Bundeskartellamt, Antwort.

Positionen, Ziele und Aktionen der Interessenvertretung Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e. V.

Was sollen wir weiter unternhemen?

Umfrage endete am 28.02.2006 13:41

Öffentliche Stellungnahme fordern.
4
80%
Nichts. Das Orginalschreiben als unbeantwortet stehen lassen.
0
Keine Stimmen
Nichts. Dem Originalschreiben aber den Vermerkt "beantwortet, aber nicht öffentlich" hinzufügen.
0
Keine Stimmen
Sonstiges. (bitte erläutern)
1
20%
 
Abstimmungen insgesamt : 5

Beitragvon FlappyTM » 22.03.2006 12:21

So, jetzt wirds langsam spannend.

Habe heute PER FAX (!!!) vorab Antwort vom Kartellamt bekommen. Top Secret natürlich! Das ist jetzt ernst gemeint.

Ich werde darauf aufmerksam gemacht, dass das erste Schreiben keine Öffentliche Stellungnahme war und das ich auch nicht indirekt Inhalte weitergeben darf. (Habe ich mich da Mißverständlich ausgedrückt?) Eine öffentliche Stellungnahme ist nicht in Planung.
Das ganze ist in erschreckend nüchternem Ton gehalten. :(

Habe dem Kartellamt per E-Mail versichert, dass ich nicht Plane irgendetwas von denen zu veröffentlichen.

Das ich mein eigenes geistiges Eigentum veröffentliche (Die Briefe) können die mir ja wohl nicht verbieten, oder?
Falls ich das zweite Schreiben wieder veröffentlich werde ich die zwei Zeilen, in denen ich auf den Inhalt des Schreibens vom Kartellamt Bezug nehme schwärzen.

Was soll man dazu sagen?

Ich würd sagen wir brechen hier ab. bringt eh nix mehr. schade.
Benutzeravatar
FlappyTM
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 294
Registriert: 13.01.2006 18:05
Wohnort: 23701 Süsel

Beitragvon FlappyTM » 22.03.2006 12:28

Essig, ich würde das ganze trotzdem gerne als offizielle Aktion dokumentieren. Die Frage ist, was darf man schreiben was nicht.

Ist es erlaubt zu sagen:

Antwort am 21.3.2006 - nicht öffentlich.
Benutzeravatar
FlappyTM
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 294
Registriert: 13.01.2006 18:05
Wohnort: 23701 Süsel

Beitragvon essig » 22.03.2006 13:42

die aktion richte ich gleich und gerne ein.

das man ganze schreiben ohne einverständnis nicht einfach so 1 zu 1 veröffentlichen darf ist ja soweit klar aber was wenn man z.b. schreibt "aus dem schreiben ging insgesamt hervor, dass bla bla bla".

unterliegt ein bürger wirklich der schweigepflicht oder der geheimhaltung?

ich meine das amt hätte doch in solch einem fall eher schreiben müssen, dass sie keine auskunft erteilen dürfen oder?

NACHTRAG: : aktion ist unter http://www.geteilt.de/phpBB2/viewtopic.php?t=727 eingestellt. bitte noch ein wenig mit inhalt füllen und ggf. titel, aktionsname usw. ändern.
H E L F E N | I N H A L T

GETEILT.DE - WIE GEHT ES WEITER?
Benutzeravatar
essig
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 7348
Registriert: 26.10.2005 08:00
Wohnort: 99869 Mühlberg

Vorherige

Zurück zu Geteilt

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste