Bundestagsbeschluß zum TKG

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

Re: Bundestagsbeschluß zum TKG

Beitragvon spokesman » 03.11.2011 18:26

Zumindest gibt Filago sich in diesem Punkt ehrlich:

Die Bundesregierung zieht sich mit dem neuen Telekommunikationsgesetz aus der Verantwortung zurück und überlässt den Anbietern die Entscheidung, wo welche Kapazitäten zu welchen Konditionen zur Verfügung gestellt werden.
Dem kann man kaum etwas hinzufügen, die Versorgungsprobleme für die Zukunft wurde durch diese Regierung weiter gefestigt.

Es ist jedoch zu befürchten, dass die Anbieter von terrestrischem DSL nun noch weniger Ambitionen haben, kleine Kommunen zu versorgen und sich stattdessen lieber auf den wirtschaftlich ertragreicheren Glasfaserausbau in Mittel- und Großstädten konzentrieren. Wozu sollten sie sich auch mit den unterversorgten Klein- und Kleinststädten rumplagen?
Selbst Unternehmen sehen nun weniger Ambitionen für den Ausbau im ländlichen Raum, wenn nun die Fördermittelprogramme nicht erweitert werden scheint der Ausbau komplett auf Eis zu liegen. Die "Plage" ländlicher Raum wird hier treffend beschrieben, von einem Anbieter habe ich diese Wortwahl wirklich noch nie gelesen.

Rein wirtschaftlich betrachtet ist an der Entscheidung, breitbandiges Internet von der Grundversorgung auszuschließen, also gar nichts auszusetzen. Für die betroffenen Bürger dieses Landes ist diese politische Entscheidung jedoch ein Schlag ins Gesicht und ein großer Schritt zurück in die schon bereits vergessen geglaubte analoge Vergangenheit.
Rein wirtschaftlich betrachtet, ich kann mich nicht erinnern, dass im GG Art 87f etwas von wirtschaftlichen Gesichtspunkten steht. Mit dem Schlag ins Gesicht liegt er jedoch richtig, jedoch verdient Herr Utz Wilke genau an dieser Lage..
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Re: Bundestagsbeschluß zum TKG

Beitragvon spokesman » 03.11.2011 22:52

das getwittere Zwischen Herrn Altmaier auf twitter geht weiter und so langsam frage ich mich warum die CDU gegen einen UD gestimmt hat, nun schiebt er die Verantwortung auf den Bundesrat weiter und gibt an, dass sich Bayern für Breitband aussprechen möchte, was auch immer das nach den letzten Wochen heißen soll..
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Re: Bundestagsbeschluß zum TKG

Beitragvon bkt » 04.11.2011 10:03

Wenn es nach dem Fachreferat im Bayrischen Wirtschaftsministerium geht, dann wird es wohl eher keinen UD geben, ist zumindest mein Eindruck. Und Sachsen scheint mir auf der selben Welle zu schwimmen.

Die glauben wie viele andere Entscheider alle ungeprüft an die Flöhe, die ihnen der VATM, BREKO usw. ins Ohr gesetzt haben, wie Kosten von hohe Milliardenbeträgen (aus der ungefilterten Greenfieldbetrachtung), Stillstand des Wettbewerblichen Ausbaus, Verlust des Investitionsschutzes für die bereits gebauten Netze, Untergang der vielen kleinen Unternehmen, Remonopolisierung der TELEKOM uvam.
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Re: Bundestagsbeschluß zum TKG

Beitragvon Stefan Werner » 04.11.2011 14:26

Zumindest von der EU gibt es eigentlich eindeutige Anweisungen wie dieses Papier der EU an den Bundesrat zeigt:
http://www.bundesrat.de/nn_8336/SharedD ... 442-11.pdf

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2011 zu dem Universaldienst
...in der Erwägung, dass mit der Universaldienstrichtlinie der sozialen Ausgrenzung vorgebeugt wird, indem sichergestellt wird, dass Bürger in ländlichen und abgelegenen Gebieten oder Haushalte mit geringem Einkommen einen erschwinglichen Zugang zu grundlegenden und wesentlichen Telekommunikationsdiensten haben,

...in der Erwägung, dass der Universaldienst definiert wird als „das Mindestangebot an Diensten mit definierter Qualität […], zu denen alle Endnutzer unter Berücksichtigung der spezifischen nationalen Gegebenheiten zu einem erschwinglichen Preis und unter Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen Zugang haben“,

...in der Erwägung, dass der Universaldienst den Zugang zu Diensten bereitstellen sollte, die für alle Bürger im Hinblick auf ihre Teilhabe an der Gesellschaft von wesentlicher
Bedeutung sind, wenn die Marktkräfte alleine dazu nicht in der Lage sind,

...in der Erwägung, dass eine Breitbandgrundabdeckung für 100 % der Bevölkerung in der EU bis 2013 zu den Leistungskernzielen der Digitalen Agenda gehört; in der Erwägung jedoch,
dass überall dort, wo Breitbandverbindungen bereits zur Verfügung stehen, die durchschnittliche Ausschöpfung bei nahezu 50 % aller Haushalte liegt,

...in der Erwägung, dass der Binnenmarkt zu keinem Zeitpunkt als vollendet betrachtet werden kann und laufend neu angepasst werden sollte, um den Schutz des sozialen
Sicherheitsnetzes, die gesellschaftlichen Bedürfnisse, den technologischen Fortschritt und aufkommende innovative Lösungen widerzuspiegeln; in der Erwägung ferner, dass
Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung von zentraler Bedeutung sind, um sicherzustellen, dass der Binnenmarkt und der digitale Binnenmarkt zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger Europas, der Verbraucher und der Unternehmen ermöglicht und umgehend umgesetzt werden;

...Der Universaldienst und der Rahmen der neuen Entwicklungen
1. betont die Bedeutung der Universaldienstverpflichtungen als ein Sicherheitsnetz der sozialen Absicherung, da die Marktkräfte alleine außerstande gewesen sind, den Bürgern und den Unternehmen Grunddienste zur Verfügung zu stellen;
2. unterstützt als Teil der Richtlinie über die Universaldienste und die Anwenderrechte die regelmäßige Neubeurteilung der Frage, inwieweit die vorhandenen Rechtvorschriften der
EU für die Universaldienstverpflichtungen vor dem Hintergrund der sozialen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen angemessen sind, um angemessene Definitionen, die die sich wandelnden tatsächlichen Bedürfnisse und die Forderungen der Bürger widerspiegeln und die Qualität der Dienste verbessern, zu identifizieren und in die Rechtsvorschriften einzubringen;
3. fordert die Kommission auf, Leitlinien für eine optimale Umsetzung und Durchsetzung der überarbeiteten Universaldienstverpflichtungen vorzulegen und dabei Marktverzerrungen zu vermeiden und gleichzeitig den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, jene Bestimmungen zu übernehmen, die den jeweiligen nationalen Gegebenheiten am ehesten entsprechen;
4. unterstützt die Ziele der Initiative „Breitband für alle“ der Digitalen Agenda und bekundet seine Überzeugung, dass der universale Zugang zum Breitband den Bürgern und den Unternehmen dabei hilft, alle Vorteile des digitalen Binnenmarkts zu nutzen, insbesondere durch eine verbesserte gesellschaftliche Einbindung sowie durch die Schaffung neuer Möglichkeiten für sozial und umweltlich innovative geschäftsfördernde Arbeitsplätze, Wachstum und weitere Möglichkeiten für den grenzüberschreitenden Handel; unterstützt dazu die Förderung der Kenntnis digitaler Technologien;
5. fordert die Kommission auf, örtlichen Projekten für die Bereitstellung des digitalen Zugangs und allen Gebietskörperschaften, die benachteiligte gesellschaftliche Gruppen durch die Bereitstellung kostenloser Internetanschlüsse in öffentlichen Gebäuden unterstützen, größere finanzielle Unterstützung zu gewähren;

...10. vertritt die Auffassung, dass die Einführung einer Verpflichtung bezüglich der Verfügbarkeit von Breitband nicht zwangsläufig zu einer höheren Ausschöpfung führen wird; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, anstatt lediglich eine Verbindung zu gewährleisten die Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage und zur Schaffung von Anreizen für eine stärkere Ausschöpfung zu intensivieren; vertritt ferner die Auffassung, dass die Universaldienstverpflichtungen möglicherweise und gegebenenfalls als mittelfristiges Ziel einen zusätzlichen Anreiz für den Breitbandausbau darstellen könnten, dass aber sorgfältig ausgearbeitete nationale Programme Universal-Breitbandziele erreichen sollten;

...16. ist dennoch der Ansicht, dass die grundlegende Bestimmung zur Finanzierung des Universaldienstes, mit der sichergestellt wird, dass der Dienst diskriminierungsfrei und transparent gehandhabt wird, in den Rechtsvorschriften der Europäischen Union verbleiben und so ausgeweitet werden sollte, dass auch die Verpflichtungen in den Bereichen Daten und Sprache darunter fallen;


Für mich sind das ganz klare Vorgaben zur Schaffung eines Breitband-Universaldienst in definierter Mindestqualität mit dynamischer Anpassung!
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Re: Bundestagsbeschluß zum TKG

Beitragvon spokesman » 04.11.2011 22:06

ein Entschließungsantrag ist ja aber nur eine Aufforderung, in welcher Form diese Empfehlung zum Einsatz kommt bleibt abzuwarten, da die Geschichte jedoch vom 05. Juli ist und somit "sicher" auch bei der Beschlussfassung im Bundestag vorlag, werde ich mir da jetzt nicht zu große Hoffnung machen.

Das keine der derzeit abgesteckten politischen Ziele eingehalten werden ist uns mit diesen Mittel schon lange klar, Empfehlungen nützen von der EU da recht wenig, es müssen Verpflichtungen her, vllt. wacht man in Deutschland dann endlich auf - also zumindest die Abgeordneten der FDP/CDU Koalition..

aber danke für das herausarbeiten dieser wichtigen und elementaren Punkte, diese können uns sehr bei der künftigen Arbeit unterstützen!
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Re: Bundestagsbeschluß zum TKG

Beitragvon spokesman » 04.11.2011 22:18

MdB Anette Kramme (SPD) spricht sich auf dem Portal Der neue Wiesenbote klar für den UD aus, sie spricht von Blauäugigkeit wenn man auf dem Markt bei einer flächendeckenden Versorgung vertraut und fragt sich warum die Regierung die geschaffenen Möglichkeiten der EU nicht nutzt. Ich denke wir müssen uns derartige Meldungen genau merken, wenn 2013 die SPD und die Grünen (und DIE LINKE bzw. die Piraten oder wie auch immer) den Kurs bestimmen wird es wichtig sein den Universaldienst schnellstmöglich zur Umsetzung zu bringen.. besser wäre es natürlich wenn der Bundesrat hier noch etwas bewirken könnte.
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Re: Bundestagsbeschluß zum TKG

Beitragvon governet » 13.11.2011 00:48

bkt hat geschrieben:Soll das bedeuten, dass die SPD in der Regierung keinen UD mehr unterstützen würde?

Weils so schön passt:
http://www.youtube.com/watch?v=BZGnb2d3BkA
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Re: Bundestagsbeschluß zum TKG

Beitragvon bkt » 13.11.2011 08:01

Wo grabt ihr bloß immer sowas aus ? :lol:
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Re: Bundestagsbeschluß zum TKG

Beitragvon Stefan Werner » 13.11.2011 20:55

Aus einer Meldung der CDU/CSU Fraktion:
Im Rahmen der TKG-Novelle erfolgt in § 78 Abs. 2 Nr. 1 TKG eine Ergänzung zugunsten eines Universaldienstes für die Datenkommunikation: Danach muss der Anschluss an ein öffentliches Telefonnetz an einem festen Standort nun auch die Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglichen, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen. Der Deutsche Bundestag setzt damit eine Änderung der Vorgaben des europäischen Rechtsrahmens (Änderungsrichtlinie „Citizens Rights“) 1:1 um. Es erfolgt dabei also keine Festlegung einer bestimmten Bandbreite. Die Europäische Kommission arbeitet zurzeit an einer Empfehlung, die bei der Festlegung einer bestimmten Bandbreite zu beachten ist.


"Die Europäische Kommission arbeitet zurzeit an einer Empfehlung, die bei der Festlegung einer bestimmten Bandbreite zu beachten ist."

Hä??? Das würde ja bedeuten, falls die EU eine Bandbreite festlegen würde hätten wir einen wirksamen UD, oder ?
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Re: Bundestagsbeschluß zum TKG

Beitragvon Stefan Werner » 13.11.2011 21:00

Hier nochmal zum Nachlesen, die aktuelle Meinung von Herrn Nüßlein zum Thema: http://blogfraktion.de/2011/10/27/tkg-novelle/
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Re: Bundestagsbeschluß zum TKG

Beitragvon bkt » 13.11.2011 21:26

Dr. Nüßlein hat geschrieben:Da sich diese Maßnahme als politisch schwer durchsetzbar erweist, sollte das Augenmerk auf die genannten und weitere geplanten Maßnahmen für eine investitionsfördernde Regulierungspolitik und somit für einen effizienten Breitbandausbau in Deutschland gelegt werden.

Vielleicht hätte er besser schreiben sollen: "... mit der FDP schwer durchsetzbar ... "
Was soll denn das erst werden, wenn da mal eine richtige Koalition mit einem gleichwertigen Partner entsteht, wenn schon der Streit mit den paar Hanseln einer "knapp 5%-Partei" als heftig ("schwer durchsetzbar") deklariert wird ?
Das Ding wäre, wenn man die Abgeordneten mal nach Gewissen und nicht nach Koalitionszwang abstimmen ließe, längst von Tisch. Mit Universaldienst.

Aber Abstimmung nach Gewissen scheint entweder eine "verlorene Tugend" zu sein oder die Abgeordneten von heute haben kein Gewissen mehr, nach dem sie sich richten könnten :?
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Entschließungsantrag des EU Parlament

Beitragvon Stefan Werner » 13.11.2011 21:55

Aktuell aus dem Europäischen Parlament
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
7.11.2011
Das Europäische Parlament,
...
15. hält ein vernünftiges Datenverkehrsmanagement für erforderlich, damit die Verbindungen der Endnutzer nicht wegen Netzüberlastung unterbrochen werden; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Betreiber nach Maßgabe der Prüfungen durch die NRB Verfahren zur Messung und Steuerung des Datenverkehrs im Internet anwenden dürfen, um die Funktionsfähigkeit und Stabilität der Netze zu sichern und die Vorgaben für die Dienstqualität zu erfüllen; fordert die zuständigen nationalen Behörden auf, ihre Befugnisse im Rahmen der Universaldienstrichtlinie voll auszuschöpfen, um Mindestvorgaben für die Dienstqualität durchzusetzen, und vertritt die Auffassung, dass die Qualitätssicherheit bei der Übertragung des Datenverkehrs von Vorrangdiensten kein Argument sein darf, von dem Grundsatz „Best effort“ abzurücken;


Quelle: http://www.europarl.europa.eu/sides/get ... anguage=DE
Zuletzt geändert von Stefan Werner am 14.11.2011 14:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bundestagsbeschluß zum TKG

Beitragvon spokesman » 14.11.2011 00:50

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