von PoetCic » 07.12.2009 05:48
Na, ein Contra ist doch, dass Universaldienst bedeutet, dass man jemanden verpflichten muss.
Die Regierung kann schlecht hingehen und z.B. Hansenet verpflichten, überall zu einem festgesetzten Preis 1 Mbit-Internet anzubieten. Dazu bräuchte es eine gesetzliche Grundlage, und die müsste verfassungskonform sein. Und dazu müsste der Hansenet entstehende wirtschaftliche Nachteil ausgeglichen werden. Es scheint ja schon verfassungswidrig zu sein, die Provider einfach so ohne weiteres die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung übernehmen zu lassen. Das dürfte mit den Kosten für den Universaldienst ähnlich aussehen.
Wenn wir also die Kosten eh entschädigen müssten, könnten wir alternativ auch eine Art umgekehrter Versteigerung durchziehen: Derjenige leistet den Universaldienst, der dazu für den geringsten Betrag bereit ist. Das Problem bleibt aber: Der Staat müsste diesen Betrag bezahlen.
Und das ist das Contra: Man muss so oder so die gesamte "Wirtschaftlichkeitslücke" aus dem Staatshaushalt begleichen.
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Ich bin nicht neugierig. Ich will es nur ganz, ganz genau wissen.