Hier der Brief,
leichr abgeänderte Form des Briefes an Frau Nahles.
Bernd Siebert
CDU / CSU MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Unzureichende Versorgung ländlicher Regionen mit Breitbandinternetzugängen
durch die Deutsche Telekom AG
Sehr geehrter Herr Siebert,
Ihnen ist sicherlich bewusst, dass die wirtschaftliche und private Bedeutung von Breitband Internetzugängen kontinuierlich zunimmt und eine Trendwende nicht in Sicht ist. ADSL ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Technologie für schnellen Internetzugang und
wird mit wenigen Ausnahmen in Ballungsgebieten fast ausschließlich von der Deutschen Telekom AG (im folgenden T-Com genannt) oder so genannten Resellern die das Netz der
T-Com nutzen betrieben.
In den meisten Ortsteilen rund um Frankenberg bietet die T-Com jedoch kein DSL an, da die Anschlüsse zu weit von der Vermittlungsstelle entfernt seien, als das DSL noch möglich wäre - so die Telekom. In anderen (europäischen) Ländern werden in solchen Fällen Verstärker bzw. Outdoor DSLAMS eingesetzt um die Reichweite des Signals zu erhöhen. Nicht so in Deutschland. Auch eine Schmalbandflatrate wird in den meisten Europäischen Ländern angeboten, auch von der T-Com nicht in Deutschland. In den letzten 5 Jahren haben wir vergeblich versucht T-DSL zu bekommen, währenddessen die T-Com schon ADSL2 und Triple Play bewirbt kriechen wir noch mit ISDN Geschwindigkeit zu wahnwitzigen Preisen durchs Netz. Alternativen sind leider hier auch nicht vorhanden kein UMTS, kein Wimax, kein WLan und diese sind auch nicht in Sicht. Allein in unserem Ortsteil Willersdorf sind 50 Interessierte vorhanden. Wir fühlen uns wirtschaftlich und sozial stark benachteiligt!
Seit ca. 7 Jahren wird DSL in Deutschland angeboten, zunächst nur Ballungszentren, mittlerweile in vielen Anschlussgebieten Deutschlands. In den meisten Gebieten in denen heute DSL realisiert wurde, wird sogar DSL immer schneller, aus DSL 1000 wurde DSL 6000, in Großstädten wie Berlin, München, Hamburg usw. geht der Trend sogar hin zu VDSL mit einer Übertragungsrate bis zu 50 Mbits !!!!!
In unseren Augen eine unerhörte Diskrepanz gegenüber den Menschen in ländlichen Gegenden. Es ist langsam an der Zeit, dass mehr politischer Druck
auf den "rosa Riesen" ausgeübt wird, oder man sollte sich vielleicht Gedanken über die Monopolstellung der Deutschen Telekom machen.
In unserer Region erfüllt eine Vielzahl der Teilnehmeranschlussleitungen nicht die nach dem TKG und den EU-Richtlinien 2002/21/EG und 2002/22/EG geforderten Qualitäten. Die Bundesnetzagentur schreitet hier jedoch nicht ein und hält sich somit nicht an Ihre selbst
gesetzten Ziele nach TGK § 2 (2) Nr. 1, 2, 3 und 5.
Gemäß TKG § 78 (2) Nr.1 hat ein Bürger unabhängig von seinem Wohnort Anspruch auf einen Anschluss an ein öffentliches Telefonnetz.
Dieser Anschluss soll gemäß TKG § 3 Nr. 16 sowie EU-Richtlinie 2002/22/EG Artikel 4 (2) einen funktionalen Internetzugang beinhalten. Die derzeit bereitgestellten Anschlüsse unterstützen aber nur den Telefondienst (§3 Nr.17), der nur Sprach- aber keine Datenkommunikation zusichert. Für einen funktionalen Internetzugang müsste der Anschluss mindestens die Qualitätsvorgaben der ITU-T Rec. G.1010 unterstützen,
welche gemäß EU-Richtlinie 2002/21/EG Artikel 17 (2) durch die Mitgliedsstaaten anzuwenden ist. Da diese Qualitätsvorgaben nur durch breitbandige Zugänge eingehalten werden können, muss die Bundesnetzagentur dazu angehalten werden, breitbandige Zugänge als Universaldienstleistung gemäß EU-Richtline 2002/22/EG Artikel 32 sowie Artikel 4 (2) - in Verbindung mit Grund ( der Änderung der
Richtlinie zur 2002/22/EG - aufzunehmen, um so allen Bürgern im Rahmen der Grundversorgung mit der „bestimmten Qualität“ der G.1010
gemäß § 78 (1) TKG einen funktionalen Internetzugang als Grundversorgung zugänglich zu machen. ( Siehe auch Petition an den Deutschen Bundestag von geteilt.de)
Derzeit besteht im Bereich des funktionalen Internetzugangs eine Unterversorgung.
Weiterhin stellt die Breitbandinitiative (http://www.breitbandinitiative.de) - welche durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technik (welchem die Bundesnetzagentur untersteht) unterstützt wird - fest, dass nur ein Breitbandanschluss mit mindestens 256 kbit/s
(Downloadgeschwindigkeit) den „Anwender in konkreten Online-Nutzungssituationen weder behindert noch limitiert“. Daher ist davon auszugehen - weil der Benutzer weder behindert noch limitiert wird - dass mindestens dieser Anschluss einen funktionalen
Internetzugang bietet. Zukünftig sollte diese Mindestgrenze jedoch dem aktuellen Stand der Technik laufend angepasst werden!
Wir sind der Meinung so langsam sollten Politiker, die von uns gewählt wurden um unsere Interessen zu vertreten, auch den Ausbau von DSL weiter
vorantreiben. Was nützen Interessenvertretung, Verordnungen, Richtlinien und Gesetze, wenn sie weder umgesetzt noch eingehalten werden,
bzw nur solche umgesetzt werden, die einigen großen Konzernen etwas nützen.
Da Sie, Herr Siebert, in Ihrer Partei für frischen Wind gesorgt haben, denke ich, dass Sie in der Lage sind auf diesen Missstand in den dementsprechenden Gremien hinzuweisen und etwas ins Rollen bringen könnten.
Ich bedanke mich bereits im Vorfeld für Ihre Antwort und mache Sie abschließend darauf aufmerksam, dass ich diesen Brief und Ihre Antwort auf den Internetseiten der „Initiative gegen digitale Spaltung“ – http://www.geteilt.de veröffentlichen werde. Sollten Sie mit der
Veröffentlichung Ihrer Antwort nicht einverstanden sein, dann teilen Sie mir dies bitte schriftlich mit.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hesse