spokesman hat geschrieben:problematisch ist dabei zudem, dass wir nun nicht wissen ob weitere Aktionen vorbereitet werden sollen oder eben nicht.
Meinst du damit jetzt von der Politik?
(Oben habe ich noch etwas hinzugefügt)
spokesman hat geschrieben:problematisch ist dabei zudem, dass wir nun nicht wissen ob weitere Aktionen vorbereitet werden sollen oder eben nicht.
25.11.2011 - Pressemitteilung - Landesportal Hessen: Wirtschaftsminister wirbt im Bundesrat für hessische Strategie hat geschrieben:Posch: Breitbandausbau braucht keinen Zwang
Hessens Wirtschaftsminister Dieter Posch hat am Freitag im Bundesrat vor einem Zwang zum Universaldienst bei der flächendeckenden Breitbandversorgung gewarnt.
„Eine gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsunternehmen für einen Universaldienst würde den Aufbau zukunftsfähiger Hochgeschwindigkeitsdatennetze der nächsten Generation behindern. Er könnte allenfalls eine Grundversorgung sicherstellen, aber dies lässt sich auch einfacher erreichen, wie Hessen gezeigt hat“, so die Auffassung von Minister Posch anlässlich der Debatte über die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. Auch die EU-Kommission hatte am 23.11. veröffentlicht, dass eine Änderung des Universaldienstes unverhältnismäßige Belastungen für die Marktakteure mit sich bringen oder Verwerfungen am Markt verursachen würde. Daher sieht auch die EU-Kommission von einer grundsätzlichen Änderung der bisherigen Regelungen ab.
„Eine Universaldienstverpflichtung mit festgelegter Bandbreite verunsichert etablierte und neue Akteure im Telekommunikationsmarkt und behindert damit Investitionen“, argumentierte der Minister. „Der Breitbandausbau in Deutschland erfordert sichere Rahmenbedingungen und Leitplanken. Wir können und sollten es uns nicht leisten, mit der Diskussion noch einmal bei „Null“ anzufangen.“ Posch sprach sich für eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern über das Vorgehen beim Ausbau der auf kommende Anforderungen ausgelegten Hochgeschwindigkeitsnetze aus.
Dem Entwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes bescheinigte Posch Augenmaß und Ausgewogenheit: „Die grundlegende Regulierungssystematik im Telekommunikationsmarkt, die sich in Deutschland zweifellos bewährt hat, wird beibehalten; dies stellt einen maßgeblichen Baustein für Kontinuität und Planungssicherheit dar. Eine faire Risikoteilung zwischen Investor und dem Nutzer wird bei Netzen der nächsten Generation nun in der Entgeltregulierung verankert. Das Land Hessen erwartet, dass die sich hieraus ergebenden Chancen für die Telekommunikationsanbieter künftig im Sinne eines marktgetriebenen Breitbandausbaus genutzt werden können.“
Hessen fördert den Breitbandausbau mit Beratung, organisatorischer Unterstützung und finanziellen Zuschüssen. Ende 2011 soll die flächendeckende Grundversorgung erreicht sein, bis 2014 sollen mindestens 75 Prozent der Haushalte Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s. – sogenannte Hochgeschwindigkeitsanschlüsse - nutzen können.
heise online - Bundesrat erhebt Einspruch gegen neues Telekommunikationsgesetz hat geschrieben:[...]
Schon abgezeichnet hatte sich, dass sich die Länder entgegen der Erwartungen von Netzpolitikern auch der schwarz-gelben Koalition nicht für einen Breitband-Universaldienst stark machen würden. Die von der Opposition und Teilen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geforderte Verpflichtung für Provider, alle Haushalte mit einem schnellen Internetzugang zu versorgen, ist so zunächst vom Tisch. Die Länder wollen erst abwarten, inwiefern die in die Reform vom Bundestag eingefügten Anreize und Maßnahmen zum Breitbandausbau greifen.
Der federführende Wirtschaftsausschuss empfiehlt die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel, dass mögliche weitere Erlöse aus der
Versteigerung von Funkfrequenzen aus Frequenzbereichen, die bislang nicht dem Rundfunkdienst zugewiesen waren, nach der Entschädigung Berechtigter -zweckgebunden für den flächendenkenden Hochgeschwindigkeitsbreitbandausbau und hier insbesondere für die Schaffung passiver Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden.
Meester Proper hat geschrieben:25.11.2011 - Pressemitteilung - Landesportal Hessen: Wirtschaftsminister wirbt im Bundesrat für hessische Strategie hat geschrieben:Posch: Breitbandausbau braucht keinen Zwang
Hessens Wirtschaftsminister Dieter Posch hat am Freitag im Bundesrat vor einem Zwang zum Universaldienst bei der flächendeckenden Breitbandversorgung gewarnt.
bkt hat geschrieben:Der ist doch auch FDP. Also was habt Ihr erwartet ???
Portel.de - Universaldienst: Bundesregierung soll bei TKG-Novelle nachbessern hat geschrieben:Universaldienst: Bundesregierung soll bei TKG-Novelle nachbessern
Machnig: Anspruch auf Breitbandausbau gesetzlich regeln
Erfurt, 28.11.11 - Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig hat sich für einen gesetzlichen Anspruch auf eine Grundversorgung mit schnellem Internet ausgesprochen.
Dafür solle die sogenannte Universaldienstverpflichtung im Telekommunikationsgesetz (TKG), die den Anspruch auf einen eigenen Telefonanschluss festlegt, auch auf Breitbandanschlüsse ausgeweitet werden, sagte Machnig im Vorfeld der morgigen Bundesratssitzung in Berlin. Dort steht die von der Bundesregierung vorgeschlagene Novellierung des TKG zur Diskussion. Machnig kritisierte, dass sich die schwarz-gelbe Koalition nicht auf eine solche Verpflichtung habe einigen können, obwohl viele Bundesländer und auch große Teile der CDU ihre Unterstützung signalisiert hätten. „Offensichtlich ist die Koalition am Ende doch vor den Lobbyinteressen der großen Telekommunikationsunternehmen eingeknickt“, sagte er.
Der Minister setzt nun darauf, dass der Bundesrat diese Novellierung zunächst stoppen und den Vermittlungsausschuss anrufen wird. „Das wäre die Chance, das Thema Universaldienst bei Internetanschlüssen noch einmal neu aufzurollen“, so Machnig, der zugleich stellvertretender Vorsitzender des Beirats der Bundesnetzagentur (BNA) ist, zu deren Aufgaben auch die Regulierung des Telekommunikationsmarkts gehört. „Die Versorgung mit schnellem Breitband ist ein Stück Daseinsvorsorge und hat große Bedeutung für die Entwicklung gerade des ländlichen Raums“, sagte Machnig. Mit der Festschreibung des Universaldiensts sollten die großen Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden, ab 2013 eine Mindestversorgung in diesem Bereich sicherzustellen.
Thüringen strebt bis zum Jahr 2015 eine flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen (Übertragungsrate: mindestens 2 MBit) an. Derzeit liegt die Breitbandabdeckung in Thüringen bei ungefähr 80 Prozent. „Um die verbleibende Lücke zu schließen, müssen wir alle Möglichkeiten nutzen“, sagte Machnig. Mit dem „Masterplan Breitband“ habe die Landesregierung dafür einen realistischen Fahrplan vorgelegt, der u.a. ein eigenes Landesprogramm Breitband und die Nutzung der LTE-Technologie umfasst.
Eine gesetzliche Verpflichtung für eine Grundversorgung mit Internetanschlüssen könne den Breitbandausbau aber noch zusätzlich beschleunigen, machte der Minister deutlich. So sei die Versteigerung der LTE-Lizenzen zwar mit klaren Ausbauzielen gekoppelt worden, allerdings endeten diese Auflagen bei einer Versorgung von mindestens 90 Prozent der Fläche. „Es bleibt also eine Lücke von 10 Prozent, die immer schwerer zu schließen sein wird“, sagte Machnig. So gebe es Regionen, in denen sich bislang kein Unternehmen zum Ausbau entschließen konnte. „Für dieses Problem ist die Ausweitung des Universaldiensts auf Breitbandanschlüsse die richtige Antwort.“ Sie schaffe Rechts- und Planungssicherheit und konzentriere die Ressourcen zunächst auf eine gleichmäßige Grundversorgung. (lw)
Michael Siebel (SPD): Landesregierung soll Weg für Universaldienst frei machen
Der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Michael Siebel hat die Landesregierung aufgefordert, sich in den anstehenden Beratungen des Bundesrates zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für die Einführung des Breitbandanschlusses als Universaldienst einzusetzen. Damit würde der schnelle Anschluss aller Haushalte an das Internet gesetzlich verankert. Der Bundestag hatte die Neufassung des TKG Ende Oktober gegen die Stimmen der Opposition ohne diese Änderung beschlossen. Der Bundesrat hat gegen das Gesetz Einspruch eingelegt.
„Aus unser Sicht kann es nicht sein, dass die Bundesregierung dem Druck der Telekommunikationsbranche nachgibt und damit den Breitbandausbau im ländlichen Raum faktisch stoppt“, sagte Siebel am Montag in Wiesbaden. Diese Auffassung scheine bis heute auch die Hessische Landesregierung zu teilen. Mit der Liberalisierung des TK-Sektors sei ein Weg eingeschlagen worden, der den Breitbandausbau im ländlichen Raum deutlich vernachlässige. „Mit der Einführung eines Universaldienstes könnte dieser Fehlentwicklung entgegengesteuert werden“, so Siebel.
governet hat geschrieben:Michael Siebel (SPD): Landesregierung soll Weg für Universaldienst frei machen
Der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Michael Siebel hat die Landesregierung aufgefordert, sich in den anstehenden Beratungen des Bundesrates zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für die Einführung des Breitbandanschlusses als Universaldienst einzusetzen.
Kommt das nicht ein paar Tage zu spät? Oder wäre tatsächlich noch etwas zu ändern.
bkt hat geschrieben:So ist es. Das Thema ist vorerst gegessen. Der Antrag Thüringens zum UD hat jedenfalls nicht die notwendige Mehrheit gefunden und wurde daher schon im WiA "abgebügelt".
Matthias Machnig (Thüringen):
Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei diesem Gesetz geht es um die zentrale Basisinfrastruktur einer modernen Informations- und Wissensgesellschaft. Es geht um eine Technik, die für unsere Gesellschaft in sozialer, ökonomischer und kultureller Hinsicht von immer größerer Bedeutung ist. Immer mehr Bereiche sind auf das Internet angewiesen: E-Commerce, E-Business, E-Learning, E-Government, Onlineshopping, Telemedizin, Telearbeit und ähnliche Dinge.
Wir wissen, dass die Produktivität unserer Unternehmen in erheblichem Umfang von der Nutzung dieser Basisinfrastruktur abhängig ist. Die OECD geht davon aus, dass wir durch die Nutzung des Internets in den nächsten Jahren mit einem Produktivitätszuwachs im wirtschaftlichen Bereich von einem Drittel rechnen können. Zwischen 2009 und 2014 wird der Internet-Traffic um den Faktor 4,3 ansteigen.
Deutschland beginnt allerdings international Anschluss zu verlieren. Zwar haben wir heute 27,2 Millionen Breitbandanschlüsse, der Großteil aber, nämlich 7,6 Millionen, liegt bei unter 2 Mbit/s. Das ist nicht mehr der Standard, der in den nächsten Jahren von Bedeutung sein wird. Zumindest ist das die Voraussetzung
dafür, dass sich alle beteiligen und über das Internet unterschiedliche Felder und Funktionen abdecken können.
In Deutschland fehlt bedauerlicherweise eine verlässliche Datengrundlage. Die Bundesregierung hat einen Atlas vorgelegt, der aber nur in Teilen die Realität abbildet. Für mein Bundesland kann ich sagen: Wenn man 2 Mbit/s zur Messlatte macht, dann haben wir einen Abdeckungsgrad von gerade einmal 80 %. In den nächsten Jahren sind erhebliche Anstrengungen notwendig, um voranzukommen.
Wir müssen auch feststellen: Die Investitionen in den Breitbandausbau hinken deutlich hinter der internationalen Entwicklung her. Wir geben ein Siebtel dessen aus, was in den USA pro Kopf investiert wird, ein Drittel der Summe in Großbritannien und ein Viertel der Mittel in Finnland. Das zeigt deutlich: Wir sind nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Deswegen sind massive Anstrengungen notwendig.
Die Bundesregierung hat es im Übrigen versäumt, rechtzeitig einen Gesetzentwurf vorzulegen. Europarechtlich waren wir verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben bis Mai 2011 in nationales Recht umzusetzen.
Das Gesetz wird den Anforderungen in keiner Weise gerecht. Das will ich an ein paar Punkten deutlich machen:
Es enthält keine rechtliche Verpflichtung, einen Universaldienst einzuführen. Mit dem Universaldienst wäre verbunden, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger auf eine Mindestversorgung verlassen könnten. Diesem Wunsch sind Sie mit zum Teil dubiosen Argumenten nicht nachgekommen.
In diesem Kontext wird immer auf die LTE-Nutzung hingewiesen. LTE ist in der Tat eine wichtige technische Alternative. Ich will nur darauf aufmerksam machen: Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Shared Medium. Das heißt, es ist nicht sichergestellt, ob über LTE bestimmte Bandbreiten verfügbar sind, wenn viele Nutzer auf das Medium zugreifen. Der LTE-Ausbau soll im Übrigen nur bis zu 90 % der in Deutschland erforderlichen Abdeckungsquote realisieren. Was passiert mit den übrigen 10 %? Ich kann nicht nachvollziehen, dass dieses Thema trotz massiver Diskussionen, auch in den Koalitionsfraktionen, nicht aufgenommen worden ist.
Im Übrigen ist nicht sichergestellt – das hat der Bundesrat bereits im ersten Durchgang gefordert –, dass weitere Erlöse aus der Versteigerung von Funkfrequenzen für den flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsbreitbandausbau zur Verfügung gestellt werden. Das wäre aber notwendig, um eine moderne Basisinfrastruktur zu realisieren.
Ich hoffe, dass sich heute die Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausspricht. Auch wenn das Thema „Universaldienst“ in den Anrufungsgründen bislang nicht explizit vorgesehen ist, so hoffe ich doch sehr, dass wir im Vermittlungsausschuss eine Debatte über diese Frage führen. Das ist der einzige Weg, um eine flächendeckende Infrastrukturversorgung im Bereich Breitband sicherzustellen. Es ist eine zentrale Frage, was die ökonomische Entwicklung gerade in strukturschwachen Gebieten angeht. Wir dürfen nicht zu einer digitalen Spaltung in Deutschland kommen. – Herzlichen Dank.
Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister
für Wirtschaft und Technologie:
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schnelles Internet mit Breitband ist heute in der Tat so wichtig wie Strom- und Verkehrsnetze. Die Informations- und Kommunikationsnetze sind das Nervensystem unserer modernen Informationsgesellschaft.
Die enorme Innovationskraft der Informations- und Kommunikationstechnologien schafft Wachstumsimpulse und Beschäftigungszuwächse in nahezu allen Wirtschaftssektoren. In den vergangenen 15 Jahren gingen über 50 % des gesamten Produktivitätsanstiegs auf das Konto der IKT. Dieses Wachstumspotenzial wollen wir auch in Zukunft nutzen.
Die politische und öffentliche Debatte anlässlich der TKG-Novelle war deshalb zu Recht von dem Thema beherrscht, wie wir es schaffen, möglichst schnell und effizient den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen voranzutreiben und gleichzeitig eine gute Breitbandversorgung mit mindestens 1 Mbit/s in die Fläche zu bringen. Es ist von enormer Bedeutung, dass Bund und Länder gemeinsam die richtigen Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb setzen und diese zügig umsetzen. Mit einem Bündel von Maßnahmen verbessern wir die Bedingungen für Investitionen in neue Breitbandnetze.
Lassen Sie mich einige Eckpunkte streifen:
Zur Erhöhung der Planungssicherheit für potenzielle Investoren erhalten die Betreiber von Telekommunikationsnetzen im Falle des Auf- und Ausbaus von Zugangsnetzen der nächsten Generation von der Bundesnetzagentur Auskunft über die zu erwartenden regulatorischen Rahmenbedingungen.
Die Bundesnetzagentur wird dazu ermächtigt, Regulierungskonzepte in Form von Verwaltungsvorschriften zu veröffentlichen. Darin wird die Regulierungsstrategie der Bundesnetzagentur für einen vorab festgelegten Zeitraum beschrieben.
Die ausdrückliche Einbeziehung passiver, vorgelagerter Infrastrukturen wie Leitungsrohre und Masten in die Netzzugangsregulierung soll zu einer Stärkung
des Wettbewerbs führen.
Kooperationen und andere Risikobeteiligungsmodelle sind bei Regulierungsentscheidungen, z. B. bei der Festsetzung von Entgelten, künftig zu berücksichtigen. Damit wird den spezifischen Investitionsrisiken, die mit dem Aufbau von neuen Netzen verbunden sind, Rechnung getragen.
Mit dem Ziel, Synergien zu nutzen und damit die Ausbaukosten für die Unternehmen zu senken, wird auch der Zugang zu alternativen Infrastrukturen
erleichtert. Hierzu gehören Abwasserkanäle, Energieleitungen, Kabelkanäle in Straßen und vieles mehr.
Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen im Bundestag konnte zudem erreicht werden, dass bei Infrastrukturen des Bundes die Unternehmen, die moderne Glasfasernetze aufbauen wollen, künftig sogar einen Rechtsanspruch auf die Mitbenutzung von Bundesstraßen und der Infrastruktur der Deutschen
Bahn haben.
Mit einer neuen Befugnis für die Bundesnetzagentur, Informationen über Lage, Art und Verfügbarkeit aller Infrastruktureinrichtungen einschließlich Energie-
und öffentlicher Infrastrukturen anzufordern, kann der bestehende Infrastrukturatlas – Herr Minister Machnig, Sie haben ihn soeben angesprochen – weiter optimiert werden. Investoren können auf diese Informationen zugreifen. Vorhandene Potenziale können somit effizienter genutzt werden.
An dieser Stelle, meine Damen und Herren, richte ich einen Dank an den Bundesrat. Dem Vorschlag, kommunale Infrastrukturen in die Regelung einzubeziehen, ist die Bundesregierung gerne gefolgt. Das macht deutlich, dass Bund und Länder ein gemeinsames Interesse daran haben, den Breitbandausbau voranzutreiben.
Ein weiterer wichtiger Baustein hierzu ist sicherlich die Frequenzpolitik, die im Fokus der aktuellen Diskussion steht. Ich bin zunächst außerordentlich dankbar
dafür, dass es uns gemeinsam und sozusagen als Vorreiter in Europa gelungen ist, ehemals für den Rundfunk genutzte Frequenzen umzuwidmen und einer prioritären Nutzung für den flächendeckenden Breitbandausbau zuzuführen.
Der Ausbau mit der modernsten Mobilfunktechnik LTE schreitet zügig voran. Bereits in sechs Ländern haben die Unternehmen ihre Ausbauverpflichtungen
voll erfüllt. Schon heute, Herr Machnig, verfügen immerhin 99 % der deutschen Haushalte über einen Breitbandanschluss von mindestens 1 Mbit/s. Mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s sind inzwischen – dort ist ein starker Zuwachs zu erzielen; wir sind nicht mehr im Mittelfeld, wie Sie es soeben geschildert haben, Herr Machnig, sondern wir sind in die Spitzengruppe in Europa aufgerückt –
(Matthias Machnig [Thüringen]: Nein!)
gut 40 % aller Haushalte versorgt.
Der Großteil der in diesem Jahr erfolgten Lückenschließung geht auf den LTE-Ausbau zurück. Hierzu haben die Länder mit ihrer Bereitschaft, die Rundfunknutzung einiger Frequenzbereiche aufzugeben, maßgeblich beigetragen.
Auch wenn Sie mit dem gesamten Entscheidungsprozess zur sogenannten Digitalen Dividende im Detail nicht einverstanden sind, was die Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses verdeutlichen, dürfen wir die Erfolgsgeschichte, europaweit die Ersten zu sein, nicht durch kleinliche Detaildiskussionen verwässern.
Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass Sie strikt darauf achten, dass die berechtigten Rundfunkbelange der Länder auch im Rahmen der Telekommunikationspolitik, für die der Bund verantwortlich ist, Berücksichtigung finden. In der Praxis – so ist mein Eindruck – klappt die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern durchaus gut.
Der Bund hat die für den Rundfunk geforderten Frequenzkapazitäten bisher durchweg akzeptiert und die Länder auch im Rahmen der Störfallproblematik umfassend und frühzeitig eingebunden. Für potenzielle Störfälle ist im Hinblick auf den LTE-Ausbau eine finanzielle Entschädigung vorgesehen, auch wenn Sie den hierfür vorgesehenen Betrag vielleicht für zu niedrig halten. An dieser Stelle darf ich allerdings auch anmerken, dass nach Aussage der Bundesnetzagentur bisher kein einziger Störfall aufgetreten ist.
Wir sind insgesamt auf einem guten Weg, meine Damen und Herren. Die vorgenannten Verbesserungen der Rahmenbedingungen durch die TKG-Novelle und die vielen unterschiedlichen Maßnahmen der Breitbandstrategie sind erfolgversprechend. Zu den Maßnahmen gehören selbstverständlich unmittelbare finanzielle Zuwendungen, z. B. die Förderung von Festnetzprojekten in solchen Regionen, Herr Machnig, in denen private Investitionen nicht rentabel sein können. Die Bundesregierung ist bereit, die Fortführung bestimmter Förderprojekte wohlwollend zu prüfen.
Wir sollten deshalb die anstehende Diskussion in einem möglichen Vermittlungsverfahren auf die die Länder berührenden Kernfragen beschränken und uns nicht in langwierige formale, zum Teil auch rechtlich sehr komplexe Auseinandersetzungen, z. B. über die Universaldienstverpflichtung, begeben, die das gesamte Vorhaben gefährden können.
Am Beispiel des wichtigen Themas „Netzneutralität“ wird deutlich, dass die Bundesregierung durchaus bemüht ist, die Länder frühzeitig ins Boot zu holen. Eine diskriminierungsfreie, neutrale Datenübermittlung ist unverzichtbarer Baustein einer modernen Informationsgesellschaft.
Künftig kann die Bundesregierung auf aktuelle Entwicklungen mittels einer Rechtsverordnung reagieren. Selbstverständlich beziehen wir die Länder, aber auch den Bundestag mit ein. Die Verordnung bedarf daher der Zustimmung sowohl des Bundestages als auch des Bundesrates. Hieran wird deutlich, meine Damen und Herren, wie wichtig es ist, dass die berechtigten rundfunkpolitischen Belange der Länder rechtzeitig und in einem transparenten, offenen Dialog diskutiert und in dem Rechtsrahmen berücksichtigt werden können. Das gilt auch für die frequenzpolitischen Entscheidungen.
Ich darf Sie deshalb darum bitten, über den Gesetzesbeschluss zügig zu beraten und nicht in eine breitflächige Detaildiskussion einzusteigen. Wir sollten die Umsetzung der guten Ergebnisse, die beispielsweise – in der Öffentlichkeit viel beachtet – im Verbraucherschutz und im Datenschutz erreicht werden konnten, nicht unziemlich verzögern. Bund und Länder haben gemeinsam Interesse daran, den Breitbandausbau voranzutreiben. Mit dem novellierten Telekommunikationsgesetz können wir die Rahmenbedingungen entscheidend verbessern.
Der Bundestag hat sich aus vielerlei Gründen – Herr Machnig, Sie haben sie erwähnt – überdurchschnittlich viel Zeit für die Erörterung des Gesetzentwurfs genommen; das will ich offen sagen. Für eine weitere Verzögerung hätten die Bürger und die Wirtschaft – übrigens auch die EU-Kommission; darauf haben Sie ebenfalls hingewiesen – wenig Verständnis.
Mein abschließender Appell: Nehmen Sie Ihre Verantwortung für den zügigen Breitbandausbau in Deutschland wahr! Sorgen Sie für ein baldiges Inkrafttreten des TKG! – Vielen Dank.
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