bkt hat geschrieben:Aus unserer Sicht darf die Versorgung nicht unter 2 MBit/s im Download liegen (neue Zielstellung Bundesregierung) , und zwar gesichert und nicht "bis zu...".
Die Anbieter, mit denen wir so im Gespräch sind, orientieren auf 7,2 MBit/s in Stufe 1 und 14,4 MBit/s in Stufe 2.
Damit sind zumindest die 2 MBit/s flächendeckend recht realistisch.
bkt hat geschrieben:Ein Gebiet gilt ja bereits als ausgebaut, wenn einer der Frequenzinhaber die Erschliessung vornimmt. Hier könnte man jetzt auf die spitzfindige Idee kommen, "Wer sich zuerst bewegt, verliert". Denn wer zuerst in Prio 1 ausbaut, erfüllt für alle anderen die Ausbauverpflichtung mit. Schliesslich ist ein bereits ausgebautes Gebiet auf die eigene Verpflichtung anrechenbar.
Wer also als Letzter anfängt, gewinnt den "Poker", da er dann sofort in den rentierlicheren Gebieten ausbauen darf.
essig hat geschrieben:bkt hat geschrieben:So ist Thüringen nun mal strukturiert. Über 70% aller Gemeinden sind kleiner als 2.000 EW. Und Prio 1 geht bis 5.000 EW.
ja und? darum ging es doch gar nicht. es ging darum, dass das was deine Karte versucht darzustellen quatsch ist. habe ich ja auch begründet.
essig hat geschrieben:bkt hat geschrieben:Deine beide Aussagen sind ebenfalls völliger Unsinn, denn genau dass ist so vorgegeben.
ist es nicht. es ist weder vorgschrieben, dass die größeren thüringer städte (rot) erst nach 2016 versorgt werden dürfen und genauso wenig ist vorgeschrieben, dass der gesamte ländliche raum bis 2016 versorgt sein muss. beides sagt deine karte aber aus. oder wie kann man diese anders interpretieren?
essig hat geschrieben:die vom land thüringen eingereichte liste enthält sogar eigens eine spalte "Typ" indem nach weiße flecken, graue flecken und kernversorgt unterschieden wird.
essig hat geschrieben: zumindest die kernversorgten gemeinden (immerhin 150) könnten die mobilfunker je nach definition bereits vorab von ihrer versorgungsverpflichtung abziehen. diese 150 gemeinden hätten meiner meinung gar nicht auf die liste gedurft und andere bundesländer haben das auch nicht gemacht.
essig hat geschrieben:bkt hat geschrieben:Zwei Fehler hintereinander:
1. die 90% betreffen die Ausbauauflage bevor die nächste Priorität angefangen werden darf.
2. Maßstab sind die Angaben der Länder. Deshalb war unsere Angabe taktisch besser als die anderer Länder.
bitte nicht so überheblich ...
essig hat geschrieben: ... denn offensichtlich interpretierst du meine aussage falsch: "deine karte zeigt auch nicht, dass die zu versorgenden gemeinden nur zu 90% also nicht vollständig versorgt werden müssen. ebenso beziehen sich die 50% bis 2016 soweit ich weiß nicht auf das bundesland sondern auf den bund.".
essig hat geschrieben:zu 1: darum geht es nicht. es geht darum, dass eine gemeinde als versorgt gilt wenn 90% der haushalte innerhalb der gemeinde versorgt sind.
zu 2: auch darum ging es nicht sondern darum, dass du auf deiner karte schreibst, dass bis 2016 50% der thüringer bevölkerung versorgt sein müssen. meine frage woher du das hast? so weit ich weiß bezieht sich die verpflichtung 50% der bevölkerung bis 2016 auf den bund aber nicht auf das einzelne land. kann man sich natürlich täuschen aber dann wäre eine quelle hilfreich. ich lese da nur:BNetzA hat geschrieben:Unbeschadet der oben angegebenen gesonderten Verpflichtung ist ein Frequenzzuteilungsinhaber verpflichtet einen Versorgungsgrad der Bevölkerung von mindestens 50 % ab dem 01.01.2016 zu erreichen.
und da kann man auch auf bundesebene meinen.
BNetzA hat geschrieben:IV.4 Pkt 4: Der Versorgungsgrad bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung aller benannten Städte und Gemeinden je Bundesland.
essig hat geschrieben:bkt hat geschrieben:Es gibt eigentlich nur zwei wirklich wichtige - und bislang ungeklärte - Fragen:
1.) welche Bandbreite muß angeboten werden um ein Gebiet als erschlossen melden zu können ?
2.) wo darf die Datenmengenbegrenzung liegen, damit ein Gebiet als erschlossen gelten kann?
Dazu hat sich leider bislang auch die BNetzA noch nicht geäußert.
doch hat sie und zwar auf eure anfrage hin ...
BNetzA hat geschrieben:Präsidentenkammerentscheidung: ..." Die hierbei zu erfüllenden Parameter werden nachträglich unter Berücksichtigung der eingesetzten Technik festgelegt"...
bkt hat geschrieben:Nur leider falsch begründet.
bkt hat geschrieben:Irgendwie verstehst Du das Prinzip nicht. Nicht der ländlicher Raum muß bis 2016 versorgt sein, sondern 50% der Bevölkerung (ABER: in der Reihenfolge der vorgegebenen Prioritätsstufen). Und in dieser Reihenfolge ist, auf Grund der Siedlungsstruktur in Thüringen "rein zufällig" nun mals der gesamte grüne Bereich = ländlicher Raum dann versorgt. Die übriggebliebenen roten Gemeinden stellen die anderen 50% dar.
bkt hat geschrieben:Diese Angaben stammen nicht von uns, sondern entweder von der BNetzA oder dem BMWi.
bkt hat geschrieben:Wieso sollten sie das dürfen. Kernversorgt bedeutet "rund um den HVT". Damit ist die Gemeinde noch nicht zu 90% versorgt.
bkt hat geschrieben:Auf die 90% muß ich auch nicht näher eingehen, wenn 50% von unten aus erreicht werden müssen. Denn das Grüne sind diese 50%.
Kann man nicht, denn ...
BNetzA hat geschrieben:IV.4 Pkt 4: Der Versorgungsgrad bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung aller benannten Städte und Gemeinden je Bundesland.
http://www2.bundesnetzagentur.de/freque ... eidung.pdf
Diese Entscheidung war die Festlegung der Bedingungen für die Versteigerung und damit ist sie die bindende.
Dementsprechend stimmen Deine restlichen Aussagen zur Ausbauverpflichtung auch nicht.
BNetzA hat geschrieben:Ein Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, bei der Frequenznutzung im Bereich 800 MHz in allen Bundesländern einen Versorgungsgrad von mindestens 90 % der Bevölkerung der von den einzelnen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden (vgl. hierzu anliegende Listen, Beilagen) ab dem 01.01.2016 zu erreichen. Der Versorgungsgrad bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung aller benannten Städte und Gemeinden je Bundesland.
BNetzA hat geschrieben:Unbeschadet der oben angegebenen gesonderten Verpflichtung ist ein Frequenzzuteilungsinhaber verpflichtet einen Versorgungsgrad der Bevölkerung von mindestens 50 % ab dem 01.01.2016 zu erreichen.
BNetzA hat geschrieben:Ein Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, bei der Frequenznutzung für die Frequenzen im Bereich 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz einen Versorgungsgrad der Bevölkerung von mindestens 25 % ab dem 01.01.2014 und mindestens 50 % ab dem 01.01.2016 zu erreichen.
essig hat geschrieben:... vielleicht hätte ich mir kritik und hinweise sparen sollen und einfach zur überaus gelungenen ausbauprognose 2016 gratulieren sollen.
bkt hat geschrieben:Irgendwie verstehst Du das Prinzip nicht. Nicht der ländlicher Raum muß bis 2016 versorgt sein, sondern 50% der Bevölkerung (ABER: in der Reihenfolge der vorgegebenen Prioritätsstufen). Und in dieser Reihenfolge ist, auf Grund der Siedlungsstruktur in Thüringen "rein zufällig" nun mal der gesamte grüne Bereich = ländlicher Raum dann versorgt. Die übriggebliebenen roten Gemeinden stellen die anderen 50% dar.
essig hat geschrieben:laut bnetza stützt man sich beim anrechnen der bereits versorgten gemeinden auf den breitbandatlas. durch dessen rosarote brille wird also jede menge anzurechnen sein.
essig hat geschrieben:BNetzA hat geschrieben:Ein Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, bei der Frequenznutzung im Bereich 800 MHz in allen Bundesländern einen Versorgungsgrad von mindestens 90 % der Bevölkerung der von den einzelnen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden (vgl. hierzu anliegende Listen, Beilagen) ab dem 01.01.2016 zu erreichen. Der Versorgungsgrad bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung aller benannten Städte und Gemeinden je Bundesland.
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