Gestern sind die Informationsveranstaltungen in den Landkreisen angelaufen : Infos zu den Terminen auf unserer Webseite unter Termine (
http://www.thueringen-online.de/index.php?id=300)
Heute sind wir in Saalfeld-Rudolstadt.
Einige Highlights aus der Richtlinie:
- keine Einwohnergrenze ; auch Randorte von Großstädten sind förderfähig (im Gegensatz zu GAK)
- Projektzusammenschlüssen mehrerer Gemeinden nach ThKGG sind besonders förderfähig (Priorität des Ausbaus - "Netz vor Insel") und können ggf. bis zu 90% Förderung erhalten.
- Aufgreifschwelle für Private Nutzung: 2 MBit/s - Jede Gemeinde/Projektverbund die/der nicht flächendeckend mit MINDESTENS 2 MBit/s versorgt ist.
- Aufgreifschwelle für Unternehmen: 30 MBit/s symmetrisch, bei nachgewiesenem Bedarf (mindestens 3 Unternehmen in räumlichem Zusammenhang)
- sehr weit gefasste Unternehmensdefinition gemäß EU. Alle, auch nichtgewerblichen, Unternehmen fallen darunter (im Gegensatz zur GRW).