Petition beim deutschen Bundestag

Positionen, Ziele und Aktionen der Interessenvertretung Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e. V.

Beitragvon barty » 14.03.2006 12:16

catbert hat geschrieben:....Ich bin gerne bereit Textbausteine und Formulierungen für eine Petition zu liefern.


Danke catbert für Deine eingängige und sehr plausible Darstellung der Dinge. In dieser Form hat hier noch keiner die verschiedenen Ansatzpunkte so treffend auf einen Nenner zusammengebracht. Natürlich sind wir über jede rechtskundige Hand dankbar und nehmen Dein Angebot gerne an (Ich glaube soweit auch für meine Kollegen hier sprechen zu können.) :wink:

Gerade die GEZ-Geschichte könnte das "Zünglein an der Waage" sein, auf das wir schon lange warten. :twisted: Nur zu ihr "GEZ`ler ...wir warten....
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Beitragvon governet » 15.03.2006 17:43

Weiss jemand in welchen Anderen Ländern noch Flatrates für Schmalband angeboten werden?

Von Großbritanien, Spanien, Ungarn weiß ich es.

Gruß Governet
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Beitragvon catbert » 15.03.2006 19:36

Irland, von eircom
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Beitragvon governet » 17.03.2006 03:27

Hallo,

wer sich vielleicht wundert warum es hier nicht weitergeht:

Durch die Bearbeitung der Gesetze bin ich vielleicht auf etwas gestoßen was für eine schmalbandige Flatrate spricht. Dies hat erstmal den Vorrang, da hier etwas greifbares vorhanden ist. Deshalb wird die Petition erst einmal für ein paar Tage auf Eis gelegt. Ich danke hiermit erst einmal besonders "vauwe" und "catbert" für die tatkräftige Unterstützung. Ich würde mir natürlich wünschen, dass bei ca. 450 Angemeldeten und ca. 5000 Unterstützern hier etwas mehr Untertützung kommen würde, da wir in eurem Interesse handeln.

Ihr werdet die nächsten Tage wieder was von mir hören.

Gruß Governet
Zuletzt geändert von governet am 17.03.2006 12:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Danny » 17.03.2006 12:52

Hallo governet,

sorry, dass ich mich nicht eher gerührt habe, aber erstens ist mir leider nichts weiter eingefallen, was man Deinen Aussagen in der Petition anfügen könnte und zweitens, habe ich im Moment leider nicht viel Zeit, ich arbeite rund um die Uhr an einem Bericht. Aber wenn ich wieder Zeit habe, was allerdings frühestens gegen Mitte bis Ende April sein wird, versuche ich mir gerne was einfallen zu lassen, wenn Ihr die Petition dann noch nicht fertig habt...

Gruß Danny
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Beitragvon catbert » 20.03.2006 07:33

Hallo,
nachfolgend ein Textvorschlag für die Petition, warum ein schmalbandiger Netzzugang nicht der Grundversorgung entspricht (auf der Basis der ITU-T Rec. G.1010).

Der Hintergrund ist ja, dass gemäß TKG jeder Bürger unabhängig von seinem Wohnort einen Anspruch auf einen Zugang zum öffentlichen Telefondienst und zum öffentlich verfügbaren Telefonnetz hat (Was immer das sein soll.). Aus den Begriffsdefinitionen unter § 3 geht hervor, dass der Zugang zum Telefonnetz u.a. einen sogenannten funktionalen Internetzzugang beeinhalten muss. Der funktionale Internetzugang ist nicht genau definiert. Mein Vorschlag war deswegen ja, zu unterstellen, dass dieser Zugang mindestens der ITU-T Rec. G.1010 entsprechen muss.
Momentan ist es ja so, dass jeder einen Zugang bekommt, über den er mindestens telefonieren kann. Aber dieser Zugang ist nicht im Hinblick auf seine Transporteigenschaften definiert. D.H. man bekommt keine Mindestdatenübertragungsrate zugesichert. Selbst wenn ich in meinen ISDN-Vertrag sehe, steht dort nichts von zwei B-Kanälen mit je 64 kbit/s Nutzdatenübertragung. Beim analogen Anschluss schonmal gar nichts. Die Folge ist, dass man sein Modem anschließt und hofft, dass die Datenübertragungsrate gut ist. Selbst wenn man einen guten Anschluss erwischt hat, kann es sein, dass sich das nach einem halben Jahr ändert und gar nichts mehr geht. Beschweren kann man sich darüber nicht, da eine Datenübertragungsrate keine zugesicherte Leistung des Vertrages ist.
Ein normaler Telefonanschluss ist also per se ungeignet, um einen funktionalen Internetzugang zu ermöglichen. Hierzu müsste zumindest eine garantierte Datenübertragungsrate zugesichert sein. Wie hoch die für einen funktionalen Internetzugang ist, darüber kann man ja noch streiten.

Mein Vorschlag für diesen Themenbereich also:

Gemäß TKG § 78 (2) Nr.1 hat ein Bürger unabhängig von seinem Wohnort Anspruch auf einen Anschluss an ein öffentliches Telefonnetz. Dieser Anschluss beinhaltet gemäß TKG § 3 Nr. 16 einen funktionalen Internetzugang. Die derzeit bereit gestellten Anschlüsse unterstützen aber nur den Telefondienst (§3 Nr.17), der nur Sprach- aber keine Datenkommunikation zusichert. Für einen funktionalen Internetzugang müsste der Anschluss aber mindestens die Qualitätsvorgaben der ITU-T Rec. G.1010 unterstützen. Die Mitgliedsstaaten sind gemäß der Rahmenrichtlinie 2002/21/EG Artikel 17 (2) angehalten, Empfehlungen der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) anzuwenden. Daher ist von der Bundesnetzagentur den Netzbetreibern mitzuteilen, dass die G.1010 der "bestimmten Qualität" gemäß TKG § 78 (1) entspricht und dafür zu sorgen, dass diese Qualität im Rahmen der Grundversorgung allen Bürgern zugänglich gemacht wird. Derzeit besteht im Bereich des funktionalen Internetzugangs eine Unterversorgung.

(Ich habe bewusst keine technische Diskussion angefangen, da das meiner Ansicht nach zu tief in die Thematik geht. Für die Petition steht nicht sehr viel Platz zur Verfügung. 20 Zeilen, habe ich gehört. Deswegen sollte man nur die Fakten und Forderungen kurz und prägnant nennen. Streiten kann man sich dann immer noch im nachfolgenden Schwiftwechsel. Da ja hoffentlich stattfinden wird.)

Gruß

Catbert
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Beitragvon governet » 20.03.2006 16:47

Super Formulierung Catbert,

ich werde das ein bischen verändert übernehmen. Danke für die Arbeit.

Gruß Governet
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Beitragvon governet » 20.03.2006 20:35

Da die Petition nicht sehr viel Zeilen für die Begründung gewährt und ich catberts Ausarbeitung sehr gut finde, stützt sich die Petition erstmal hauptsächlich darauf:

Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)

Eine Vielzahl der Teilnehmeranschlussleitungen erfüllen nicht die nach dem TKG und den EU-Richtlinien 2002/21/EG und 2002/22/EG geforderten Qualitäten. Die Bundesnetzagentur schreitet hier jedoch nicht ein und hält somit Ihre selbst gesetzten Ziele nach TGK § 2 (2) Nr. 1, 2, 3 und 5 nicht ein.


Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen?

Die explizite Anerkennung von breitbandigen-Zugängen als Universaldienstleistung.


Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Die Beschwerde richtet sich gegen die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.


Muss man Ihrer Vorstellung ein Gesetz/eine Vorschrift geändert/ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Das Telekommunikationsgesetz muss dahingehend geändert werden, dass breitbandige Zugänge als Universaldienstleistung explizit aufgenommen werden.


Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte/Beschwerde:

Gemäß TKG § 78 (2) Nr.1 hat ein Bürger unabhängig von seinem Wohnort Anspruch auf einen Anschluss an ein öffentliches Telefonnetz. Dieser Anschluss soll gemäß TKG § 3 Nr. 16 sowie EU-Richtlinie 2002/22/EG Artikel 4 (2) einen funktionalen Internetzugang beinhalten. Die derzeit bereitgestellten Anschlüsse unterstützen diesen aber nicht. Für einen funktionalen Internetzugang müsste der Anschluss mindestens die Qualitätsvorgaben der ITU-T Rec. G.1010 unterstützen, welche gemäß EU-Richtlinie 2002/21/EG Artikel 17 (2) durch die Mitgliedsstaaten anzuwenden ist. Da diese Qualitätsvorgaben nur durch breitbandige Zugänge eingehalten werden können, muss die Bundesnetzagentur dazu angehalten werden, breitbandige Zugänge als Universaldienstleistung gemäß EU-Richtline 2002/22/EG Artikel 32 sowie Artikel 4 (2) - in Verbindung mit Grund (8) der Änderung der Richtlinie zur 2002/22/EG - aufzunehmen, um so allen Bürgern im Rahmen der Grundversorgung mit der „bestimmten Qualität“ der G.1010 gemäß § 78 (1) TKG einen funktionalen Internetzugang als Grundversorgung zugänglich zu machen. Derzeit besteht im Bereich des funktionalen Internetzugangs eine Unterversorgung.

Weiterhin stellt die Breitbandinitiative (http://www.breitbandinitiative.de) - welche durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technik (welchem die Bundesnetzagentur untersteht) unterstützt wird - fest, dass nur ein Breitbandanschluss mit mindestens 256 kbit/s (Downloadgeschwindigkeit) den „Anwender in konkreten Online-Nutzungssituationen weder behindert noch limitiert“. Daher ist davon auszugehen - weil der Benutzer weder behindert noch limitiert wird - dass mindestens dieser Anschluss einen funktionalen Internetzugang bietet. Zukünftig sollte diese Mindestgrenze jedoch dem aktuellen Stand der Technik laufend angepasst werden.


Platz für zusätzliche Begründungen: 2 Zeilen.

Ich danke noch mal Catbert für seine hervorragende Ausarbeitung.

Zeit für Diskussionen!!

Gruß Governet
Zuletzt geändert von governet am 21.03.2006 18:16, insgesamt 4-mal geändert.
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Beitragvon FlappyTM » 20.03.2006 20:58

Boah, ey!

Jungs, ihr seid echt der Hammer. Hätte ich mer Zeit würde ich mir die genannten Richtlinien nochmal genau reinziehen, aber so klingt es erstmal super. Weiter so!

Derzeit besteht im Bereich des funktionalen Internetzugangs eine Unterversorgung.Weiterhin stellt die Breitbandinitiative (http://www.breitbandinitiative.de) - welche durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (welchem die Bundesnetzagentur untersteht) unterstützt wird - fest, dass nur ein Breitbandanschluss mit mindestens 256 kbit/s (Downloadgeschwindigkeit) den „Anwender in konkreten Online-Nutzungssituationen weder behindert noch limitiert“. Daher ist davon auszugehen - weil der Benutzer weder behindert noch limitiert wird - dass mindestens dieser Anschluss einen funktionalen Internetzugang bietet.


Ich würde den Absatz vielleicht noch ergänzen um die Formulierung:

Zukünftig ist diese Mindestgrenze jedoch dem aktuellen Stand der Technik laufend anzupassen
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Beitragvon barty » 20.03.2006 21:33

Ich bin schwer beeindruckt. :D
Was Ihr hier auf die Beine gestellt habt, kann sich wirklich sehen lassen. Wenn das ganze noch juristisch abgesichert werden kann, haben wir hier DEN zentralen Grundstock, auf den sich all unsere weitere Arbeit ausrichten kann.

Respekt, Jungs!
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Beitragvon Danny » 20.03.2006 22:45

Da bin ich echt baff, wie Ihr das in so kurzer Zeit auf die Beine gestellt habt ist echt spitze Jungs. Ich bin zutiefst beeindruckt und habe dem nichts mehr hinzuzufügen.

Ihr habt auch meinen RESPEKT!!! :wink:
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Beitragvon catbert » 21.03.2006 05:48

Der Text ist sehr gut so. Nur noch zwei Kommentare:

Es ist vielleicht etwas zu fordernd, wenn wir eine Änderung des TKG fordern. Der organisatorische Aufwand für so etwas ist doch recht groß (Vorschlag vom BMWi an Regierung, Bundestag und Bundesrat usw.). Eigentlich ist das TKG ja ausreichend. Es wird schließlich auf einen funktionalen Internetzugang verwiesen. Das Problem ist, dass der nicht definiert ist. Es würde also reichen, wenn die Bundesnetzagentur eine Verfügung im Amtsblatt mit einer genauen Beschreibung des Zugangs rausbringen würde. Das wäre dann genauso bindend. Hätte vielleicht den Vorteil, dass man nicht so viele Beamte verschreckt, und es geht sicherlich auch schneller. Aber das ist Geschmackssache.

Den Erwägungsgrund 8 der Richtlinie 2002/22/EG zu nennen ist sicherlich richtig. Dort steht aber auch, dass es nicht angezeigt ist, für schmalbandige Anschlüsse eine Übertragungsrate gemeinschaftsweit festzulegen, weil sie auch vom Modem abhängt. (Das ist natürlich Blödsinn. Jeder, der etwas technisches Verständnis hat, weiß, dass die Übertragungseigenschaften einer Anschlussleitung sich nicht durch das Anschalten eines Modems ändern.) Ich weiß nicht, wie ich diesen Satz in der Richtlinie einzuschätzen habe. Der Rest in Erwägungsgrund 8 ist ja sehr positiv und stützt die Forderung nach Breitband.

Übrigens, die Bundesnetzagentur hat in ihrem Jahresbericht 2005 selbst geschrieben, dass breitbandige Internetzugänge Übertragungsraten von größer als 128 kbit/s besitzen. (http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/5278.pdf Seite 59) Wahrscheinlich ist alles, was mehr als zwei B-Kanäle hat, Breitband. :-)
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Beitragvon FlappyTM » 21.03.2006 07:34

Es ist vielleicht etwas zu fordernd, wenn wir eine Änderung des TKG fordern.


Nein, glaube ich eigentlich nicht. Du hast zwar vermutlich Recht, dass deine weitere Lösung auch funktionieren würde, aber wir können nicht von vorne rein einen Kompromiss eingehen, schließlich braucht das ganze auch noch einen Verhandlungsspielraum.
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Beitragvon FlappyTM » 21.03.2006 17:29

Governet, willst Du die Petition eigentlich als öffentliche Petition einreichen? (Hoffe ich doch)

Wenn ja, hast Du Dir Gedanken über die Zeichnungsfrist gemacht? Es werden 6 Wochen vorgeschlagen, was mir aber auf den ersten Blick ein bischen zu wenig erscheint.

Wie Du bereits im Mod Forum erwähntest, müßte evtl. Pressearbeit geleistet werden. Im Falle einer öffentlichen Petition wäre dies sogar enorm wichtig!
Hier müßte JEDE Stimme mobilisiert werden. Aber wir hätten dazu auch eine reelle Chance.

Essig: Wenn es eine öffentlich Petiotion wird, müssen wir alle Kräfte darauf konzentrieren, d.h. das erste, was auf den forum-seiten und den statischen geteilt.de seiten auftaucht müßte der Link zum mitzeichnen der Petition sein. Ist das möglich?
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Beitragvon governet » 21.03.2006 17:48

Ja soll öffentlich werden. Ist doch besser, wenn viele Leute mitzeichnen.

Fristen:
Die Mitzeichnungsfrist beträgt grundsätzlich vier bis sechs Wochen, längstens zwei Monate.

Besser wäre es was zu starten, wenn die Petition online gestellt ist, da sie ja auch agbelehnt werden könnte.

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