In meinen Ortsnetz soll voraussichtlich ADSL 2 plus am 27.7.06 zur Verfügung stehen, auch an meinen Anschluß laut Ergebnis eines Internetchecks.
Wie verbindlich ist überhaupt soche Aussage? Verbraucherschutz Irreführung von Kunden usw..
Heute hatte ich ein nettes Gespräch mit der T-com und frgate wieder einmal nach ob an meinen Anschluss DSL verfügbar ist, die Antwort war nein zu geringe Bandbreite? Ich führte das Argument das ADSL 2 plus an meinen Anschluß ab 27.7. zur Verfügung stehen sollte, schweigen keine Antwort.
Ich solle doch bitte an die auf meiner Rechnung aufgeführte Adresse schreiben um konkretere Aussagen zuerhalten wieso ich bei der Online Abfrage Adsl2 plus bekommen kann, obwohl der T-com Server sagt es ist wegen zu geringer Bandbreite nicht möglich. Ich wundere mich nur?
Ich werde den morgigen Tag nutzen um mal einen Freundlichen Brief zu schreiben, in dem ich darlege wenn ich solche Aussagen treffe wie die T-com und sie nicht einhalte meinen Kunden schneller los bin als mir lieb ist und obendrein noch eine Schadensersatzklage am Hals haben würde.
Gruß Copy
PS. Vor kurzem also ca 10 Tagen hatte ich DSL bei der T-online bestelltt, da die Verfügbarkeitsabfrage im Netz positiv war zwar nur Light aber immer hin. Die Freundliche Mitarbeiterin von T-online nahm meinen Auftrag entgegen , weil es auch bei ihr verfügbar war nur vor Zwei Tagen rief die T-online Darmstadt bei m it an
und sagte es würde doch nicht gehen. Also wenn ich meinen Kunden online, fernmündlich, oder per Handschlag zu sage das sie diese FDienstleistung von mir bekommen , dann fühle ich mich auch daran gebunden, scheinbar gilt heute nicht mehr das Wort eines Kaufmannes in der Highspeedgesellschaft.