Die Miete für die sogenannte letzte Meile beträgt ab 1. Juli 10,19 Euro im Monat, teilte die Bundesnetzagentur mit. Derzeit sind es noch 10,08 Euro.
Quelle: http://www.heute.de/ Kurzmeldung
Die Miete für die sogenannte letzte Meile beträgt ab 1. Juli 10,19 Euro im Monat, teilte die Bundesnetzagentur mit. Derzeit sind es noch 10,08 Euro.
KorbanDallas hat geschrieben:Das ist doch eine gute Entwicklung. Der Ausbau hin zum Kunden wird so noch mehr forciert.
rezzler hat geschrieben:KorbanDallas hat geschrieben:Das ist doch eine gute Entwicklung. Der Ausbau hin zum Kunden wird so noch mehr forciert.
Der Ausbau zum Kunden direkt würde mMn nur mit einer auch vom KVz aus erhöhten TAL-Miete forciert. Weil sich dann ein FTTB/FTTH-Ausbau eher rechnen würde. So hat man als FTTB-Anbieter ja sogar noch Nachteile.
Bundesnetzagentur schlägt neue TAL-Entgelte vor
Homann: "Breitbandausbau wird attraktiver"
Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Entgeltvorschlag für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sog. letzte Meile, veröffentlicht. Danach ist vorgesehen, dass die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) ab dem 1. Juli 2013 monatlich 10,19 Euro von ihren Wettbewerbern für die Anmietung der TAL am Hauptverteiler verlangen darf. Derzeit werden dafür 10,08 Euro im Monat fällig. Der Hauptverteiler ist der zentrale Punkt im Netz der Telekom, ab dem die einzelnen Kupferleitungen zu den Endkunden führen. Für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger, das sind die grauen Verteilerkästen am Straßenrand, darf die Telekom nach dem Entscheidungsentwurf ihren Wettbewerbern dagegen künftig nur noch 6,79 Euro monatlich statt bisher 7,17 Euro in Rechnung stellen.
"Die moderate Erhöhung des Preises für den Zugang zur letzten Meile am Hauptverteiler und die Absenkung des Überlassungsentgelts für die kürzere Kabelverzweiger-Variante sind das Ergebnis eines sehr sorgfältig und transparent durchgeführten Genehmigungsverfahrens. Wie in den letzten Genehmigungsrunden wurden die Entgelte wieder auf der Basis aktueller Wiederbeschaffungskosten ermittelt. Dadurch lassen sich nach wie vor am besten Anreize für Investitionen in moderne Telekommunikationsnetze setzen. Zu niedrige Preise würden bereits getätigte Investitionen entwerten sowie neue beeinträchtigen und damit den Regulierungszielen zuwider laufen", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
"Infolge des günstigeren Entgelts für die letzte Meile ab dem Kabelverzweiger und des größeren preislichen Abstands zur Hauptverteiler-TAL ist es für Wettbewerber künftig attraktiver, Kabelverzweiger zu erschließen und damit den Breitbandausbau in Deutschland weiter mit voranzutreiben. Die von uns vorgeschlagenen Entgelte stellen einen fairen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen der Marktakteure dar und bieten zusammen mit der erstmals vorgesehenen Laufzeit von drei, statt wie bisher zwei Jahren die Gewähr für stabile und berechenbare Rahmenbedingungen im deutschen Telekommunikationsmarkt", ergänzte Homann.
Die Ermittlung der maßgeblichen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung für die Anmietung der TAL erfolgte anhand des bereits in den vorangegangenen Verfahren verwendeten Kostenmodells für das Anschlussnetz des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) sowie der von der Telekom eingereichten Kostenunterlagen.
Im Rahmen der umfangreichen Prüfungen hat sich gezeigt, dass seit der letzten Entscheidung vor zwei Jahren die Tiefbau- und Kupferpreise, die maßgeblich in die Kalkulation des Investitionswertes für die TAL eingehen, gestiegen sind. Darüber hinaus ist die Zahl der kupferbasierten Festnetzanschlüsse weiter zurückgegangen, sodass sich auch die Stückkosten erhöht haben. Demgegenüber ist der aktuelle Trend, mit der Technik von den Hauptverteilern in die Kabelverzweiger vorzurücken und diese anstelle von Kupferkabeln mit Glasfaserleitungen anzubinden, berücksichtigt worden. Durch die Erschließung der Kabelverzweiger lassen sich deutlich höhere Bandbreiten realisieren. Infolge dieses Trends ist damit zu rechnen, dass die kupferbasierten Kabel vom Hauptverteiler bis zum Kabelverzweiger („Hauptkabel“) kürzer und die Kupferkabel vom Kabelverzweiger bis zum Endkunden ("Verzweigerkabel") zeitlich länger genutzt werden. Infolgedessen wurde die Abschreibungsdauer für das Hauptkabel gesenkt und für das Verzweigerkabel erhöht. Dieser Effekt führt bei der Kabelverzweiger-TAL im Gegensatz zur Hauptverteiler-TAL trotz insgesamt höherer Investitionskosten zu einer Absenkung sowie einem größeren Preisabstand zwischen diesen beiden Varianten als bisher.
Neben den Entgeltvorschlägen für die TAL-Überlassungsentgelte hat die Bundesnetzagentur heute auch neue Entgelte ab dem 1. Juli 2013 für den Zugang von Wettbewerbern zur Anschlussinfrastruktur der Telekom bekannt gegeben. Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz in einem Multifunktionsgehäuse – das sind spezielle Kabelverzweiger, in die auch aktive Technik eingebaut werden kann – soll künftig 107,23 Euro betragen statt bisher 132,42 Euro. Dieser Preis bildet die Ausgangsgröße für die Aufteilung unter sämtlichen Nutzern eines Multifunktionsgehäuses einschließlich der Telekom, so dass ein Wettbewerber alleine maximal die Hälfte des Betrags zu entrichten hat; bei der Nutzung eines Multifunktionsgehäuses durch drei Unternehmen muss dann lediglich ein Drittel usw. bezahlt werden. Sofern Wettbewerber für die Anbindung eines Kabelverzweigers auf ein Kabelleerrohr der Telekom zurückgreifen, sollen sie dafür wie bisher monatlich 0,09 Euro pro Meter zahlen. Die Anbindung eines Kabelverzweigers mit unbeschalteter Glasfaser soll künftig 66,75 Euro im Monat kosten statt bisher 69,22 Euro.
Die beiden heute bekannt gegebenen Entscheidungsentwürfe werden am 10. April 2013 im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht dann Gelegenheit, bis zum 24. April 2013 schriftlich Stellung zu nehmen. Anschließend werden die Entscheidungsentwürfe der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die EU Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen die Entscheidungen äußert, können sie rechtzeitig ab dem 1. Juli 2013 endgültig in Kraft treten.
stanleys hat geschrieben:Das Lob kommt doch schon vom VATM
Bundesnetzagentur beschließt höhere Miete für die Teilnehmeranschlussleitung
VATM: Breitbandausbau wird mit zusätzlichen Kosten in Millionenhöhe belastet
Köln, 28.03.2013. Die investierenden Unternehmen verlieren durch die Entscheidung, die Miete für die Teilnehmeranschlussleitung vom Hauptverteiler bis zum Kabelverzweiger um 49 Cent zu erhöhen, Millionen Euro. Anreize werden nicht ausreichend gesetzt. Die Telekom gewinnt Millionen für ihren eigenen Breitbandausbau in den ohnehin bereits gut versorgten wettbewerbsintensiven Regionen, wo dieses TAL-Stück besonders wichtig ist. Für die Kunden auf dem Land und für die ambitionierten Breitband-Ziele der Bundesregierung ist dies ein ganz schwarzer Tag", so das erste Fazit von VATM-Präsident Peer Knauer zur heutigen Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA). Sie hat bekannt gegeben, dass sie den monatlichen Mietpreis für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) insgesamt von 10,08 auf 10,19 Euro erhöht. Für die Strecke vom großen Knotenpunkt Hauptverteiler (HVt) bis zum Kabelverzweiger (KVz), dem grauen Kasten am Gehwegrand, steigt das Monatsentgelt von 2,91 auf 3,40 Euro, vom KVz bis zum Endkunden sinkt es von 7,17 auf 6,79 Euro. Die Monatsentgelte für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) werden von den Wettbewerbern an die Telekom für die Bereitstellung der so genannten letzten Meile bis zum Endkunden bezahlt und von der Bundesnetzagentur festgelegt.
Der Preiserhöhung für mehr als neun Millionen angemietete TAL-Anschlüsse am Hauptverteiler steht eine marginale Senkung für nur rund 140.000 gemieteter TALs am KVz gegenüber. Das bedeutet eine drastische Belastung des Wettbewerbs und der Infrastrukturinvestoren in Höhe von rund 37 Millionen Euro im Genehmigungszeitraum und eine Entwertung der Investitionen der Unternehmen, die Glasfaser bis zum Hauptverteiler gebaut haben. Da praktisch alle ausbauenden Unternehmen auch auf die überteuerte HVt-TAL angewiesen sind, wird deren Investitionskraft weiter geschwächt.
„Dem steht eine Entlastung von lediglich rund 1,9 Millionen Euro in drei Jahren gegenüber. Bei einem erforderlichen Investitionsvolumen im zweistelligen Milliardenbereich in den weiteren Breitbandausbau wird eine Senkung um 38 Cent pro Teilnehmeranschlussleitung keinerlei neue Impulse auslösen und eine Riesenchance vertan“, kritisiert VATM-Präsident Peer Knauer: „Die Erhöhung der HVt-Miete um einen zweistelligen Millionenbetrag ist eine unerklärliche Kehrtwende weg von der Planungssicherheit für Investoren.“
Die Begründung ist kaum mehr nachvollziehbar: Statt realer Kosten, wie vom VATM nachdrücklich seit Jahren gefordert, werden fiktive Wiederbeschaffungswerte für abgeschriebene uralte Kupferleitungen angesetzt. Statt dann aber fiktive z. B. durchschnittliche langjährige Kostenpositionen einzupreisen, werden tatsächliche Kostenentwicklungen, etwa Kupfer- und Tiefbaupreise, mit einem fiktiven nicht stattfindenden Kupferkabelausbau statt preiswerterer Glasfaser vermischt, was die Kosten nochmals nach oben treibt. Branchenexperten gehen davon aus, dass ein betriebswirtschaftlich angemessener Preis mindestens 30 Prozent unter den jetzigen Entgelten liegen müsste.
Aber es wird noch absurder, kritisiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner: „Die fiktiven Kosten, so die Bundesnetzagentur, stiegen auch deshalb, weil sich wegen der drohenden zukünftigen Glasfasernutzung die Nutzungsdauer des - nur fiktiv neu eingebauten - Kupfers schließlich verkürze. In der Realität verkürzt und verteuert sich aber nichts, weil jedes Unternehmen entweder Abschreibungswerte für bestehende alte Kupferkabel berechnet oder den Neubau zukunftssicher in Glas ausführen würde. Die BNetzA berechnet also zu Lasten der Wettbewerber die Kosten für eine technische und wirtschaftliche Fehlinvestition.“
Die Berechnung von Abschreibung oder Glasfaserausbau hätte in jedem Falle eine deutliche Kostensenkung zur Folge. Grützner: „Die wäre zur Verringerung der bestehenden Wettbewerbsverzerrung auch dringend notwendig, weil die Wettbewerber - Telekom und Kabelnetzbetreiber - keine Wettbewerbsnachteile durch eine fiktiv teure TAL haben und mit Niedrigpreisen die Kunden abjagen. Und hier setzt die BNetzA noch einen drauf: Aufgrund dieser nun noch verschärften Wettbewerbsverzerrung sinkt seit langem die Zahl der angemieteten TALs. Sinkende TAL-Anschlusszahlen verteuern aber, so der Regulierer, in der Realität zusätzlich die "Stückkosten" pro TAL. Die konsequente Mischung mit den fiktiven Neubaukosten führt daher zu noch höheren Miet-Preisen, damit zu weiterer Schwächung des Wettbewerbs, sinkenden TAL-Anschlusszahlen und immer weiter steigenden fiktiven Kupfer-Neubaukosten. Ein Zirkelschluss der die Wettbewerbsfähigkeit der ganzen Branche aufs Spiel setzt.“
„Unter solchen investitionsfeindlichen Rahmenbedingungen sind die Breitbandziele des Bundes wohl auch eher nur noch fiktiv erreichbar“, unterstreicht VATM-Präsident Knauer. Die Folgen für Investitionen und weitern Breitbandausbau in Deutschland sind aus Sicht des VATM gravierend: Die Telekom hat bereits angekündigt, vornehmlich in den Städten auszubauen und erhält hierfür zusätzliche Millionen. Unternehmen, die nur in Glasfaserausbau bis ins Haus ohne TAL-Miete investieren, profitieren in der Theorie. In der Praxis setzen aber die Kabelnetzbetreiber die Niedrigpreise. Daher haben künstlich hohe Vorproduktpreise heute in Wahrheit keine Schutzfunktion mehr gegen drohenden Preisverfall und können damit keinerlei Investitionsanreiz auslösen. „Praktisch alle Unternehmen, die auch auf dem Land ausbauen, sind von einem TAL-Preis abhängig, der nicht politisch - fiktiv - gesetzt wird, sondern den Marktrealitäten entspricht“, unterstreicht Knauer.
„Wir hätten selbst auf Basis europäischer Durchschnittspreise und den Vorgaben der EU für deutlich unter neun Euro für die gesamte TAL-Länge kommen müssen“, so Knauer. Bei schätzungsweise rund 9,5 Millionen vermieteten TAL und insgesamt weit mehr als einer Milliarde Euro Mietzahlungen an den Ex-Monopolisten pro Jahr bedeute das heutige Preisniveau überhöhte Belastungen in Höhe von jährlich rund 140 Millionen Euro nur für die Anmietung der Leitung - und entsprechende Wettbewerbsnachteile.
Sogar die europäischen Verbraucherschützer hatten gegen die geltenden künstlich hohen TAL-Preise protestiert. Sie hatten sich mit einem Schreiben an die EU-Kommission gewandt. Zu Recht kritisieren sie, dass hohe Entgelte nachweislich nicht zu einem flächendeckenden Ausbau beigetragen haben. Mit den künstlich hohen Vorproduktpreisen sollten Investitionen der Kabelnetzbetreiber und der Unternehmen, die Glasfaser bis zum Haus und zur Wohnung (FTTB/FTTH) ausbauen, angeregt werden. „Wir müssen endlich erkennen, dass diese Strategie bei der vor uns liegenden politischen Herausforderung nicht mehr hilft, sondern schadet. Statt rund 80 Milliarden Euro über Jahrzehnte in den Ausbau bis zum Haus/zur Wohnung zu stecken, müssen wir erst versuchen, den zehn Mal billigeren Ausbau bis zum Kabelverzweiger zu schaffen, wenn wir die Ziele der Bundesregierung ernst nehmen“, so Knauer.
Der VATM appelliert nachdrücklich dafür, die Rahmenbedingungen investitionsfreundlich zu gestalten - und zwar nicht für einzelne Vorzeigeobjekte, Leuchttürme und Stadtzentren, sondern für alle Bürger auch außerhalb der Ballungsgebiete. „Es kann nicht sein, dass die Bürger länger über hohe Preise die Zeche zahlen, mit Steuergeldern großzügig finanzierten Subventionstöpfen oder gar Universaldienstverpflichtungen, die ausschließlich die zu hohen Kosten auf die Kunden weiter verteilt. Wir fordern die BNetzA dringend dazu auf, wenigstens schrittweise und in einem offenen Dialog mit den Marktteilnehmern moderne investitionsfördernde Regulierungsmaßstäbe zu entwickeln und über geeignete Migrationsschritte die völlig veralteten Berechnungsmethoden zu ersetzen, um damit im Rahmen europäischer Harmonisierungsbestrebungen angemessene Absenkungen der TAL-Miete herbeizuführen.“
TAL-Runde 2013: Bundesnetzagentur setzt zwiespältiges Signal
Die Deutsche Telekom hat Anfang des Jahres bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) ihren Antrag auf eine rund 25-prozentige Erhöhung der Entgelte für die Nutzung der Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) eingereicht. Heute gab die Regulierungsbehörde ihre Entscheidung bekannt: Der Mietpreis zum Hauptverteiler (HVt) wird ab dem 1. Juni 2013 angehoben – von 10,08 Euro auf 10,19 Euro (netto). Die Monatsgebühren für die allerletzte Meile zum Kabelverzweiger (KVz) werden von 7,17 Euro auf 6,79 Euro (netto) gesenkt. Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) hatte von der Behörde eine deutliche Reduzierung aller TAL-Varianten gefordert, um mehr Investitionsanreize für den kostenintensiven Breitbandausbau zu schaffen – vor allem im ländlichen Raum.
Die BNetzA hat dem Infrastruktur-Wettbewerb einen Dämpfer verpasst. Alle zwei Jahre beantragt die Deutsche Telekom bei der Regulierungsbehörde, die Mietpreise der letzten Meile – die Verbindung zwischen Kabelverzweiger (KVz) beziehungsweise Hauptverteiler (HVt) und Wohnung – deutlich anzuheben. Dieses Mal sollten die TAL-Preise nach Wünschen der Telekom um rund 25 Prozent steigen. Nachdem die Regulierungsbehörde in den letzten Runden die Entgelte für die HVt-TAL marginal reduziert hat, vollzieht sie nun eine Kehrtwende und kommt dem Ex-Monopolisten entgegen. Der BREKO hatte sich hingegen stets für eine deutliche Absenkung der HVt-TAL ausgesprochen. Das Ergebnis: Der Monatspreise für die Anmietung der Leitungen des HVt wird von 10,08 Euro auf 10,19 Euro (netto) raufgesetzt. Mit der Anhebung gehen wichtige Investitionsmittel für die kostenintensive Glasfaserverlegung verloren – vor allem im ländlichen Raum. Dort zählt jeder Cent.
Die im Gegenzug vorgenommene Absenkung der KVz-TAL von 7,17 Euro auf 6,79 Euro (netto) wiegt diesen Nachteil jedoch nicht auf. Grund: Die Investitionsmittel, um Glasfaser zum KVz zu verlegen und von der Absenkung der KVz-TAL zu profitieren, müssen am HVt verdient werden. Das wird nach dieser Entscheidung für die City- und Regional-Carrier deutlich schwieriger.
„Die BNetzA hat die Chance verpasst, eindeutige Investitions-Impulse für den Breitbandausbau der Wettbewerber zu setzen. Eine deutliche Absenkung der TAL-Preise wäre nämlich das beste Investitionsprogramm für den dringend erforderlichen Breitbandausbau in der Fläche. Damit ist die Entscheidung zunächst keine gute Nachricht für Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere, weil die für den Ausbau erforderlichen Mittel nicht in größerem Maße bei den Unternehmen bleiben, die wirklich investieren, sondern beim Ankündigungsweltmeister Deutsche Telekom“, sagt Stephan Albers, Geschäftsführer des BREKO.
Die neuen Entgelte greifen ab dem 1. Juli 2013. Zwar hat die Deutsche Telekom ihre Forderungen nicht im vollen Umfang durchsetzen können, durch die Anhebung der HVt-TAL wird der so wichtige Breitbandausbau der Wettbewerber dennoch gebremst. Allerdings ist das letzte Wort hierzu noch nicht gesprochen. Die Entscheidung muss noch der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Diese peilt mittelfristig einen Entgelt-Korridor von 8 bis 10 Euro für die HVt-TAL an. Von diesem Korridor bewegt sich die BNetzA mit der Entscheidung weg.
Was die Entgelt-Absenkung bezüglich der KVz-TAL für die Wettbewerber am Ende wert ist, hängt maßgeblich von einer weiteren Entscheidung ab, die die Regulierungsbehörde kurzfristig zum Thema Vectoring treffen muss. Auch hier hatte der Ex-Monopolist einen entsprechenden Antrag eingereicht und den exklusiven Einsatz der innovativen Breitbandtechnik für sich reklamiert. Der BREKO kontert hier ebenfalls seit Monaten und setzt alles daran, dass die Technik wettbewerbskonform und diskriminierungsfrei eingesetzt werden kann. Ansonsten würde der Infrastruktur-Wettbewerb beendet und der ehemalige Staatskonzern hätte seine Monopolstellung zurückerlangt.
Zwischen IST und SOLL: Festlegungsrunde der TAL-Entgelte
Ab 1. Juli 2013 sieht die BNetzA eine Erhöhung der Preise für die entbündelte Teilnehmeranschlussleitung (TAL) vor - von gegenwärtig 10,08 Euro (netto) auf 10,19 Euro (netto) am Hauptverteiler (HVt). Dabei hat das Beratungsunternehmen SBR Juconomy, das vom Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) beauftragt wurde, die maximale Entgelt-Höhe von 7,20 Euro konstatiert - angelehnt an der geplanten EU-Preisregulierung. Damit Investitionsanreize beim ländlichen Breitbandausbau geschaffen werden, ist eine spürbare Absenkung der TAL-Kosten für die City-Carrier notwendig. Die jüngste Entscheidung der BNetzA, die monatlichen Preise am Schaltverteiler geringfügig zu reduzieren, führt im Gesamt-Komplex TAL-Entgelte zu keinem relevanten Investitionsschub, zumal diese Absenkung durch die gleichzeitige massive Erhöhung anderer Entgelte mehr als aufgezehrt wird. Zudem wären für eine Ausweitung des bewährten Schaltverteilerkonzepts weitere Rahmenbedingungen, wie die Aufhebung der 1-Mbit/s-Grenze, von Nöten.
„Die Erhöhung der TAL-Entgelte am HVt ist äußerst kritisch für den weiteren Breitbandausbau in Deutschland, insbesondere dann, wenn deutlich wird, dass der Netto-Preis unter Berücksichtigung alle relevanten Faktoren eigentlich bei höchstens 7,20 Euro liegen darf“, äußert sich Ralf Kleint, Präsident des BREKO, zur Veröffentlichung des Gutachtens. Stephan Albers, Geschäftsführer des Verbandes, ergänzt: „Jede Erhöhung bedeutet ein Dämpfer für die Investitionsbereitschaft der City- und Regional-Carrier. Da nützt auch nichts der im Gegenzug reduzierte Netto-Mietpreis am Kabelverzweiger (KVz), der von der BNetzA vorgeschlagen wurde – von 7,17 Euro auf 6,79 Euro. Denn um von der Absenkung profitieren zu können, damit Glasfaser am KVz gelegt werden können, müssen die Investitionsmittel zunächst am HVt verdient werden. Und die HVt-TAL ist ein wesentliches Invest und hätte entsprechend gesenkt werden müssen.“ Auch jüngste Entscheidung der BNetzA, die Überlassungsentgelte am Schaltverteiler zu reduzieren - von 8,01 Euro (netto) auf 7,71 Euro (netto) haben keinen Mehrwert für die City-Carrier. Im Gegenteil: Durch die gleichzeitige drastische Erhöhung der Entgelte für die Übermittlung der notwendigen Planungsinformationen (Netzinfrastrukturskizze) wird der Ausbau der gerade für die Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum wichtigen Schaltverteiler massiv erschwert und mit deutlich höheren Kosten verbunden. Ein weiteres Hindernis um die Datengeschwindigkeit in ländlichen Regionen zu verbessern, stellt die Beschränkung dar, nach der Schaltverteiler nur in Gebieten mit einer Versorgung von unter 1 MBit eingesetzt werden dürfen. Schließlich fehlen als Folge der Erhöhung des HVt-TAL-Entgeltes auch für den Ausbau von Schaltverteilern wichtige Investitionsmittel.
Schon im letzten Jahr hatte die EU Kommission ihre Vorschläge für eine Neugestaltung der Preisregulierung in Europa unterbreitet. Zwar ist die Empfehlung der EU Kommission noch im Entwurfsstadium, sie wird aber in Kürze in Kraft treten. Mit diesen neuen Vorgaben der EU-Kommission sollte eine Trendwende zu mehr Investitionen in Infrastruktur in Europa eingeläutet werden. Um dies zu erreichen, schlägt die EU Kommission unter anderem vor, die Ist-Kosten für Tiefbauinvestitionen bei der Preisregulierung zu berücksichtigen. Da diese Investitionen in Telekommunikationsnetzen seit langem abgeschrieben sind, führen die neuen Vorgaben der EU-Kommission zu einer Absenkung der Entgelte. Darüber hinaus sollen auch die modernsten Netze als Grundlage für die Kostenberechnungen herangezogen werden, was ebenso zu einer Absenkung führt.
Als die Bundesnetzagentur die Entgelte für die TAL-Vorleistungsprodukte für den Zeitraum ab 1. Juli 2013 in diesem Frühjahr ermittelte und daraufhin die nationale Konsultation und die internationale Koordinierung begann, hatte sie die Pläne aus Brüssel nicht beachtet und eine Erhöhung angeordnet. Wie das Gutachten von SBR Juconomy Consulting AG belegt, hätten aber die Preise um circa 3 Euro (netto) auf maximal 7,20 Euro (netto) abgesenkt werden müssen, um den EU-Vorgaben zu entsprechen. Ernst-Olav Ruhle, CEO bei SBR Juconomy Consulting stellt fest, dass „die Kosten anhand der Umstellung auf tatsächliche Tiefbaukosten und moderne Technologien bei der Bewertung um ca. 30 Prozent niedriger sind, als die BNetzA ermittelt hat. Die von der Regulierungsbehörde ermittelten überhöhten Preise schaden nicht zuletzt auch den Endkunden.“
Aus Sicht der Studienautoren und des BREKO ist es daher erforderlich, dass die BNetzA eine Neubewertung und Berechnung vornimmt, um sich im harmonisierten EU-Rahmen zu bewegen.
Bundesnetzagentur gibt endgültige Genehmigung der Entgelte für die "letzte Meile" bekannt
Die Bundesnetzagentur hat heute ihre endgültige Entgeltgenehmigung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sog. "letzten Meile", der Telekom Deutschland GmbH bekannt gegeben.
Danach gilt ab dem 1. Juli 2013 ein Entgelt in Höhe von 10,19 Euro monatlich für die Anmietung der TAL am Hauptverteiler durch Wettbewerber. Für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger (KVz) müssen Wettbewerber künftig 6,79 Euro an die Telekom zahlen; bisher waren es 7,17 Euro.
Der Entscheidungsentwurf für die neuen TAL-Entgelte war bereits Ende März diesen Jahres veröffentlicht worden (siehe Pressemitteilung vom 28. März 2013).
Anschließend wurde ein nationales Konsultationsverfahren durchgeführt und der Entgeltvorschlag der EU-Kommission zur Stellungnahme übersandt. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen. Die EU-Kommission hat keine ernsthaften Bedenken gegen die vorgeschlagenen TAL-Überlassungsentgelte geäußert, sodass diese nun pünktlich mit dem Ablauf der bisherigen Entgelte am 1. Juli 2013 in Kraft treten können.
Die Genehmigung der neuen Entgelte ist bis zum 30. Juni 2016 befristet.
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