Schreiben an Gigabitbuero 2026

Schreiben an die Verantwortlichen

Schreiben an Gigabitbuero 2026

Beitragvon Dino75195 » 25.01.2026 22:37

Erreichung des Ziels „Gigabit bis 2030“ – Situation in ländlicher Kommune

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie als Bürger aus der Gemeinde Bergkirchen (PLZ 85232, Landkreis Dachau) mit einer grundsätzlichen Anfrage zur Umsetzung des Ziels „flächendeckende Gigabitversorgung bis 2030“.

In meiner Gemeinde sind einige Teile der Gemeinde weiterhin auf VDSL-Anschlüsse mit rund 70 Mbit/s im Download angewiesen.
Ein eigenwirtschaftlicher Ausbau ist nicht erkennbar, und zugleich wird auf kommunaler Ebene keine realistische Förderperspektive gesehen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um eine politisch-strategische Einordnung, insbesondere:

Wie sollen Kommunen ohne eigenwirtschaftliches Ausbauinteresse konkret in die Erreichung des 2030-Ziels eingebunden werden?

Welche Rolle spielen Bundesförderprogramme künftig für Gemeinden, deren frühere Anträge nicht erfolgreich waren?

Wie wird sichergestellt, dass ländliche Regionen nicht dauerhaft vom Gigabitausbau abgehängt werden?

Dieses Schreiben wird ohne Nennung von Namen im öffentlichen Forum der Plattform http://www.geteilt.de veröffentlicht.
Auch eine Antwort Ihrerseits würde dort ausschließlich anonymisiert veröffentlicht. Ich bitte Sie daher um eine entsprechende Freigabe.

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
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Telekom VDSL Vectoring mit 70 Mbit/s (Danke Telekom das es immer noch so langsam ist)
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Re: Schreiben an Gigabitbuero 2026

Beitragvon Dino75195 » 25.02.2026 16:59

Anbei die Antwort:

vielen Dank für Ihre Anfrage an das Gigabitbüro des Bundes, zu der wir im Folgenden gerne Auskunft geben.

Gigabitausbau in Deutschland
Der flächendeckende Ausbau von Glasfasernetzen ist weiterhin ein Kerninteresse des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Konkrete Ziele und Maßnahmen stellt das BMDS auf seiner Webseite detailliert dar.

Beim Gigabitausbau in Deutschland gilt grundsätzlich Vorrang für eigenwirtschaftliche Ausbauaktivitäten der Netzbetreiber: Es steht jedem Telekommunikationsunternehmen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) frei, auch in Bergkirchen Glasfaserinfrastrukturen auszubauen. Die Investitionsentscheidungen, wo der Glasfaserausbau durch die Netzbetreiber (kurzfristig) erfolgen wird, tätigen die Unternehmen dabei aus interner, betriebswirtschaftlicher Perspektive. Nur in Regionen, in denen ein marktgetriebener Ausbau voraussichtlich nicht stattfindet, unterstützt der Staat den Ausbau durch Fördermittel. Eine weitere Einflussnahme auf unternehmerische Entscheidungen zur Ausbauplanung vor Ort oder die regionale Umsetzung von Fördermaßnahmen, die in der Verantwortung der Städte und Gemeinden liegt, erfolgt von Seiten der Bundesregierung nicht.

Neben den umfangreichen Bundesförderprogrammen unterstützt der Bund den Glasfaserausbau u.a. über das Gigabitbüro des Bundes durch Kampagnen für mehr Transparenz und Interesse am Glasfaserausbau in der Bevölkerung oder Qualifizierungsmaßnahmen zum Ausbau von Glasfasernetzen. Für Kommunen, Telekommunikationsunternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger sind diese Angebote kostenfrei. Sie können u.a. dazu dienen, Transparenz zu schaffen und die tatsächliche Glasfasernachfrage auf Seiten der Endnutzenden zu erhöhen, was für Telekommunikationsunternehmen einen wichtigen Aspekt für den eigenwirtschaftlichen Ausbau im Hinblick auf die Rentabilität darstellt. Zudem wurden gesetzliche Vereinfachungen für Ausbauvorhaben erlassen, z.B. wurde der Netzausbau im Juli 2025 als „überragendes öffentlich es Interesse“ eingestuft, um behördliche Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Der Bund steht zudem weiter in kontinuierlichem Austausch mit allen am Glasfaserausbau beteiligten Akteuren, um weitere Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung des Ausbaus zu erörtern und zu beschließen.

Förderung des Glasfaserausbaus in Deutschland
Für Regionen, die aufgrund ihrer geringen Besiedlungsdichte oder geographischen Beschaffenheit für eine eigenwirtschaftliche Erschließung mit Glasfaser weniger attraktiv sind, unterhält die Bundesregierung die Gigabitförderung. Aktuell läuft die Gigabitförderung 2.0, wobei auch in 2026 ein neuer Förderaufruf erwartet wird, an dem bspw. auch die Gemeinde Bergkirchen teilnehmen könnte. Zusätzlich zu Bundesförderprogrammen dienen Landesförderprogramme ergänzend der Unterstützung des flächendeckenden Glasfaserausbaus. Durch die Bayerische Gigabitrichtlinie, die mit Ende 2025 auslief, konnten zahlreiche Kommunen ebenfalls vom Glasfaserausbau profitieren. Das Bayerische Breitbandzentrum informiert als Ansprechpartner über aktuelle und künftige Förderprogramme.
Wir möchten an dieser Stelle erläutern, dass im Bundesförderprogramm ein Punkterechner angelegt wurde, über den anhand definierter Kriterien Gemeinden mit dem größten Ausbaubedarf ermitteln werden können (sofern die Förderanträge die zur Verfügung stehenden Fördermittel im jeweiligen Jahr überschreiten). Sofern der Förderantrag einer Gemeinde in einem Jahr nicht erfolgreich in einen Förderbescheid mündete, kann die Bewertung im Folgejahr dennoch positiv ausfallen.

Aktuelle Ausbausituation vor Ort
Um die aktuelle Situation bei Ihnen vor Ort besser einordnen zu können, nahmen wir ebenfalls Kontakt mit der Gemeinde Bergkirchen auf. Im telefonischen Austausch wurde uns bestätigt, dass aktuell keine konkreten Ausbaupläne bekannt sind. Die Gemeinde betonte ihre Anstrengungen, mit den für Ausbauförderung zuständigen Stellen und privaten Telekommunikationsunternehmen in Austausch zu bleiben, um die Erschließung eines Glasfasernetzes in Bergkirchen und den umliegenden Ortsteilen zu realisieren.
Für aktuelle Ausbauinformationen empfehlen wir Ihnen, in Kontakt mit Ihrer Gemeinde zu bleiben.

Telekommunikative Versorgungssituation an Ihrer Adresse
Um Ihre optimale telekommunikative Anbindung zu überprüfen, haben wir – ergänzend zu Ihrer originären Anfrage - zur Glasfaseranbindung alternative Telekommunikationstechnologien gesichtet.

Nach den Angaben im Breitbandatlas des Bundes, der von der Zentralen Informationsstelle des Bundes (ZIS) bei der Bundesnetzagentur betrieben wird und die aktuelle Breitbandversorgung in Deutschland für Festnetz und Mobilfunk abbildet, können wir Ihnen folgende Informationen bereitstellen:

Unsere Recherche hat ergeben, dass Ihre Adresse (Meisenweg X, 85232 Feldgeding) durch die Netzbetreiber 1&1, Deutsche Telekom und Vodafone versorgt wird.

Wir haben diese Angaben auf den Verfügbarkeitschecks der angegebenen Netzbetreiber geprüft. 1&1 bietet demnach hybride Glasfaser-DSL-Produkte mit bis zu 250 Mbit/s an. Vodafone und die Deutsche Telekom bieten DSL-Produkte mit bis zu 100 Mbit/s an, wobei die Telekom ebenfalls Hybrid-Produkte (Festnetz und Mobilfunk) mit bis zu 250 Mbit/s bietet.

Für die Realisierung eines Glasfaseranschlusses besteht selbstverständlich die Möglichkeit, einen eigenfinanzierten Hausanschluss bei den Netzbetreibern anzufragen und zu realisieren. Wir empfehlen Ihnen für nähere Informationen, Kontakt mit den vor Ort tätigen Netzbetreibern aufzunehmen und entsprechende Angebote einzuholen und diese zu vergleichen. Stimmen Sie sich ggf. in Ihrer Nachbarschaft ab, ob weiteres Interesse an einer Glasfaseranbindung für eine Anfrage bei den Netzbetreibern gebündelt werden kann bzw. ob etwaige Anschlusskosten entsprechend geteilt werden können.

Sollten Sie kurzfristig oder temporär bis zu einem etwaigen Glasfaserausbau höhere Bandbreiten benötigen, empfehlen wir Ihnen gemäß o.g. Übersicht, Ihre Vertragskonditionen und ggf. einen Anbieterwechsel zu prüfen, um höhere Übertragungsgeschwindigkeiten zu nutzen.

Einer Veröffentlichung der von uns geteilten Inhalte auf der von Ihnen genannten Plattform stimmen wir gerne zu.

Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, falls Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen wünschen. Wir hoffen, Ihre Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
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Re: Schreiben an Gigabitbuero 2026

Beitragvon Dino75195 » 26.02.2026 09:57

Anbei das Antwortschreiben vom 26.2.2026 an das Gigabitbuero 2026

Guten Morgen,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort sowie für die Zustimmung zur Veröffentlichung Ihrer bisherigen Stellungnahme.

Ihre Ausführungen beschreiben zutreffend den derzeitigen Ordnungsrahmen: Vorrang eigenwirtschaftlicher Ausbauentscheidungen, subsidiäre Förderung in unterversorgten Gebieten sowie Informationsangebote zur Nachfragesteigerung.

Gerade aus dieser Systembeschreibung ergeben sich jedoch aus meiner Sicht grundlegende strukturelle Fragen.

1. Migrationslogik und Parallelbetrieb

Solange kupferbasierte Netze ohne klare Abschaltperspektive dauerhaft parallel verfügbar bleiben, entsteht kein systematischer Infrastrukturwechsel, sondern ein langfristiges Nebeneinander zweier leitungsgebundener Netze.
Ein solches Parallelsystem ist volkswirtschaftlich ineffizient, da Fixkosten für Wartung, Entstörung und aktive Technik im Feld nahezu vollständig bestehen bleiben, selbst wenn die Zahl der Kupferanschlüsse sinkt.

Welche Überlegungen bestehen auf Bundesebene, eine gebietsbezogene Abschaltperspektive einzuführen, sobald Glasfaser technisch betriebsbereit und flächendeckend verfügbar ist?

2. Nachfragehemmnisse und Preisstruktur

Der eigenwirtschaftliche Ausbau hängt maßgeblich von Vorvermarktungsquoten ab.
Gleichzeitig bleibt Kupfer häufig günstiger verfügbar, während Glasfaser als „Premiumprodukt“ wahrgenommen wird. Ohne migrationsfördernde Preis- oder Regulierungsinstrumente entsteht für viele Haushalte kein unmittelbarer Wechselanreiz.

Wie soll unter diesen Bedingungen eine flächendeckende Migration gelingen, wenn das alte Netz strukturell konkurrenzfähig bleibt?

3. Fragmentierung durch kommunale Förderlogik

In geförderten Verfahren tragen Gemeinden faktisch die Projektträgerschaft.
Die Verantwortung für einen infrastrukturellen Generationswechsel nationaler Bedeutung liegt damit organisatorisch auf der kommunalen Ebene. Dies führt zu fragmentierten Ausbauclustern, unterschiedlichen Planungsständen und fehlender überregionaler Koordination.

Sind Überlegungen vorhanden, die organisatorische Bündelung – etwa auf Landkreis- oder regionaler Ebene – zu stärken, um Skaleneffekte und kohärente Flächenstrategien zu ermöglichen?

Ergänzend zu Ihrem Hinweis auf eigenfinanzierte Hausanschlüsse:

Die Empfehlung, Bürgerinnen und Bürger sollten eigenständig Angebote einholen, sich mit Nachbarn abstimmen und Anschlusskosten teilen, entspricht im Kern dem Vorgehen der vergangenen zwei Jahrzehnte. Gerade im ländlichen Raum hat dieses Modell jedoch strukturell nicht zu einer flächendeckenden Glasfasererschließung geführt.

Vielmehr resultierte daraus in vielen Regionen eine kostengünstige Zwischenlösung: Glasfaser bis zum Kabelverzweiger (Outdoor-DSLAM) und anschließend weiterhin kupferbasierte Teilnehmeranschlüsse. Dadurch wurden Bandbreiten von 100 bis 250 Mbit/s erreichbar – jedoch ohne vollständigen Infrastrukturwechsel.

Für Haushalte oberhalb bestimmter Schwellenwerte galt das Gebiet damit als „versorgt“, während verbleibende unterversorgte Anschlüsse faktisch auf individuelle Lösungen verwiesen wurden.

Es stellt sich daher die grundsätzliche Frage, ob eine zentrale digitale Infrastrukturaufgabe dauerhaft auf individuelle Nachfragebündelung und kommunale Initiative verlagert werden kann.

Digitale Netzinfrastruktur ist heute ebenso grundlegend wie Strom-, Wasser- oder Verkehrsnetze. Eine strukturelle Modernisierung kann nicht primär von der Eigeninitiative einzelner Haushalte oder Gemeinden abhängen.

4. Rolle alternativer Technologien

In Ihrer Antwort werden hybride Lösungen sowie alternative Technologien wie Mobilfunk, 5G oder satellitengestützte Angebote als Optionen genannt.

Diese Technologien können punktuell überbrücken oder ergänzen. Sie sind jedoch strukturell keine gleichwertige Alternative zu leitungsgebundener Glasfaserinfrastruktur:

– Funkbasierte Netze arbeiten mit geteilten Kapazitäten.
– Bandbreiten sind lastabhängig und schwanken.
– Frequenzressourcen sind physikalisch begrenzt.
– Symmetrische Hochleistungsanschlüsse sind nicht flächendeckend skalierbar.

Sie eignen sich für mobile Nutzung oder Übergangsszenarien, nicht jedoch als dauerhafte, flächendeckende Grundinfrastruktur für Wirtschaft, Verwaltung, Bildung und private Haushalte.

5. Zielerreichung 2030

Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen ist eine flächendeckende Glasfaserabdeckung weder bis 2030 noch bis 2035 realistisch erreichbar.

Ein Modell, das primär auf eigenwirtschaftliche Ausbauentscheidungen im freien Markt setzt und die Verantwortung für strukturell schwierige Regionen auf einzelne Gemeinden verlagert, führt zwangsläufig zu Fragmentierung, zeitlichen Verzögerungen und dauerhaften Versorgungsunterschieden.

Gerade im ländlichen Raum zeigt sich seit über 20 Jahren, dass eine solche Logik keinen systematischen Vollausbau hervorbringt, sondern punktuelle Lösungen und Zwischenstufen. Solange der Infrastrukturwechsel nicht übergeordnet koordiniert und mit klaren Migrationsmechanismen versehen wird, bleibt das Ziel einer nahezu vollständigen Glasfaserabdeckung strukturell unerreichbar.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die grundlegende Frage, ob mit dem derzeitigen Ordnungsrahmen ein echter Generationswechsel der Netzinfrastruktur möglich ist – oder ob die bestehenden Strukturen einen langfristigen Parallelbetrieb verfestigen, der das EU-Gigabit-Ziel faktisch verfehlt.

Ich beabsichtige, auch diese Rückfrage im Sinne einer transparenten öffentlichen Diskussion zu veröffentlichen und bitte um entsprechende Freigabe.
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