Bundeskartellamt

Schreiben an die Verantwortlichen

Bundeskartellamt

Beitragvon FlappyTM » 22.03.2006 14:30

Offener Brief an das Bundeskartellamt

Bundeskartellamt
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Kaiser-Friedrich-Strasse 16
D - 53113 Bonn

Süsel, 1. Februar 2006

Unzureichende Versorgung ländlicher Regionen mit Breitbandinternetzugängen durch die Deutsche Telekom AG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihnen ist sicherlich bewusst, dass die wirtschaftliche Bedeutung von Breitband Internetzugängen kontinuierlich zunimmt und eine Trendwende nicht in Sicht ist. ADSL ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Technologie für schnellen Internetzugang und wird mit wenigen Ausnahmen in Ballungsgebieten fast ausschließlich von der Deutschen Telekom AG (im folgenden T-Com genannt) betrieben.
An dem Standort meines Unternehmens bietet die T-Com jedoch kein DSL an. Dies ist für mich ein Wettbewerbsnachteil gegenüber Konkurrenten, da durch den deutlich langsameren ISDN Anschluss wesentlich höhere Kosten entstehen, als durch eine vergleichbare DSL Flatrate. Beispielsweise ergibt sich beim Download einer 800 MB großen Architekten Planung (Zeichnungen, Fotografien und multimediale Inhalte) folgender Vergleich:

Tabelle 1, Quelle: [http://www.geteilt.de/b13.htm, online 31.1.2006]"]ISDN (T-Online Eco)
Downloadzeit (theoretisch): 1 Tag, 8 Stunden, 30 Minuten, 29 Sekunden
Kosten (rechnerisch): 3122 cent

T-Online DSL 6000 Flatrate
Downloadzeit (theoretisch): 18 Minuten, 09 Sekunden
Kosten (rechnerisch): 1,45 cent

Die Nachteile durch Zeitverlust und Kostenrahmen sind offensichtlich (siehe Tabelle1).

Mein Anschluss sei zu weit von der Vermittlungsstelle entfernt, als das DSL noch möglich wäre - so die Telekom. In anderen (europäischen) Ländern werden in solchen Fällen Repeater / Verstärker bzw. Outdoor DSLAMS eingesetzt um die Reichweite des Signals zu erhöhen. Nicht so in Deutschland.

Entsprechend zahle ich also für eine langsame veraltete Technologie einen vielfach höheren Preis, als ich es für eine modernere und schnellere Technologie tun müsste, sofern diese verfügbar wäre.

Nach §19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Telekom bundesweit als marktbeherrschendes Unternehmen anzusehen. Ebenfalls nach §19 darf diese marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht werden. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) hebt die Zuständigkeit des Kartellamtes in diesem Falle nicht auf. Aus folgenden Gründen liegt aus meiner Sicht ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der T-Com vor:

1. Zwischen 2000 und 2001 bietet die T-Com eine ISDN Flatrate an, die weit unter dem Preis der Konkurrenz liegt. Die RegTP ist zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage für Wiederverkäufer annehmbare Durchleitungsgebühren auszuhandeln. Nach relativ kurzer Zeit geben sämtliche Konkurrenten z.B. Surf1 und AOL auf. Wenig überraschend wird nach Auslöschen der Konkurrenz das Flatrate Angbot der T-Com am 1.3.2001 eingestellt. Mit Ausnahme einer zeitlich sehr begrenzten Werbekampagne von AOL (Verlosen von Flatrates), gibt es Deutschland seitdem keine ISDN Daten Flatrate mehr.

2. Seit ca. 7 Jahren wird DSL in Deutschland angeboten, zunächst nur Ballungszentren, mittlerweile in vielen Anschlussgebieten Deutschlands. Nach zunächst recht hohen Kosten für DSL entbrannte spätestens im Jahre 2005 ein Preiskampf um DSL, der die Gewinnmargen deutlich verringerte aber für eine stark ansteigende Anzahl von Anschlüssen sorgt. Die Marktwirtschaft funktioniert hier offensichtlich.
Nicht so in vielen ländlichen Regionen. Hier behält die Telekom mit Ihrem einstmals von der Deutschen Post übernommenen Telefonnetz nach wie vor die Monopolstellung und sieht daher keinerlei Veranlassung den Ausbau von DSL weiter voran zu treiben. Dies würde bedeuten, dass Kunden wie ich anstatt hunderte Euro pro Monat an die T-Com zu bezahlen auf ein günstigeres Angebot der Konkurrenz wechseln und für weit unter hundert Euro eine DSL Daten und Telefon Flatrate nutzen könnten.

Eine nachvollziehbare Vorgehensweise, jedoch nach meiner Meinung ein Verstoß gegen §19 GWB.

Aus diesen Gründen sollte das kurzfristige Ziel die Wiedereinführung einer ISDN Flatrate sein. Mittelfristig jedoch ist die deutschlandweite Verfügbarkeit von DSL voranzutreiben. In anderen europäischen Ländern wird diesbezüglich politisch viel Druck auf die Telekommunikationsunternehmen ausgeübt.

Ich bitte daher um die Information, ob die oben genannte Einschätzung richtig ist. Ferner würde mich interessieren, ob und in wie weit das Bundeskartellamt in dieser Sache vorgeht bzw. vorzugehen plant? Ist die Einschätzung, dass nach GWB eine Zuständigkeit besteht richtig?

Ich bedanke mich bereits im Vorfeld für Ihre Antwort und mache Sie abschließend darauf aufmerksam, dass ich diesen Brief und Ihre Antwort auf den Internetseiten der „Initiative gegen digitale Spaltung“ – http://www.geteilt.de veröffentlichen werde. Sollte Sie mit der Veröffentlichung Ihrer Antwort nicht einverstanden sein, dann teilen Sie mir dies bitte schriftlich mit. Vielen Dank.



Mit freundlichen Grüßen,


Dipl.-Ing. (BA) Axel Mielke





Im Auftrag der Initiative gegen digitale Spaltung – http://www.geteilt.de

Grafik 1 [Quelle: http://www.geteilt.de/phpBB2/viewtopic.php?t=1498, online 31.1.06]


Kurz darauf erhielt ich eine Antwort vom Bundeskartellamt vom 10.2.2006, die hier leider nicht veröffentlicht werden darf. Daraufhin schrieb ich folgenden Brief an das Bundeskartellamt. (Inhaltliche Bezüge zur Antwort des Bundeskartellamtes sind geschwärzt).

2. offener Brief

Bundeskartellamt
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Kaiser-Friedrich-Strasse 16
D - 53113 Bonn


Süsel, 17. März 2006

Unzureichende Versorgung ländlicher Regionen mit Breitbandinternetzugängen durch die Deutsche Telekom AG

Sehr geehrte* ***** *********,

vielen Dank für Ihre Antwort auf mein Schreiben vom 1. Februar 2006. Sie machen darin deutlich, dass ********* ********* ********* ********* ********* ********* ********* ********* ********* ********* ********* ********* ********* ********* ********* *********.

Ich danke für Ihre offene und klar formulierte Antwort, musste aber zu meinem Bedauern feststellen, dass Sie mit der Veröffentlichung Ihres Schreibens nicht einverstanden sind. Da ich bereits in meinem ersten Schreiben klar gemacht habe, dass Ich auch im Auftrage der „Initiative gegen digitale Spaltung – http://www.geteilt.de“ agiere kann ich mit dieser Maßgabe nicht zufrieden sein.
Lassen Sich mich kurz ein paar Worte zur Initiative gegen digitale Spaltung sagen. Wir sind eine vor kurzem gegründete und sehr schnell wachsende Interessengemeinschaft mit derzeit knapp 450 Mitgliedern und über 5000 Unterstützern. Hauptziel ist die Sicherstellung einer flächendeckenden, angemessenen und fairen Breitbandversorgung in ganz Deutschland. Die Seite http://www.geteilt.de bringt aktuell über 20.000 Zugriffe monatlich.
Wir stehen derzeit unter anderem im Kontakt mit der Internetbeauftragten der CDU - Fr. Dr. Martina Krogmann (MdB), der Bundesnetzagentur, sowie diversen weiteren Politikern und Funktionären. Eine Anfrage beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestages ist in Planung. Wir sind nach wie vor von der Erreichung unserer Ziele überzeugt – **** **** **** **** **** ****.
Ich bitte Sie daher im Namen aller Mitglieder von http://www.geteilt.de und im Interesse unserer jetzigen und zukünftigen Kontaktpersonen um eine offizielle öffentliche Stellungnahme des Bundeskartellamtes betreffend meiner Anfrage vom 1. Februar 2006, welches Ich in der Anlage nochmals als Kopie mit sende. Vielen Dank.


Mit freundlichen Grüßen,


Dipl.-Ing. (BA) Axel Mielke




P.S. zu Ihrer Information: Wie auch mein erstes Schreiben wird dieser Brief unter http://www.geteilt.de veröffentlicht.


Im Auftrag der Initiative gegen digitale Spaltung – http://www.geteilt.de

Bild
[Quelle: http://www.geteilt.de/phpBB2/viewtopic.php?t=1498, online 17.3.06]

Anlagen

Bislang habe ich keine öffentliche Antwort oder Stellungnahme erhalten.
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Beitragvon essig » 02.04.2007 15:17

Ich danke für Ihre offene und klar formulierte Antwort, musste aber zu meinem Bedauern feststellen, dass Sie mit der Veröffentlichung Ihres Schreibens nicht einverstanden sind. Da ich bereits in meinem ersten Schreiben klar gemacht habe, dass Ich auch im Auftrage der „Initiative gegen digitale Spaltung – http://www.geteilt.de“ agiere kann ich mit dieser Maßgabe nicht zufrieden sein.

...

Bislang habe ich keine öffentliche Antwort oder Stellungnahme erhalten.

gab es nach nun einem jahr noch irgendeine öffentliche oder nichtöffentliche reaktion des bundeskartellamts? ist schon lustig wenn man an die abteilung öffentlichkeitsarbeit einen offenen brief schreibt aber die antwort nicht veröffentlicht werden darf. also steuerfinanzierte nichtöffentliche öffentlichkeitsarbeit... wem nützt ein nichtöffentliches "geheimes" schreiben? kann ja auch nichts drin stehen oder das alle betroffenen nichts als schmalband verdient haben... wer weiß...
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Beitragvon FlappyTM » 03.04.2007 06:36

ja, ist schon merkwürdig. kam aber auf jeden Fall nix mehr nach.
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