Petition beim deutschen Bundestag

Positionen, Ziele und Aktionen der Interessenvertretung Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e. V.

Beitragvon M0rGu3 » 22.03.2006 19:30

essig hat geschrieben:ich stell schonmal den sekt kalt :lol:

Prost! Kann ich auf nen Gläschen vorbeikommen? :lol:

Hut ab für die Aktion. Da habt ihr wirklich eine starke Sache geleistet.
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Beitragvon governet » 22.03.2006 20:03

So Petition ist um Punkt 20.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit rausgegangen.

Falls Sie angenommen wird, wird sie auf dieser Übersichtsseite erscheinen.

Hoffen wir das Beste.

Gruß Governet

Nachtrag: Da die Petition jetzt raus ist, habe ich die Umfrage gelöscht.
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Beitragvon Powie » 27.03.2006 11:52

kannst du da irgendwie den aktuellen Status einsehen?
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Beitragvon M0rGu3 » 27.03.2006 12:45

Sobald sie angenommen ist, erscheint sie in der Liste, dann steht der Status in der Petition.
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Beitragvon catbert » 29.03.2006 07:25

Ein kleiner informativer Nachtrag:

Auf den Seiten der Europäischen Kommission gibt es mittlerweile einen Entwurf für eine neue "List of Standards". Diese bezieht sich auf Artikel 17(1) der Rahmenrichtlinie 2002/21/EG.
In Kapitel 7.2 wird dort die ITU-T Rec. G.1010 genannt. Damit bekommt die Nennung der G.1010 in der Petition einen höheren Stellenwert und es dürfte schwerer fallen eine Anwendung abzulehnen.
Die List of Standards verpflichtet die Mitgliedsstaaten zwar nicht, die Standards (außer die in Kapitel I) anzuwenden, aber es wird doch nachdrücklich nahegelegt, dies zu tun.
Man wird sehen. :wink:
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Beitragvon governet » 29.03.2006 22:48

So ich hab heute eine Antwort auf meine Frage bekommen, ob man auch bei einer Öffentlichen Petition sich über Bundesbehörden beschweren kann. (und das nach einer Woche) Tja dies ist wohl nicht möglich, d. h. vielleicht, dass die Petition nicht angenommen wird und ich nochmal die alte Nichtöffentliche hinschicken muss.

Warten wir ab.

Gruß Governet
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Beitragvon catbert » 04.04.2006 17:45

barty hat geschrieben:Gerade die GEZ-Geschichte könnte das "Zünglein an der Waage" sein, auf das wir schon lange warten. :twisted: Nur zu ihr "GEZ`ler ...wir warten....


In die GEZ-Geschichte scheint jetzt anscheinend auch Bewegung zu kommen. Es wurde eine Verfassungsbeschwerde wegen Gebührenpflicht für Internet-fähige PCs eingereicht: http://www.digitalfernsehen.de/news/news_83114.html .
Es geht zwar leider nicht um technische Aspekte der Unmöglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen durch Schmalbandnutzer, aber im Rahmen der Diskussionen wird das sicher hochkochen. :)

Auf die Petition selbst hat das aber keine direkte Auswirkung.
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Beitragvon governet » 13.04.2006 15:32

So ich hab hier vor mir eine Brief des Petitionsausschusses. Die Petition ist als öffentliche abgelehnt, aber sie wird mit einbezogen, weil es wohl schon ähnliche Petitionen gab. Lest selbst:

Nach Prüfung Ihrer Zuschrift kommt der Petitionsausschussdienst zum Ergebnis, dass Ihre Eingabe als öffentliche Petition nicht zugelassen wird. Dem Petitionsausschuss ist das von Ihnen vorgetragene Anliegen aufgrund von sachgleichen Eingaben bereits bekannt. Ermittlungen sind bereits eingeleitet worden. Ihre Ausführungen werden in diese Ermittlungen einbezogen und gemeinsam mit den anderen Petitionen beraten.

Aufgrund der Empfehlung des Petitionsausschusses wird der Deutsche Bundestag zu diesen Petitionen einen Beschluss fassen, der Ihnen mitgeteilt wird.

Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesem Beschluss zu den Zuschriften vieler Bürgerinnen und Bürger nicht individuell auf Ihre Ausführungen eingegangen werden kann.

Da das Verfahren längere Zeit in Anspruch nehmen wird, möchte ich Sie bitten, sich zu gedulden.


Eins Frage ich mich jetzt, werden die Ausführungen jetzt berücksichtigt oder nicht denn:
Ihre Ausführungen werden in diese Ermittlungen einbezogen und gemeinsam mit den anderen Petitionen beraten.
und
Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesem Beschluss zu den Zuschriften vieler Bürgerinnen und Bürger nicht individuell auf Ihre Ausführungen eingegangen werden kann.

Total gegensätzliches Aussagen. Hoffe nur das unsere Ausführungen berücksichtigt werden.

Schade jetzt können wir nicht mehr durch unsere Mitzeichnungen Druck ausüben. Würd mich mal interessieren, wer uns da zuvor gekommen ist.

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Beitragvon essig » 13.04.2006 15:42

da wurde wahrscheinlich irgendwann eine pseudopetition von xxx eingereicht welche 5 ausgesuchte mitarbeiter von xxx mitzeichneten. alle petitionen zum thema (also alle petitionen die das wort tele enthalten) wurden dann einfach an diese erste pseudopetition angehängt und somit abgewiesen. steht im gleichschaltungshandbuch...

können wir darauf bestehen zumindest zu erfahren an welche petition wir angehängt wurden? ich meine wir müssen doch die möglichkeit haben überhaupt prüfen zu können ob die ablehnung gerechtfertigt ist oder?

fühle mich wie damals in der DDR...
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Beitragvon governet » 13.04.2006 15:50

@essig
Nach den Richlinien dürfen die das. Sie wurde ja nicht wegen der Sache an sich abgelehnt, sondern weil das Thema schon vorher von jemand anderen gestellt wurde (die Petition muss nicht öffentlich gewesen sein, sondern nur durch den Petitionsausschuss schon bearbeitet werden). Nur komisch, dass das nicht bekannt wurde in den Foren.

Gruß Governet
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Beitragvon Metraton » 24.04.2006 21:19

Wollte nur sagen, das ich den energischen, energiereichen Einsatz hier bewundere. Ich bin erst seit ein paar Tagen bei geteilt.de und hätte zur Formulierung nur insofern etwas beitragen können, wenn ich auch die entsprechenden Gesetzestexte studiert hätte.

Versuche gerade in meinem DSL-losen Bereich Dampf zu machen.

Meine unterstützende Unterschrift kann ich jedenfalls jeder geplanten Aktion zusichern. Auch in Zukunft. Selbst wenn es in meinem Bereich eine lokale Lösung geben sollte.

Es ist wahnsinn, durch wieviel Paragraphen, Behörden und Formsachen man sich heute durchwühlen muss.
Habe mal gehört, das selbst Fachleute da manchmal überfordert sind.

Und das sowas wie diese Pedition jetzt von geteilt.de Mitgliedern eingeleitet wurde....fetten RESPEKT!
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Beitragvon essig » 26.04.2006 21:22

@Metraton: den fetten respekt hat vorallem governet aber auch catbert verdient. das mit den paragraphen ist schon richtig und auch nicht so mein ding aber ich glaube, dass einfache aber klar und deutlich formulierte bürgeranfragen auch ihre wirkung haben solange es genügend sind und solange man sich nicht mit standardantworten zufrieden gibt.

@governet: tut mir leid aber ich will irgendwie immernoch nicht so recht wahr haben, dass es das nun gewesen sein soll. da du den besten einblick in den verlauf hast gibt es denn nichts was wir tun können? sollten vielleicht möglichst viele einzelne betroffene gegen die entscheidung protestieren? gibt es eine möglichkeit die petition in erfahrung zu bringen an die wir angehängt wurden? es muss doch irgendeine möglichkeit geben das ganze zum vorteil der betroffenen umzubiegen.

ps: könntest du für hiernoch nen paar zeilen zum weiteren verlauf und stand der dinge schreiben?
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Beitragvon governet » 26.04.2006 22:04

Doch es gibt schon etwas (Bitte ganz zu Ende lesen):

Unzwar Massenpetition. Wenn jetzt jeder nochmal die Petition hinschicken würde, würde diese auch angehängt, aber man würde dann wohl alle zusammenzählen.

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02 ... aetze.html

2.2 Mehrfachpetitionen, Sammelpetitionen, Massenpetitionen, öffentliche Petitionen

(1) Mehrfachpetitionen sind Eingaben mit demselben Anliegen, die individuell abgefasst sind.

(2) Sammelpetitionen sind Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen.

(3) Massenpetitionen sind Eingaben in größerer Zahl mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im wesentlichen übereinstimmt.

7.
(2) Bei Mehrfachpetitionen wird eine Petition als Leitpetition geführt.

(3) Massenpetitionen werden als eine Petition (Leitpetition) für die Bearbeitung geführt. Die einzelnen Petitionen werden gesammelt und zahlenmäßig erfasst.

8.1
(2) Bei Massen- und Mehrfachpetitionen gelten die Anträge der Berichterstatter zur Leitpetition auch für die dazu vorliegenden übrigen Petitionen.

(2) Bei Massen- und Mehrfachpetitionen gelten die Anträge der Berichterstatter zur Leitpetition auch für die dazu vorliegenden übrigen Petitionen.

8.2.1 Einzelaufruf und -abstimmung

In der Ausschusssitzung werden Petitionen einzeln aufgerufen,

* deren Überweisung zur Berücksichtigung oder zur Erwägung beantragt wird;
* zu denen beantragt wird, sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben oder sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten;
* zu denen die Anträge der Berichterstatter und der Vorschlag des Ausschussdienstes nicht übereinstimmen;
* deren Einzelberatung beantragt ist;
* zu denen beantragt wird, einen Vertreter der Bundesregierung zu laden;
* zu denen beantragt wird, von den sonstigen Befugnissen des Petitionsausschusses Gebrauch zu machen;
* wenn eine Sammel- oder Massenpetition bei deren Einreichung von mindestens 50.000 Personen unterstützt wird oder wenn dieses Quorum spätestens drei Wochen nach Einreichung erreicht wird (siehe auch Nr. 8.4 Abs. 4).

8.4 Sonderregelungen für Mehrfach- und Massenpetitionen

(1) Gehen nach dem Ausschussbeschluss über eine Leitpetition von Mehrfachpetitionen weitere Mehrfachpetitionen mit demselben Anliegen ein, werden sie in einer Aufstellung zusammengefasst und im Ausschuss mit dem Antrag zur Leitpetition zur Sammelabstimmung gestellt.

(2) Nach dem Ausschussbeschluss über eine Massenpetition (Nr. 2.2 Abs. 3) eingehende weitere Eingaben mit demselben Anliegen werden nur noch gesammelt und zahlenmäßig erfasst. Dem Ausschuss wird vierteljährlich darüber berichtet.

(4) Hat eine Sammel- oder Massenpetition das Quorum von 50.000 Unterstützern erreicht (Nr. 8.2.1, 7. Spiegelstrich), so werden ein Petent oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Der Ausschuss kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließen, dass hiervon abgesehen wird. Diese Vorschriften gelten für Bitten und Beschwerden. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann in persönlichen Angelegenheiten nur dann eine öffentliche Ausschusssitzung stattfinden, wenn der oder die Betroffene zustimmt.


Das hieße denn, jeder der möchte schickt nochmal dieselbe Petition ein.
Entweder als Online-Petition/oder per Post hier: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02 ... /index.asp

Dazu ist zu sagen, dass dann der erste Petitionsentwurf genommen werden muss:

Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)

Eine Vielzahl der Teilnehmeranschlussleitungen erfüllen nicht die nach dem TKG und den EU-Richtlinien 2002/21/EG und 2002/22/EG geforderten Qualitäten. Die Bundesnetzagentur schreitet hier jedoch nicht ein und hält somit Ihre selbst gesetzten Ziele nach TGK § 2 (2) Nr. 1, 2, 3 und 5 nicht ein.


Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen?

Die explizite Anerkennung von breitbandigen-Zugängen als Universaldienstleistung.


Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Die Beschwerde richtet sich gegen die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.


Muss man Ihrer Vorstellung ein Gesetz/eine Vorschrift geändert/ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Das Telekommunikationsgesetz muss dahingehend geändert werden, dass breitbandige Zugänge als Universaldienstleistung explizit aufgenommen werden.


Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte/Beschwerde:

Gemäß TKG § 78 (2) Nr.1 hat ein Bürger unabhängig von seinem Wohnort Anspruch auf einen Anschluss an ein öffentliches Telefonnetz. Dieser Anschluss soll gemäß TKG § 3 Nr. 16 sowie EU-Richtlinie 2002/22/EG Artikel 4 (2) einen funktionalen Internetzugang beinhalten. Die derzeit bereitgestellten Anschlüsse unterstützen diesen aber nicht. Für einen funktionalen Internetzugang müsste der Anschluss mindestens die Qualitätsvorgaben der ITU-T Rec. G.1010 unterstützen, welche gemäß EU-Richtlinie 2002/21/EG Artikel 17 (2) durch die Mitgliedsstaaten anzuwenden ist. Da diese Qualitätsvorgaben nur durch breitbandige Zugänge eingehalten werden können, muss die Bundesnetzagentur dazu angehalten werden, breitbandige Zugänge als Universaldienstleistung gemäß EU-Richtline 2002/22/EG Artikel 32 sowie Artikel 4 (2) - in Verbindung mit Grund (8) der Änderung der Richtlinie zur 2002/22/EG - aufzunehmen, um so allen Bürgern im Rahmen der Grundversorgung mit der „bestimmten Qualität“ der G.1010 gemäß § 78 (1) TKG einen funktionalen Internetzugang als Grundversorgung zugänglich zu machen. Derzeit besteht im Bereich des funktionalen Internetzugangs eine Unterversorgung.

Weiterhin stellt die Breitbandinitiative (http://www.breitbandinitiative.de) - welche durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technik (welchem die Bundesnetzagentur untersteht) unterstützt wird - fest, dass nur ein Breitbandanschluss mit mindestens 256 kbit/s (Downloadgeschwindigkeit) den „Anwender in konkreten Online-Nutzungssituationen weder behindert noch limitiert“. Daher ist davon auszugehen - weil der Benutzer weder behindert noch limitiert wird - dass mindestens dieser Anschluss einen funktionalen Internetzugang bietet. Zukünftig sollte diese Mindestgrenze jedoch dem aktuellen Stand der Technik laufend angepasst werden.



Oder: über die öffentliche Petition-Vorlage (weiß aber nicht wie das behandelt wird) http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02 ... rmular.doc
(E-Mail-Adresse an die man es schicken soll wird angegeben).

Mit folgenden Text:

Wortlaut der Öffentlichen Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
Beschreiben Sin in kurzer Form, welche Maßnahmen Sie vom Deutschen Bundestag erwarten. (Anliegen) Hierfür stehen Ihnen maximal 5 Zeilen (500 Zeichen) zur Verfügung.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen....

Dass die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Ihren Aufgaben nachkommt, sowie breitbandige Zugänge als Universaldienstleitung anerkennt und dies auch im TKG manifestiert.



Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Petition:
Hierfür steht Ihnen maximal eine Seite zur Verfügung.

Eine Vielzahl der Teilnehmeranschlussleitungen erfüllen nicht die nach dem TKG und den EU-Richtlinien 2002/21/EG und 2002/22/EG geforderten Qualitäten. Die Bundesnetzagentur schreitet hier jedoch nicht ein und hält sich somit nicht an Ihre selbst gesetzten Ziele nach TGK § 2 (2) Nr. 1, 2, 3 und 5.

Gemäß TKG § 78 (2) Nr.1 hat ein Bürger unabhängig von seinem Wohnort Anspruch auf einen Anschluss an ein öffentliches Telefonnetz. Dieser Anschluss soll gemäß TKG § 3 Nr. 16 sowie EU-Richtlinie 2002/22/EG Artikel 4 (2) einen funktionalen Internetzugang beinhalten. Die derzeit bereitgestellten Anschlüsse unterstützen aber nur den Telefondienst (§3 Nr.17), der nur Sprach- aber keine Datenkommunikation zusichert. Für einen funktionalen Internetzugang müsste der Anschluss mindestens die Qualitätsvorgaben der ITU-T Rec. G.1010 unterstützen, welche gemäß EU-Richtlinie 2002/21/EG Artikel 17 (2) durch die Mitgliedsstaaten anzuwenden ist. Da diese Qualitätsvorgaben nur durch breitbandige Zugänge eingehalten werden können, muss die Bundesnetzagentur dazu angehalten werden, breitbandige Zugänge als Universaldienstleistung gemäß EU-Richtline 2002/22/EG Artikel 32 sowie Artikel 4 (2) - in Verbindung mit Grund (8) der Änderung der Richtlinie zur 2002/22/EG - aufzunehmen, um so allen Bürgern im Rahmen der Grundversorgung mit der „bestimmten Qualität“ der G.1010 gemäß § 78 (1) TKG einen funktionalen Internetzugang als Grundversorgung zugänglich zu machen. Derzeit besteht im Bereich des funktionalen Internetzugangs eine Unterversorgung.

Weiterhin stellt die Breitbandinitiative (http://www.breitbandinitiative.de) - welche durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technik (welchem die Bundesnetzagentur untersteht) unterstützt wird - fest, dass nur ein Breitbandanschluss mit mindestens 256 kbit/s (Downloadgeschwindigkeit) den „Anwender in konkreten Online-Nutzungssituationen weder behindert noch limitiert“. Daher ist davon auszugehen - weil der Benutzer weder behindert noch limitiert wird - dass mindestens dieser Anschluss einen funktionalen Internetzugang bietet. Zukünftig sollte diese Mindestgrenze jedoch dem aktuellen Stand der Technik laufend angepasst werden.


Eins ist noch zu Sagen. Jeder muss hierbei auch immer seinen Namen und Adresse angeben. Wäre auch bei den Mitzeichnungen Pflicht gewesen.

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Beitragvon governet » 27.04.2006 00:12

So eben ging nochmal eine Anfrage an den Petitionsausschuss raus, ob nicht doch eine Öffentliche Petition möglich wäre, ansonsten wird eine Massenpetition seitens geteilt.de in Erwägung gezogen. Was das heißt: siehe vorherigen Post.

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Beitragvon governet » 06.05.2006 18:22

So die Antwort ist gekommen:

Mit öffentlich wird es nix.

Aber vielleicht was positives:

Zum Stand der Bearbeitung Ihrer Petition teile ich Ihnen mit, dass der Ausschussdienst des Petitionsausschusses eine Beschlussempfehlung vorbereitet hat und zwischenzeitlich das Berichtsverfahren eingeleitet wurde.


Gruß Governet

Nachtrag: Wie ich mir schon gedacht habe, dürfen wir aus Datenschutzgründen den Inhalt der anderen Petitionen nicht wissen. Warum auch immer, ich wollte ja nicht deren Adressen sondern nur den Inhalt wissen.


Nachtrag:
Leider wurde die Petition negativ abgeschlossen. Lest selbst:

http://www.geteilt.de/phpBB2/viewtopic.php?t=2353
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