vatm hat geschrieben:Breitbanduniversaldienst verlangsamt und verteuert den Ausbau
Volkswirtschaftlich gesehen stellt die Auferlegung von Universaldienstverpflichtungen einen schwerwiegenden ordnungspolitischen Eingriff dar, der grundsätzlich nur als Ultima Ratio bei Versagen wettbewerblicher Lösungen in Betracht kommen darf.
Da spricht die EU-Wettbewerbskommission - der beste Lobbyist der TELKOS.
EU-Universaldienstrichtlinie hat geschrieben:Der bereitgestellte Anschluss muss es den Endnutzern ermöglichen, Orts-, Inlands- und Auslandsgespräche zu führen sowie Telefax- und Datenkommunikation mit Übertragungsraten, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen, durchzuführen; zu berücksichtigen sind dabei die von der Mehrzahl der Teilnehmer vorherrschend verwendeten Technologien und die technische Durchführbarkeit.
Das spricht ja dann für mindestens 2 MBit/s, da ja wohl über 92% der Haushalte (nach Aussage des BMWi- BT-Drucksache 17/4348) bereits über diese Anschlussqualität verfügen
EU-Universaldienstrichtlinie hat geschrieben:Es dürfen nur die gemäß Artikel 12 ermittelten Nettokosten der in den Artikeln 3 bis 10 vorgesehenen Verpflichtungen finanziert werden.
Was mindestens 2 MBit/s sind.
vatm hat geschrieben:Unabhängig von der Tatsache, dass die EU-rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung eines Breitbanduniversaldienstes nicht gegeben sind, ...
Was für ein Schwachsinn.
EU-Universaldienstrichtlinie hat geschrieben:Einzelnen Mitgliedstaaten bleibt es freigestellt, besondere Maßnahmen (außerhalb der Universaldienstverpflichtungen) aufzuerlegen ...
Soviel dazu.
EU-Universaldienstrichtlinie hat geschrieben:... und sie unter Beachtung des Gemeinschaftsrechts zu finanzieren, nicht jedoch durch Beiträge der Marktbeteiligten.
Da könnte man ja z.B. die Hälfte der vorgesehenen Fördermittel für den Breitbandausbau sinnvoll investieren (und die andere Hälfte für den Schuldenabbau verwenden)

vatm hat geschrieben:... sind vorliegend die Möglichkeiten des Marktes noch keineswegs ausgeschöpft.
Wohl war.
Wenn die TELKOS mal ihre Abschreibungszeiträume neu ausrichten würden, zum Beispiel vergleichbar den Energiekonzernen oder Stadtwerken auf zwischen 10 und 50 Jahre, dann sähe die Welt gleich ganz anders aus.
vatm hat geschrieben:Wie bereits weiter oben ausgeführt, hat das vergangene Jahr 2010 große Erfolge im Zusammenhang mit der Erschließung unversorgter Gebiete gebracht.
Genau. Von 97% Versorgung auf 98% ( fiktiv - bei 1 MBit/s-Basis ohne Berücksichtigung der realen Versorgungssituation vor Ort). Wahnsinns-Erfolge

vatm hat geschrieben:Der VATM geht davon aus, dass insbesondere durch die in diesem Jahr beginnende breitbandige Nutzung der Digitalen Dividende die allermeisten „weißen Flecken“ geschlossen werden können.
Soso. Und von welcher Versorgungsbandbreite reden wir hier?
vatm hat geschrieben:Gemeinsames Ziel muss es sein:
1. So schnell wie möglich die letzten der noch nicht erschlossenen Gemeinden und
Ortsteile im Rahmen einer Basisversorgung mit mindestens ein bis zwei MBit/s an
das Breitbandnetz anzuschließen.
Damit beginnt zumindest der vatm-Beitrag.
vatm hat geschrieben:Vor dem Hintergrund, dass im Zuge der jüngsten Frequenzversteigerung den Mobilfunkunternehmen strenge Auflagen zur primären Erschließung ländlicher Räume gemacht wurden, sollten die hier zu erwartenden Erfolge abgewartet werden.
Es erscheint nicht sinnvoll, übereilt parallel neue Universaldienststrategien zu verfolgen, die dem mobilen Ausbau mittels der Digitalen Dividende jegliche Möglichkeit für einen Return on Invest entziehen würden.
Wovon redet der Mann hier? Ausbauverpflichtungen gemäß Universaldienst bestehen nur für Gebiete, in denen die nach diesem UD vorgeschriebene Bandbreite nicht verfügbar ist. Wenn LTE so eine "hammermäßige Technologie ist", als die sie ja immer beworben wird, welche Sorgen macht sich der vatm dann hier? Diese Gebiete unterliegen dann keiner UD-Verpflichtung mehr, da dort ja schon jeder Kunde "grenzenlos mit mindestens 50MBit/s" im Internet surfen kann

vatm hat geschrieben:Wenn bereits heute damit begonnen würde, die rechtlichen Grundlagen für einen Breitbanduniversaldienst in Deutschland zu schaffen, nähme eine gesetzliche Implementierung mindestens zwei Jahre in Anspruch.
Wie kommt er nur auf das "dünne Brett"? Das dauert nur dann so lange, wenn sich die Lobbyisten andauernd "quer vor's Rohr stellen"

vatm hat geschrieben:Bereits ab dem Zeitpunkt, zu dem ein entsprechendes politisches Ziel kommuniziert wird, würden viele Ausbaupläne „auf Eis gelegt“.
Ja Jungs. Dann heißt es eben: Nicht reden - HANDELN.

vatm hat geschrieben:Auch von Seiten der Kommunen würde jegliche Eigeninitiative zum Erliegen kommen, wenn mit einem staatlich subventionierten Ausbau in größerem Umfang zu rechnen wäre.
Und die Millionen Euros an Breitbandförderung aus GAK, GRW, ELR oder EFRE sind wohl kein staatlich subventionierter Ausbau? Ich glaub ich bin im falschen Film
Die Kommunen müßten sich dann richtigerweise nicht mehr mit DIngen befassen, die sie eigentlich auch garnichts angehen (sollen), da es "freiwillige Leistungen" sind. Wäre dies anders, so wäre Telko-Leistungen längst Pflichtleistungen der Kommunen.
vatm hat geschrieben:Durch die Einführung eines Breitbanduniversaldienstes würde sich der weitere Breitbandausbau insgesamt massiv verteuern.
Das ist eine reine Glaubensfrage.
vatm hat geschrieben:Dies folgt aus der Erfahrung, dass der privatwirtschaftlich vielerorts mögliche Ausbau aufgegeben und stattdessen ausschließlich auf eine nicht mehr ökonomischen Regeln folgende ineffiziente Ausbauverpflichtung gesetzt werden würde.
Da hat aber einer nicht aufgepasst, wie Universaldienst funktioniert.
Der privatwirtschaftlich effiziente Ausbau hilft dem Lizenznehmer des Universaldienstes die nötige Finanzierung für die unwirtschaftlichen Regionen zu erwirtschaften. Diese werden ihm fiktiv als EInnahmen zugerechnet, bevor der Umlagebetrag berechnet wird, den er als Zuschuss beantragen darf..
EU-Universaldienstrichtlinie hat geschrieben:Zu diesem Zweck
a) berechnet die nationale Regulierungsbehörde die Nettokosten der Universaldienstverpflichtung gemäß Anhang IV Teil A, wobei der den zur Bereitstellung des Universaldienstes benannten Unternehmen entstehende Marktvorteil berücksichtigt wird, ...
vatm hat geschrieben:Insgesamt halten wir daher die Einführung eines Breitbanduniversaldienstes nicht für geeignet, sondern sprechen uns im Hinblick auf die schwer zu erschließenden Gebiete vielmehr für gezielte und sinnvolle Subventionen aus.
Alles andere wäre auch verwunderlich.
