Antwort der Bundesregierung hat geschrieben:Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Breitbandversorgung rasch erreicht werden wird. Bei der Ausweitung des Universaldienstes sind grundsätzlich auch mögliche negative Auswirkungen auf die Ausbauaktivitäten der Wirtschaft zu berücksichtigen.
Mich würde mal interessieren, welche das sein sollen?
Antwort der Bundesregierung hat geschrieben:Derzeit stehen hinreichend Fördermittel zur Verfügung, mit denen nach entsprechenden Ausschreibungsverfahren in Gebieten, in denen Marktlösungen nicht realisierbar sind, Finanzierungslücken geschlossen werden können.
Und die Babies bringt der Klapperstorch.
Fördermittel setzen sich fast ausnahmslos aus einem Teil Finanzierung durch den Richtliniengeber (EU oder Bund) sowie reichlich Komplementärmittel der Länder und der kommunalen Gebietskörperschaften zusammen.
Spätestens wenn die Kommunen ihren Eigenanteil nicht "stemmen" können, hat sich's was mit "Fördermittel sind ausreichend da".
Und in den übrigen Fällen reichen die Fördermittel auch nur, wenn man den Ausbaustandard so niedrig ansetzte, dass möglichst viele Gebiete von vornherein aus der Förderung herausfallen, da sie schon "grundversorgt" sind.
Antwort der Bundesregierung hat geschrieben:Technologieneutrale Ausschreibungen wären auch im Falle einer Ausweitung des Universaldienstes durchzuführen. Insoweit brächten Universaldienstlösungen keine Zeitersparnis.
Was für eine Zeitersparnis denn ?
Ein Universaldienst müßte EU-weit ausgeschrieben werden.
Beim Offenen Verfahren (Europaweite Ausschreibung) beträgt die Angebotsfrist (Abgabetermin) grundsätzlich mindestens 52 Tage (als Tage gelten alle Tage einschl. Feiertage, Sonntage und Sonnabende).
Das sind knapp 8 Wochen (=56 Tage).
Laut VOL § 19 beginnt die Zuschlagsfrist mit dem Ablauf der Angebotsfrist.
Die Zuschlagsfrist ist so kurz als möglich und nicht länger zu bemessen, als für eine zügige Prüfung und Wertung der Angebote benötigt wird.
Es ist vorzusehen, dass der Bieter bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden ist (Bindefrist).
Da geben wir doch mal ganz großzügig ein viertel Jahr zum"zügigen Prüfen und werten der Angebote" aus. Dann bin ich bei 5 Monaten von der Ausschreibung bis zum Zuschlag.
Also wenn das das einzige Problem wäre.
Das könnte man glatt noch abwarten.
Antwort der Bundesregierung hat geschrieben:Im Gegenteil würden sie Gebiete, in denen bei gemeinsamer Anstrengung aller Beteiligten Marktlösungen realisierbar sind, zu Subventionsgebieten machen, da kein Anreiz mehr für Eigenanstrengungen bestünde.
Wie kommen die denn auf sowas ?
Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass wir uns die aktuellen Subventionsgebiete im ländlichen Raum (und auch in den Städten) alle nur einbilden
Also immer weiter nach dem Prinzip:
Gewinne privatisieren (->Aktionäre) - Verluste solidarisieren (->Steuerzahler)