KorbanDallas hat geschrieben:und it technisch noch nicht umgesetzt
KorbanDallas hat geschrieben:Das können die Kunden dann doch selbst entscheiden.
Was wäre wenn thesen bringen einen auch nicht weiter.
KorbanDallas hat geschrieben:Der Ansturm bei der Telekom hat auf jeden Fall begonnen. Viel günstiger sind die Kabelanbieter auch nicht und werden den upload bei vdsl auch nicht erreichen.
KorbanDallas hat geschrieben:Zudem zählt für viele Kunden der Service und der ist bei der Telekom mit Sicherheit besser.
KorbanDallas hat geschrieben:Gut das die Initiative gestartet wurde, auch wenn es in meinen Augen viel zu spät war.
Dino75195 hat geschrieben:Wie viele andere Spezialisten die sich alle nicht mit dem Breitbandausbau auskennen.![]()
Dino75195 hat geschrieben:Bitte hier nochmal nachlesen
48% gehen von mehr als 300 Mbit/s aus!
27% gehen sogar von mehr als 500 Mbit/s aus![]()
in 5-10 Jahren!
Dino75195 hat geschrieben:Was genau bringt es da jetzt noch Vectoring einzusetzen?
Dino75195 hat geschrieben:FTTH kann man ohne Probleme auf 1000 Mbit/s erweitern und es ist auch zukunftssicher.
Bundesnetzagentur konkretisiert Rahmenbedingungen für Vectoring
Homann: "Vorgaben im Interesse des Breitbandausbaus schnell und umfassend umsetzen"
Die Bundesnetzagentur hat in einer jetzt bekannt gegebenen Entscheidung die Rahmenbedingungen für den Einsatz der sog. Vectoring-Technologie im Netz der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) weiter konkretisiert. Danach muss die Telekom ihre Musterverträge, sog. Standardangebote, in denen die technischen, betrieblichen und rechtlichen Details des tatsächlichen Einsatzes von Vectoring geregelt werden sollen, binnen einen Monats gemäß den in der Entscheidung gemachten Vorgaben ändern und der Bundesnetzagentur erneut zur Prüfung vorlegen.
"Bei unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass die von der Telekom vorgelegten Regelungen für den Vectoring-Einsatz in einigen wichtigen Punkten einer Überarbeitung bedürfen. Nur so tragen sie den rechtlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes hinreichend Rechnung", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die vorgegebenen Änderungen betreffen insbesondere das von der Telekom nach Maßgabe und unter Aufsicht der Bundesnetzagentur zu führende Vectoring-Register, die sog. Vectoring-Liste. Damit soll allen Marktakteuren – Telekom und Wettbewerbern – Rechtssicherheit und Chancengleichheit für den Einsatz von Vectoring gegeben werden. Die Telekom muss in dem Mustervertrag für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) verbindliche Regelungen zum Schutz der in der Vectoring-Liste enthaltenen Erschließungspläne ihrer Wettbewerber aufnehmen, damit die eigene Netzplanung und der eigene Endkundenvertrieb nicht darauf zugreifen können. Weitere Anpassungen betreffen die konkreten Sanktionen bei missbräuchlichen Reservierungen von Kabelverzweigern (KVz) und beim Nicht-Ausbau zuvor reservierter KVz mit Vectoring sowie die Ausgestaltung eines alternativen Bitstrom-Produktes, das die Telekom Wettbewerbern als Ersatz für die beim Vectoring-Einsatz nicht mehr verfügbare KVz-TAL anbieten muss.
"Ebenso wie unsere im vergangenen Jahr ergangene Vectoring-Grundsatzentscheidung stellt auch die jetzige Entscheidung zu den Detailregelungen des Vectoring-Einsatzes einen fairen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Marktakteure dar. Ich gehe davon aus, dass die Telekom unsere Vorgaben von sich aus vollständig umsetzen wird, damit die Vectoring-Technologie im Interesse eines zügigen Breitbandausbaus in Deutschland von allen investitionswilligen Unternehmen mit der dafür erforderlichen Planungs- und Investitionssicherheit rasch eingesetzt werden kann", betonte Homann.
Die Telekom hatte Ende 2012 bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zur TAL an den KVz einzuschränken, um ab dem Sommer 2014 Vectoring in ihrem Netz einsetzen zu können. Aufgrund der Ende August 2013 getroffenen Grundsatzentscheidung muss die Telekom ihren Wettbewerbern auch künftig grundsätzlich den Zugang zur TAL am KVz gewähren. Die Telekom kann den Zugang zur "letzten Meile" am KVz aber unter besonderen Bedingungen verweigern, damit sie selbst oder ein anderes Unternehmen dort Vectoring einsetzen kann. Alle Marktakteure können daher auch künftig KVz mit Glasfaser erschließen und Vectoring nutzen. Sie müssen dann jedoch im Rahmen eines offenen Netzzugangs ein angemessenes Bitstromprodukt anbieten – dies betrifft sowohl die Telekom als auch die Wettbewerber.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute die Rahmenbedingungen für den Einsatz von VDSL Vectoring im Netz der Deutschen Telekom konkretisiert. Die Telekom muss die neuen Vorgaben der Regulierungsbehörde bis zum 25. März dieses Jahres umsetzen und dieser erneut zur Prüfung vorlegen.
Auch wenn die Begründung der Regulierungsbehörde hinsichtlich der Regelungen im Detail derzeit noch nicht vorliegt, begrüßt der BREKO in einer ersten Stellungnahme vor allem die Tatsache, dass die Bundesnetzagentur diverse Vorschläge und Argumente des Verbands insbesondere in puncto Vectoring-Liste aufgenommen hat. Der BREKO teilt die Auffassung von BNetzA-Präsident Jochen Homann, dass die bisher seitens der Deutschen Telekom vorlegten Regelungen für den Vectoring-Einsatz in einigen wichtigen Punkten überarbeitet werden müssen. BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers: „Die Bundesnetzagentur hat wichtige Punkte des BREKO in ihrer nun vorgelegten Teilentscheidung berücksichtigt. Wir sind zuversichtlich, im weiteren Dialog mit der BNetzA auch bislang noch problematische Themen klären zu können.“
Der BREKO bewertet insbesondere folgende Punkte positiv:
· Die Deutsche Telekom soll dazu verpflichtet werden, eine qualifizierte Eingangsbestätigung nach einer Meldung zur Eintragung in die Vectoring-Liste zu versenden
· Die Deutsche Telekom muss ihre für den Einführungstag der Vectoring-Liste ("Day One") vorgesehenen Eintragungen einen Tag zuvor bei der BNetzA hinterlegen, damit (möglicherweise missbräuchliche) nachträgliche Anpassungen identifiziert werden können
· Die Höhe der Vertragsstrafen bei Nichtausbau eines in der Vectoring-Liste reservierten Kabelverzweigers (KVz) – beziehungsweise für die fälschliche Eintragung eines KVz als "ausgebaut" – soll angemessen erhöht werden
· Es soll ein Schadensersatzanspruch gegen die Telekom für den Fall einer sorgfaltswidrigen Führung der Vectoring-Liste bestehen
Verbesserungsbedarf sieht der BREKO bei der Ausgestaltung des sogenannten KVz-Alternativprodukts („KVz-AP“). Die Telekom muss ihren Wettbewerbern ein solches Bitstream-Produkt anbieten, wenn sie den Zugang nachträglich kündigt – etwa dann, wenn der betreffende Kabelverzweiger in einem Gebiet liegt, in dem es bereits eine zweite Festnetz-Infrastruktur (zum Beispiel ein Kabelnetz) gibt, an die mindestens 75 Prozent der Gebäude angeschlossen sind. Hinsichtlich des „KVz-AP“ kritisiert der BREKO die nicht ausreichenden Konfigurations- und Diagnosemöglichkeiten und die fehlende Einflussmöglichkeit des betroffenen Wettbewerbers auf die Produktgestaltung.
Ein immenser Aufwand. „Die IP-Transormation ist eines der größten Technikprojekte der Republik“, sagte van Damme, „nur vergleichbar mit dem kompletten Austausch des Schienensystems.“
Quelle: http://blog.telekom.com/2014/04/28/die- ... tegrierter
Zitat Telekom 29. April 2014 um 14:56
8 Millionen Haushalte, die nicht von der Telekom mit schnellem Internet über 25 Mbit/s versorgt werden. Da wir nicht der einzige Anbieter in Deutschland sind, sondern im Gegenteil in einem harten Wettbewerb stehen, können wir logischerweise auch nicht in jeden deutschen Haushalt einen Anschluss legen.
Quelle: http://blog.telekom.com/2014/04/28/die- ... egrierter/
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