Endgültige Fassung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Kürze entscheidet der Bundesrat, ob der Beschluss des Bundestages zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes bestätigt wird. Im Rahmen der Novellierung des TKG wurde auch darüber debattiert, ob Breitbandanschlüsse als Universaldient mit in das TKG aufgenommen werden. Offenbar ist man aber angesichts der Appelle bzw. Drohungen der Wirtschaftsverbände aus der Telekokummunikationsbranche, den Ausbau gänzlich zu stoppen, eingeknickt.
Mit der Liberalisierung des TK-Sektors haben die Väter der Postreform den Weg eingeschlagen, den ländliche Raum mit der Versorgung einer leistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur zu Gunsten des Wettbewerbs zu benachteiligen. Sicherlich wissen Sie, dass Unternehmen nicht dem Allgemeinwohl verbunden sind, sondern Ihren Anteilseignern und Aktionären. Die Bekundungen der Wirtschaftsverbände den ländlichen Raum kostengünstiger mit leistungsfähigen Internetanschlüssen zu versorgen, halten wir daher für ein Versprechen, dass nicht eingehalten werden wird. Kostengünstig ja, aber leistungsfähig und zukunfsfähig?
Schauen wir uns doch einmal den LTE-Ausbau an. Da warben die Unternehmen mit bis zu 50 Mbit/s. Wie sieht denn die Wirklichkeit aus? Diese 50 Mbit/s werden auf alle Benutzer in einer Funkzelle aufgeteilt, womit es zu Stoßzeiten zu sehr niedrigen Datenraten kommen kann. In den Angeboten sind Drosselungen auf DSL-Light Niveau (ca. 380 kbit/s) als Vertragsbestandteil enthalten, die ab einem bestimmten verbrauchten niedrigen Volumen in Kraft treten. Sehen so leistungsfähige Internetanschlüsse aus? Dies nur als Beispiel.
Wir fragen Sie daher: Gab es nicht schon öfter Versprechen aus der Wirtschaft? Wie oft wurden diese zufriedenstellend eingehalten?
Wir möchten Sie hier nicht nocheinmal darauf hinweisen, wie wichtig leistungsfähige Internetanschlüsse sind, dass bekundet die Politik inzwischen selbst. Wir - die Intiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de– e. V. - möchten auf diesem Wege an Sie appellieren, Ihrereseits richtig abzuwägen, ob ein Universaldienst auf breitbandige Internetanschlüsse nicht doch das Mittel der Wahl ist, damit der Bund seiner Aufgabe gerecht wird, flächendeckend für leistungsfähige Infrastruktur zu sorgen. Bisher wurde dies anscheinend auf die Länder, Kommunen bis hin zum Bürger selbst abgewälzt.
Abschließend möchten wir Sie noch auf folgenden Auszug einer Pressemeldung, welche das VATM-Mitglied Filiago vor kurzem veröffentlichte, aufmerksam machen:
"Nun ist es also offiziell: Wer bis heute noch keinen kabelgebundenen Breitbandanschluss hat, wird höchstwahrscheinlich auch keinen mehr bekommen. Die Bundesregierung zieht sich mit dem neuen Telekommunikationsgesetz aus der Verantwortung zurück und überlässt den Anbietern die Entscheidung, wo welche Kapazitäten zu welchen Konditionen zur Verfügung gestellt werden.
Die geplante und immer wieder propagierte gesetzlich vorgeschriebene „Grundversorgung mit breitbandigem DSL“ wurde aus dem Gesetzestext ersatzlos gestrichen. Ob damit dann auch die Förderprogramme von Bund und Ländern vom Tisch sind, bleibt abzuwarten. Es ist jedoch zu befürchten, dass die Anbieter von terrestrischem DSL nun noch weniger Ambitionen haben, kleine Kommunen zu versorgen und sich stattdessen lieber auf den wirtschaftlich ertragreicheren Glasfaserausbau in Mittel- und Großstädten konzentrieren. Wozu sollten sie sich auch mit den unterversorgten Klein- und Kleinststädten rumplagen? Dort wird ja bei null begonnen: Es muss für den Breitbandausbau geworben werden und genügend Interessenten müssen sich vorab verpflichten, den noch zu schaffenden Dienst auch tatsächlich zu kaufen. Es müssen Planungen für die Kabellegung erstellt werden, diverse Anträge gestellt und von den Kommunen bewilligt werden, die Kabel müssen schlussendlich meist aufwändig verlegt und jedes einzelne Haus muss mit einem eigenen Anschluss versehen werden.
Und dies alles für eine Marge, die nur einen Bruchteil von dem darstellt, was mit einem Glasfasernetz, welches vergleichsweise einfach durch die bereits bestehende Infrastruktur verteilt werden kann, zu erreichen ist. Rein wirtschaftlich betrachtet ist an der Entscheidung, breitbandiges Internet von der Grundversorgung auszuschließen, also gar nichts auszusetzen. Für die betroffenen Bürger dieses Landes ist diese politische Entscheidung jedoch ein Schlag ins Gesicht und ein großer Schritt zurück in die schon bereits vergessen geglaubte analoge Vergangenheit."
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