PETITION BUNDESTAG

Positionen, Ziele und Aktionen der Interessenvertretung Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e. V.

PETITION BUNDESTAG

Beitragvon geteilt.de » 13.03.2006 21:54

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Thema von: geteilt.de
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Petition beim Deutschen Bundestag – Aufruf zur Massenpetition

Petiton abgeschlossen, siehe unten.

(Massenpetitionen sind Eingaben in größerer Zahl mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im wesentlichen übereinstimmt)

Die "Initiative gegen Digital Spaltung" (http://www.geteilt.de) bittet Euch unsere Petition beim Deutschen Bundestag – "Breitband als Universaldienstleitung anzuerkennen" - zu unterstützen. Die Petition wurde leider als "Öffentliche Petition" nicht zugelassen - sie wurde an eine vorher eingereichte Petition angehängt.

Um aber durch die Betroffenen einen Nachdruck zu setzen, gibt es noch die Möglichkeit einer Massenpetition, d. h. dass Ihr eine inhaltsgleiche Petition unter eurem eigenen Namen einreicht.

Warum solltet Ihr uns unterstützen?

    • Ihr ärgert euch darüber, immer noch über Schmalband surfen zu müssen und möchtet endlich Breitband?
    • Ihr ärgert euch jeden Monat auf ein neues, dass eure Telefonrechnung durch Schmalband-Internet so hoch ist?
    • Den Versprechungen der Politiker möchtet Ihr schon lange nicht mehr lauschen, sondern fordert jetzt eine politische Entscheidung?
    • Ihr wollt Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen? [Quelle]
    • Ihr möchtet gerne diejenigen unterstützen, die kein Breitband kriegen können?
    • Ihr habt schon Breitband und seid froh darüber? Dann überlegt mal was beim nächsten Umzug passieren könnte: Schmalband?

Was müsst Ihr tun?

    Unten findet Ihr zwei ausgefüllte Versionen der Petition. Eine davon ist für den Post- bzw. Faxversand bestimmt, die andere für den E-Mail-Versand (Postanschrift, Fax-Nr. bzw. E-Mail-Adresse findet Ihr in der jeweiligen Version). Was Ihr nun tun müsst, ist eine von den beiden Versionen herunter zu laden, mit euren persönlichen Angaben zu füllen und dann dem Petitionsausschuss zukommen zu lassen. Bitte vermerkt außerdem, dass eure eingereichte Petition zur Unterstützung der Petition PET 3-16-09-90214-005724 dienen soll.

    Wir hoffen, dass viele diesem „Aufruf zur Massenpetition“ folgen werden, um den Politikern zu zeigen, dass das Thema "Breitband" brisanter ist, als sie dachten.

    Falls du die Dateien nicht runterladen willst, weil du keine Software, auf dem Computer hast, welche dieses Dateiformat unterstützt oder aus anderen Gründen, dann kannst du HIER die Petition auch Online ausfüllen. Die Texte der Petition findest du HIER und HIER. Je nachdem, wie die Vorlage aussieht.

HIER zum Download der Post-/Faxversion (DOC, 83 KB)
HIER zum Download der E-Mail-Version (DOC, 55 KB)
HIER zum Onlineformular

HIER zum Thema "Petition beim Bundestag" bei Onlinekosten.de
HIER zum Thema "Ist die Universaldienst-Petition sinnvoll?" bei Onlinekosten.de
HIER zum Thema "Pressemitteilung von geteilt.de" bei Onlinekosten.de

HIER zum Thema "Petition beim Deutschen Bundestag" bei kein-dsl.de
HIER zum Thema "Unterstützt bitte die Petition Initiative gegen Digital Spaltung" bei kein-dsl.de

HIER zur Onlinepetition "Großhandelsflat für Deutschland Petition to Deutsche Bundesnetzagentur" bei petitiononline.com
HIER zur Onlinepetition "Breitband für ganz Deutschland Petition to Deutsche Bundesregierung" bei petitiononline.com


Folgender Wortlaut wurde als öffentliche Petition an den Petitionsausschuss gesendet.

Wortlaut der Öffentlichen Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
Beschreiben Sin in kurzer Form, welche Maßnahmen Sie vom Deutschen Bundestag erwarten. (Anliegen) Hierfür stehen Ihnen maximal 5 Zeilen (500 Zeichen) zur Verfügung.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen....

Dass die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Ihren Aufgaben nachkommt, sowie breitbandige Zugänge als Universaldienstleitung anerkennt und dies auch im TKG manifestiert.



Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Petition:
Hierfür steht Ihnen maximal eine Seite zur Verfügung.

Eine Vielzahl der Teilnehmeranschlussleitungen erfüllen nicht die nach dem TKG und den EU-Richtlinien 2002/21/EG und 2002/22/EG geforderten Qualitäten. Die Bundesnetzagentur schreitet hier jedoch nicht ein und hält sich somit nicht an Ihre selbst gesetzten Ziele nach TGK § 2 (2) Nr. 1, 2, 3 und 5.

Gemäß TKG § 78 (2) Nr.1 hat ein Bürger unabhängig von seinem Wohnort Anspruch auf einen Anschluss an ein öffentliches Telefonnetz. Dieser Anschluss soll gemäß TKG § 3 Nr. 16 sowie EU-Richtlinie 2002/22/EG Artikel 4 (2) einen funktionalen Internetzugang beinhalten. Die derzeit bereitgestellten Anschlüsse unterstützen aber nur den Telefondienst (§3 Nr.17), der nur Sprach- aber keine Datenkommunikation zusichert. Für einen funktionalen Internetzugang müsste der Anschluss mindestens die Qualitätsvorgaben der ITU-T Rec. G.1010 unterstützen, welche gemäß EU-Richtlinie 2002/21/EG Artikel 17 (2) durch die Mitgliedsstaaten anzuwenden ist. Da diese Qualitätsvorgaben nur durch breitbandige Zugänge eingehalten werden können, muss die Bundesnetzagentur dazu angehalten werden, breitbandige Zugänge als Universaldienstleistung gemäß EU-Richtline 2002/22/EG Artikel 32 sowie Artikel 4 (2) - in Verbindung mit Grund (8) der Änderung der Richtlinie zur 2002/22/EG - aufzunehmen, um so allen Bürgern im Rahmen der Grundversorgung mit der „bestimmten Qualität“ der G.1010 gemäß § 78 (1) TKG einen funktionalen Internetzugang als Grundversorgung zugänglich zu machen. Derzeit besteht im Bereich des funktionalen Internetzugangs eine Unterversorgung.

Weiterhin stellt die Breitbandinitiative (http://www.breitbandinitiative.de) - welche durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technik (welchem die Bundesnetzagentur untersteht) unterstützt wird - fest, dass nur ein Breitbandanschluss mit mindestens 256 kbit/s (Downloadgeschwindigkeit) den „Anwender in konkreten Online-Nutzungssituationen weder behindert noch limitiert“. Daher ist davon auszugehen - weil der Benutzer weder behindert noch limitiert wird - dass mindestens dieser Anschluss einen funktionalen Internetzugang bietet. Zukünftig sollte diese Mindestgrenze jedoch dem aktuellen Stand der Technik laufend angepasst werden.


Wenn Sie Anregungen für die Online-Diskussion geben wollen, können Sie dies in diesem Feld, z. B. durch Stichworte oder Fragen:
Hierfür stehen Ihnen maximal ca. 10 Zeilen (1000 Zeichen zur Verfügung.

Frei

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Beitragvon governet » 17.11.2006 00:13

Leider wurde die Petition negativ abgeschlossen. Lest selbst:
http://www.geteilt.de/phpBB2/viewtopic.php?t=2353
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Beitragvon essig » 18.04.2007 12:56

nach dem skandalösen umgang mit unserer petition (an andere unbekannte petition angehängt, dadurch nicht öffentlich, dadurch keine möglichkeit zu unterzeichenen, keine auskünfte usw.) und der ebenso skandalösen begründung zur ablehnung (begründung enthielt inhaltliche fehler und hatte kaum etwas mit unserer petition zu tun) meine frage ob wir nicht eine neue bundestagspetition starten sollten oder gar müssen. vielleicht lässt sich das ja mit der AKTION: Petition Europäische Parlament kombinieren und zeitgleich starten? ich traue mir das nicht zu aber vielleicht kann ja governet und catbert und wer noch möchte einen zweiten modifizierten versuch starten?
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Beitragvon M0rGu3 » 18.04.2007 13:05

essig hat geschrieben:ich traue mir das nicht zu aber vielleicht kann ja governet und catbert und wer noch möchte einen zweiten modifizierten versuch starten?
Man könnte doch die EU-Petition passend für den Deutschen Bundestag umschreiben... ich denke, dass würde uns die wenigste Arbeit machen und wir hätten eine inhatlich bereits ausgereifte Petition.

Hab jedoch aktuell keine Zeit sowas zu übernehmen.
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