TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon HeinzHaraldF » 09.09.2011 15:11

Übernehme ich gerne und werde es dann die Tage mal auf den Weg bringen.
htp FTTH 500/250 , bis zu 1 Gbit/s möglich, aber für 30,- € Aufpreis
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon spokesman » 15.09.2011 19:25

wie ist hier der Sachstand?
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon geisi » 15.09.2011 20:37

Ich habe es an meine Thueringer und Bundeskollegen von der FDP versandt
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon sollner11 » 15.09.2011 20:52

an alle beide?
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon spokesman » 15.09.2011 21:00

warum ned, ich werde es am Stammtisch schön verteilen - leider erhält dann eine Abgeordnete x Schreiben..
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon HeinzHaraldF » 16.09.2011 11:13

HHF hat geschrieben:Denis Neldner Hessisch Oldendorf, 16.09.2011
**************************
31840 Hessisch Oldendorf



Gabriele Lösekrug - Möller
Platz der Republik 1
11011 Berlin


Sehr geehrte Frau Lösekrug – Möller,

ich wende mich heute an Sie sowohl als Privatperson in ihrem Wahlkreis, wie auch als selbständiger Bauunternehmer. Seit Jahren warten wir auf dem Land auf die Möglichkeit das Internet mit einer adäquaten Geschwindigkeit, zu einem angemessenen Preisen nutzen zu können. Viele Haushalte sind von der Teilhabe am modernen Leben abgeschnitten und erhalten nur langsame oder gar keine Internetanschlüsse. In den meisten deutschen Städten sind schon Geschwindigkeiten von 16 Mbit/s Standard, während man auf dem platten Land mit einem Bruchteil davon auskommen muss. Dieser Abstand nimmt immer mehr zu, da neue Angebote immer zuerst in den lohnenden, dicht besiedelten Gebieten verfügbar sind. Für die Dörfer bleibt nur die „Wunderwaffe LTE“, welche aber kein gleichwertiger Ersatz für einen kabelgebundenen Anschluss darstellt. LTE wird die versprochenen, hohen Geschwindigkeiten nur liefern können, wenn sich nur wenige Leute gleichzeitig im Internet befinden. Zudem verhindern die eingebauten Volumengrenzen einen unbeschränkten Zugang.

Sie haben jetzt die Möglichkeit etwas zu ändern, denn noch in diesem Monat wird es eine Abstimmung zum neuen Telekommunikationsgesetz geben. Dazu haben schon viele Sachverständige eine Lösung des Problems aufgezeigt und diese auch schon in Gesprächen in diversen Ausschüssen des Bundestages diskutiert. Empfohlen wurde dort eine Universaldienstverpflichtung für Breitbandinternetanschlüsse in das Gesetz aufzunehmen. Damit erhält jeder Haushalt das Anrecht auf einen vernünftigen Anschluss, unabhängig von seinem Wohnort. Anders als von den Lobby-Verbänden der Telekommunikationsunternehmen beschrieben, wird dabei nichts ausgebremst oder der Kommunismus propagiert. Es wird lediglich eine sich selbst tragende Finanzierung für den Ausbau in den strukturschwachen Regionen auf die Beine gestellt, welche einen zügigen Ausbau zur Folge hat. Dadurch werden Mehrfachausbau und Verschwendung von Steuergeldern wirksam verhindert.
Eine kleine Erläuterung wie der Universaldienst funktioniert:
1. Universaldienst greift nur dort, wo freiwillig keiner erschließt. Dann aber als Region, nicht als Ort.
2. Die Höhe des Universaldienstes sollte dynamisch angepasst werden und der Geschwindigkeit entsprechen, welche 80 % der Internetnutzer in Deutschland zur Verfügung steht.
3. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt dann die Ausschreibung des Universaldienstes aus.
4. Jeder Marktteilnehmer kann an der Ausschreibung teilnehmen.
5. Gewinner ist, wer den geringsten Deckungslückenanteil vorweist. Hierfür wird eine unternehmensweite Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgenommen. Dabei dürfte es den großen Anbietern viel schwerer fallen eine Deckungslücke nachzuweisen, als z.B. den Stadtwerken.
6. Die Kostenteilung trifft alle Unternehmen, anteilig nach Marktanteil in der betroffenen Region.


Ich verbleibe in der Hoffnung, dass Sie die richtige Entscheidung treffen werden und damit den ländlichen Raum nach vorne bringen werden.



Mit freundlichen Grüßen
Neldner

Finale Ausführung. Schaut bitte nochmal über den eingefügten Teil: Eläuterung zum UD.

Dazu habe ich noch zwei Fragen.
bkt hat geschrieben:5. Gewinner ist, wer den geringsten Deckungslückenanteil vorweist. Hierfür wird eine unternehmensweite Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgenommen. Dabei dürfte es den großen Anbietern viel schwerer fallen eine Deckungslücke nachzuweisen, als z.B. den Stadtwerken.

Bedeutet das nicht: Telekom kann keine/kleine Lücke nachweisen ---->Gewinner ist, wer den geringsten Deckungslückenanteil vorweist?

bkt hat geschrieben:6. Die Kostenteilung trifft alle Unternehmen, anteilig nach Marktanteil in der betroffenen Region.

Alle Unternehmen? Ausbauende (EWE), Wiederverkaufende (1&1) oder was für Unternehmen werden da zur Kasse gebeten?
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon bkt » 16.09.2011 12:58

HeinzHaraldF hat geschrieben:Finale Ausführung. Schaut bitte nochmal über den eingefügten Teil: Eläuterung zum UD.
Dazu habe ich noch zwei Fragen.
bkt hat geschrieben:5. Gewinner ist, wer den geringsten Deckungslückenanteil vorweist. Hierfür wird eine unternehmensweite Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgenommen. Dabei dürfte es den großen Anbietern viel schwerer fallen eine Deckungslücke nachzuweisen, als z.B. den Stadtwerken.

Bedeutet das nicht: Telekom kann keine/kleine Lücke nachweisen ---->Gewinner ist, wer den geringsten Deckungslückenanteil vorweist?

Unternehmensweit bedeutet nicht bundesweit, sondern unter Einbeziehung des Geschäftsbereiches der sich mit dem UD-Versorgungsbereich deckt.
Die BNEtzA ist nicht gezwungen den UD für das ganze Bundesgebiet und dann an ein Unternehmen zu vergeben. Sie kann Versorgungsregionen festlegen (was sie auch machen wird). Diese werden möglichst so geschnitten sein, dass der UD wirtschaftlich (also Saldo >= 0 d.h. ohne Umlagen) erbringbar ist. Umlageverpflichtet werden dann alle (potentiellen) Anbieter diesesUD sein, die ihn aber selber nicht erbringen.

HeinzHaraldF hat geschrieben:
bkt hat geschrieben:6. Die Kostenteilung trifft alle Unternehmen, anteilig nach Marktanteil in der betroffenen Region.

Alle Unternehmen? Ausbauende (EWE), Wiederverkaufende (1&1) oder was für Unternehmen werden da zur Kasse gebeten?

Das ist erst in letzter Zeit etwas schwierig geworden, da bisher die Anbieter auch immer Vollsortimenter waren. Ihnen gehörte das Netz und sie haben die Endkundenbeziehung "gepflegt".

Es werden/können nur Unternehmen zur Kasse gebeten werden, die eigene Infrastrukturen besitzen bzw. erstellen und bewirtschaften können. Eine FreeNet, Debitel oder 1&1 gehören da (meiner Ansicht nach) nicht dazu, da sie ausschliesslich Dienste anbieten und die Leitungen dafür anmieten müssen. UD im nunmehr gemeinten Sinne bedeutet aber die technische Möglichkeit, eine entsprechend definierten Dienst ordern zu können.
Der aktuelle UD (Telefonie) hat diese Probleme nicht, da diese mehrfache Abschichtung der Zugangsebenen dort (noch) nicht besteht.
Wer das Telefonkabel besitzt bietet i.d.R. auch immer Telefonnummern mit an.

Ich gehen davon aus, dass der Eigentümer der aktiven Infrastruktur eine solche Verpflichtung übernehmen müsste. Also weder der Eigentümer von Leerrohren, noch der Abwasserzweckverband, sondern diejenigen, die das Licht ins Glas bringen ;-)

Die spezifischen neuen Regelungen dazu müßten entweder im neuen TKG geschaffen werden oder der BNetzA wird eine Ermächtigungsgrundlage gegeben, dies im Nachgang festzulegen.
Das Denkbare diskutieren, das Machbare realisieren.
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon HeinzHaraldF » 16.09.2011 13:26

bkt hat geschrieben:Unternehmensweit bedeutet nicht bundesweit, sondern unter Einbeziehung des Geschäftsbereiches der sich mit dem UD-Versorgungsbereich deckt.
Die BNEtzA ist nicht gezwungen den UD für das ganze Bundesgebiet und dann an ein Unternehmen zu vergeben. Sie kann Versorgungsregionen festlegen (was sie auch machen wird). Diese werden möglichst so geschnitten sein, dass der UD wirtschaftlich (also Saldo >= 0 d.h. ohne Umlagen) erbringbar ist. Umlageverpflichtet werden dann alle (potentiellen) Anbieter dieses UD sein, die ihn aber selber nicht erbringen.

Unabhängig von irgendwelchen räumlichen Zwängen, bezog sich meine Frage auf folgenden Umstand:
HHF hat geschrieben:5. Gewinner ist, wer den geringsten Deckungslückenanteil vorweist.
II
II
V
Dabei dürfte es den großen Anbietern viel schwerer fallen eine Deckungslücke nachzuweisen.
II
II
V
Das heißt für mich: sie haben keine oder eine kleine Deckungslücke.
II
II
V
Dies bedeutet dann: Großes Unternehmen mit schwer nachweisbahrer Deckungslücke bekommt den Auftrag.

Ist das wirklich so oder hab ich da einen Denkfehler?

Und noch eine Frage: ist der von mir eingefügte Punkt 2 so korrekt?
HHF hat geschrieben:2. Die Höhe des Universaldienstes sollte dynamisch angepasst werden und der Geschwindigkeit entsprechen, welche 80 % der Internetnutzer in Deutschland zur Verfügung steht.
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon bkt » 16.09.2011 19:16

HeinzHaraldF hat geschrieben:Unabhängig von irgendwelchen räumlichen Zwängen, bezog sich meine Frage auf folgenden Umstand:
HHF hat geschrieben:5. Gewinner ist, wer den geringsten Deckungslückenanteil vorweist.

Dabei dürfte es den großen Anbietern viel schwerer fallen eine Deckungslücke nachzuweisen.

Das heißt für mich: sie haben keine oder eine kleine Deckungslücke.

Dies bedeutet dann: Großes Unternehmen mit schwer nachweisbahrer Deckungslücke bekommt den Auftrag.

Ist das wirklich so oder hab ich da einen Denkfehler?

Sie werden sich nur nicht darum bewerben, weil sie ja viel lieber mit Fördermitteln bauen. UND - was viel schwerer wiegt - Sie wollen diesen beweis der Deckungslücke garnicht antreten müssen, denn dann müßten sie ihre Kalkulation offenlegen.

HeinzHaraldF hat geschrieben:Und noch eine Frage: ist der von mir eingefügte Punkt 2 so korrekt?
HHF hat geschrieben:2. Die Höhe des Universaldienstes sollte dynamisch angepasst werden und der Geschwindigkeit entsprechen, welche 80 % der Internetnutzer in Deutschland zur Verfügung steht.

Wo hast Du denn die 80% her ???
Zuletzt geändert von bkt am 16.09.2011 20:57, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon HeinzHaraldF » 16.09.2011 20:30

bkt hat geschrieben:Wo hast Du denn die 80% her ???

Meine ich mal irgendwo gehört zu haben. War mir aber nicht mehr ganz sicherm daher die Frage.
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon HeinzHaraldF » 16.09.2011 20:39

Hier hattest du mal das als Grundlage genannt, ist das die korrekte Ausführung?
bkt hat geschrieben:Die Festlegungen erfolgen auf der Grundlage des gewichteten Mittelwertes der Verfügbarkeit der Eigenschaften aller für private Haushalte bestimmten Internet-Zugangsprodukte über alle Haushalte, welche zum Erfassungsstichtag ein Internet-Zugangsprodukt geordert haben.
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon bkt » 16.09.2011 20:57

EU hat geschrieben:MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
über die zweite regelmäßige Überprüfung des Umfangs des Universaldienstes in
elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten gemäß Artikel 15 der Richtlinie
2002/22/EG

In der EU bedeutet der Universaldienst in der elektronischen Kommunikation in seiner
heutigen Form, dass jedem Bürger auf Antrag Zugang zu jenen Diensten gewährt wird,
die als
unverzichtbar für die Beteiligung am gesellschaftlichen Leben gelten und die der übergroßen
Mehrheit der Bürger zur Verfügung stehen,
und zwar entweder durch den Markt oder bei
Marktversagen durch staatliches Eingreifen.

...

Die Richtlinie definiert den Universaldienst als Mindestangebot an elektronischen
Kommunikationsdiensten, die allen Endnutzern, die einen zumutbaren Antrag stellen, zu
einem erschwinglichen Preis und in einer bestimmten Qualität unabhängig von ihrem
geografischen Standort innerhalb des Mitgliedstaats zur Verfügung gestellt werden.

Die Bezugnahme auf eine Datenkommunikation mit Übertragungsraten, die für einen
funktionalen Internetzugang ausreichen, wurde als Anforderung formuliert, die auf einen
einzelnen Schmalbandnetzanschluss begrenzt ist, der Datenübertragungsraten ermöglichen
muss, die für den Zugang zu Online-Diensten, wie sie z. B. über das öffentliche Internet
angeboten werden, geeignet sind. Der Anschluss muss einen zufrieden stellenden
Internetzugang ermöglichen, anderenfalls können die Mitgliedstaaten die Aufrüstung des
Anschlusses auf das Niveau vorschreiben, das der Mehrzahl der Teilnehmer zur Verfügung
steht.


Diese flexible Anforderung an die Funktionsmerkmale des Internetzugangs sollte es vor allem
den Beitrittsländern ermöglichen, Mobilfunk- und Drahtlostechnik zur Erbringung des
Universaldienstes für einen höheren Anteil der Bevölkerung einzusetzen3.
Außerdem müssen die Mitgliedstaaten den Universaldienst auf möglichst effiziente Weise
gewährleisten, indem sie u. a. allen Unternehmen die Möglichkeit zur Erfüllung von
Universaldienstverpflichtungen geben. Falls Marktkräfte allein zur Erbringung der
festgelegten Dienste nicht ausreichen, dürfen Unternehmen zur Bereitstellung der Dienste
unter bestimmten Bedingungen verpflichtet werden.

Bislang haben siebzehn Mitgliedstaaten
aufgrund der Richtlinie Universaldienstanbieter benannt, während Deutschland und
Luxemburg darauf verzichtet haben, weil der Universaldienst bereits durch den Markt
erbracht wird6. Die übrigen neun Länder stellen den Universaldienst auf der Grundlage von
Übergangsregelungen sicher.

Man kann sich also streiten, ob der erste Passus für den Schwellwert maßgeblich ist "übergroße Mehrheit" oder der zweite, "Mehrzahl der Teilnehmer".
Mehrzahl beginnt bei 50% +1
Übergroße Mehrzahl ist Ansichtssache. Könnte man bei 2/3 beginnen lassen oder bei 3/4.
80% finde ich schon eine ordentliche Hürde.

Im Sinne der Bürger würde ich es als Regierung einfach drauf ankommen lassen und 50%+1 wählen. Wenn dann einer vor den EU-Gerichtshof zieht, dann muss der ja einen Wert festlegen. Und dann hat man es amtlich, was die Richtlinie bisher versäumt hat.

Übrigens übersehen die Kritiker meist eine entscheidende Kleinigkeit:
übergroße Mehrheit hat geschrieben:Zugang zu jenen Diensten gewährt wird

Damit muß der Dienst zur Verfügung stehen, z.B. HTTP-Zugang oder HTTPS-Zugang. Über die Qualität des Dienstes wird überhauptnicht gesprochen
Mehrheit der Teilnehmer hat geschrieben:die Aufrüstung des Anschlusses auf das Niveau vorschreiben, das der Mehrzahl der Teilnehmer zur Verfügung steht.

Damit wird die Anforderung an die Qualität (z.B. Geschwindigkeit, Datenmenge, Ping) angesprochen.

Nach meiner Definition bedeutet dies, der Dienst "Internetzugang"(im Volksmund) muss der übergroßen Mehrheit zur Verfügung stehen. Das tut er, denn einen Zugang zum Internet haben bestimmt 99,9% der Haushalte .

Und für die vorgeschriebene Qualität des Dienstes gilt der Wert, den 50%+1 der Nutzer von Internetanschlüssen bekommen. Und das dürften aktuell bereits über 16 MBit/s sein.

Geht man in den Anforderungen über dieses vorgegebene Maß hinaus, dann gilt
EU hat geschrieben:Es steht den Mitgliedstaaten frei, zusätzliche Dienste vorzuschreiben und das in der Richtlinie
festgelegte Mindestangebot an Diensten zu erweitern, sie müssen dann aber auch die
entsprechenden Kosten übernehmen (z. B. aus dem allgemeinen Steueraufkommen) und
dürfen sie nicht bestimmten Marktteilnehmern auferlegen.


Das wäre der Fall, wenn Deutschland z.B. 50MBit/s symmetrisch vorschreiben wollte.
Zuletzt geändert von bkt am 17.09.2011 10:36, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon HeinzHaraldF » 16.09.2011 21:10

Danke dir. Dann wähle ich die 50% + 1 und schick das endlich raus.
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon bkt » 16.09.2011 21:12

HeinzHaraldF hat geschrieben:Hier hattest du mal das als Grundlage genannt, ist das die korrekte Ausführung?
bkt hat geschrieben:Die Festlegungen erfolgen auf der Grundlage des gewichteten Mittelwertes der Verfügbarkeit der Eigenschaften aller für private Haushalte bestimmten Internet-Zugangsprodukte über alle Haushalte, welche zum Erfassungsstichtag ein Internet-Zugangsprodukt geordert haben.


Dieses Zitat war der Vorschlag für das neue TKG. Auf welcher Grundlage die BNetzA regelmäßig den geltenden Wert ermitteln kann/sollte.
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Re: TKG-Novelle: spätestens 2018 flächendeckend 50 Mbit/s

Beitragvon HeinzHaraldF » 17.09.2011 10:17

Auch mein Schreiben hat den Weg nach Berlin gefunden. Bleibt nur zu hoffen, dass die fähigen Mitarbeiter es auch weiterleiten. :o
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