
vauwe hat geschrieben:governet,
hast Du einen Link auf den Status der Petition? Da die Petition nicht als öffentliche Petition angenommen wurde, erscheint sie natürlich nicht auf der Liste der öffentlichen Petitionen.
Ich täte gerne mal Infos zum Status (z.B. Anzahl der Zeichner) haben, leider nur finde ich die auf den Seiten des Petitionsausschusses nicht.
Nach der vorläufigen Schlussfolgerung der Kommission zum Breitband-Internetzugang nutzt
derzeit nur eine kleine, wenngleich rasch wachsende Minderheit europäischer Verbraucher
diese Dienste. Die tatsächliche Pro-Kopf-Nutzung zeigt, dass das Kriterium der Nutzung
durch die „Mehrheit der Verbraucher“ nicht erfüllt ist7. Daher waren die Voraussetzungen für
eine Einbeziehung von Breitbanddiensten in den Umfang des Universaldienstes nicht erfüllt.
Es gibt keine neuen Gründe, die dafür sprechen würden, von der
Schlussfolgerung abzurücken, dass weder der Mobilfunk noch die Breitbandkommunikation
gegenwärtig die Voraussetzungen für eine Einbeziehung in den Universaldienst erfüllen.
Im Oktober 2005 hatten 11,5% der EU-Bevölkerung einen festen Breitbandanschluss. Der Anstieg von 6,5 % Mitte 2004 (Angabe in der Mitteilung vom Mai 2005) rechtfertigt keine Änderung der Analyse der Kommission.
Bo hat geschrieben:euere aktion steht als NEWS auf teltarif.de. habe meine gerade abgeschickt.
Ihre Eingabe vom 20. Mai 2006
Sehr geehrter Herr XXXX,
zum Verfahren mit Ihrer Eingabe teilen wir Folgendes mit:
Der Ausschussdienst des Petitionsausschusses hat hierzu eine BeschlussÂempfehlung vorbereitet und den Berichterstattern des Ausschusses zur EntscheiÂdung zugeleitet. Damit befindet sich Ihre Petition bereits in der parlamentarischen Prüfung.
Die zum Thema Ihrer Petition von anderen Einsendern als öffentliche Petition eingereichten Eingaben werden nach der Geschäftsordnung und den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zusammen mit Ihrer Petition als Massenpetition (hohe Anzahl wortgleicher
Petitionsschreiben) zusammengefasst.
Eine Massenpetition wird als eine Petition geführt und bearbeitet; die Petitionsschreiben als solche werden gesammelt und zahlenmäßig erfasst, wobei eine weitere Benachrichtigung der Absender über den Ausgang des Verfahrens unterbleibt.
Das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung des Petitionsinhalts wird dann der aus der Massenpetition erkennbar oder vermuteten Kontaktadresse übermittelt oder falls eine Kontaktadresse nicht feststellbar ist, in Form einer öffentlichen BekanntÂmachung (z. B. Bundesanzeiger) vorgestellt, wobei die Parlamentarier des PetitionsÂausschusses im Einzelfall die Form der öffentlichen Bekanntmachung festlegen. Denkbar ist aber auch eine Veröffentlichung im Internet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
--
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/xxxxxx
Fax: 030/xxxxxx
Antworten bitte an
xxx@xxx.xx
barty hat geschrieben:Ja der Text kam per Post, hab´ die Nachricht auch heute reinbekommen.
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