So siehts wirklich aus ... hat geschrieben:Verschiedene Adressaten
19. September 2011
Eilt: Berichterstattergespräch am 22. September 2011 zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
Branchenappell gegen einen Breitband-Universaldienst:
Im Wettbewerb sind wir schneller, kostengünstiger und besser
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Deutsche Bundestag berät in den nächsten Wochen abschließend über die Novellierung des
Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle).
Diskutiert wird auch die Einführung eines Breitband-Universaldienstes in unterschiedlicher Ausgestaltung.
Die unterzeichnenden Verbände, die zusammen die gesamte Telekommunikationsbranche repräsentieren, verfolgen diese Diskussion mit größter Besorgnis (
um den Erhalt ihrer durch Fördermittel reichlich aufgestockten Dividende).
Gemeinsam sind wir der Überzeugung, dass die Unternehmen der deutschen Telekommunikationsbranche das Land schneller, kostengünstiger und besser flächendeckend mit leistungsfähigem Internet versorgen können, als dies mit einer staatlichen Ausbauverpflichtung in Form eines Breitband-Universaldienstes möglich wäre.
Das ist aber nicht die Überzeugung der Nutzer und der Politik, welche sich aus den reichen persönlichen Erfahrungen der vergangenen Jahre speistIm Wettbewerb erfolgt die flächendeckende Versorgung schneller.
Was bisher nicht nachgewiesen wurde und damit eine unbewiesenen Behauptung bleibt. Ein Breitband-Universaldienst könnte keinesfalls sofortige Wirkung entfalten.
was auch niemand ernsthaft erwarten würde, denn auch mit Universaldienst muss man natürlich die Herstellungszeit abwarten, bevor etwas zur Verfügung steht.Selbst wenn bereits heute damit begonnen würde, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, nähme seine Implementierung einschließlich der Ausgestaltung der Finanzierung, der Feststellung eines Bedarfs bzw. einer
Unterversorgung, der Ausschreibung und schließlich des Ausbaus mindestens zwei Jahre in Anspruch.
Das ist eine Schutzbehauptung um Bürger und Politiker zu verschrecken. Wenn der Auftrag erteilt wird, dann können ein paar fähige Juristen, verstärkt um den Sachverstand von Telekommunikationsfachleuten (und damit ist nicht Herr Dr. H gemeint) innerhalb von 3 Monaten ganz locker eine solche EU-rechtlich abgesicherte Regelung schaffen. In diesem Zeitfenster können, wenn sich alle anstrengen, sogar die nötigen Lesungen sowie die Beschlussfassung im Bundestag enthalten sein.Gleichzeitig würden aber bereits ab dem Zeitpunkt, zu dem ein entsprechendes politisches Ziel kommuniziert wird, die vorhandenen Ausbaupläne und Investitionsvorhaben der Unternehmen
auf Eis gelegt.
Was soll denn diese Drohung ?
Das Ziel wurde bereits kommuniziert. Und – ist der Ausbau stehengeblieben? Nein. Derzeit haben die Investoren Probleme Tiefbauunternehmen mit noch freien Terminen zu finden.Auch seitens der Kommunen wurde jegliche Eigeninitiative
welche in der Mehrzahl nur der Verminderung des Aufwandes der TK-Unternehmen dienen zum Erliegen kommen,
wenn mit einem subventionierten
(wo steht, dass der Universaldienst eine Subvention darstellt?) Breitbandausbau in größerem Umfang zu rechnen wäre.
Außerdem ist das, was derzeit in Deutschland abgeht, der subventionierte Breitbandausbau in großem Umfang schlechthin. Man zähle nur mal alle Fördermittel, die EU, Bund, Länder und Kommunen den Unternehmen bislang „in den Rachen geworfen“ haben, zusammen.Davon abgesehen ist davon auszugehen, dass u.a. durch die gerade begonnene breitbandige
Nutzung der Digitalen Dividende die allermeisten ,,weißen Flecken" geschlossen werden.
Wir reden aber von flächendeckend und nicht von „allermeisten“. Auch wird verschwiegen, dass es sich dabei nicht um vollwertige Breitbandanschlüsse handelt, die einen FTTX-Ausbau substituieren können.(z.B. Datenmengenbegrenzung oder Bandbreitenteilung da „shared Medium“)Vor dem Hintergrund, dass den Mobilfunkunternehmen bei der Versteigerung dieser Frequenzen strenge
Auflagen zur Erschließung ländlicher Räume gemacht wurden, sollten die hier zeitnah zu erwartenden Erfolge abgewartet werden und keine überhasteten, der Intention der Versteigerung zuwider laufenden Maßnahmen getroffen werden.
Die Intention der Auflagen aus der Versteigerung ist, die schnellstmögliche Tilgung „weißer Flecken“ von der Landkarte. Dabei darf sich jedoch jeder Anbieter die in anderen Technologien ausgebauten Gebiete „anrechnen lassen“, so dass es nicht zu einer „Doppelversorgung“ kommen mussIm Wettbewerb erfolgt die flächendeckende Versorgung
für die Unternehmen kostengünstiger.
wenn man die bislang noch reichlich sprudelnden Fördermittel berücksichtigt Seit der Marktliberalisierung im Jahr 1998 wurden rund 93 Mrd. Euro in moderne Telekommunikationsinfrastrukturen investiert, davon allein 5,9 Mrd. Euro im Jahr 2010.
Interessant wäre, diese Berechnung einmal vorzulegen. Sind dort z.B. die Kosten der LTE-Versteigerung mit eingerechnet?Durch die Einführung eines Breitband-Universaldienstes würde sich der weitere Breitbandausbau
für die Unternehmen durch den Wegfall der Fördermittelinsgesamt massiv
(das Attribut massiv – dient nur dem Verschrecken ahnungsloser Politiker) verteuern:
Im gegenteil, es würde volkswirtschaftlich wesentlich günstiger, da die Unternehmen gezwungen wären eine Quersubventionierung der kostenträchtiger zu erschliessenden Gebiete im ländlichen Raum durch die „Melkkühe“ in den überproportional profitablen Ballungszentren vorzunehmenDer vielerorts - auch in ländlichen Gebieten - privatwirtschaftlich mögliche Ausbau würde
nicht weiter verfolgt,
(was eine weitere Behauptung ins Blaue hinein ist)unternehmerische Initiative wurde erlöschen
(dann waren sie bereits vorher nicht wirklich etwas wert)und bereits getätigte Investitionen würden entwertet
(noch so ein Schreckgespenst. Wieso sollte eine Investition in einem dadurch versorgten Gebiet entwertet werden? In diesem Gebiet greift eine Universaldienstrichtlinie doch gar nicht mehr, da bereits eine adäquate Versorgung vorliegt. Es sei denn, der Investor hat „billige, veraltete, nicht zukunftsfähige Technik“ verbaut. Diese von vornherein als Fehlinvestition zu betrachtende Ausgabe ist dann natürlich verloren. Aber genau dies ist ja auch bezweckt. Schrott gehört eingeschmolzen und nicht vergraben ).
Stattdessen würde auf eine nicht mehr ökonomischen Regeln folgende ineffiziente Ausbauverpflichtung mit hohen Bürokratiekosten gesetzt.
(Interessante Behauptung. Diese „Kosten“ wären sogenannte EDA-Kosten, denn die Behörde und die Mitarbeiter die dies überwachen und steuern (BNetzA) sind ja “eh da“ .
Und selbst wenn diese Kosten etwa 10% der bisher in der gleichen Zeit ausgereichten Fördermittel entsprächen, wäre der Steuerzahler damit um 90% entlastet) Wo ein Breitbandausbau rein privatwirtschaftlich nicht attraktiv ist, sind gezielte Fördermaßnahmen in jedem Falle
für die Unternehmen effektiver und kostengünstiger als ein planwirtschaftlicher Ausbau.
Allerdings wird hierzu der Steuerzahler zur Subventionierung zur Kasse gebeten.lm Wettbewerb erfolgt die flächendeckende Versorgung qualitativ hochwertiger.
Eine komplett hohle Phrase, da in jedem Fall die selbe Technik verbaut wird.Die ländlichen Regionen
(warum eigentlich nur die ?)profitieren von den vielfältigen technologischen Möglichkeiten zur Breitbandversorgung wie z. B. der Nutzung der Frequenzen aus der Digitalen Dividende, der Erschließung von Kabelverzweigern, dem Aufbau von Schaltverteilern, der Verlegung von Glasfaser bis zum Haus (FTFB) und bis in die Haushalte hinein (FTTH), der Nutzung und Aufrüstung des Fernsehkabels sowie der Nutzung von Satelliten.
Nutzung von Satelliten ist das Stichwort. Weil das so super läuft, hat die TELEKOM auch ihre Vermarktung von Sky-DSL zum 31.08.2011 eingestellt.
Selbst theoretisch kann der Satellit zu den Zielen von Bund und EU keinen nennenswerten Beitrag leisten. Um 40 Mio Haushalte allein in Deutschland mit 50 Mbit/s über Satellit versorgen müsste man wahrscheinlich jede Woche 1-2 neu Satelliten starten. Die Kosten dafür würden jedoch nie wieder eingespielt werden können. Und nimmt man die gesamte EU wird der Widersinn dieser Ansage erst recht deutlich.
Sie alle bieten auf die jeweilige Situation vor Ort angepasste Möglichkeiten zur breitbandigen Versorgung zu erschwinglichen Preisen.
Das wird sich auch mit einem Universaldienst nicht ändern, da dieser schon aus EU-rechtlichen Gründen technologieneutral abgefasst werden wird und nur über die zu erfüllenden technischen Parameter, wie Bandbreite oder Latenzzeit, definiert sein sollte.In fast allen Fällen
(interssante Einschränkung, warum nur?)wird die Versorgung damit hochwertiger sein, als es mit einer EU-rechtlich zulässigen Universaldienstversorgung möglich wäre.
Wieder eine pure Schutzbehauptung „ins Blaue hinein“. Darauf sollte man es einfach ankommen lassen.Völlig ungeeignet erscheint der aktuelle Diskussionsansatz der CDU/CSU Bundestagsfraktion.
Das Abstellen allein auf die Verfügbarkeit würde zu einer staatlich verordneten Ausbauverpflichtung führen, die in keiner sinnvollen Relation zum tatsächlich Bedarf steht.
Das ist keine wirkliche Innovation der Fraktion. Damit folgt die Fraktion nur stringend der Breitbandinitiative der Bundesregierung mit dem Ziel 50 Mbit/s bis zum Jahr 2018 allen Haushalten zur Verfügung zu stellen. Die Erfahrungen mit den 1 Mbit/s, die bis Ende 2010 allen Haushalten zur Verfügung stehen sollten und dies selbst Ende 2011 noch nicht tun werden, zeigen, dass es ohne eine Verpflichtung zum Ausbau nicht geht.Gleichzeitig wurde ein alleiniges Abstellen auf die verfügbare Bandbreite dazu führen, dass rein definitorisch fast 50 % der Bürger und weite Teile Deutschlands als unterversorgt gelten.
Damit greift man ausschliesslich der Zeitachse etwas vor. Der Termin an dem man diese Unterversorgung ohnehin feststellen wird heißt 2018 bzw. nach der Digitalen Agenda der EU 2020.
Dies kann aus Sicht der Telekommunikationsbranche politisch nicht gewollt sein.
Das is taus Sicht der TK-Branche wohl so. Aus sicht der Nutzer und der Politik ist dies aber sehr wohl genau so gewollt.Die Bezugnahme auf Bandbreiten, die der Mehrheit der Haushalte zur Verfügung stehen, kann keinesfalls dazu dienen, eine Grundversorgung nach §§ 78ff TKG in EU-rechtlich zulässiger Weise zu definieren;
Das ist nunmal die EU-Vorschrift. Warum sollte man sich ausnahmsweise nicht einmal freiwillig aucxh daran halten, wenn es positiv für den Bürger ist?entsprechende EU-rechtliche Vorgaben sind aber zwingend zu beachten.
Nichts anderes hat man mit dem Universaldienst vor.Die am besten geeigneten, ökonomisch sinnvollsten
(gemeint ist hierbei ausschliesslich „betriebswirtschaftlich“ !!!) und innovativsten Lösungen für den Breitbandausbau - auch in bislang unterversorgten Gebieten - erbringt der Wettbewerb flankiert durch gezielte Fördermaßnahmen.
Und der Universaldienst ist die volkswirtschaftlich sinnvollste Fördermaßnahme. Ziel einer Volkswirtschaftlichen betrachtung ist nämlich nicht das Garantieren eines Maximalprofites zu Lasten der Steuerzahler, sondern eine gleichmäßige Wohlfahrt für alle ihre Bürger. Darin unterscheidet sie sich erheblich von den betriebswirtschaftlichen betrachtuzngsweisenWir appellieren nachdrücklich an Sie
was nicht zu übersehen ist, die Innovationskraft und Investitionsfreude der deutschen Telekommunikationswirtschaft zu fördern, statt sie auszubremsen.
Eigenartig ist, dass trotz des geltenden Universaldienstes im Telekommunikationsbereich "die Innovationskraft und Investitionsfreude der deutschen Telekommunikationswirtschaft" nicht ausgebremst wurd und jede Menge besserer Anschlüsse (ADSL,VDSL,HSDPA, LTE usw.) als sie der derzeit geltende Universaldienst fordert (Schmalbandinternet), zur Verfügung stellt.Daher bitten wir Sie nachdrücklich, der Einführung einer Breitband-Universaldienstverpflichtung eine klare Absage zu erteilen,
Diese Bitte sollte man ganz freundlich ignorierenMit freundlichen Grüßen