Schaut auch mal die
Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) an
Universaldienstverpflichtungen
Die Richtlinie definiert den Universaldienst als ein „Mindestangebot an Diensten mit definierter Qualität, zu denen alle Endnutzer unter Berücksichtigung der spezifischen nationalen Gegebenheiten zu einem erschwinglichen Preis und unter Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen Zugang haben.“
Durch diese Richtlinie und viele andere Argumente kann man ableiten:
Ausweitung des Universaldienstes um Breitband in Deutschland ist sinnvollWichtig ist nicht nur die Betrachtung der Geschwindigkeit sondern auch
Netzneutralität (kein Einschränken der Dienste)
keine Beschränkungen der Datenmenge (Volumenbegrenzung)
Qualität der Verbindung (Antwortzeiten, dauerhafte, tageszeitunabhängige Geschwindigkeit)
Nachhaltiger Ausbau der Glasfaserverbindungen (FTTH)
Man muß halt mal die Qualität in der EU und Deutschland definieren!
Schaut auch ändere Länder an, die Milliarden in den Glasfaserausbau stecken.
Um den Wirtschaftsstandort Deutschland weiterhin attraktiv zu gestalten, ist im Zuge der Infrastrukturausbaus auch die Breitbandversorgung zu berücksichtigen.
Natürlich gibt es noch wesentlich mehr Gründe für den Universaldienst, wer möchte dem kann ich gerne einen Vortrag darüber halten. Gerne mal wieder in Berlin.
Hab bei meinem Kolloquium ein wenig Aufklärungsarbeit zu unserem Thema geleistet.
Und was für ein Wunder, 3/4 der Leute in München hatte über 6 Mbit/s
Nur einer kannte das Problem, da er vom Land kommt.
Vielleicht liest ja auch dann ein Politiker die Studienarbeit.
gruß Robert