Zumindest von der EU gibt es eigentlich eindeutige Anweisungen wie dieses Papier der EU an den Bundesrat zeigt:
http://www.bundesrat.de/nn_8336/SharedD ... 442-11.pdfEntschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2011 zu dem Universaldienst
...in der Erwägung, dass mit der Universaldienstrichtlinie der sozialen Ausgrenzung vorgebeugt wird, indem sichergestellt wird, dass Bürger in ländlichen und abgelegenen Gebieten oder Haushalte mit geringem Einkommen einen erschwinglichen Zugang zu grundlegenden und wesentlichen Telekommunikationsdiensten haben,
...in der Erwägung, dass der Universaldienst definiert wird als „das Mindestangebot an Diensten mit definierter Qualität […], zu denen alle Endnutzer unter Berücksichtigung der spezifischen nationalen Gegebenheiten zu einem erschwinglichen Preis und unter Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen Zugang haben“,
...in der Erwägung, dass der Universaldienst den Zugang zu Diensten bereitstellen sollte, die für alle Bürger im Hinblick auf ihre Teilhabe an der Gesellschaft von wesentlicher
Bedeutung sind, wenn die Marktkräfte alleine dazu nicht in der Lage sind,
...in der Erwägung, dass eine Breitbandgrundabdeckung für 100 % der Bevölkerung in der EU bis 2013 zu den Leistungskernzielen der Digitalen Agenda gehört; in der Erwägung jedoch,
dass überall dort, wo Breitbandverbindungen bereits zur Verfügung stehen, die durchschnittliche Ausschöpfung bei nahezu 50 % aller Haushalte liegt,
...in der Erwägung, dass der Binnenmarkt zu keinem Zeitpunkt als vollendet betrachtet werden kann und laufend neu angepasst werden sollte, um den Schutz des sozialen
Sicherheitsnetzes, die gesellschaftlichen Bedürfnisse, den technologischen Fortschritt und aufkommende innovative Lösungen widerzuspiegeln; in der Erwägung ferner, dass
Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung von zentraler Bedeutung sind, um sicherzustellen, dass der Binnenmarkt und der digitale Binnenmarkt zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger Europas, der Verbraucher und der Unternehmen ermöglicht und umgehend umgesetzt werden;
...Der Universaldienst und der Rahmen der neuen Entwicklungen
1. betont die Bedeutung der Universaldienstverpflichtungen als ein Sicherheitsnetz der sozialen Absicherung, da die Marktkräfte alleine außerstande gewesen sind, den Bürgern und den Unternehmen Grunddienste zur Verfügung zu stellen;
2. unterstützt als Teil der Richtlinie über die Universaldienste und die Anwenderrechte die regelmäßige Neubeurteilung der Frage, inwieweit die vorhandenen Rechtvorschriften der
EU für die Universaldienstverpflichtungen vor dem Hintergrund der sozialen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen angemessen sind, um angemessene Definitionen, die die sich wandelnden tatsächlichen Bedürfnisse und die Forderungen der Bürger widerspiegeln und die Qualität der Dienste verbessern, zu identifizieren und in die Rechtsvorschriften einzubringen;
3. fordert die Kommission auf, Leitlinien für eine optimale Umsetzung und Durchsetzung der überarbeiteten Universaldienstverpflichtungen vorzulegen und dabei Marktverzerrungen zu vermeiden und gleichzeitig den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, jene Bestimmungen zu übernehmen, die den jeweiligen nationalen Gegebenheiten am ehesten entsprechen;
4. unterstützt die Ziele der Initiative „Breitband für alle“ der Digitalen Agenda und bekundet seine Überzeugung, dass der universale Zugang zum Breitband den Bürgern und den Unternehmen dabei hilft, alle Vorteile des digitalen Binnenmarkts zu nutzen, insbesondere durch eine verbesserte gesellschaftliche Einbindung sowie durch die Schaffung neuer Möglichkeiten für sozial und umweltlich innovative geschäftsfördernde Arbeitsplätze, Wachstum und weitere Möglichkeiten für den grenzüberschreitenden Handel; unterstützt dazu die Förderung der Kenntnis digitaler Technologien;
5. fordert die Kommission auf, örtlichen Projekten für die Bereitstellung des digitalen Zugangs und allen Gebietskörperschaften, die benachteiligte gesellschaftliche Gruppen durch die Bereitstellung kostenloser Internetanschlüsse in öffentlichen Gebäuden unterstützen, größere finanzielle Unterstützung zu gewähren;
...10. vertritt die Auffassung, dass die Einführung einer Verpflichtung bezüglich der Verfügbarkeit von Breitband nicht zwangsläufig zu einer höheren Ausschöpfung führen wird; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, anstatt lediglich eine Verbindung zu gewährleisten die Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage und zur Schaffung von Anreizen für eine stärkere Ausschöpfung zu intensivieren; vertritt ferner die Auffassung, dass die Universaldienstverpflichtungen möglicherweise und gegebenenfalls als mittelfristiges Ziel einen zusätzlichen Anreiz für den Breitbandausbau darstellen könnten, dass aber sorgfältig ausgearbeitete nationale Programme Universal-Breitbandziele erreichen sollten;
...16. ist dennoch der Ansicht, dass die grundlegende Bestimmung zur Finanzierung des Universaldienstes, mit der sichergestellt wird, dass der Dienst diskriminierungsfrei und transparent gehandhabt wird, in den Rechtsvorschriften der Europäischen Union verbleiben und so ausgeweitet werden sollte, dass auch die Verpflichtungen in den Bereichen Daten und Sprache darunter fallen;
Für mich sind das ganz klare Vorgaben zur Schaffung eines Breitband-Universaldienst in definierter Mindestqualität mit dynamischer Anpassung!