Nicht mehr durchsetzen konnten sich Teile von CDU/CSU damit, die Wirtschaft zur Versorgung aller Haushalte mit einem schnellen Internetanschluss zu verpflichten. Ein solcher Breitband-Universaldienst könnte aber noch über den Bundesrat kommen, der der TKG-Reform zustimmen muss.
Der nachgebesserte Entwurf sieht nun auch vor, alternative Infrastrukturen für den Breitbandausbau zu öffnen. Das vielfach verfolgte Anliegen, etwa kommunale Abwässerkanäle, Energieleitungen oder bestehende Kabelkanäle in Straßen oder an Schienen für Glasfaserstränge mitzunutzen, soll durch Schlichtungsverfahren mit den bestehenden Netzbetreibern und Infrastruktureigentümern bei der Bundesnetzagentur vereinfacht werden. Bei Straßen oder Trassen, die im Besitz des Bundes beziehungsweise der Deutschen Bahn sind, ist gar ein Anspruch auf Mitnutzung vorgesehen. Zusätzlich will die Koalition die bestehende Duldungspflicht von Grundstückseigentümern um einen sogenannten Hausstich erweitern, mit dem Glasfaserleitungen in einem Wohngebiet bis in die Keller verlegt werden. Danach darf ein Grundstück oder ein Gebäude an ein hochleistungsfähiges Telekommunikationsnetz auch gegen den Willen des Eigentümers auf Kosten des Telekommunikationsunternehmens angeschlossen werden. Der Duldungsanspruch ist dann ausgeschlossen, wenn die Maßnahmen die Eigentumsrechte unzumutbar beeinträchtigt.
rezzler hat geschrieben: Nicht mehr durchsetzen konnten sich Teile von CDU/CSU damit, die Wirtschaft zur Versorgung aller Haushalte mit einem schnellen Internetanschluss zu verpflichten. Ein solcher Breitband-Universaldienst könnte aber noch über den Bundesrat kommen, der der TKG-Reform zustimmen muss.
"Abzocke" bei Telefon-Warteschleifen bald nicht mehr möglich
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie - 26.10.2011
Berlin: (hib/HLE) Telefonkunden werden in Zukunft vor teuren Warteschleifen besser geschützt. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beschloss am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (17/5707). Die Oppositionsfraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. Sie vermissten unter anderem eine Regelung zur Internet-Universaldienstverpflichtung. Damit würden Unternehmen verpflichtet, bundesweit schnelle Internetanschlüsse anzubieten. Mehrere Änderungsanträge der Opposition wurden abgelehnt.
Mit dem Beschluss des Ausschusses wird der Begriff der Warteschleife neu gefasst, „um deutlich zu machen, dass der Anrufer erst dann für besondere Serviceleistungen zahlen muss, wenn sein Anliegen bearbeitet wird“, wie es in der Begründung des Gesetzentwurfs heißt. Die neue Definition erfasst nicht nur Warteschleifen zu Beginn eines Anrufes, sondern auch nachgelagerte Warteschleifen. Das ist die Zeitspanne, die „anlässlich einer Weiterleitung zwischen Beendigung der vorhergehenden Bearbeitung des Anliegens und der weiteren Bearbeitung vergeht, ohne dass der Anruf technisch unterbrochen wird“. Die Koalitionsfraktionen änderten den Entwurf in etlichen Punkten ab. Wurde eine Warteschleife bisher als „Zeitspanne vom Zustandekommen der Verbindung mit dem Anschluss des Angerufenen“ definiert, so heißt es jetzt, die Warteschleife umfasse die Zeitspanne ab „Rufaufbau vom Anschluss des Anrufers“ bis zu dem Zeitpunkt, an dem mit der Bearbeitung des Anliegens des Anrufers begonnen wird.
Auf die Kritik der Oppositionsfraktionen an der fehlenden Universaldienstverpflichtung erwiderte ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, darauf sei verzichtet worden, weil man überzeugt sei, dass eine Lösung im Markt die beste Lösung sei. Auch erwarte man, dass die „weißen Flecken“ (Gebiete ohne Breitband-Internetversorgung) verschwinden würden und die Datenübertragungsrate steigen werde. Die FDP-Fraktion zeigte sich erfreut, dass man auf einem guten Weg sei, im Bereich der Telekommunikation ein Monopol abzubauen. Die Fraktion begrüßte die Verbesserungen beim Verbraucherschutz. Bei den Warteschleifen sei keine Abzocke mehr möglich, und bei sogenannten Call-by-Call-Gesprächen müsse es eine Preisansage geben.
Die SPD-Fraktion kritisierte ebenso wie die anderen Oppositionsfraktionen den „nicht angemessenen parlamentarischen Umgang“ bei der Beratung. Die zahlreichen Änderungsanträge der Koalition seien sehr spät vorgelegt worden. Zur Versorgung mit Internet-Anschlüssen stellte der Sprecher der SPD-Fraktion fest, es bleibe eine Lücke bestehen. Doch müsse die Politik sicherstellen, dass es keine weißen Flecken mehr gebe. Die SPD-Fraktion habe einen „sehr pragmatischen Vorschlag“ vorgelegt mit dem Ziel, ab 2013 eine Universaldienstverpflichtung einzuführen.
Die Fraktion Die Linke kritisierte, das es gerade in ländlichen Gebieten bei der Internet-Versorgung noch viele Lücken gebe. Der vorliegende Entwurf sei unzureichend. Eine Universaldienstverpflichtung sei notwendig. Auch die Schnelligkeit der Internet-Verbindungen müsse regelmäßig überprüft werden. Die Fraktion warf der Bundesregierung auch vor, die Netzneutralität nicht im Gesetzentwurf verankert zu haben. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte die Regelung zur Netzneutralität als inhaltlich nicht fundiert. Insgesamt sei der Gesetzentwurf wenig geeignet, die weißen Flecken zu beseitigen. Die Fraktion forderte ebenfalls die Einführung einer Universaldienstverpflichtung und ab 2013 für Internetanschlüsse in jedem Haushalt eine Mindestgeschwindigkeit von sechs Megabit pro Sekunde (MBs).
Der Vertreter der Bundesregierung wies auf die Entwicklung der Breitbandversorgung hin. 2009 seien 93,5 Prozent der Haushalte mit Breitband (Geschwindigkeit ein MB/s) versorgt gewesen. Heute seien es 99 Prozent. Auch die Geschwindigkeit sei stark gestiegen. 40 Prozent der Haushalte hätten bereits bis zu 50 MBs. 2009 seien es erst fünf bis zehn Prozent gewesen.
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